Hallo,
Wenn der Mann in die Privat-Inso geht, muss er eine Liste seiner Schulden/Gläubiger abgeben.
Die Schulden müsste er mit seinem Einkommen, das über dem Pfändungsbetrag liegt tilgen (so weit möglich).
Was wäre wenn die Eheleute einen internen Darlehensvertrag abgeschlossen hätten?
lg
edy
Wenn der Mann in die Privat-Inso geht, muss er eine Liste seiner Schulden/Gläubiger abgeben.
Die Schulden müsste er mit seinem Einkommen, das über dem Pfändungsbetrag liegt tilgen (so weit möglich).
Was wäre wenn die Eheleute einen internen Darlehensvertrag abgeschlossen hätten?
lg
edy
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........