Liebe Forumbesucher,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltstitel, der vom Jugendamt ausgestellt worden ist.
Und zwar habe ich zwei Kinder für die ich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war bzw. bin.
Für beide habe ich in 2012 einen Unterhaltstitel vom Jugendamt ausstellen lassen. Danach zahle ich Unterhalt auf das Konto meiner Frau aus.
Nun hat es sich zugetragen, dass meine Tochter seit ein paar Monaten bei mir wohnhaft ist. Sie ist zwischenzeitig auch meldeamtlich geregelt.
Da meine Tochter nun bei mir wohnt, bin ich nicht mehr barunterhaltspflichtig. Den Unterhaltstitel hebt das Jugendamt aber nicht auf.
Wie habe ich vorzugehen?
Muss ich meine Frau bitten mir die Urkunde im Original zurückzugeben?
Soll sie schriftlich erklären, dass sie daraus keine Forderungen mehr erhebt? Ist diese Erklärung formgebunden oder muss sie gar notariell beurkundet werden?
Was mache ich, wenn meine Frau sich weigert?
Hrezlichen Dank für ihre Hilfe
ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltstitel, der vom Jugendamt ausgestellt worden ist.
Und zwar habe ich zwei Kinder für die ich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war bzw. bin.
Für beide habe ich in 2012 einen Unterhaltstitel vom Jugendamt ausstellen lassen. Danach zahle ich Unterhalt auf das Konto meiner Frau aus.
Nun hat es sich zugetragen, dass meine Tochter seit ein paar Monaten bei mir wohnhaft ist. Sie ist zwischenzeitig auch meldeamtlich geregelt.
Da meine Tochter nun bei mir wohnt, bin ich nicht mehr barunterhaltspflichtig. Den Unterhaltstitel hebt das Jugendamt aber nicht auf.
Wie habe ich vorzugehen?
Muss ich meine Frau bitten mir die Urkunde im Original zurückzugeben?
Soll sie schriftlich erklären, dass sie daraus keine Forderungen mehr erhebt? Ist diese Erklärung formgebunden oder muss sie gar notariell beurkundet werden?
Was mache ich, wenn meine Frau sich weigert?
Hrezlichen Dank für ihre Hilfe