Hallo Forum,
aus einem anderen Thread entnommen, jedoch möglicherweise eine Frage, die viele Zahl-Väter betrifft.
Oftmals muss der Vater den Volljährigen-KU alleine zahlen, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist bzw. so sich hinrechnet.
Das Vermögen oder die Altersvorsorge des Vaters hingegen müssen für den KU aufgebraucht werden - oder, wie hier gelesen, der Vater darf nicht in Rente gehen, weil dann das Einkommen mutwillig verringert wird.
Die Mutter hingegen, wird nicht - so sieht es in der Realität zumindest aus - zur Rechenschaft gezogen, sie kann weiterhin nur ein paar Stunden oder gar nicht arbeiten, unterliegt somit weder der Erwerbsobliegenheit, die eigentlich im Gesetz steht, noch muss sie, vergleichbar dem Vater, das vorhandene Vermögen aus Immobilien oder neuer Heirat antasten.
Davon abgesehen habe ich vorhin noch gelesen, sie darf, solange das Kind bei der Mutter wohnt auch das Kindergeld behalten und vom Kind Kostgeld des vom Vater gezahlten KUs verlangen. Also bleibt das Geld doch weiterhin bei der Mutter. Wo bitte hat sich dann wirklich etwas zum Besseren für den Vater verändert? Er sollte doch irgendwann mal das Recht haben, dass die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder endlich mal gerecht durch 2 geteilt wird. Schließlich entfällt die Betreuungsleistung der Mutter bei Volljährigkeit und schafft damit Raum zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit.
Meine Frage nun: Muss das volljährige Kind also VATER UND MUTTER zugleich verklagen, damit beidseitig das Vermögen verwendet werden muss und die gleichen Gesetze auch für Mütter gelten?
Und was ist, wenn, vermuten wir mal aufgrund von Manipulation bzw. PAS - das Kind die Mutter nicht verklagt, sondern nur den Vater?
Ein Vater hat doch dann keinerlei Rechte, aber erneut wieder nur Pflichten. Eine Frage, die ich hier gerne zur Diskussion stelle.
So scheint es jedenfalls, wenn man hier die vielen Postings der Zahlväter liest.
Lieben Dank und lieben Gruß, Frau Glück
...Ich weiß, das ist eigentlich nicht mein Thema, jeder hier im Forum weiß, ich bin Freund des tatsächlich fair gelebten Wechselmodells ungeachtet der Einkünfte, sondern nur am tatsächlichen Verbrauch des Kindes orientiert und dann halbe/halbe. Aber vielleicht regt mich diese Ungerechtigkeit gegenüber Zahl-Vätern genau deshalb so auf.
aus einem anderen Thread entnommen, jedoch möglicherweise eine Frage, die viele Zahl-Väter betrifft.
Oftmals muss der Vater den Volljährigen-KU alleine zahlen, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist bzw. so sich hinrechnet.
Das Vermögen oder die Altersvorsorge des Vaters hingegen müssen für den KU aufgebraucht werden - oder, wie hier gelesen, der Vater darf nicht in Rente gehen, weil dann das Einkommen mutwillig verringert wird.
Die Mutter hingegen, wird nicht - so sieht es in der Realität zumindest aus - zur Rechenschaft gezogen, sie kann weiterhin nur ein paar Stunden oder gar nicht arbeiten, unterliegt somit weder der Erwerbsobliegenheit, die eigentlich im Gesetz steht, noch muss sie, vergleichbar dem Vater, das vorhandene Vermögen aus Immobilien oder neuer Heirat antasten.
Davon abgesehen habe ich vorhin noch gelesen, sie darf, solange das Kind bei der Mutter wohnt auch das Kindergeld behalten und vom Kind Kostgeld des vom Vater gezahlten KUs verlangen. Also bleibt das Geld doch weiterhin bei der Mutter. Wo bitte hat sich dann wirklich etwas zum Besseren für den Vater verändert? Er sollte doch irgendwann mal das Recht haben, dass die finanzielle Versorgung der gemeinsamen Kinder endlich mal gerecht durch 2 geteilt wird. Schließlich entfällt die Betreuungsleistung der Mutter bei Volljährigkeit und schafft damit Raum zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit.
Meine Frage nun: Muss das volljährige Kind also VATER UND MUTTER zugleich verklagen, damit beidseitig das Vermögen verwendet werden muss und die gleichen Gesetze auch für Mütter gelten?
Und was ist, wenn, vermuten wir mal aufgrund von Manipulation bzw. PAS - das Kind die Mutter nicht verklagt, sondern nur den Vater?
Ein Vater hat doch dann keinerlei Rechte, aber erneut wieder nur Pflichten. Eine Frage, die ich hier gerne zur Diskussion stelle.
So scheint es jedenfalls, wenn man hier die vielen Postings der Zahlväter liest.
Lieben Dank und lieben Gruß, Frau Glück
...Ich weiß, das ist eigentlich nicht mein Thema, jeder hier im Forum weiß, ich bin Freund des tatsächlich fair gelebten Wechselmodells ungeachtet der Einkünfte, sondern nur am tatsächlichen Verbrauch des Kindes orientiert und dann halbe/halbe. Aber vielleicht regt mich diese Ungerechtigkeit gegenüber Zahl-Vätern genau deshalb so auf.