Bin ich verpflichtet den Volljährigenunterhalt über´s Jugendamt berechnen zu lassen? u.a.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Bin ich verpflichtet den Volljährigenunterhalt über´s Jugendamt berechnen zu lassen? u.a.

      Guten Tag zusammen,
      meine Tochter wird am 13. Oktober 18 Jahre,also Volljährig.

      Heute bekam ich ein Schreiben vom Jugendamt, einen Antrag zur Errechnung des Volljährigenunterhalt auszufüllen.

      Frage :

      Die Beistandschaft endet ab Volljährigkeit doch, also bin ich nicht verpflichtet, den Unterhalt dort neu errechnen zu lassen. Stimmt das ?

      Desweiteren schreibt das Jugendamt, das ich den ganzen Monat Oktober noch den vollen Unterhalt überweisen müsste, ist es nicht so,
      das ich nur anteilig, also bis zum 12. Oktober den Unterhaltsbetrag Tag genau noch anweisen müsste?

      Wie verhalte ich mich richtig? Meine persönliche Abneigung über das Jugendamt den kostenlosen Service Volljährigenunterhalt errechen zu lassen, hat seine Gründe, denn das Jugendamt hat mir niemals geholfen, Kontakt zu meinen Kindern auszubauen. Ich bin froh, das die Beistandschaft über das Jugenamt nun vorbei ist.

      Kann mir jemand von euch schreiben, wie ich mit dem Schreiben vom Jugendamt umgehen soll.

      Danke vorab für eure Hilfe
    • Hallo GibmirSonne!

      Das JA kann ein volljähriges Kind bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltssachen beraten. Also auch den Bedarf des Kindes ermitteln. Fordern dann allerdings nicht. Das muss das volljährige Kind selber machen. Grundsätzlich bist Du ggü. dem Kind verpflichtet Angaben zu Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Im Gegenzug muss das Kind Dir dann aber auch Auskunft über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, so wie der der Mutter erteilen. Nur so kannst Du den Bedarf des Kindes und die Haftungsquoten beider Elternteile ermitteln.

      Ich denen einfach mal geforderten Unterlagen schicken und abwarten was dann passiert.

      Wenn es keine JA-Urkunde über die Volljährigkeit hinaus gibt, ist es ausreichend, wenn Du für Oktober 12/30stel der bisherigen Unterhaltssumme zahlst.

      Was macht das Kind zur Zeit? Hat die Mutter Einkommen?

      LG chico

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chico_LB ()

    • Hallo nochmals zusammen,

      herzlichen Dank an Chico und Frau Glück für die ersten Beiträge, bezüglich meiner Fragen hier.

      Also, ich verstehe es so...das ich nicht verpflichtet bin, meine Einkünfte zur Berechnung des Volljährigen Unterhaltes an das Jugendamt zu senden. Ich kann es machen
      und abwarten, wie die Errechnung dann ist...müsste es aber dann auch nicht akzeptieren, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit habe.

      Wenn ich es ganz ablehne, eine Berechnung über das Jugendamt durchführen zu lassen, müsste meine Tochter zu einen Anwalt gehen.

      Habe ich es so richtig verstanden?

      Ich werde ferner die letzten 12 Abrechnungen von meine damaligen Frau, für meine Berechnung hier, über meine Tochter einfordern.

      Dann bleibt jetzt noch die letzte Frage :

      Was ist rechtlich richtig...Meine Unterhaltszahlung für Oktober... 12/30 überweisen / oder noch vollen Unterhalt für Oktober / oder der ganze Oktober wird nach neu Berechnung Volljährigkeit überwiesen.???

      Bezüglich der Fragen ... Meine Tochter war bis Sommer in der Einführungsphase Gym. Oberstufe...wo sie knapp versetzt wurde...nun will sie auf die Handelsschule, um es dort besser zu schaffen, später studieren zu können.
      Meine damalige Frau arbeitet Vollzeit.

      Wäre gut, wenn ich hier antworten erhalten kann, was rechtlich korrekt ist.

      Beste Grüße
    • Hallo Frau Glück!


      selbst wenn das Kind am 1. des Monats Geburtstag hat, muss noch der ganze Monats-KU an die Mutter gezahlt werden.
      Wo steht das denn?

      Wenn hier ein Unterhaltstitel besteht, welcher bis zur Volljährigkeit befristet ist, dann muss dieser auch nur bis zu diesem Tag bedient werden. Was danach geschuldet wird, steht ja noch nicht fest. Das gilt auch, wenn kein Titel besteht. Sollte ein Titel bestehen, welcher über die Volljährigkeit gültig ist, würde ich immer den vollen Betrag überweisen. Sonst ist es zu stressig.

      Hallo GibmirSonne!

      Also, ich verstehe es so...das ich nicht verpflichtet bin, meine Einkünfte zur Berechnung des Volljährigen Unterhaltes an das Jugendamt zu senden. Ich kann es machen
      und abwarten, wie die Errechnung dann ist...müsste es aber dann auch nicht akzeptieren, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit habe.

      Wenn ich es ganz ablehne, eine Berechnung über das Jugendamt durchführen zu lassen, müsste meine Tochter zu einen Anwalt gehen.

      Richtig. Und die Tochter den RA einschaltet, wirst Du in dem Fall schadenserstatzpflichtig und musste den RA zahlen. Also lieber über das JA Auskunft geben.

      Wenn dann vom JA eine Berechnung kommt, forderst Du die Einkommensnachweise der Mutter an, damit Du die Berechnung überprüfen kannst, oder überprüfen lassen kannst.

      Zur Zahlung... Du kannst zunächst nur die 12/30 überweisen wenn s.o. gegeben ist. Wenn es bei Dir aber nicht so ganz knapp ist mit dem Geld, dann kannst Du auch für Oktober den vollen Unterhalt zahlen. Dann gehst Du eventuellem Stress aus dem Weg und zeigst etwas Großzügigkeit.

      LG chico
    • Hallo GibmirSonne,

      ich finde die Vorgehensweise des Jugendamtes interessant und hätte gern noch einige Informationen:
      • Hat der Beistand selbst geschrieben?
      • Wurde das Aktenzeichen der Beistandschaft verwendet?
      • Ist das ein spezieller Antrag zur Ermittlung des Volljährigenunterhalts oder werden nur Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt? Könntest Du diesen "Antrag" hier mal hochladen?
      • Wie ist das Verhältnis zur Tochter heute? Kannst Du mir ihr reden, vielleicht auch über den Unterhalt?
      • Bist Du weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig? Wie alt?

      Auf die Frage nach dem Titel hast Du noch nicht geantwortet. Ich vermute, es handelt sich um eine Jugendamtsurkunde. Befristung? Oder gibt es ein Gerichtsurteil?

      Hilfreich wären auch ca. Angaben über Unterhaltshöhe und unterhaltsrelevantes Einkommen. Kannst Du zur finanziellen Situation der Mutter auch etwas sagen?

      Noch ein Hinweis auf BGH-Urteil IVb ZR 3/87 vom 24.02.1988 (Fundstelle: FamRZ 1988, 604): Demnach musst Du im Oktober 12/31 des Minderjährigenunterhalts zahlen. Für den Rest des Monats wären also 19/31 des noch zu berechnenden Volljährigenunterhalts fällig. Die korrekten Haftungsanteile des Volljährigenunterhalts können aber erst ermittelt werden, wenn alle unterhaltsrelevanten Informationen vorliegen. Von Vater und Mutter sowie vom Kind! Alle drei haben Auskunftsansprüche gegen die anderen Beteiligten!

      Ich sende Dir zur Bestätigung als private Nachricht noch einen Link zu einer kostenpflichtigen Anwaltsanwort: Demnach sind für den Monat der Volljährigkeit zwei Unterhaltsberechnungen vorzunehmen und die jeweils errechneten Unterhaltsbeträge ins Verhältnis zu den Tagen zu setzen.

      LG
    • Hallo,

      JA-Titel schrieb:


      ich finde die Vorgehensweise des Jugendamtes interessant und hätte gern noch einige Informationen:
      • Hat der Beistand selbst geschrieben?
      • Wurde das Aktenzeichen der Beistandschaft verwendet?
      • Ist das ein spezieller Antrag zur Ermittlung des Volljährigenunterhalts oder werden nur Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt? Könntest Du diesen "Antrag" hier mal hochladen?
      • Wie ist das Verhältnis zur Tochter heute? Kannst Du mir ihr reden, vielleicht auch über den Unterhalt?
      • Bist Du weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig? Wie alt?
      Einige Antworten ergeben sich doch aus #1:
      - Das Kind ist noch Minderjähhrig - also ist das Jugendamt als Beistand tätig

      JA-Titel schrieb:


      Noch ein Hinweis auf BGH-Urteil IVb ZR 3/87 vom 24.02.1988 (Fundstelle: FamRZ 1988, 604): Demnach musst Du im Oktober 12/31 des Minderjährigenunterhalts zahlen. Für den Rest des Monats wären also 19/31 des noch zu berechnenden Volljährigenunterhalts fällig.
      Das Urteil ist hier nicht anwendbar, da bis 1997 ein anderes Unterhaltsrecht galt. Kindesunterhalt (=Minderjährigenunterhalt) endete bis dahin automatisch mit Volljährigkeit.


      @GibmirSonne
      Von dem Angebot der Unterhaltsberechnung sollte Gebrauch gemacht werden - kostet nichts und verpflichtet auch zu nichts. Bei einer Ablehnung zur "außergerichtlichen Einigung" zwingt man ja das Kind zu einer anwaltlichen Vertretung und dies wäre dann wieder mit Kosten verbunden.
      Soweit ein unbefristeter Titel vorliegt, hätte die Berechnung durch das Jugendamt den Vorteil, dass der Titel rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag entsprechend der Berechnung nach unten korrigiert werden könnte.

      Gruß
      ernst

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von _Ernst_ ()

    • Hallo,
      wenn ich es richtig verstanden habe, bemängelst Du, dass zu wenig Kontakt zu Deinem Kind besteht.
      Wie wäre es, wenn Du zunächst den Oktober-Unterhalt voll zahlst (Beweis der Zahlungswilligkeit), dem xxxamt aber schreibst, dass Du ein Gespräch mit dem Kind für notwendig hältst, um die Bedürfnisse und Zukunftsplanung kennen zu lernen, denn dementsprechend wird ja finanzielle Unterstützung von Dir erwartet werden - und darauf musst Du Dich zum Wohl des Kindes ja irgendwie einstellen können.
      Vielleicht lässt sich so ein Kontakt dann ausbauen.
      Formulare ausfüllen oder Dich verweigern kannst Du dann immer noch!

      Habe übrigens selber mit dem JA auch oft schlechte Erfahrungen gemacht.

      Viel Erfolg!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo Ingo,
      das Forum hier ist nicht dafür da Personen oder Einrichtungen zu beleidigen. Der Ausdruck "xxxamt" hättest Du Dir daher sparen sparen können.

      Auch werden bei Deinem "Vorschlag" verschiedene Sachgebiete durcheinander geworfen. In Sachen Unterhalt spielt der persönliche Kontakt keine Rolle - auf solche Forderungen wird von der Unterhaltsstelle nicht eingegangen bzw. darf garnicht eingegangen werden.

      Gruß
      ernst

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo zusammen,

      erst einmal ein Dankeschön für eure Beiträge hier.

      Aktuell ist es so :

      Habe gestern, Montag, ein Schreiben an das JA gesendet, das ich den Unterhalt 12/31 zuletzt im Oktober an das JA Beistand überweise.
      Danach dann 19/31 auf das Konto meiner Tochter, wenn wir uns nach der JA Berechnung auf Unterhalt Volljährigkeit evtl. einigen sollten.

      Ferner habe ich geschrieben, das ich die Berechnung über das JA extern überprüfen lassen werde und das ich hoffe, das die Berechnung
      korrekt durchgeführt werde, damit es nicht wieder zum Stress kommt.

      Des weiteren habe ich dann meine Tochter angeschrieben, das sie verpflichtet ist, über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und die
      ihrer Mutter mir die Nachweise zu senden. ( Gehaltsabrechnungen usw.)

      Nun werde ich abwarten, was das JA mir antwortet.

      Frage:

      Ist es denn aktuell wirklich richtig, das meine Tochter ( am 13. Oktober ) Volljährig, den ganzen Oktober den vollen Minderjährigenunterhalt rechtlich begehren kann???

      Werde euch hier weiterhin über den Ablauf und weitere Schreiben vom JA informieren.

      Bezüglich Kontakt und wie alles damals war, werde ich demnächst hier im Forum einmal schreiben. Auch warum ich Losgelassen habe von meinen Kindern und
      welche Erlebnisse ich all die Jahre ( fast 9 Jahre ist die Scheidung her ) mit den Damen vom Jugendamt und auch meine damaligen Frau hatte.

      Bis bald und vielleicht gibt es noch weitere Beiträge von euch.

      Liebe Grüße
    • Hallo Ernst,

      _Ernst_ schrieb:

      - Das Kind ist noch Minderjähhrig - also ist das Jugendamt als Beistand tätig

      Das ist ja das interessante. Deshalb habe ich auch gleich mehrere Fragen gestellt, um eine "Strategie" für den Vater zu üderdenken.

      _Ernst_ schrieb:

      Das Urteil ist hier nicht anwendbar, da bis 1997 ein anderes Unterhaltsrecht galt. Kindesunterhalt (=Minderjährigenunterhalt) endete bis dahin automatisch mit Volljährigkeit.

      Aber mehr als 20 Jahre nach dem BGH-Urteil erstellt ein Anwalt im Internet eine kostenpflichtige Antwort für einen Vater. Der Beitrag ist öffentlich nachzulesen (nach der Fundstelle googeln).

      _Ernst_ schrieb:

      Von dem Angebot der Unterhaltsberechnung sollte Gebrauch gemacht werden - kostet nichts und verpflichtet auch zu nichts. Bei einer Ablehnung zur "außergerichtlichen Einigung" zwingt man ja das Kind zu einer anwaltlichen Vertretung und dies wäre dann wieder mit Kosten verbunden.
      Soweit ein unbefristeter Titel vorliegt, hätte die Berechnung durch das Jugendamt den Vorteil, dass der Titel rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag entsprechend der Berechnung nach unten korrigiert werden könnte.

      In der Tat könnte das ein Vorteil sein. Vorausgesetzt natürlich, das Jugendamt ermittelt den Volljährigenunterhalt korrekt! Einen Service hätte das Jugendamt noch bieten können: Vollständige Auskunft von Mutter und Kind (gem. gesetzlicher Auskunfts- und Belegpflicht) gleich mitzuliefern. Dann könnte der Vater seinen Haftungsanteil sofort selbst errechnen und müsste jetzt nicht erst umständlich Auskunft verlangen.

      LG
    • Hallo Gib mir Sonne

      oftmals ist es so, dass sich der Unterhalt vor und nach der Volljährigkeit nicht groß unterscheidet. Das Einkommen der KM wird hinzugezählt, es ergibt sich eine Heraufstufung in der DT, gemäß Quotelung zahlst du einen Teil davon und landest nicht weit weg vom alten Betrag. Also kein Stress um die Frage, ob der Unterhalt bis Ende des Monats geschuldet wird oder nur bis zum Geburtstag.

      Gruß Adler
    • Nochmals ein Hallo an euch,

      Hallo Adler 72,

      ... bei mir ist es so, dass ich nun voll Erwerbsunfähig in Rente bin.

      Die Kindesmutter ist die Karriere Leiter mittlerweile hoch gefallen, also hat ein sehr guten Verdienst.

      Deswegen bin ich froh, nach meiner Prognose der Berechnung gut 100 Euro weniger zu bezahlen an Unterhalt.

      Der Abzugspunkt hälftiges Kindergeld wird mir entgegenkommen u.a. .

      Vom Gefühl her, gibt man gerne für Kinder, aber das ist nach meinen Erlebnissen nach der Scheidung bei mir eine
      ganz andere Denkweise gegeben hat...wird sicher verständlich sein, wenn ihr näher etwas darüber erfahren würdet.

      Vielleicht berichte ich hier mal näher darüber, wenn mir danach ist.

      Bis Bald
    • Hallo Gib mir Sonne,

      wenn die KM sehr viel mehr verdient als du, kann die Berechnung sehr zu deinen Gunsten ausgehen, vielleicht musst du deutlich weniger bezahlen. Es zählt das Verhältnis des bereinigten Nettoeinkommens abzüglich Selbstbehalt. Ich vergesse immer ob der angemessene oder notwendige abgezogen wird, werde langsam alt ;) . Sieh in den Leitlinien nach. Du hast also ein deutliches Interesse daran, dass der Unterhalt neu berechnet wird. Bestehe darauf, die Unterlagen über das Einkommen der Mutter zu bekommen.

      Zahlst du auch noch für ein minderjähriges Kind und hast du nach Abzug Unterhalt weniger als 1200€ bereinigtes netto? Dann ist nach §1603 vielleicht auch die betreuende KM barunterhaltspflichtig, dazu gibt es gerade einen aktuellen Thread.

      Gruß Adler