Unbefristeten Volljährigen Unterhalts titel(Privilegiert) abändern lassen

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    • Unbefristeten Volljährigen Unterhalts titel(Privilegiert) abändern lassen

      Hallo
      Kurz zur Geschichte!
      Ich bin seit 8 Jahren Glücklich Geschieden(neu Verheitatet) und Zahle seitdem Lückenlos Unterhalt an meine Zwei Kinder.
      Es bestehen zwei Unbefristete Unterhalts titel.Um den Unterhalt sicherzustellen sind meine Frau und Ich Obdachlos gemeldet und Leben seit 6 Jahren auf einem Campingplatz.
      Meine Tochter ist inzwischen Volljährig ,Privilegiert und Besucht laut Schulbescheinigung ein Berufskolleg wo sie das BGS mit dem Ziel FOR Gesundheitswesen in Vollzeit zu erzielen möchte.
      Da kein Kontakt zu mir erwünscht ist( Kindesmutter) ,weiss Ich nicht wie der bisherige Lebenslauf der beiden verlaufen ist.
      Einzig was Ich Weiss! meine 18 Jährige hat kein grosses Interesse an Schule. Aber wo kein Kampf da kein Mampf. Soll heissen Ich möchte,das meine Tochter versteht,was es heisst Geld zu Verdienen und das das Leben kein Ponnyhof ist
      Nun meine Frage:
      Wie,wann und wo kann Ich eine Abänderungsklage einreichen?
      Wie hoch sind die Kosten die Ich zu erwarten habe?
      Welche Gründe führen zum Verlusst des Privilegierten status (Sorgfallspflicht)?
      Bitte um Hilfe ich bin völlig überfordert mit dieser Situation weil Ich nicht verstehen kann warum in Deutschland Volljährige Unterhalt bekommen.

      mit Freundlichen Grüssen
    • Hallo Hubert,

      mit der Volljährigkeit ändert sich so einiges. Auch die Kindsmutter ist nun barunterhaltspflichtig, das volle Kinderged wird verrechnet, und der Selbstbehalt steigt auf 1200 €, auch bei privilegiert Volljährigen, es sei denn, der Mindestunterhalt kann nicht gewährleistet werden (dann gilt nur der notwendige, nicht der angemessene SB).

      Es liegt also allein aufgrund der Tatsache der Volljährigkeit eine Grundalge für eine Abänderung des Titels und eine Neuberechnung vor.

      Um nicht gleich Kosten zu produzieren, würde ich zunächst schriftlich und nachweislich (belegbar!, am besten mit Fristsetzung) um die Herausgabe des alten Titels bitten mit dem Hinweis auf die veränderten Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass ein Vollstrecken aus dem alten Titel rechtswidrig wäre.
      Du könntest, um eine Eskalation zu vermeiden, anbieten, den alten Unterhalt so lange weiterzuzahlen, bis der neue berechnet wurde, mit der Maßgabe, dass man dir schriftlich bestätigt (und zwar die volljährige Tochter, nicht deren Mutter!), dass du eventuell zu viel bezahlte Beträge später verrechnen kannst.
      Auf die Möglichkeit der kostenlosen Neuberechnung durch das Jugendamt würde ich explizit hinweisen.

      Beim JA kannst du den neuen Titel auch kostenlos titulieren lassen, falls man auf einen neuen Titel besteht. Diesen würde ich von vornherein befristen bis zum Ende der Schulausbildung, danach muss die Tochter ihren weiteren Bedarf neu belegen. Unter Umständen beginnt sie eine Berufsausbildung und erhält so viel Ausbildungsvergütung, dass der Restanspruch nur noch minimal bzw. nicht mehr gegeben ist.

      Ehe du den neu errechneten Betrag akzeptierst, würde ich dir raten, die Berechnung hier im Forum überprüfen zu lassen. Es schockiert mich, dass du mit deiner Frau im Wohnwagen leben musst, um den Unterhalt zahlen zu können. Auch einem Unterhaltspflichtigen muss der Selbstbehalt verbleiben! Was ist da passiert?

      Sollte man dir den Titel nicht freiwillig herausgeben, musst du eine Abänderungsklage einreichen, die aufgrund der veränderten rechtlichen Grundlagen "berechtigt" ist und von deiner Tochter quasi "verursacht"worden wäre,sodass die Frage ist, ob nicht sie am Ende für die unnötigen Kosten aufkommen muss. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher.

      Eine Verwirkung des Unterhalts ist schwierig, v.a. bei privilegiert Volljährigen, die also noch zur Schule gehen.Solange eine realistische Chance besteht, dass sie den Abschluss schafft, es also nicht völlig absurd ist, diese Schule zu besuchen, wirst du ihr das kaum verwehren können. Sie muss dir die Zeugnisse zukommen lassen, sodass du ersehen kannst, wie ihre Leistungen sind und ob die sich anschließende Berufswahl begabungs- und neigungsgemäß ist; aber auch, wenn sie hier ihrer Mitwirkungspflicht nicht immer optimal nachkommt, wird dies nicht so schnell zur Verwirkung führen. So jedenfalls die Auskunft von unserem Anwalt.

      Gruß, HT
    • Hochtief schrieb:

      Hallo Hubert,



      Es schockiert mich, dass du mit deiner Frau im Wohnwagen leben musst, um den Unterhalt zahlen zu können. Auch einem Unterhaltspflichtigen muss der Selbstbehalt verbleiben! Was ist da passiert?

      Hochtief schrieb:

      Es bestanden ca :30000 euro ehebedingte Schulden die Ich auch alleine Stemme !Meine Exfrau wurde während unserer Ehe Schwangerdank meines sehr Freundes und Fühlte sich nicht im stande sich an den Schulden zu Beteiligen. In erster Linie war Ich damals Froh Geschieden zu werden bevor das Kind zur Welt kam. Um die Schulden nebst den Unterhalt zu Bezahlen sahen wir keine andere möglichkeit und haben diesen Weg eingeschlagen. So werden nun auch die Schulden getilgt und am ende des Tunnels sollte auch bald ein Lämpchen Blinken ;( Zumindest müssen wir nun nicht mehr die Finger heben und nach jedem Winter kommt ein Sommer. In Vier Jahren ist meine Jüngste auch Volljährig,dann Ist ja nicht mehr Lange. Es ist eh ein Witz das sich der neue Ehemann sich nicht an den Schulden bzw Unterhalt beteiligen muss! Nur die Ehefrau des Unterhaltschuldners wird mit hinzu gezogen wenn es um Bezahlen geht.

      Hochtief schrieb:

      Gruß Hubi

      Hochtief schrieb:





      Gruß, HT
    • Hallo in die Runde
      ich habe heute einen Termin bei einem Anwalt um den bestehenden Titel auf Befristet abzuändern.Hat noch jemand tipp's für mich oder kann mir jemand sagen was alles zur Anrechnung genutzt werden kann damit ich Finanziel entlastet werde!

      @Ja titel
      Ich frage den Anwalt mal danach
      :thumbsup:
      Gruß Hubi
    • moin,
      So nach gut vier Jahren war nun der Gerichtsvollzieher da! Diesem habe ich nun den rückstand nebst ca 600 € anderer kosten die nicht weiter erläutert wurden bezahlt.
      Ich hatte vergangenem Freitag mit dem Anwalt bzw Anwaltsgehilfin meiner Tochter gesprochen wo mir versichert wurde das mir nach vollständig erfolgter zahlung der Titel ausgehändigt werde.
      Gesagt getan!!! Den Titel hatte der Vollzieher dabei.
      Dieser sagte mir er könne mir den Titel nicht aushändigen weil er nicht wüsste ob mit der Zahlung alles beglichen sei.
      Also erneut diesen Anwalt angerufen und siehe da auf einmal hieß es nein wir müssen erst die Akte prüfen.
      Ende vom Lied , Geld weg und keinen Titel erhalten.
      In dem Schreiben was mir der Vollstrecker vorlegte stand drinn

      Natürlich liegt es an Ihm eine Abänderungsklage einzureichen .

      Was soll das ? Hört das denn niemals auf?
      Ich habe seit über einem Jahr nix mehr von denen gehört nun geht das wieder los!!!

      mfg
      Hubertk
    • Das tut mir so leid für dich.
      Ich habe deine Geschichte nicht verfolgt, aber hast du denn die Befristung bzw. Abänderung, die du in 2014 angestrebt hast, nicht weiter verfolgt?

      Für das Verhalten eines Menschen in der Zukunft kann man auf dessen Verhalten in der Vergangenheit zurückgreifen....
      Warum sollte Tochter (so es sich um nur die aus 2014 handelt - müsste sie nicht schon die Schule abgeschlossen haben?) verzichten, ist doch leicht generiertes Geld... Die Kosten von Anwalt und Vollstreckung hast du scheinbar auch für sie beglichen (600 ohne Erklärung) und sich auf telefonische Auskünfte (der gegnerischen Anwälte) verlassen ist leichtgläubig.
      Geh mal davon aus, dass aus dem Titel weiter vollstreckt werden wird.
      Ab zum Anwalt und auf Herausgabe hilfsweise Abänderung klagen (bei uns geht dieser Stress Anfang 2020 los, in dem Jahr wird Kind volljährig und Mann bekommt schon jetzt nichts mehr mitgeteilt...)

      Steck den Kopf nicht in den Sand! Werd aktiv, sonst ist das noch lange nicht "vorbei".

      Gruß Tanja
    • das ist inzwischen alles so verworren das da keiner mehr durchsteigt.
      Tochter ist im zweiten Lehrjahr (Altenpflegerin).
      Der Anwalt wurde damals dreimal von meinem Anwalt angeschrieben ohne rückmeldung , darauf hin habe ich meine Aktivitäten auch eingestellt. Mein Anwalt sagte damals wenn die sich nun 4 Monate nicht melden dann sind 14 monate vergangen und damit wäre dann alles verwirkt.
      Deshalb bin ich nun davon ausgegangen endlich Ruhe zu haben
      mfg
      Hubertk
    • Also mein Mitleid hält sich inzwischen stark in Grenzen. Hubi ist das Drunter und Drüber in seinen Unterhaltsangelegenheiten seit Jahren bekannt. Mit ihm wurde hier im Forum in mehreren Threads intensiv diskutiert und dabei wurde er mehrfach darauf hingewiesen sich kompetente anwaltliche Hilfe zu suchen, um die komplexe Problematik notfalls gerichtlich (hier wird klar, warum Anwaltszwang besteht) klären zu lassen. Z.B. hier: Rangfolge
    • jo genau
      Und die ganzen Diskussionen und zwei Anwälte brachten garnichts!!! Es wurde nur noch mehr Geld verbrannt.
      Man hört und liest immer nur das die jungen Erwachsenen auch "Pflichten" haben !!!
      Ich frage mich nur wo.

      Die ganzen Anwälte sind doch eh nur gut wenn es darum geht Unterhalt einzufordern ,gegen die jungen Erwachsenen unternehmen die doch nichts.

      Tabu thema nummer 1 in Deutschland "Kinder"

      Besten dank auf Wiedersehen
    • so ,
      Ich war heute bei dem gegnerischen Anwalt und habe denen mal auf die Füße getreten.
      Zunächst hatte sich der Herr verleugnen lassen!!! Ok dann bleibe ich so lange hier bis der Weihnachtsmann kommt, wärend dessen habe ich in dem anderen Thread die Briefe geladen.
      Irgendwann bequemte sich der Herr....,naja weiteres verbales erspare ich euch oder sagen wir es mal so , manche verwechseln Barbara Salesch und co mit der realität :whistling:
      Kurz und knapp die Urkunde soll am Freitag in meinem Briefkasten sein weil die Urkunde beim Vollzieher ist und dieser mir die Urkunde zuschicken wird

      ..., geht doch ;(
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