Hallo,
ich habe mal eine weitere Frage zu potenziellen
Prozesskosten.
Prozesskosten für einen
Unterhaltsrechtsstreit stehen doch, soweit ich weiß, in Abhängigkeit der Unterhaltsforderungen,
die den Streitwert ausmachen.
Kann ich meine Prozesskosten dadurch geringer halten, wenn
ich einen Teil der Unterhaltsforderungen (Forderung einer Nachzahlung von Trennungsunterhalt
in Höhe von insgesamt 5.600 EUR),
nämlich soweit sie unstreitig sind, anerkenne (ca. 3.000 EUR) und vor
Konsultation eines Anwalts auch bezahle?
LG
Tom
ich habe mal eine weitere Frage zu potenziellen
Prozesskosten.
Prozesskosten für einen
Unterhaltsrechtsstreit stehen doch, soweit ich weiß, in Abhängigkeit der Unterhaltsforderungen,
die den Streitwert ausmachen.
Kann ich meine Prozesskosten dadurch geringer halten, wenn
ich einen Teil der Unterhaltsforderungen (Forderung einer Nachzahlung von Trennungsunterhalt
in Höhe von insgesamt 5.600 EUR),
nämlich soweit sie unstreitig sind, anerkenne (ca. 3.000 EUR) und vor
Konsultation eines Anwalts auch bezahle?
LG
Tom