Trennung von Ehemann und dieser geht in Privatinsolvenz

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    • Trennung von Ehemann und dieser geht in Privatinsolvenz

      Hallo.
      Ich hab mich vor Kurzem von meinem Ehemann getrennt und noch eine - leider strittige - Forderung an ihn.
      (Kein Unterhalt; ich verdien mehr und Kinder haben wir keine). Die Ehe wärte 2 Jahre (bisher).
      Nun teilt mir dieser durch seinen Anwalt mit, daß er in Privatinsolvenz geht.
      Was heißt das für mich? Für meine Forderung? (Sofern das Gericht diese bestätigt.)
      Gemeinsame Schulden oder Anschaffungen wie KFZ, Immobilien etc. haben wir nicht. Ich habe ihm nur einmal Geld für einen KFZ-Kauf gegeben und das ist die strittige Forderung, die ich zurückwill.
      Und bin ich jetzt irgendwie Unterhaltspflichtig oder sonstwie gegenüber ihm? Was passiert, wenn er den Job verliert und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann?
      Danke Euch
      nemesis

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nemesis ()

    • Hallo nemesis,

      Habt ihr über das geliehene Gels einen Vertrag gemacht ( schriftlich)?

      Du bist ihm bei Arbeitsverlust, dem Grunde nach zu Trennungsunterhalt verpflichtet.

      Wie hoch dieser ausfallen würde hängt von der Höhe deines Einkommens ab.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo nemesis,

      habt ihr über den Güterstand während der Ehe einen Vertrag gemacht? Wenn nicht, gilt der Zugewinnausgleich am Ende der Ehe. In den Zugewinnausgleich fällt dann wahrscheinlich auch das Auto - möglicherweise auch noch andere Gegenstände, die während der Ehe angeschafft wurde. Natürlich gehören auch Konten, Sparkonten, LV usw. dazu.

      Ob du deinem Exmann Unterhalt zahlen musst, kann so keiner beurteilen. Es kommt auf die Einkommensdifferenz an.

      @ Ephesus
      in guten wie in schlechten zeiten. Daher werden Dir da wohl Unterhaltszahlungen drohen.

      Schön, dass du das so sportlich siehst. :D Meine Erfahrung - vor allen Dingen hier aus dem Forum - sind da eher andere. OK, du bist erst knapp 3 Wochen bei uns. Vielleicht ist dir noch nicht aufgefallen, dass beim Ehegattenunterhalt viele ZahlerInnen auf Krawall gebürstet sind.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo.

      Nein, ich habe nichts schriftlich. Ich habe seinerzeit von Ihm sein Auto gekriegt, als meins kaputtging. Das hab ich gefahren, bis es reparaturbedürftig wurde. Unterdessen hat mein Mann ein Auto benötigt, weil er neue Arbeit gefunden hat und kein Dienstauto mehr hatte ich habe ihm 8000,-- für ein Auto gegeben. Dafür hab ich meinen Kredit aufgestockt. Ich hab sein Auto gefahren und dann, als die Reparatur anstande, mir selber auch ein neues gekauft. Jetzt steh ich da und darf zwei Autos abzahlen...
      Das Auto hat er gekauft und auf sich angemeldet.

      Wir haben keine gemeinsamen Konten (gehabt) und keine gemeinsamen Anschaffungen. Die Sachen, die in der Wohnung standen, haben fast alle ihm (schon vor der Ehe) gehört - ich bin mit quasi fast nichts mit ihm zusammengezogen.

      Einkommensdifferenz ist netto ca. 150,00 Euro.

      Als ich ausgezogen bin, hab ich ein Bisserl was (ein paar Möbel und Hausrat) mitgenommen. Jetzt droht er mit strafrechtlichen Folgen. Er kann wohl beweisen, daß das seins ist und ich war auch mal so dumm und hab vor Zeugen gesagt, daß es ihm gehört ... vorher.

      Nein, wir haben keinerlei Ehevertrag oder so.

      Danke Euch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nemesis ()

    • Hallo Nemesis,

      dann habt ihr automatisch den Güterstand der Ehegemeinschaft gelebt.

      Naja, bei der Sache mit der Anzeige würde ich ja mal einen Anwalt befragen. Gegebenenfalls die Beweise verlangen. Wenn es sich nicht gerade eben um um Antiqitäten handelt sind die Sachen wohl eher weniger wert. Insbesondere auf den Zugewinnausgleich hin gerechnet. Wenn er im übrigen wirklich in Privatinsolvenz geht, könnte es ja auch sein, das ihm dann in Bälde Teile seines Hausrats gepfändet werden und er diesen zumindest wertvollen dann eh los ist. Meist verursacht der Kampf um Hausrat enorme Kosten, das der Streitwert meist höher angesetzte wird, als der Neuwert. Versucht doch mal eine Mediation, ich denke das lohnt sich. Streit kostet nur Zeit, Nerven und Geld.

      Es ist ja manchmal auch davon Abhängig, wer und warum man gegangen ist. Der Verlassene ist dann meist gekränkt, während der gehende sich sozusagen schon länger damit abgefunden hat.

      Auf der einen Seite hast Du ihm das neue Auto finanziert, auf der anderen Seite sein altes aufgebraucht. Aus Sicht des Zugewinns, fällt sein altes Auto mit einem Anfangswert in sein Eingangsvermögen, während es als Ausganswert rausfällt mit Null. Aufgewendetes Vermögen Deinerseits ist dann wohl bei dir im Eingangsvermögen. In Deinem Ausgangsvermögen ist dann Dein Auto mit dem Zeitwert und abzügliche der Finanzierungsschulden für dieses. Sein neues Auto ist dann wohl der strittige Punkt eurer Aufstellung, eben das Geld das dafür aufgewendet wurde.

      Sein neues Auto wird dann wohl in sein Ausgangsvermögen gehen, während Du in Deinem Ausgangsvermögen die aufwendbaren Schulden hast. Es stellt sich da dann jetzt die Frage, ob die Möbel gegenüber den Schulden gleich viel wert sind als die Schulden? Kannst Du seine Autozuwendung irgendwie beweisen? Kontobeleg, Überweisung mit Text etc.? Wieviel km bist Du mit dem Auto gefahren? Wie alt war es damals?

      Vom Grundsatz her gilt, das derjenige, der das was vom Eingangsvermögen beim Ausgangsvermögen noch hat ihm gehört. Aber an Deinen Äußerungen kanst Du Dich mittlerweile nicht mehr erinnern (nichtwissen) ^^ .

      Im übrigen gibt es im neuen Zugewinnrecht sowohl ein negatives Anfangs wie Endvermögen. Daher könnten eventuelle Zugewinnausgleiche auch negativ sein. Nur wer wird demjenigen, der mit einem Negativgewinn aus der Ehe geht einen Kredit einräumen?

      Gruß Ephesus ;)
    • @ Susanne

      Susanne schrieb:

      @ Ephesus
      Zitat in guten wie in schlechten zeiten. Daher werden Dir da wohl Unterhaltszahlungen drohen.
      Schön, dass du das so sportlich siehst. Meine Erfahrung - vor allen Dingen hier aus dem Forum - sind da eher andere. OK, du bist erst knapp 3 Wochen bei uns. Vielleicht ist dir noch nicht aufgefallen, dass beim Ehegattenunterhalt viele ZahlerInnen auf Krawall gebürstet sind.

      Das ist ja klar. Im Falle gleicher Gehälter ist das dann aber meist ja Eindeutig. Aber das würde doch jeder so machen, wenn er die Möglichkeit dazu hat, sei es nur als Verhandlungsmasse. Das ist wohl auch der Grund das viele Scheidungen dadurch extrem teuer werden, wenn nicht gerade Immobiliengutaschten dabei sind.. Auch lange nach einer Scheidung kann es den ein oder anderen auch trotzdem noch zum Ehegattenunterhalt treffen.

      Gruß

      Ephesus :evil:
    • Sorry, das mit dem Eingangs- und Ausgangsvermögen habe ich jetzt Null verstanden. Entschuldige - bin verwirrt.
      Hab ich jetzt nen Anspruch oder nicht.

      Hinsichtlich Beweis ist nur der Überweisungsbeleg - sonst nichts.

      Das mit den Möbeln darf ich mit der Staatsanwaltschaft klären - hat mir sein Anwalt mitgeteilt.

      Zugewinn: Wir haben beide Kredit schon von der Zeit vor der Ehe. Vermögen ist bei beiden nicht vorhanden. So ist wenn ich Dich richtig verstanden habe bei jedem eher ein negatives Vermögen bei Trennung vorhanden.
    • Hallo nemesis,

      also Dein Eingangsvermögen war am Tag der Eheschließung z.B.

      1. 1.000 Euro Sparbuchvermögen 2. 5.000 Euro Aktien, Wertpapiere 3. Auto Zulassung TYp Km Schwakewert 4.000 Euro 4. Schulden laut Aufstellung -25.000 Euro. Also hattest Du am Hochzeitstag 1000+5000+4000=10.000-25.000=-15.000 Also in Summe -15.000 Euro (Schulden).

      Dein Ausgangsvermögen beträgt am Tage der Zustellung des Trennungsbegehrens z.B.

      1. 100 Euro Sparbuchguthaben 2. 900 Euro Aktien 3. Auto 20.000 4. Schulden Autos -20.000 Also ergibt sich als Ausgangsvermögen 100+900+20.000=21.000-20.000=-1.000

      Dein Zugewinn dürfte dann mit Eingangs abzüglich Ausgangsvermögen berechnen. Also -15.000-1.000=-14.000 Ausgangsvermögen. Du müstest ihm also sozusagen 14.000 Euro ausgleichen, da sich mittlerweile die Zugewinnregeln geändert haben und Negativwerte möglich sind. Früher wurde das auf Null gesetzt und so manch einer hat sich damit während oder nach der Ehe saniert.

      Bei deinem Ex ist die Berechnung dann ähnlich. Du must da dann auch die entsprechenden Werte belegen z.B. Bankbelege etc.

      So und was ist wenn der eine Partner mehr Minus gemacht hat als der andere Während der Ehe? Dann muß der andere dies entsprechend ausgleichen. Nur was ist dann, wenn der insolvent ist? Solange er keinen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt hat, ist er dies jedoch noch nicht.

      Komplizierter wird das dann noch, wenn Immobilien mit rein spielen.

      Ich hoffe Dir da einigermaßen geholfen zu haben.

      Gruß Ephesus

      Und was sagt Dein Anwalt mit Staatsanwalt?

      Aber vom Prinzip her kannst Du das dann ja auch noch gegebenenfalls beim Zugewinn mit einbringen.
    • Ok.

      Ich hatte nen Kredit und er hatte nen Kredit. Ich habe einen zweiten für mein Auto aufgenommen. Er hat seinen in der Zeit aufgestockt.

      Wir gingen da rein, ich mit 3000,-- Kredit und 0 Spareinlagen und er auch mit 0 Einlagen und ? Kredit. Er ist irgendwas bei 25000 jetzt und ich bei 15000 + zweiten Kredit für mein Auto.

      Sparbücher - keine; Aktion - keine; Immobilien - keine
    • Hallo edy,

      Hallo nemesis,

      da irrst Du aber.

      Der eine könnte beispielsweise dem anderen x euro ausgleichen müssen. Die Frage ist dann jedoch letztendlich, wie der eine dann seinen Ausgleich erhält. Klar, wenn man da dann das "Recht" hat, könnte man ihn im Prinzip die nächsten 30 Jahre Pfänden.... Wer dabei letzlich wirklich gewinnt ist da dann die Frage. Es werden wohl die Anwälte sein. Verlierer wohl die eigene Gesundheit, die Nerven und man ist mit dem Expartner wohl indirekt länger verbunden als man das wollte.

      Es stellt sich dabei dann die Frage, ob es gegebenenfalls sinnvoller wäre, im gegenseitigen Einvernehmen als Vergleich vor dem Gericht auf den gegenseitigen Ausgleich, Zugewinn als auch Rentenausgleich sowie Unterhalt obgleich Bekannter oder unbekannter Forderungen für Jetzt und die Zukunft zu verzichten!? Das wäre eine Chance für beide komplett jeder für sich neu anzufangen und entsprechende Sicherheit zu erlangen. Vielleicht sollten dann beide für sich eine Privatinsolvenz anstreben!?

      Das könnte gegebenenfalls ein Vorschlag bei einer Mediation sein. Wenn ihr zu einer Mediation geht,wäre es sinnvoll, wenn beide Seiten dort schriftlich jedwede Fristen bis zur Erklärung des Mediators (wenn der sagt ist gescheitert oder wie auch immer beendet) als unterbrochen vereinbaren. Damit gerät man nicht in Gefahr irgendwelche Rechtsfristen zu versäumen.

      Aber mal ganz am Rande, welche Bank würde denn einem der kurz vor der Privatinsolvenz steht einen Kredit zum Vermögensausgleich an den Expartner ohne jedwede Sicherheiten geben?

      Wenn beide wirklich nichts haben, dann könnte jeder Prozeßkostenhilfe beantragen.

      Probiert es, ihr habt ja wohl auch keine Kinder.

      Stell Dir vor, Du bist Milionär, hast Deine Kohle als Scheine im Haus, es brennt ab und alles ist weg....... Es ist nicht einfach, diese Einsicht zu haben. Zudem sind da dann noch die Gefühle verletzt, man hat zudem gegebenenfalls ein eigenes Rechts- und Moralverständnis. Stell Dir vor, was Du mit der dann gewonnenen Freiheit eines obigen Vergleichs alles erreichen könntest. Es bringt Dich keineswegs positiv weiter mit der Vergangenheit zu hadern, lebe in der Gegenwart für die Zukunft.

      Warum oder an was ist eure Ehe denn gescheitert? ;(

      Das kommt darauf an, was auf dem Überweisungsbeleg stand. Aber das war vom Grunde her während der Ehe. Das Geld wurde somit während der Ehe verbraucht. Der Zeitwert des EX-Neuautos taucht somit im Zugewinnausgleich wieder auf.

      Gruß Ephesus

      PS.: Es ist immer besser einen Anwalt zu fragen, das geschriebene beruht auf persönlichen Erfahrungen und stellt meine Meinung dar.
    • Hallo.

      Also wie gesagt, hatte keiner von uns Ersparnisse VOR der Ehe.
      Was uns unterscheidet, ist lediglich die Höhe der persönlichen "Verbindlichkeiten" - also Kredite.
      Ich habe ein letztes Jahr neu gekauftes KFZ, welches, wie ich fürchte, mehr wert ist als sein Wagen.
      Er hat seins letztes Jahr gebraucht von privat gekauft.

      Ausschlaggebend wäre ja wohl vermutlich auch der "Restwert" bei Zugang des Scheidungsantrags (nächstes Jahr) - dann wäre sein Auto noch erheblich weniger wert, da er einen zigmal längeren Weg zur Arbeit hat, als ich (er einfach 35km, ich einfach 5km).

      Auf dem Überweisungsbeleg stand nur Überweisung für das Auto.

      Problem ist halt auch, daß sein Auto, das er mir gab, nicht mehr existiert. Ich hab es letztes Jahr, als eine Reparatur anstand, verschrottet, weil ich ein neues wollte. Da hab ich noch Geld für gekriegt. Und als er mir seins gab und meins Totalschaden war, hab ich auch Geld von der Versicherung gekriegt.

      Prozeßkostenhilfe...
      muß man ja in Raten zurückzahlen, sagt Anwalt. Aber das wären noch mehr Belastungen monatlich, die ich zumind. neben dem Kredit nicht tragen könnte.

      Hinsichtlich Vereinbarung... Man sagte mir, daß das Ausschließen von Forderungen insb. wegen Rente rechtlich nicht möglich sei?!

      Grüsse
      nemesis

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    • Hallo,

      EPHESUS schrieb:

      Hallo edy,

      Hallo nemesis,

      da irrst Du aber.
      AUSGLEICHSANSPRUCH IST AUF VORHANDENES VERMÖGEN BESCHRÄNKT
      Es gibt eine Grenze für den Zugewinnausgleich. Derjenige, der ausgleichspflichtig ist, muss nur bis zur Höhe seines tatsächlich vorhandenen Vermögens zahlen. Wieviel Vermögen tatsächlich vorhanden ist, muss er als Endvermögen belegen. Diese Summe muss er gegebenenfalls leisten, aber darüber hinaus muss er keine Schulden machen, um den Zugewinn auszugleichen.
      Besteht der Zugewinn also vor allem darin, dass Schulden zurückgeführt wurden, kann der Ausgleichsanspruch sogar ganz entfallen, wenn kein Vermögen vorhanden ist (§§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB).

      hierzu der Link:

      finanztip.de/zugewinnausgleich/


      lg
      edy


      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo EPHESUS,

      EPHESUS schrieb:

      Der eine könnte beispielsweise dem anderen x euro ausgleichen müssen. Die Frage ist dann jedoch letztendlich, wie der eine dann seinen Ausgleich erhält. Klar, wenn man da dann das "Recht" hat, könnte man ihn im Prinzip die nächsten 30 Jahre Pfänden.... Wer dabei letzlich wirklich gewinnt ist da dann die Frage. Es werden wohl die Anwälte sein. Verlierer wohl die eigene Gesundheit, die Nerven und man ist mit dem Expartner wohl indirekt länger verbunden als man das wollte.
      Ich finde deine Gedankengänge recht abenteuerlich.

      Ich denke, viele Partner würden dann hoch verschuldet bei einer Scheidung aus der Ehe rausgehen.

      Hohes negatives Anfangsvermögen und evtl. keine Chance dies selbstständig abzubauen ( Kindererziehung /Krankheit/Arbeitslosigkeit usw.).

      Das negative Anfangsvermögen würde evtl.40-50 Jahre nur "durchgeschleift" werden, und müsste am Ende noch ausgeglichen werden?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo nemesis, edy,
      Der Link ist gut. Da muß ich mich mit dem Negativausgleich bei beiden mit Schuiden und bezogen auf die Beschränkung des maximal vorhandenen Vermögens entsprechend korrigieren und gleichzeitig um Verzeihung bitten.

      edy schrieb:

      http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/
      Letztlich spielt da bei dem ein oder anderen doch das psychologische eine große Rolle. Eben das Gefühl am Ende einer Ehe während dieser einfach ausgenutzt worden zu sein.

      edy schrieb:

      da irrst Du aber. AUSGLEICHSANSPRUCH IST AUF VORHANDENES VERMÖGEN BESCHRÄNKT
      Es gibt eine Grenze für den Zugewinnausgleich. Derjenige, der ausgleichspflichtig ist, muss nur bis zur Höhe seines tatsächlich vorhandenen Vermögens zahlen. Wieviel Vermögen tatsächlich vorhanden ist, muss er als Endvermögen belegen. Diese Summe muss er gegebenenfalls leisten, aber darüber hinaus muss er keine Schulden machen, um den Zugewinn auszugleichen.
      Besteht der Zugewinn also vor allem darin, dass Schulden zurückgeführt wurden, kann der Ausgleichsanspruch sogar ganz entfallen, wenn kein Vermögen vorhanden ist (§§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB).

      edy schrieb:

      Ich denke, viele Partner würden dann hoch verschuldet bei einer Scheidung aus der Ehe rausgehen.

      Hohes negatives Anfangsvermögen und evtl. keine Chance dies selbstständig abzubauen ( Kindererziehung /Krankheit/Arbeitslosigkeit usw.).

      Das negative Anfangsvermögen würde evtl.40-50 Jahre nur "durchgeschleift" werden, und müsste am Ende noch ausgeglichen werden?


      Ich denke, das da durchaus der ein oder andere mit hohen Schulden aus der Ehe gehen könnte. Krass gesagt, war das dann sozusagen bezüglich Kindererziehungszeiten oder Haushaltsführung dann eben die eigene Entscheidung, die man dummerweise mittragen muß. Vom Grundsatz her wird das negative Anfangsvermögen dann eben mitgeschleift und dann eben bis zum Maximal vorhandenen Endvermögen des anderen ausgeglichen. Die Welt ist eben ungerecht. Glücklicherweise funktioniert das System "Schuldsanierung durch Heirat" nicht mehr.

      lg Ephesus
    • nemesis schrieb:

      Das heißt jetzt - keiner hat was, keiner kriegt was - weil beide nur "Minusvermögen" haben?

      Und was ist mit meiner Forderung an ihn?

      Hallo Nemesis,

      nach dem durchlesen von edy's finanztipp würde ich das so sehen, das wegen mangels Masse keiner etwas bekommt.

      Ich würde sagen, das Deine Forderung sozusagen im Rahmen der ehelichen Gütergemeinschaft in diese aufgegangen ist. Das einzig mögliche wäre vom Grundsatz her, wenn dies zur Erhöhung seines Vermögens (Ausgangsvermögen) beigetragen hat. Dea Prinzip ich krieg Geld von Dir am Ende und zusätzlich noch das Geld, das ich dir während der Ehe gegeben habe ist somit nicht anwendbar und wäre so denke ich unfair.

      Versucht miteinander zu reden.

      lg Ephesusu
    • Hallo nemesis,

      nemesis schrieb:

      Hinsichtlich Vereinbarung... Man sagte mir, daß das Ausschließen von Forderungen insb. wegen Rente rechtlich nicht möglich sei?!
      Das soll es das ein oder andere mal durchaus vor Gericht gegeben haben. Es stellt sich da meist die Frage, wer profitiert davon?

      nemesis schrieb:

      Prozeßkostenhilfe...
      muß man ja in Raten zurückzahlen, sagt Anwalt. Aber das wären noch mehr Belastungen monatlich, die ich zumind. neben dem Kredit nicht tragen könnte.
      Das dürfte dann vom Grundsatz her auf die Höhe der Raten ankommen. Vielleicht wäre es ja auch sinnvoller dem Anwalt einen umfangreichen Vorkostenzuschuß auf die zu erwartende Rechnung zu leisten.. ;)

      nemesis schrieb:

      Problem ist halt auch, daß sein Auto, das er mir gab, nicht mehr existiert. Ich hab es letztes Jahr, als eine Reparatur anstand, verschrottet, weil ich ein neues wollte. Da hab ich noch Geld für gekriegt. Und als er mir seins gab und meins Totalschaden war, hab ich auch Geld von der Versicherung gekriegt.

      Wenn ich das richtig sehe, dann sind beide alten Autos in der Zugewinngemeinschaft aufgegangen... Und jeder hat dann demnach ein eigenes "neues" Auto hinzugewonnen.

      Auf dem Überweisungsbeleg stand nur Überweisung für das Auto. Das Geld ist demnach während der Ehe in der Gütergemeinschaft aufgegangen..... Das mag Dir hart erscheinen, dürfte aber die Realität sein.


      nemesis schrieb:

      Ausschlaggebend wäre ja wohl vermutlich auch der "Restwert" bei Zugang des Scheidungsantrags (nächstes Jahr) - dann wäre sein Auto noch erheblich weniger wert, da er einen zigmal längeren Weg zur Arbeit hat, als ich (er einfach 35km, ich einfach 5km).
      Dieser Aussage entnehme ich, das Du Ihr noch keine Trennung habt und noch keiner die Scheidung beantragt hat. Wenn ich jetzt böse wäre würde ich sagen Flucht in schlechten Zeiten. Ich weis ja nicht, was genau vorgefallen ist, aber wie wäre es mit einer Art Mediation?

      nemesis schrieb:

      Also wie gesagt, hatte keiner von uns Ersparnisse VOR der Ehe.
      Was uns unterscheidet, ist lediglich die Höhe der persönlichen "Verbindlichkeiten" - also Kredite.
      Ich habe ein letztes Jahr neu gekauftes KFZ, welches, wie ich fürchte, mehr wert ist als sein Wagen.
      Er hat seins letztes Jahr gebraucht von privat gekauft.

      wenn ich das dann richtig sehe, berechnet sich dann der Wert Deines Ausos mit dem dann geltenden Zeitwert, abzüglich der Autokreditschulden. Könnte vom Grundsatz her dann eine echte Nullnummer werden.

      Vielleicht erklären ja beide Seiten einvernehmlich, das Sie gegenseitig die Anfangs und Endvermögenstabellen austauschen (Muß ja eh gemacht werden). Wenn es keine wesentlichen "Ausgleichswerte ergeben, dann dies entsprechend vor Gericht erklären, das mangels Masse auf beiden Seiten kein Zugewinn durchgeführt wird.

      Ja ich weis, es ist eben ein Scheißgefühl, wenn man sich ausgenutzt fühlt.

      Nur gebe ich zu bedenken, er hat Dir auch sein Auto zur Verfügung gestellt, Du Deines wohl durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall verloren. Mal Ehrlich gesagt, hat er sich mit einem gebrauchten Auto begnügt, während Du Dir gleich ein neues gekauft hast. Ok, ich kann mir vorstellen, das der Rückkaufwert bzw. der Aktionspreis entsprechend attraktiv war. Nur leisten sollte man sich das letztlich auch können. Ich glaube an eurer "Ehesituation" seid ihr beide irgendwie gleichermassen beteiligt. Wenn ich das richtig gesehen habe, habt ihr auch keine Kinder, wäre dies der Fall, würden diese wohl als nächstes in den Elternkrieg mit einbezogen werde, ob wissentlich oder nicht sei dahingestellt.


      Klar es ist einfach aus der Ferne zu dsagen, einigt euch. Ich würde mir bei dem wenigen, das ich weiß für euch beide wünschen, das es wieder mit euch wird. Ihr seid beide mit Schulden (belastend) in eine Ehe gegangen. Ihr habt sicherlich trotzdem viel schönes erlebt. Versucht die Gegenwart zu leben für eine Zukunft, wohl gemeinsam besser!? zu leben.

      Aber irgendwie habe ich das Gefühl, das es bei euch nur ums Geld geht und jeder versucht den anderen wie auch immer zu übervorteilen. Warum habt ihr damals eigentlich geheiratet? Besinnt euch doch lieber erst einmal auf eure gegenseitigen Stärken...

      Also für ein neues gemeinsames zusammensein würde ich euch viel Glück wünschen.

      Ephesus

      PS.: Sorry, aber im Moment bin ich bezüglich (werde mich Scheiden lassen) etwas sauer und fühle mich etwas ausgenutzt.... :cursing: