Anlage U-Exmann ersetzt mir den Betrag nicht

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    • Anlage U-Exmann ersetzt mir den Betrag nicht

      Hallo zusammen,

      bei unserer Scheidung habe ich der Anlage U zugestimmt und mein Exmann hat sich verpflichtet mir die Steuern zu ersetzen.

      Das klappt seit längerem nur mit großen Mühen, immer hat er eine andere Ausrede warum er nicht zahlen will.

      Nun ist wieder ein Betrag offen, der Termin zur Zahlung ans Finanzamt ist verstrichen. Ich hab jetzt zwar bezahlt, damit nicht noch Zinsen dazu kommen, hab ihn noch mehrmals aufgefordert zu zahlen, aber weder antwortet er mir ,noch überweist er mir das Geld.

      Ich hab nun die Faxen dicke und will die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben. Erstens um den Betrag wiederzubekommen und zweitens um die Zustimmung zur Anlage U zurückzunehmen.

      Ich hab aber keine Lust dafür noch Geld hinzublättern. Wie kann ich erreichen, dass mein Ex die Kosten für meine Anwältin übernehmen muss?

      Wenn er sich korrekt verhalten würde, müsste ich ja meine Anwältin nicht bemühen.

      Danke schonmal und Grüße,

      Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      schick ihm doch einen Einschreibbrief mit Rückschein. Schreib darin, das Du von einem versehen ausgehst und Du ihn aufforderst diesen Betrag innerhalb mindestens 14 Tage (1Woche Abholfrist+ 2Wochen Frist+ 3 Tage Postweg) auf Dein Konto zu überweisen. Wenn er diesen nicht abholt, dann eben ein Einwurfeinschreiben oder gleich zum Anwalt. Vorher nachfragen, was das kostet. Weise ihn im Schreiben auch darauf hin, das Du andernfalls die Prüfung weitergehender rechtliche Schritte erwägen wirst. Und Du im Falle der Nichtzahlung rein Vorsorglich die Zustimmung zur Anerkennung der Anlage U mit sofortiger Wirkung zum entziehst. Ich stelle mir jedoch die Frage: Ob Du das schriftlich hast. Wenn ja, dann ist das für Dich gut. Danach oder schon etwas früher kannst Du zum Anwalt gehen. Besser wäre jedoch, Du wirst hier ISUV-Mitglied.

      Kannst Du die mehrmaligen Aufforderungen beweisen?

      Du kannst der Anwältin ja auch sagen, das Sie ihm die Rechnung gleich dafür mitschicken soll.

      Viel Glück und Gruß Ephesus

      PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft bzw. keine Rechtsberatung. Für Beratungen gibt es entsprechedne Fachanwälte. :!:
    • Hallo Ephesus,

      nach den ganzen Querelen der letzten Zeit gehe ich nicht mehr von einem Versehen aus.

      Ich hatte deswegen damals auch schon mit meiner Anwältin gesprochen. Sie meinte auch ,erstnochmal so versuchen, aber wenn es gar nicht klappt dann würde sie sich der Sache annehmen. Mithilfe der Frau vom Finanzamt habe ich es dann letztlich auch geschafft dass er zahlt. Aber jetzt geht wohl nichts mehr bei ihm und ich habe auch keine Lust mehr auf den Zirkus.

      Was meinst du damit "ob ich das schriftlich hab"? Also ich hab die Mails wo ich ihn zur Zahlung aufgefordert habe und die Bescheide vom Finanzamt an ihn weitergeleitet hab.

      Ich könnte also meine Anwältin bitten, dass sie ihre Rechnung an ihn schickt? Da war ich mir halt nicht so sicher ob das geht.

      Viele Grüße,

      Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      wenn der Ex bisher nicht gezahlt hat, hat er es wohl vergessen. Nimm das jetzt mal so an. Darum forderst Du ihn jetzt schriftlich und nachweislich dazu auf, den Betrag auszugleichen. Das aber nicht per mail, sms oder FB, sondern per Einschreiben mit Rückschein, oder aber durch Überbringung des entsprechenden Schreibens durch einen GVZ. Dann ist auch gesichert, dass ein Dritter Kenntnis vom Inhalt des Schreiben hat. Das mit dem GVZ kostet nicht mehr als 15€.

      Wenn der Ex dem dann nicht nachkommt, und erst dann, macht er sich schadensersatzpflichtig für den Fall, dass Du einen RA einschaltest. Heißt, der Ex muss dann die Kosten für den RA übernehmen.

      Machst Du es nicht so, geht´s nach dem Motto, wer die Musik bestellt, der zahlt.

      Was Deine Unterschrift auf der Anlage U angeht, so musst Du diese geben, wenn der Unterhaltspflichtige dieses fordert.

      LG chico
    • Hallo Sämsi,

      die Exfrau meines Mannes hatte vor einiger Zeit ihre Zustimmung zur Anlage U selbst beim Finanzamt widerrufen ( in unserem Fall nur um ihn zu ärgern ). Das scheint mit einem einfachen Brief an das zuständige Finanzamt möglich zu sein, daher wirst Du das wohl auch ohne Anwalt selbst erledigen können und hast zumindest hier keine Kosten. Frag doch mal Deinen Sachbearbeiter.

      Vielleicht hilft Dir das ja schon ein wenig weiter.

      Liebe Grüße
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • Hallo suessstück,

      das wär natürlich am einfachsten, wenn das ginge. Da werde ich mal fragen.

      Allerdings wird er dann sicher sofort vor Gericht ziehen wie ich ihn kenne. Aber vielleicht ist das gar nicht so schlecht, dann können die ihm dann nochmal erklären, dass er mir das Geld pünktlich zu ersetzen hat.

      Wie ging das denn dann mit deinem Mann und der Exfrau weiter?

      Chico, ich weiß dass ich die Anlage U unterschreiben muss, habs ja auch gemacht. Aber er hat sich auch verpflichtet, mir auf erste Aufforderung den Betrag zu ersetzen, und das macht er nicht. Kann ja nicht sein, dass ich dann das Geld nicht zurückbekomme.

      Danke und Grüße!

      Sämsi
    • Hallo suessstück,

      richtig ist, dass Du die Anlage U unterschreiben musst, wenn es der Ex fordert. Allerdings nur dann, wenn er sich Zug um Zug verpflichtet, Dich von allen steuerlichen Nachteilen freizuhalten und selbstverständlich die Zahlungen zu rechtzeitig zu leisten, damit Du keine Säumniszuschläge zahlen musst.

      Sollten die Zahlungen nicht oder nicht punktlich erfolgen, solltest Du Ihn unter Freistsetzung von maximal 12 Tagen mahnen und ihn gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du im Wiederholungsfall erneut klagen würdest und für die Zukunft Deine Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings gegenüber dem Finanzamt widerrufen wirst.

      ich weise allerdings vorsorglich darauf hin, dass der Widerruf immer nur für den Zeitraum ab Beginn des des Folgesteuerjahres wirksam erfolgen kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,

      ich denke mal dass du mich meintest.

      Diese Verpflichtung dass er rechtzeitig zahlt usw. hat er bei der Scheidung unterschrieben und zugestimmt. Die letzten Zahlungen kamen immer mehrere Wochen bis Monate verspätet. Auch jetzt hab ich wieder gemahnt unter Fristsetzung, allerdings nur per Mail. Auch habe ich ihm das schon geschrieben, dass ich dann die Anlage U widerrufen werde. Sollte ich das jetzt wirklich alles nochmal per Einschreiben machen? Oder gleich zur Anwältin?

      Kann sie ihm sonst nicht ihre Kosten in Rechnung stellen?

      Danke und Grüße,

      Sämsi
    • hallo Semsi,

      Sämsi schrieb:

      Sollte ich das jetzt wirklich alles nochmal per Einschreiben machen? Oder gleich zur Anwältin?

      Kann sie ihm sonst nicht ihre Kosten in Rechnung stellen?
      Deine Anwaltskosten kannst du nur dann als Schadensersatz geltend machen, wenn er sich in sogenanntem Zahlungsverzug mit seiner Erstattungsverpflichtung befindet. Zahlungsverzug setzt u. a. die Fälligkeit Deiner Forderung und eine mahnung voraus, es sei denn, ihr hättet einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung vereinbart und dieser termin ist zwischenzeitlich verstrichen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,

      Danke für deine Antwort.

      Damit ich es richtig verstehe, darf ich nochmal genau nachfragen?

      Ich habe ihn per Mail aufgefordert bis...diesen Betrag zu zahlen, außerdem habe ich ihm den Bescheid vom Finanzamt geschickt, wo auch eindeutig drinsteht bis zu welchem Datum welcher Betrag zu zahlen ist. Dieser Termin ist inzwischen schon eine Weile verstrichen.

      Reicht das als Mahnung oder muss ich es nochmal als Einschreiben schicken?

      Danke und viele Grüße,

      Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      Sämsi schrieb:

      Ich habe ihn per Mail aufgefordert bis...diesen Betrag zu zahlen, außerdem habe ich ihm den Bescheid vom Finanzamt geschickt, wo auch eindeutig drinsteht bis zu welchem Datum welcher Betrag zu zahlen ist. Dieser Termin ist inzwischen schon eine Weile verstrichen.
      Ich würde eher den Vorschlag von @chico_LB +EPHESUS empfehlen.


      eMail/FAX und Co. sind in Deutschland noch nicht "amtlich" angekommen( E-Post evtl.).


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: +EPHESUS empfehlen. eingefügt

    • Hallo Sämsi,

      Du solltest ihn nochmals per Einschreiben mit Rückschein auffordern. So wie ich das oben unter

      Mittwoch, 30. Juli 2014, 17:21

      mal beschrieben habe. Es könnte ja sein, das aus irgendwelchen zufällig aufeinandertreffenden Umständen er diese Mails nicht bekommen hat. Rechtssicherer ist es mit einem Nachweis. Daher mindestens ein Einwurfeinschreiben und die damit verbundene Verfolgung im Internet über die Zustellung. Du kannst Dich ja im Schreiben auch auf die Mail vom xyz etc. beziehen. Jedoch expliziet nochmals im Papierschreiben genau beschreiben, was Du willst. Das Einschreiben mit Rückschein ist etwas teurer, aber da bestätigt er den Erhalt mit seiner Unterschrift. Du kannst ihm da ja dann auch die Prüfung des Widerrufs für künftige Jahre ankündigen. In einem darauffolgenden Schreiben, wenn er nicht reagiert kannst Du ihm ja noch zusätzlich die Zwangsvollstreckung zuzüglich Verzugszinsen ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein androhen und dann eben vollziehen.

      Ob Du das alles so dann wirklich machst, ist Deine Sache. :rolleyes: Es stellt sich mir da aber auch die Frage, ob er da dann nicht im Moment das ein oder andere Finanzproblem hat. ?( Eine gewisse Gesprächsbereitschaft bezüglich der Lösung des Problems bis spätestens..., dann jedoch bis dahin als schriftlich könnte auch hilfreich sein.

      Gruß

      Ephesus
    • Hallo ihr beiden,

      also Finanzprobleme hat er definitiv nicht. Sein Jahreseinkommen liegt so bei 80 000 bis 90 000,-€.Damit sollte man eigentlich hinkommen.

      Er hat mir nun inzwischen auch geantwortet auf meine Mail, damit ist ja bewiesen dass er sie bekommen hat. Er müsste erst noch nachprüfen ob ich die Steuererklärung auch richtig gemacht habe und auch das Finanzamt alles zu seiner Zufriedenheit gemacht hat... :wacko:

      Es kommt also Bewegung in die Sache. Wahrscheinlich auch dank eurer Ratschläge, denn er ist hier auch öfters lesenderweise unterwegs... ;)

      Und beim nächsten mal werde ich gleich so vor gehen, wie ihr geschrieben habt!

      Danke und Grüße,

      Sämsi
    • Hallo Sämsi,

      an Deiner Stelle würde ich beim Finanzamt für 2015 sofort widerrufen. Und dann sehen wir weiter, wie ER damit umgeht. 8)

      Du bist nämlich entgegen aller anderslautenden Meinungen nicht verpflichtet, die Anlage U zu unterzeichnen. Lediglich die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting kann von Dir verlangt werden. Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. ;)

      Jedenfalls hat mir der BGH das gesagt. :P
    • Hallo clint,

      vielen Dank! das muss ich mir mal genauer anschauen.

      Bei der Scheidung hab ich halt der Anlage U zugestimmt und unter dieser Voraussetzung wurde dann ja auch der Unterhalt ausgehandelt.(Vergleich)

      Da müsste ich ja streng genommen erstmal dagegen klagen, und bei einem Vergleich ist das wohl etwas schwierig.

      Für dieses Jahr haben wir es nun erstmal geschafft, mit hängen und würgen,mal sehn wie es das nächste mal läuft.

      LG, Sämsi
    • Hallo clint,

      da steht halt dass ich mich verpflichte der Anlage U zuzustimmen.

      Ich hatte das dann einmal unterschrieben , die Anlage U, und muss das seitdem nicht mehr machen.

      Jetzt warte ich mal ab wie es nächstes Jahr läuft, vielleicht wird's ja langsam besser, die Hoffnung stirbt zuletzt....

      Grüße, Sämsi