Prozesskosten gering halten durch teilweise Anerkennung der Forderung

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    • Prozesskosten gering halten durch teilweise Anerkennung der Forderung

      Hallo,


      ich habe mal eine weitere Frage zu potenziellen
      Prozesskosten.


      Prozesskosten für einen
      Unterhaltsrechtsstreit stehen doch, soweit ich weiß, in Abhängigkeit der Unterhaltsforderungen,
      die den Streitwert ausmachen.


      Kann ich meine Prozesskosten dadurch geringer halten, wenn
      ich einen Teil der Unterhaltsforderungen (Forderung einer Nachzahlung von Trennungsunterhalt
      in Höhe von insgesamt 5.600 EUR),
      nämlich soweit sie unstreitig sind, anerkenne (ca. 3.000 EUR) und vor
      Konsultation eines Anwalts auch bezahle?


      LG


      Tom
    • Wenn Du unstreitige Unterhaltskosten vorher löhnst, kann der Gegner diese ja nicht mehr einklagen. Tut er das trotzdem, dann hast Du ja einen Beleg, der das beweist. In diesem Fall müßte der Kläger dannn wohl die Anteilige Quote selber zahlen (auch Deine Kosten).

      Du kannst Dir aber auch Anwaltlichen Rat im Rahmen einer Erstberatung holen. Vorher nach den Kosten und einer möglichen Verrechnung bei Beauftragung erkundigen. Die Konditionen dann besser nochmals per Mail nachfragen....

      Inwieweit kommst Du denn drauf, das diese3.000 Euro unstreitig sind? Dies könnte der Anwalt auch im Rahmen des Erstgesprächs klären...