Guten Tag zusammen,
meine Tochter wird am 13. Oktober 18 Jahre,also Volljährig.
Heute bekam ich ein Schreiben vom Jugendamt, einen Antrag zur Errechnung des Volljährigenunterhalt auszufüllen.
Frage :
Die Beistandschaft endet ab Volljährigkeit doch, also bin ich nicht verpflichtet, den Unterhalt dort neu errechnen zu lassen. Stimmt das ?
Desweiteren schreibt das Jugendamt, das ich den ganzen Monat Oktober noch den vollen Unterhalt überweisen müsste, ist es nicht so,
das ich nur anteilig, also bis zum 12. Oktober den Unterhaltsbetrag Tag genau noch anweisen müsste?
Wie verhalte ich mich richtig? Meine persönliche Abneigung über das Jugendamt den kostenlosen Service Volljährigenunterhalt errechen zu lassen, hat seine Gründe, denn das Jugendamt hat mir niemals geholfen, Kontakt zu meinen Kindern auszubauen. Ich bin froh, das die Beistandschaft über das Jugenamt nun vorbei ist.
Kann mir jemand von euch schreiben, wie ich mit dem Schreiben vom Jugendamt umgehen soll.
Danke vorab für eure Hilfe
meine Tochter wird am 13. Oktober 18 Jahre,also Volljährig.
Heute bekam ich ein Schreiben vom Jugendamt, einen Antrag zur Errechnung des Volljährigenunterhalt auszufüllen.
Frage :
Die Beistandschaft endet ab Volljährigkeit doch, also bin ich nicht verpflichtet, den Unterhalt dort neu errechnen zu lassen. Stimmt das ?
Desweiteren schreibt das Jugendamt, das ich den ganzen Monat Oktober noch den vollen Unterhalt überweisen müsste, ist es nicht so,
das ich nur anteilig, also bis zum 12. Oktober den Unterhaltsbetrag Tag genau noch anweisen müsste?
Wie verhalte ich mich richtig? Meine persönliche Abneigung über das Jugendamt den kostenlosen Service Volljährigenunterhalt errechen zu lassen, hat seine Gründe, denn das Jugendamt hat mir niemals geholfen, Kontakt zu meinen Kindern auszubauen. Ich bin froh, das die Beistandschaft über das Jugenamt nun vorbei ist.
Kann mir jemand von euch schreiben, wie ich mit dem Schreiben vom Jugendamt umgehen soll.
Danke vorab für eure Hilfe