Muss das volljährige Kind gleichzeitig Vater UND Mutter verklagen, damit beidseitig das Vermögen verwendet werden muss?

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    • Muss das volljährige Kind gleichzeitig Vater UND Mutter verklagen, damit beidseitig das Vermögen verwendet werden muss?

      Hallo Forum,

      aus einem anderen Thread entnommen, jedoch möglicherweise eine Frage, die viele Zahl-Väter betrifft.

      Oftmals muss der Vater den Volljährigen-KU alleine zahlen, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist bzw. so sich hinrechnet.

      Das Vermögen oder die Altersvorsorge des Vaters hingegen müssen für den KU aufgebraucht werden - oder, wie hier gelesen, der Vater darf nicht in Rente gehen, weil dann das Einkommen mutwillig verringert wird.

      Die Mutter hingegen, wird nicht - so sieht es in der Realität zumindest aus - zur Rechenschaft gezogen, sie kann weiterhin nur ein paar Stunden oder gar nicht arbeiten, unterliegt somit weder der Erwerbsobliegenheit, die eigentlich im Gesetz steht, noch muss sie, vergleichbar dem Vater, das vorhandene Vermögen aus Immobilien oder neuer Heirat antasten.

      Davon abgesehen habe ich vorhin noch gelesen, sie darf, solange das Kind bei der Mutter wohnt auch das Kindergeld behalten und vom Kind Kostgeld des vom Vater gezahlten KUs verlangen. Also bleibt das Geld doch weiterhin bei der Mutter. Wo bitte hat sich dann wirklich etwas zum Besseren für den Vater verändert? Er sollte doch irgendwann mal das Recht haben, dass die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder endlich mal gerecht durch 2 geteilt wird. Schließlich entfällt die Betreuungsleistung der Mutter bei Volljährigkeit und schafft damit Raum zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit.

      Meine Frage nun: Muss das volljährige Kind also VATER UND MUTTER zugleich verklagen, damit beidseitig das Vermögen verwendet werden muss und die gleichen Gesetze auch für Mütter gelten?

      Und was ist, wenn, vermuten wir mal aufgrund von Manipulation bzw. PAS - das Kind die Mutter nicht verklagt, sondern nur den Vater?

      Ein Vater hat doch dann keinerlei Rechte, aber erneut wieder nur Pflichten. Eine Frage, die ich hier gerne zur Diskussion stelle.
      So scheint es jedenfalls, wenn man hier die vielen Postings der Zahlväter liest.

      Lieben Dank und lieben Gruß, Frau Glück

      ...Ich weiß, das ist eigentlich nicht mein Thema, jeder hier im Forum weiß, ich bin Freund des tatsächlich fair gelebten Wechselmodells ungeachtet der Einkünfte, sondern nur am tatsächlichen Verbrauch des Kindes orientiert und dann halbe/halbe. Aber vielleicht regt mich diese Ungerechtigkeit gegenüber Zahl-Vätern genau deshalb so auf.
    • Hallo Frau Glück,

      man darf halt auch nicht vergessen, dass ein Kind welches bei einem Elternteil wohnt, diesem auch gewisse Kosten verursacht. Der Elternteil braucht eine größere Wohnung damit das Kind ein Zimmer hat, es verbraucht Strom, Wasser , Heizung, usw., ganz zu schweigen von den Unmengen an Essen, die so ein Heranwachsender vertilgt. Und dann ist es egal ob er 16, 17 18 oder 19 ist. Das kostet alles Geld. Ich fände es nicht fair, wenn nun die Mutter z.B. sich darüberhinaus auch noch beteiligen soll. Es reicht schon , dass ab 18 nun das volle Kindergeld abgezogen werden kann vom Unterhaltspflichtigen. Selbst das finde ich fragwürdig. Wieso braucht ein 18jähriger ,der weiter in die Schule geht,weniger als ein 17jähriger?

      Und in dem Alter wird sich wohl jedes 18 jährige Kind scheuen vor Gericht zu gehen und gegen einen Elternteil zu klagen. Auch wenn es volljährig ist.

      Wenn es dann um Ausbildung/Studium geht ist es wieder was anderes, was die Finanzen betrifft.

      Grüße, Sämsi
    • Hallo Sämi,



      Wieso braucht ein 18jähriger ,der weiter in die Schule geht,weniger als ein 17jähriger?



      schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, dann wirst Du feststellen, dass der Bedarf, beim Sprung von Altersgruppe 3 auf Altersgruppe 4, durchaus steigt.



      Es reicht schon , dass ab 18 nun das volle Kindergeld abgezogen werden kann vom Unterhaltspflichtigen. Selbst das finde ich fragwürdig


      Warum findest Du das fragwürdig? KiGe dient der Deckung des Bedarfs des Kindes. Daher wird es auf den Bedarf angerechnet. Hälftig, wenn ein Elternteil seinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung leistet, voll, wenn der Betreuungsunterhalt wegfällt. Und das ist bei einem volljährigen Menschen nun mal so.

      LG chico
    • Hallo Sämsi,

      ich bin auch irritiert. Denn mit deinen Angaben sagst du ganz klar - der Vater soll weiterhin voll zahlen - die Mutter hingegen zahlt nichts. Mit welchem Recht?
      Die Mutter ist ebenfalls barunterhaltspflichtig ab 18 - und du sagst: "Ich fände es nicht fair, wenn nun die Mutter z.B. sich darüberhinaus auch noch beteiligen soll"

      Die von dir aufgezählten Kosten sind doch bereits mit dem KU abgegolten und werden vom Vater gezahlt. Wer genau rechnet weiß, dass der KU nebst Kindergeld mehr als ausreichend ist - eine Mutter muss hier nichts drauflegen. Und jetzt, mit 18, wo sie eigentlich sollte, will sie nicht?!? Verkehrte Welt, oder? Wo bleibt denn da die Verantwortung gegenüber dem Kind?

      Und hinzu kommt: Jeder Vater, der sich um sein Kind kümmert hat ein zusätzliches Kinderzimmer in SEINER Wohnung - also auch Mehrkosten, die er allerdings von niemandem erstattet bekommt.

      Wenn du jetzt noch das Studium ansprichst - da halten sich viele Mütter doch ebenfalls fein raus, weil sie so wenig verdienen und schlussendlich zahlt erneut - der VATER, so er leistungsfähig ist - und wenn nicht - siehe Anfang des Postings, er muss sein Vermögen aufbrauchen.

      Und ja, es gibt diese Kinder wirklich, die vorher einen guten Kontakt zum Vater hatten und ihn trotzdem, auf Drängen der Mutter verklagen.

      Lieben Gruß von Frau Glück

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frau Glück ()

    • Hallo,

      Stellt ein Elternteil dem Kind Kost und Logis, sind das selbstverständlich Unterhaltsleistungen, die angerechnet werden. Darüber hinaus wird dieser Elternteil nur dann noch Barunterhalt schulden, wenn er erheblich mehr verdient als der andere.

      Etwas anderes ist natürlich, wenn dieser Elternteil sich so wie von Frau Glück geschildert KG und Unterhalt komplett einsteckt und selbst nicht durch Ausweitung der Erwerbstätigkeit bereit ist, seinen Teil beizutragen. Es ist aber Sache des "Kindes", dagegen aufzubegehren wenn mehr als angemessen Kostgeld von einem Elternteil einbehalten wird. Das Kind muss niemand verklagen, es muss einfach darauf bestehen, dass ihm der Unterhalt überwiesen wird.

      Zwei Dinge zu den Fragen von Frau Glück: Das Kind muss niemand verklagen, aber der KV muss nicht mehr Unterhalt bezahlen, weil es dies nicht tut. Im vorliegenden Fall scheint mir das Problem zu sein, dass niemand die KM zwingen will, vollschichtig zu arbeiten. Ich weiß nicht wie Gerichte in einem solchen Falll urteilen. Wenn der KV sich seiner Sache sicher ist, kann er ein fiktives Einkommen anrechnen und entsprechend Unterhalt anbieten - das Kind müsste ihn dann verklagen.

      Was ich bisher noch nicht gehört habe, ist dass jemand sein Vermögen oder Altersvorsorge aufbrauchen muss. Meines Wissens sind grundsätzlich nur Kapitalerträge aus dem Vermögen unterhaltsrelevant. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenn es jemand genauer weiß.

      Gruß Adler
    • Hallo Adler72,

      Stichwort: Vermögen / Altersvorsorge:

      Alle Väter, die ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen, müssen aus ihrem Vermögen zahlen.

      Selbständige, deren Einkommen aufgrund wirtschaftlicher Situationen im aktuellen Zeitraum gesunken ist, werden nicht nach dem tatsächlichen Einkommen gerechnet wie ein Angestellter, sondern sie müssen aufgrund vorliegender Zahlen der letzten drei Jahre !! den KU zahlen. Nehmen wir an, diese drei Jahre waren gut, die letzten zwei Jahre schlecht - für den KU zählen nur die drei guten Jahre - also muss der Selbständige nun Unterhalt aus seinem Vermögen zahlen (so er hoffentlich noch etwas davon hat oder im Zweifel, seine Altersvorsorge dafür aufbrauchen)

      Rentner, die jetzt in Frührente gehen, aber trotzdem den vollständigen KU zahlen müssen, weil sie mit der Frührente mutwillig ihr Einkommen verringert haben - müssen aus dem Vermögen zahlen!

      So dürfte es ggf. noch weitere Betroffene geben, dies sind nur die, die mir adhoc einfallen.

      Lieben Gruß von Frau Glück
    • Hallo chico,

      ja klar gibt es eine Erhöhung ab 18, aber die wird dann wieder aufgefressen dadurch, dass das volle Kindergeld angerechnet wird. Heißt also beim Mindestunterhalt 62.-€ mehr, dafür kann der Zahler das volle kigeld abziehen , heißt 92,- weniger , macht unterm Strich 30,-€ weniger , die der Zahler zahlen muss. Und mit jeder Einkommensgruppe steigt dieser Betrag . Also bekommt ein 18jähriger weniger als ein 17 jähriger.

      Es ist auch kein Unterschied in der Betreuung eines 17-und eines 18jährigen. Kostet beides jede Menge Nerven....

      Aber es ändert sich ja nichts.

      Beim Mindestunterhalt bekomme ich 304,- und dazu 184,-€ Kindergeld.

      Wenn ich eine kleinere Wohnung nehmen könnte, (wenn ich das Kind nicht betreuen müsste) dann hätte ich schon mindestens 150,- gespart.Also die 150,- zähle ich schon mal zu den Kosten dazu. Dann blieben noch 334,- für Kleidung, Essen, Schulzeug, Hobby,Urlaub , Geschenke,Musikschule,Möbel, PC, Taschengeld,Klassenfahrten, Abifahrt, Führerschein,neuer Anzug zum Abitur usw.usf. Dazu noch Heizung, Strom, Wasser ....

      Das Geld reicht hinten und vorne nicht.

      Da zahle ich als Mutter seit Jahren schon drauf.

      Und dass jeder Vater ein eigenes Zimmer hat für sein Kind - das stimmt einfach nicht. Kommt sicherlich vor, aber eher selten.

      Meine Tochter übernachtet bei ihrem Vater in einem Abstellraum, samt Bügelzeug, Nähzeug und dreckiger Wäsche. Obwohl Exmann wieder neu gebaut hat und ein eigenes Haus hat. Tochter hat sich schon mehrmals beschwert deswegen, zur Antwort bekommt sie, dass sie erst dann ein eigenes Zimmer bekommt, wenn sie sich entscheidet zu ihm zu ziehen. Naja, ist ein anderes Thema....

      Ich kenne auch keinen Jugendlichen, der monatlich 488,- aufwärts Taschengeld sein eigen nennt in Familien, wo beide Elternteile noch zusammenleben.

      Ist doch ganz klar, dass dieses Geld für die Versorgung aufgebraucht wird. Taschengeld sollte natürlich schon davon gezahlt werden , aber der größte Teil ist fürs tägliche Leben.

      Grüße Sämsi
    • Guten Abend!



      Es ist auch kein Unterschied in der Betreuung eines 17-und eines 18jährigen. Kostet beides jede Menge Nerven....


      Doch, ein 18 jähriges Kind bedarf, theoretisch, keiner Betreuung mehr. Es ist volljährig. Damit entfällt die Pflicht zur Sorge. Das Soregerecht/-pflicht ist mit erreichen der Volljährigkeit beendet.

      Du betrachtest die Situation aus der emotionalen Sichtweise, nicht aber aus der rechtlichen.



      Ich kenne auch keinen Jugendlichen, der monatlich 488,- aufwärts Taschengeld sein eigen nennt in Familien, wo beide Elternteile noch zusammenleben.


      Kenne ich auch nicht. Aber diese 488€, welche dem Mindestunterhalt entsprechen, sind ja auch kein Taschengeld. Es ist der Bedarf des Kindes, welcher durch Kindergeld und Unterhalt gedeckt werden sollen. Wenn sich das Kind aus dieser Summen nicht ausreichend an den Lebenshaltungskosten im Haushalt eines Elternteils beteiligt, steht es dem Elternteil frei, das Kind vor die Tür zu setzen.

      LG chico
    • Hallo,

      Hab lange überlegt, ob ich mich in die Diskussion einschalten soll!
      Aber:

      Die "Umgangsväter" gleich "Zahlväter" Zahlen den KU, gehen meist Vollzeitbeschäftigten Arbeiten, haben, wenn es gut läuft, das/die Kinder jedes 2. Wochenende mit Fahrten Abholung, Handball, Fußball oder Ähnliches, unternehmen vielleicht auch mal etwas, das Geld kostet, halten Zimmer vor, zählen Essen, Miete, Heizung, Wasser, Strom, fahren vielleicht mit den Kindern in den Urlaub ...! Und das soll alles das halbe Kindergeld leisten?
      Kinder kosten nun mal Geld! Das weiß man auch als Mutter vorher!!!! Mir geht es gegen den Strich, alles materielle nur den meist Vätern aufzuhalsen und dann am Besten noch hohen Unterhalt für sich selbst einfordern. Warum könnten geschiedene Frauen mit Kindern weniger arbeiten, als Frauen in intakten Familien, die dieses freiwillig tun? Warum könnendiese Btreuung organisieren, aber Exfrauen eher weniger?

      Nur das kein falscher Eindruck entsteht: ich bin Exfrauen, ich bekomme KU, sonst nichts und ich gehe arbeiten!
      Und es ist gut so!
      Dann ist es nämlich auch seltener ein Problem, den Expartner bei Mehrkosten mit ins Boot zu holen.
      Es geht doch um die Kinder!
      Und nicht um eine finanzielle Versorgung, bei der ich die Beine hochlegen kann!

      Gruß Diabolo
    • Hallo liebes Forum,

      danke für die Beteiligung an der Diskussion.

      Trotzdem bleibt die Frage offen, ob ein Kind erst BEIDE Elternteile (nicht nur den Vater) vor Gericht verklagen muss, um zusätzlich zum Unterhalt des Vaters auch an das Geld der Mutter zu kommen - und sei es über fiktives Einkommen aufgrund der Ausbildung oder über Taschengeld durch den neuen Ehemann, Altersvorsorge oder Immobilienvermögen.

      Eine nette Bitte von Seiten des Kindes dürfte von so auf Geld vom Ex fixierte Mütter mit einem Verweisen des Zimmers und einer tagelang nachtragend leidenden Miene (Kind wie kannst du mir das antun, du weißt doch, ich tue alles für dich, aber Geld habe ich keins - wenn du Geld haben willst, musst du dich an deinen Vater wenden, der hat mehr als genug) quittiert werden. Leider fragt dann keines der Kinder, warum Mama eigentlich nicht Vollzeit arbeitet, Zeit hätte sie ja genug. Und wenn noch PAS im Spiel ist, traut sich kein Kind mehr, überhaupt noch eine Diskussion oder ein Gespräch mit der Mutter zu führen. Denn den Rückhalt des Vaters könnte das Kind möglicherweise erahnen, aber die Vorarbeit der Mutter hat jegliche positive Meinung dann oftmals bereits demoliert. Schlimm genug, aber wohl in einigen Teilen ernsthafte Realität. Doch das ist leider ein ganz anderes Thema.

      Solange sich hier gesetzlich nicht wirklich eine 100%ige Gleichberechtigung im realen Leben durchsetzt, bleibt mir nur, den zahlreichen Zahl-Vätern das Durchhaltevermögen und die notwendige Kraft zu wünschen!

      Liebe Grüße von Frau Glück

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frau Glück ()

    • Hallo Frau Glück,

      tja da sollte man z.B. bei PAS dann auch an den entsprechenden Elternteil drastisch drakonische Strafen (Geld), im Extremfall auch Tageweise Haft ansetzen. Gerechter wäre es da dann wohl auch, wenn man generell eine neutrale Stelle zwischenschaltet als Beistand. Allerdings gilt jedoch auch, das man wenn man 18 ist auch mündig ist. Daher das Kind seine Forderungen selbst stellen muß. Es wäre da wohl angebracht, wenn das Kind über seine Rechte neutral aufgeklärt wird, jedoch gibt es ja auch eine Hol und Bringschuld. Meines Erachtens sollte Volljährigenunterhalt nur vom Volljährigen im selben Monat geltend gemacht werden könen, innerhalb 2 Monate dann die Bedürftigkeit dargelegt werden müssen, ansonsten sollte der Unterhalt für verspätete Monate verfallen, nach 12 Monate jedoch komplett. Bei einem unbegründeten oder unrichtig begründeten Kontaktverbot seitens des Kindes sollte der Unterhaltsanspruch sofort verwirken.Das wäre meines erachtens nach gerechter.....
    • Hallo Sämsi,



      das mit den 150 Euro miete fürs Kinderzimmer find ich ist eine Milchmädchenrechnung. In aller Regel ist es doch so, dass im Falle einer Neuvermietung wohl die neue Wohnung teurer oder eben genauso viel kostet wie die alte Wohnung, jedoch nur weniger qm hat. Vor allem in Ballungszentren ist das extrem. Auch ist dies davon Abhängig, wie lange man in einer Wohnung lebt.

      Nach diesem System, müßte das Kinderzimmer also demnach gen null gehen... 8|

      Von den Umzugs, Renovierungkosten, Kaution etc. ganz zu Schweigen...
    • Hallo Ephesus,

      deine Überlegung mag stimmen, wenn ich mir jetzt eine kleinere Wohnung suchen würde.

      Aber:

      Ich musste damals nach der Scheidung mir eine neue Wohnung suchen, für mich und meine Tochter. Wäre ich allein gewesen, hätte mir eine 2 Zimmer Wohnung vollauf gereicht. Mit Tochter musste ich aber eine 3 Zimmer Wohnung mieten. Von daher stimmt meine Rechnung schon.

      Hallo, chico,

      rechtlich gesehen hast du natürlich recht, keine Frage.

      aber realistisch, praktisch und nicht nur , aber auch ,emotional gesehen ist die Realität eine andere. Nur wegen des Geldes würde ich nie mein Kind vor die Tür setzen. Aber da hast du vielleicht andere Prioritäten. Mag sein.

      So hat halt jeder seine Sichtweise.

      Grüße, Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      Hallo Chico,

      ich denke Chico wollte damit eigentlich nur klarmachen, das man ab und zu dem Kind die ALternativen aufzeigen sollte. Also z.B. Dann kannst Du ja ausziehen. Wenn das kind etwas Hirn hat, dann wird es sich das dann überlegen, welche Vor- und NAchteile es damit dann hat. Ok, wenn es dann auszieht, dann wird es eben früher selbständiger. Es ist eben manchmal durchaus ratsam einen Punkt zu setzen, eben bis hier her und nicht weiter. Entscheiden tut dann das Kuind, jedoch sollte es da dann auch alle Konsequenzen hierzu tragen.,
    • Hallo Sämsi,

      warum willst du jetzt etwas rauslesen, nur weil es deine Meinung ist, obwohl es hier gar nicht steht?

      Ist doch kein Wunder, dass Mütter, die trotz Volljährigkeit der/s Kind/es noch satt Kindsunterhalt kassieren und auch dann selbst nichts zahlen müssen, dieses Kind nicht vor die Tür setzen.
      Sie schlägt ja nicht die Hand, die sie füttert. Und ich habe eher das Gefühl, Mütter möchten gerne Opfer sein und bedauert werden - siehe auch Dein Posting: "Es ist auch kein Unterschied in der Betreuung eines 17-und eines 18jährigen. Kostet beides jede Menge Nerven...." ohne zu merken, dass die Volljährigkeit einfach anderen Gesetzmäßigkeiten folgt und eine Betreuungsleistung definitiv nicht mehr nötig ist. Was bis dahin nicht erzogen wurde, wird nicht mehr!

      Außerdem behaupte ich, zahlreiche Zahl-Väter würden liebend gerne den Kindsunterhalt an das volljährige Kind zahlen, wenn das Kind endlich auszieht und das Geld wirklich beim Kind ankommt und für seinen tatsächlichen Bedarf verwendet wird. Diese jahrelange trotz Volljährigkeit gesetzlich vorgeschriebene Quersubventionierung einer Mutter, nur weil sie eben mal Mutter wurde, nervt die meisten.

      Leider ist nach wie vor die Frage offen, ob ein Kind erst BEIDE Elternteile (nicht nur den Vater) vor Gericht verklagen muss, um auch an das Geld der Mutter zu kommen.


      Lieben Gruß von Frau Glück
    • Hallo Frau Glück,

      wo, meinst du ,lese ich was raus, obwohl es hier nicht steht?

      "noch satt Kindesunterhalt kassieren..." -Du glaubst also wirklich dass man sich mit dem Kindesunterhalt ein bequemes Leben machen kann?

      Weiter oben habe ich ja bereits schon mal vorgerechnet, dass da nichts übrig bleibt. Im Gegenteil, ich zahle da noch drauf, damit es reicht und das Kind gut versorgt ist.Und du unterstellst den Müttern, sie würden das Geld für sich nehmen. Stichwort "Quersubventionierung der Mutter".

      Wenn ich schreibe "...kostet jede Menge Nerven...", dann doch nicht um bedauert zu werden. Ich weiß nicht wie du darauf kommst. Dann gleich noch als Rundumschlag - "alle Mütter "wollen bedauert werden.

      Woher kommt denn dein Hass auf die Mütter. Bist du selbst auch Mutter? Ich glaube ja eher, dass du ein Mann bist. Meine Meinung. Aber egal.

      Du bist also der Meinung, ab 18 ist eine Betreuungsleistung nicht mehr nötig. Gut , kann man machen.

      Bei meinen Kinder war das jedoch eine sehr intensive Zeit der Betreuung. Da standen die Abiturprüfungen an, sehr stressig, dann die durchwachten Nächte , wenn das "Kind" nicht zur vereinbarten Zeit nach hause kam, die nächtlichen Fahrten um es irgendwo bei Disko oder Geburtstagsfeiern abzuholen, die Fahrschule, die Planung der Zukunft, wie geht es weiter, das "Kind" dazu motivieren Bewerbungen zu schreiben usw.

      Außerdem wäscht man weiterhin seine Wäsche mit, und kocht und kauft ein und putzt. Klar mit Beteiligung des Jugendlichen.Aber der Großteil bleibt wohl an Muttern hängen.(Achtung! Ich möchte nicht als Opfer bedauert werden, ich schildere nur die Realität)

      Zu deiner offenen Frage:

      Ich meine, das Kind muss denjenigen verklagen von dem es Geld will. Dessen Anwalt wird dann den Gegner auffordern die Finanzen offenzulegen um ausrechnen zu können wer dem Kind wieviel zu zahlen hat. Entweder einigt man sich dann oder es kommt vor Gericht und der Richter wird einen Vorschlag machen, dann kommt es zur gütlichen Einigung oder zum Gerichtsverfahren.

      Wie ist denn dein spezieller Fall, weswegen du immer wieder danach fragst? Vielleicht kann hier mal jemand drüber gucken?

      Grüße, Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      ohne mich nun in ellenlangen Diskussionen über Nebenschauplätze verlieren zu wollen:

      a) ich bin Frau, zudem Mutter und betreute gemeinsam mit meinem Exmann im 50:50 Wechselmodell (zeitlich und finanziell, basierend auf den tatsächliche Kosten ohne Beachtung der Einkünfte!!!) unser Kind! Ich weiß also durchaus, was ein Teenager wirklich kostet - und wie man mit einmaligen Positionen wie Möbel, Schulbücher, einer Klassenfahrt oder Führerschein, die angeblichen monatlich so hohen Kosten künstlich hoch rechnen kann.

      b) Wenn der Großteil der Arbeit auch bei Volljährigen bei der Mutter hängen bleibt - selbst schuld!

      c) Du vergisst bei deiner ganzen Sorge und Aufopferung immer wieder - das Kind ist volljährig. Es ist selbst für sein Leben verantwortlich, ganz gleich, ob zur vereinbarten Zeit zuhause (volljährig?) Disko/Feiern abholen (du sprachst von Führerschein, wozu das dann?) durchwachte Nächte (volljährig) usw.


      Du vermengst hier sehr viel, nur um darstellen zu wollen, dass dir doch bitte das Geld zusteht. In mir wirst du keinen Befürworter finden.

      Ich möchte Gerechtigkeit und dass BEIDE - Vater und Mutter gleichberechtig und in gleichen Teilen (unabhängig vom Einkommen) ab Volljährigkeit für den Bar-Unterhalt des gemeinsamen Kindes sorgen. Es kann und darf einfach nicht sein, dass viele (oder einige) Mütter sich arm rechnen und nichts oder nicht viel arbeiten, nur um den Vater weiter in voller Höhe bluten zu lassen.

      Leider trauen sich die Kinder oftmals nur den Vater zu verklagen - denn außer sein Geld - so suggerieren dann wohl die Mütter - brauchen sie den Vater ja nicht.
      Aber die Mutter - siehe auch deine Ausführungen, scheint mit ihrer Sorge und Tätigkeit ja unentbehrlich für einen Volljährigen! Also wird in dieser Abhängigkeit natürlich keine Mutter verklagt. Die Kinder werden unselbständig und damit künstlich klein gehalten. Extrem schädlich für eine gesunde Entwicklung!

      Das schlimme daran ist, es gibt nicht diesen einen speziellen Fall, sondern leider viele Fälle, die ich kenne, wo es genau so abläuft. Und am Ende müssen die Männer zahlen, gerichtlich festgesetzt, haben zudem die Kinder verloren und die Frauen freuen sich wahrscheinlich über ihren Sieg! Was sonst sollte sie dazu bewogen haben, die Kinder aufzuwiegeln?

      So, und nun habe ich meine Position und Denkweise zur Genüge dargestellt. Ich danke allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben oder sich noch beteiligen werden!


      Liebe Grüße von Frau Glück

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Frau Glück ()

    • Hallo Frau Glück,

      wie schön für dich und dein Kind, dass du alles richtig gemacht hast und uns nun als leuchtendes Beispiel vorangehen kannst.

      Tausend Dank!
      Ich verstehe bloß nicht ganz den Sinn dieses Threads. Du wolltest dass das Kind die Mutter verklagt, damit sie sich am Unterhalt beteiligt. Und jetzt sagst du , dass du die Mutter bist.??? ?(


      Sämsi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sämsi ()