Trennungsstress, Herauszögerung, Versuch den Neuanfang zu verhindern

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    • Trennungsstress, Herauszögerung, Versuch den Neuanfang zu verhindern

      Ich muss gerade Luft ablassen, wohlwissend, dass ich hier niemandem damit weiterhelfe.
      (ich weiß, der Beitrag wird vermutlich in Eure Rubrik "Biomüll" abwandern. Sorry. Aber ich kann nicht anders.)

      Meine zukünftige Ex-Frau tut jedoch alles, um mich psychisch fertigzumachen - so hat sie zwar erst entschieden, im August aus der gemeinsamen gekauften (zu 85 Prozent von mir finanzierten) Eigentumswohnung auszuziehen. Ich hatte mir gedacht, das ist eine Chance für einen Neuanfang.

      Da ich mit Multipler Sklerose schwerbehindert im ebenerdigen Bereich gut leben kann und vielleicht mal im 1. Stock Platz für eine Behindertenassistenz haben werde, hoffte ich, es wird schon halbwegs gut ausgehen.

      ABER: Fällt aus wegen "is nich", denn sie lässt mir gar nichts Positives. Sie behauptet
      1. "Du kannst nix ohne meine Zustimmung machen" - leider hat sie recht, solange sie noch die Hälfte besitzt.
      Meinen Versuch für klare Eigentumsverhätnisse zu sorgen lehnt sie ab.
      Ich habe nicht das Geld, ihren Anteil abzukaufen, aber den Zugewinnausgleich hätte ich vielleicht durch Schuldenübernahme hingekriegt.
      Aber sie lehnt alle meine Vorschläge ab.

      2. bekommt sie die von ihr für die neue Mietwohnung bestellte Einbauküche erst Ende September (sagt sie) und wird mir nach wie vor keine Ruhe lassen. Ich glaube, den Grund zieht sie als Ausrede hervor, mich nicht in Ruhe zu lassen. Hmm, als Gutmensch habe ich Depp sogar noch zugestimmt (nur mündlich nach kaputten Nerven, die mich zur Aufgabe zwangen - um endlich zur Ruhe zu kommen. Manchmal muss man sich kurzfristig durch demme Entscheidungen selbst schützen, denn Gesundheit ist wichtiger als Geld).

      Ich habe jetzt schon keine Minute Ruhe vor ihren alle 5 Minuten wieder neuesten Forderungen - solange sie in der Nähe ist, bin ich ihr schutzlos ausgeliefert, meine Nerven sind blank. Sie hat mir schon Hörsturz und Tinnitus verursacht, und an der Auslösung der sehr schmerzhaften Gesichtsnerv-Neuralgie und neuer MS-Schübe ist sie nicht ganz unschuldig. Ihre Nähe ist so gesehen schwere Körperverletzung. Mit anderen Menschen komme ich klar, warum ncht mit ihr?

      Wie kann ich sie von mir fernhalten? Ich bin ja ab August erstmal der einzige offizielle Bewohner der Wohnung. Muss ich sie eigentlich reinlassen? Bei Mietern ist ganz klar der Bewohner im Vorteil, aber bei Miteigentümern? Kann ich sie zur Schlüsselherausgabe bringen? Kann ich ohne ihre Zustimmung Zimmer untervermieten? [insbesondere an Leute, die einem Behinderten helfen können - bin aber noch kein Pflegefall; ob das als Grund durchgeht, totz Ablehnung zu vermieten, ist die andere Frage]

      Ihr seht: Dieses Wesen ist die größte psychologische Belastung, die man einem Menschen aufdrücken kann!
      (hast du einen Feind? Verkupple ihn mit meiner Noch-Frau und du machst ihn kaputt!).

      Und wie schütze ich meine Tochter vor ihrer Mutter?

      Leider versteht die Frau nicht, wie sie meine körperliche und psychische Verfassung zerstört (ich glaube nicht einmal das hat sie geplant, sondern es ist eher eher psychisch gestört). So muss ich mir so viel Zeit wie möglich anderswo nehmen, um aus dem, was vom Leben noch übrig ist, positive Momente zum Ausgleich zu finden.

      Was gibt es für Möglichkeiten, sie auf soziale Weise und legal ohne Auslösen von Rachegelüsten loszuwerden?

      So, jetzt hab ich das Gesabbel von mir gegeben, das vermutlich niemanden interessiert.
      Da wäre wohl die Kombination aus Anwalt und Psychologe gefragt, um ene Lösung zu finden. Aber wer zahlt's?
    • Hallo ManfredKohlen!

      Was die zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung angeht, schaust Du mal in § 1316 b BGB. Im Absatz 4 ist geregelt, dass der ausziehende Ehepartner seine Nutzungsrechte verliert, wenn er für einen Zeitraum von 6 Monaten keinen Anspruch auf die Wohnung erhebt.

      Zum Rest.... Durchhalten.

      LG chico
    • Hallo ManfredKohlen,

      da mich die Fragen interessieren, habe ich mal recherchiert und folgende Infos gefunden:

      Da deine Frau Miteigentümerin ist, muss sie den Schlüssel nicht abgeben. Erst bei "völliger Aufgabe des Besitzes" könne dies bejaht werden, wofür allerdings mind. 6 Monate ins Land gegangen sein müssen.

      Einfach die Schlösser auszutauschen, ist unzulässig und stellt "verbotene Eigenmacht" dar, die per Gerichtsbeschluss im Eilverfahren rückgängig gemacht werden kann. Die Kosten trägt der, der die Schlösser eigenmächtig und rechtswidrig auswechseln ließ.

      Zieht die Frau aus, ohne eine Rückkehrabsicht zu dokumentieren, verwirkt sie nach 6 Monaten ihr Rückkehrrecht, unabhängig von ihrem Status als Miteigentümerin. Sie hat dann nur noch die Rechte eines "Vermieters", der keinen Anspruch auf einen Schlüssel und kein Recht auf unerlaubtes Betreten der Wohnung hat (Hausfriedensbruch).
      Nach 6 Monaten dürfte also Ruhe einkehren.

      Was das Untervermieten betrifft:
      Man darf ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht untervermieten. Der BGH hat hier im Juni dieses Jahres den Mietern aber den Rücken gestärkt und ihnen bei "berechtigem Interesse" das Recht auf Untervermietung zugestanden, d.h. dass ein Vermieter die Erlaubnis nicht ohne weiteres verweigern kann. Ob man "Vermieter" und "Miteigentümer" so einfach gleichsetzen kann, weiß ich nicht, würde das aber spätestens nach 6 Monaten naiv so sehen....
      Weiß dazu jemand etwas?

      Wenn ihr euch bzgl. des Hauses nicht einigen könnt, wird das ein Gericht entscheiden müssen. Das ist ein teures Spaß. Will sie wirklich so viel Geld verschenken, nur, um dich zu ärgern?
      Als allerletztes Mittel bleibt nur die Teilungsversteigerung, die nicht im Interesse der zukünftigen Ex-Frau liegen sollte. Ich nehme nicht an, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten aus dieser Ehe gehen will.

      "Loswerden" wirst du sie durch den Auszug und die Scheidung. Ansonsten kannst bzw. solltest du dir vielleicht psycholog. Beratung suchen, nachdem dir der Stress so zusetzt, dass du schon somatoforme Störungen entwickelst.

      Alles Gute!
      HT
    • NächsterVersuch... Behindertenhilfe statt Mieter... geht das?

      Danke an Hochtief für die Antworten.
      Ich muss also warten, bis sie ganz raus ist, seufz.
      Aber da meine Behinderung nach langer Zeit Ruhe nun doch wieder ausbricht - Stress kann Ms-Schübe auslösen - muss ich mir irgendwann Hilfe holen - aber kann sie das auch unterbinden?

      Also: Kann meine Noch-Frau (und leider eingetragene Eigentümerin der Hälfte userer Eigentumswohnung) verhindern, dass ich mir eine Behindertenassistenz in die Wohnung holen? wenn schon nicht untervermieten, dann zumindet mit Pflegekraft)

      Die wichtigste Frage: Die Behindertenassistenz
      Zweitwichtigste: Wie bekmme ich meinen Eheteufel hier schnellstmöglich raus?
      Dritte frage: Wie komme ich an ein Auto, wenn ich das Geld nicht habe?

      Ziemlich am Ende, Manfred.
    • Hallo ManfredKohlen,

      Haus- und Pflegepersonal wird rechtlich wie nahe Familienangehörige behandelt und darf die Wohnung damit nutzen, ohne dass dies der Vermieter vorher ausdrücklich "erlauben" muss. Voraussetzung ist aber, dass durch das Personal keine Überbelegung der Wohnung erfolgt, und es wird empfohlen, das Ganze dem Vermieter zumindest anzuzeigen (mitzuteilen). Nachzulesen ist das auf mehreren Rechtsanwaltsseiten, die aber leider an dieser Stelle nicht verlinkt werden dürfen.

      Was den Auszug deiner Frau betrifft, so seid ihr beide Eigentümer der Immobilie, und insofern hast du kein "Recht", sie aus ihrem Eigentum zu "werfen". Könnt ihr euch nicht einigen, wird das ein Gericht klären müssen. Theoretisch kann die "Trennung" ja auch innerhalb der Wohnung/des Hauses erfolgen. Erzwungen werden kann der Auszug nur bei unbilliger Härte, vgl. § 1361b BGB.

      Du könntest deine Frau auffordern, die Wohnung bis zum Tag x (Datum) zu verlassen; andernfalls würdest du ein Wohnungszuweisungsverfahren anstreben, in dem du aber die unbillige Härte belegen müsstest, also genau darlegen, warum ein weiteres Zusammenleben bzw. eine "Trennung innerhalb der Wohnung" in deinem Fall nicht zumutbar ist. Da ein guter Fachanwalt teuer ist und du wenig Geld zu haben scheinst, weise ich dich auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hin, die für dich eventuell in Frage kommt:
      justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
      rak-berlin.de/site/DE/int/02_r…tainer-beratungshilfe.php

      An ein Auto zu kommen, ohne Geld dafür zu haben, ist knifflig.... ;)
      Eventuell ist CarSharing eine Alternative zum Privat-Pkw. Vielleicht gibt es ja günstige Angebote in deiner Nähe?
      Geht es um einen behindertengerechten PKW, kann es Zuschüsse geben. Ich hoffe, der folgende LInk ist o.k., liebe MIt-Mods, ansonsten einfach löschen. Danke!
      dias.de/projekte/abgeschlossen…n/finanzierung.php#antrag

      Gruß und alles Gute,
      HT
    • Antragstellung wichtiges

      Hallo ManfredKohlen,

      Hi HT,

      "An ein Auto zu kommen, ohne Geld dafür zu haben, ist knifflig.... ;)
      Eventuell ist CarSharing eine Alternative zum Privat-Pkw. Vielleicht gibt es ja günstige Angebote in deiner Nähe?
      Geht es um einen behindertengerechten PKW, kann es Zuschüsse geben. Ich hoffe, der folgende LInk ist o.k., liebe MIt-Mods, ansonsten einfach löschen. Danke!
      dias.de/projekte/abgeschlosse…rung.php#antrag § "

      Das Problem bei so einem Antrag ist, das sich der Antrag auf ein Konkretes Fahrzeug bezieht. Zudem darf der Kaufvertrag erst nach der erfolgreichen Genehmigung des Antrags erfolgen. Vor allem bei einem Gebrauchtfahrzeug werden da entsprechende zusätzliche Hürden wie Alter, Kaufpreis, Km etc. gestellt. Speziell bei einem Gebrauchtwagenkauf können da leicht ein paar Wochen oder Monate ins Land gehen. Weiteres mögliches Gesundheitliches Belastungspotential. Zudem besteht das Risiko, das das Fahrzeug dann mittlerweile verkauft wurde. Es wäre dann ein neuer Antrag zu stellen. Eine vorherige Unterschrift führt meist dazu, dass die "Bedürftigkeit" nicht gegeben ist und der Antrag abgelehnt wird.. Bei MS bereits im Rollstuhl bzw. später im Rollstuhl kommen da auch nur bestimmte Fahrzeuge in Betracht, die man eben Aufgrund des Rollstuhls verwenden kann. Ein Kleinwagen scheidet da bereits eher aus.

      Danke an HT für den Link, den kannte ich noch nicht.

      Grüße, viel Glück und Kopf hoch 8)

      Ephesus
    • Behindertenhilfe und Wohnrecht....

      Und wieder einmal muss ich den Forumsmitgliedern für die vien hilfreichen Beiträge danken.
      Besonders der Tipp mit dem Assistenz-Personal als Familienmitglied ist gut - das zu verhindern wäre sonst unterlassene Hilfeleistung. Da muss ich aber wohl trotzdem noch ein wenig warten, um Ärger mit dem Weib zu vermeiden

      So sieht's nun inzwischen aus:
      Sie hat bereits den Umzug begonnen, ich muss also nur noch warten, bis sie ganz weg ist. Derzeit beharrt sie noch drauf, wegen später gelieferter Küche und Waschmaschine in der neuen Wohnung noch hierher kommen zu wollen. Habe erstmal zur Streitvermeidung zugesagt.
      Damit zieht sie wohl die Zeit ihres offiziellen Abschiedes heraus. ...

      Frage:
      Wenn sie zwar in der neuen Wohnung lebt, aber trotzdem hierher kommt, gilt als ihr offizieller Auszugstermin trotzdem der Begin des neuen Mietvertrags? Oder erst die offzielle Meldung bei Einwohnermeldeamt bzw. Gemeinde? (letzteres könnte sie hinauszögern und natürlich ich nicht für sie erledigen). Und muss sie sich hier abmelden?

      Danke für Eure Antworten, Manfred.
    • Hllo Manfred Kohlen,

      Eben nichts für Sie erledigen, das gilt leider auch für Sie (es sei denn erste Hilfe). Denn sobald Du irgendetwas für Sie erledigst, fängt das Trennungsjahr erneut an zu laufen. Aber vom Prinzip her denke ich, das es wohl für Dich aus gesundheitlicher Sicht eher besser wäre, wenn das Trennungsjahr später anfängt bzw. sich verzögert. Wenn Sie ausgezogen ist, dann ist Sie ausgezogen. Versucht bei allem was gewesen ist, euch friedlich und wie Erwachsene Menschen zu verhalten.Du solltest jedoch Deine gesundheitliche Verfassung und die damit verbundenen Problem u nd damit die Sicherung Deines Unterhalt und vor allem Deiner Gesundheit nicht außer acht lassen.

      Sorry wenn ich da Neugierig bin, aber was ist der Grund eurer Trennung? Deine Erkrankung bzw. das was damit auf Sie euch in der Zukunft zukommen könnte?????



      Gruß

      Ephesus
    • Hallo ManfredKohlen,

      rein "trennungsrechtlich" ist das offizielle Ummelden unerheblich, da man ja auch innerhalb einer Wohnung "getrennt" sein kann: dejure.org/gesetze/BGB/1567.html

      Theoretisch kann deine Noch-Frau die Wohnung auch schon vor Ablauf der 6 Monate "aktiv aufgeben", indem sie z.B. sagt, dass sie nie wieder zurückkommt. Im Streitfall läge die Beweislast dann aber bei dir.
      Ich weiß nicht, ab wann die 6 Monate "offiziell" definitiv vergangen sind, würde aber vom Beginn des Mietvertrags der Noch-Frau ausgehen (früher galt das ja beim Einwohnermeldeamt als "Beweis") und ggfs. durch Fotos dokumentieren, dass sie auch z.B. alle persönlichen Dinge mitgenommen hat. Meines Wissens nach gibt es aber die Pflicht, sich umgehend (binnen einer Woche) umzumelden.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Oh so viele Antworten! Na, dann antworte ich zurück:

      An Epheseus:

      Grund unserer Trennung: Keiner traut mehr dem anderen,
      nachdem sie bei anderen völlig falsche Eindrücke über mich erweckte,
      mein darauffolgender Nervenzusammenbruch und Galgenhumor dazu geführt haben,
      dass man mich für verrückt hielt und ich 7 Wochen im Krankenhaus festgehalten wurde,
      unter Psychopharmaka gestellt wurde und mich nicht mehr wehren konnte.

      Ist so ein ähnlicher Fall wie der aus den Medien bekannte Fall von Gustl Mollath,
      den sie 7 Jahre in die Klapse gesteckt und unter süchtig machende Medikamente gestellt hatten,
      obwohl er geistig völlig gesund war.

      Das bei mir hatte natürlich auch Auswirkungen aufs Berufsleben, weil man mich nach Wochen
      im Krankenhaus nicht mehr für arbeitsfähig hielt.

      Nun verstehst du, warum ich mich jetzt endlich zur Wehr setze.

      Die Scheidung möglichst schnell einzureichen,
      würde aber zu emotionalen Ausbrüchen meines verhaltnsgestörten Weibs führen,
      die ich aus Selbstschutz und Schutz des Kindes vermeiden muss.
      Ich muss also warten bis sie wirklich weg ist.

      An Hochtief:

      Vermutlich kriege ich sie nicht dazu, offiziell den Wohnort aufzugeben.

      Wenn sie mir persönlich sagt "Ich will dich nie wiedersehen",
      hat das leider keine juristische Relevanz. Muss ich schriftlich kriegen.

      Zur Ummeldepflicht: Auch wenn sie schon die neue Wohnung hat (Mietvertrag ab 1.8.),
      und viele Möbel transportiert oder neu bestellt hat, ist sie noch hier,
      wohl um mich möglichst lang zu nerven. Wie bringe ich sie zur Abmeldung hier?
      (vielleicht wegen Zweitwohnungssteuer? Blöd, wir wollten dieses Jahr noch eine gemeinsame Steuererklärung)

      Und nun beharrt sie noch drauf, die Hälfte von all dem kriegen zu wollen,
      was ich ihr finanzierte (insbesondere die Eigentumswohnung, die ich brauche,
      auch wegen Platz für Behindertenassistenz), seufz. Und den Steuerklassen-Unterschied will sie jetzt schon ausgezahlt bekommen wo wir noch in Klasse 3 und 5 sind.

      Ihr seht, ich mache hier alles unter Realnamen, leider ist alles wahr. Aber bitte macht keine Fernsehserie draus ("Schlechte Zeiten, noch schlechtere Zeiten" oder so ähnlich)

      Danke für die Anteilnahme (aber eine Runde Mitleid kostet 50 Euro! Spendenkonto wird auf Wunsch angegeben ;-))

      Manfred.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ManfredKohlen ()

    • Hallo Manfed Kohlen,

      danke Dir erst einmal für Deine Infos. Es ist schon heftig, was man so mitmachen kann. :evil:

      1. Wenn Sie also zum 1.8 eine eigene Wohnung hat, dann muß Sie sich innerhalb kürzester Zeit meist 1 Woche ummelden, meist verlangen Vermieter nach 1 Woche die Bestätigung. Viele Wohnungen werden nur unter dem Vorbehalt der "Hauptwohnung" vermietet (Vertragsabhängig). Auch wenn Sie Mitbesitzerin ist, ist eine Zweitwohnung deshalb wohl nicht zu Begründen. Sie könnte ja auch Post erhalten an Ihrer Zweitwohnung :) Ein Einwurfeinschreiben Beispielsweise!? .-) Mit Einwurf in den Briefkasten rechtsgültig zugegangen. Teil ihr mit, das Du Aufgrund einer möglichen Zweitwohnungssteuer Sie die dafür zusätzlich entstehenden Ausfälle gänzlich allein zu tragen hat.

      2. Beim Hausrat steht jedem das zu, was er vor der Ehe mitgebracht hat (Bei Gütergemeinschaft). Das was während der Ehe angeschafft wurde ist 50/50 aufzuteilen. Sollte es das eine oder andere Stück nicht überlebt haben könntest Du versuchen, es in das Anfangsvermögen auf zu nehmen. Achte dabei darauf, ob sich Antiqitäten darunter befinden (Wertsteigernd wegen Zugewinn). Ansonsten lohnt es sich nicht sich per Anwalt über den Hausrat zu streiten. Der Zeitwert ist meist geringer, als die damit verbundenen Anwalts und Gerichtsgebühren. Meist gibt es den Haushaltsartikel besser und billiger als vor 10 und x Jahren. Ok, es gibt die ein oder andere Marke, die entsprechend teuer ist vielleicht nicht billiger. Es gibt aber auch die Möglichkeit gebrauchter Artikel z.b. Internet, Sozialkaufhaus etc.

      3. Ich denke, da läuft ein ganz "nettes" Drehbuch ab. z.B. Erst ausziehen, Hausrat mitnehmen den man noch brauchen kann, Psychostreß, Geldforderungen, Kind und damit Kindergeld und Unterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnstreit... Falls ihr ein Auto habt, lass Dir das nicht nehmen wegen Deiner Behinderung.

      4. Einen Schwerbehinderten bekommt man nicht so leicht aus der Wohnung. Bei Streitigkeiten um den Immobilienwert, laß Sie kommen, denn wer zweifelt bzw. klagt muß den Gutachtervorschuß zahlen...

      5. Ihr habt ein Kind? Versuch das es bei Dir bleibt. Klar, aus Väterlicher Sicht und wegen gewohnter Umgebung. Beim Finanziellen ist zu bedenken, derjenige bei dem das Kind lebt erhält das Kindergelod und Kindesunterhalt. Manchmal nicht ganz unerheblich.

      6. Bezüglich dem Kind scheint sich nachfolgendes "Drehbuch" zu etablieren. Währet den Anfängen, denn das was man sich durch unkonsequentes Handeln oder Nachgeben erhofft wird man nicht bekommen. Ich glaube der Ursprungslink war von HT (Dank an HT).

      http://www.wera-fischer.de/pas.html

      Nein, ihr sollt das nicht so machen wie oben beschrieben, aber mir hätte diese Info sehr geholfen.

      7. Bei dem mit dem Steuerunterschied würde ich warten, bis der endgültige Steuerbescheid vorliegt und dieser Rechtsgültig geworden ist. :D

      8. Bei dem mit dem Beharren, würde ich auf den zu erfolgenden Zugewinnausgleich verweisen. :rolleyes:

      9. Ich sehe das doch richtig, das Du mit dem Kind dann in der Eigentumswohnung verbleibst!? Ich würde da dann auch nicht ausziehen.

      10. Versuche am letzten Tag, an dem Sie Ihre Möbel holt, von Ihr die Schlüssel auch Briefkasten , Keller etc. zu erhalten und las Dir schriftlich bestätigen, das Sie alle übergeben hat und keine Nachschlüssel mehr hat, sowie alle Ihre persönlichen Gegenstände sowie den anteiligen Haushalt. Eine Inventarliste des Haushalts, den Sie mitgenommen hat wäre auch nicht schlecht mit Unterschrift. Habe abschliessend am x.y.z folgenden Hausrat aun alle persönlichen Gegenstände erhalten.

      Ich denke, das es ohne Anwalt nicht gehen wird. Allein schon deswegen, weil es ja mit Deiner Gesundheit (MS) nicht ganz so gut bestellt sein dürfte. Der Anwalt könnte sozusagen als Puffer für Deine Gesundheit wirken.

      Gruß und viel Kraft und gute Nerven

      Ephesus

      PS.: Hier feuchtet es grad ganz extrem...... :cursing: :cursing: :cursing:
    • ManfredKohlen schrieb:

      Zur Ummeldepflicht: Auch wenn sie schon die neue Wohnung hat (Mietvertrag ab 1.8.),
      und viele Möbel transportiert oder neu bestellt hat, ist sie noch hier,
      wohl um mich möglichst lang zu nerven. Wie bringe ich sie zur Abmeldung hier?
      (vielleicht wegen Zweitwohnungssteuer? Blöd, wir wollten dieses Jahr noch eine gemeinsame Steuererklärung)


      Hallo Manfred,

      was das Trennungsjahr betrifft, so muss man (wenn nicht gerade ein Härtefall vorliegt) mind. ein Jahr "von Tisch und Bett" getrennt sein, was auch innerhalb einer Wohnung passieren kann. Für sie kochen oder waschen solltest du also besser nicht... Für die Frage des Scheidungstermins ist die Frage der Ummelderei also unerheblich.

      Steuerlich ist es allerdings so, dass Ehepaare einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben müssen. Bei zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen liegt auch im steuerlichen Sinn ein "Getrenntleben" vor, sodass die Lohnsteuerklassenkombi 3/5 oder 4/4 nicht mehr möglich ist. Es ist die Frage, wie groß der finanzielle "Schaden" wäre, wenn die Lohnsteuerklassenänderung schon jetzt erfolgt und nicht erst zum 1.1.15 oder ob überhaupt einer entsteht, denn falls das Kind (wie alt ist es eigentlich?) bei deiner Noch-Frau bleibt und du Unterhalt zahlen musst, sinkt mit zunehmender Steuerlast ja auch deine Unterhaltsverpflichtung. Das müsstest du vielleicht mal wirklich mit einem RA durchrechnen.
      Und es ist die Frage, was dir ein schnelles Schaffen klarer Verhältnisse persönlich und "emotional" wert ist.

      Bezüglich des Ummeldens:
      Frag doch einfach mal beim Einwohnermeldeamt nach, was man da tun kann! Du kannst ihnen ja einfach die neue Adresse deiner Noch-Frau mitteilen.
      Sobald du beim Finanzamt aufgrund der Trennung die neue Steuerklasse beantragst, wird man vielleicht auch von Amts wegen auf sie zukommen.....

      Meldet sich deine Frau nicht um, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Vielleicht motiviert sie ja das...

      Gruß, HT

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    • Hallo beisammen!



      >"was das Trennungsjahr
      betrifft"...

      Mir bleibt also nichts mehr übrig als mit Anwalt dem Trenungstermin klar festzulegen.
      Zumindest als einseitige Willenserklärung, denn den Zeitpunkt wird sie als Pfenigfuchserin nach hinten verlegen wollen.

      Also besser doch gleich die Scheidung einreichen, trotz steuerbedingter Einkommensverluste von rund 600 € mtl. :(
      (und dann noch Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Wohnwert - bis gar nichts mehr zum Schuldenzahen und Leben da ist)

      Aber irgendwie kommt man aus dem Sog wieder raus, ich kenne sogar ein paar "glücklich Geschiedene".
      Heute ist eigentlich mein zwölfter Hochzeitstag, und ich bewahre mir einfach nur die guten Zeiten im Gedächtnis auf
      (Glas halb voll und so...)

      In diesem Diskussions-"Thread" habe ich einige gute Argumente sammeln können und werde sie hoffentlich im richtigen Moment anwenden :)

      Einstweilen in Durchhaltepause,

      Manfred.
    • Hallo Manfred Kohlen,

      ich habe das richtig verstanden, das keiner die Scheidung eingereicht hat? Das bedeutet also, das Sie sich erst einmal auf eure gemeinsamen Kosten eine Wohnung etc. einrichtet. Du dann somit zu 50% daran beteiligt wirst, da während der Ehe angeschafft! Du solltest das drindend von einem Anwalt klären lassen. Ich weis leider nicht mehr genau wo, aber ich glaube irgendwo ein Urteil gelesen zu haben, in dem es darum ging, das der Partner vor der Scheidung erhebliche Werte beiseite geschafft hat und was mit dem Zugewinn bzw. Vermögenszeitpunkt. Da Du Sie als "Pfennigfuchser" bezeichnest, gehe ich davon aus, das dies dann so ist. Ähem, Du hast mögliche gemeinsame Konten auch schon getrennt, wegen Überziehungskredit? Ihr die Kontenvollmacht der Sparbücher zu Lebenszeit und im Todesfall gelöscht? Die Sparbücher der Kinder bei Oma etc. in Sicherheit gebracht und Dich als Bevollmächtigten eingetragen? Das sieht nach feinstem Rosenkrieg mit Vorbereitung zur Schlacht aus.

      Sorry, währet den Anfängen und bringe Dich selbst in Position, bevor es zu spät ist.

      Du kannst dem Anwalt ja auch einen Umfangreichen Vorschuß zukommen lassen ;-).

      Rechne Dir aber mal vorher Sicherheitshalber den Zugewinn aus (Ihr habt ja Gütergemeinschaft?).

      Bring auch Deine Beweise woanders in Sicherheit.....

      Grüße und gute Nacht

      Ephesus
    • Hausrat, Auto, Wohnung und Scheidung und Psychokrieg

      Halo Ephesus,

      ich reagiere etwas spät, da ich längere Zeit offline war - sie hat den alten Telekommunikationsvertrag "mitgenomen" und ich mir einen neuen geholt. Das war (auch wenn es länger gedauert hat mit dem Neuanschluss) wenigstens noch abgesprochen. Aber jetztt ist Krieg.

      Danke für den Tipp mit meinem Anteil an ihrem neuen Hausrat, werde ich wohl einsetzen müssen. Oder besser nicht? Damit kann sie umgekehrt von allem was ich seit ihrem Auszg nachkaufen musste, die Hälfte verlangen; Computer, Drucker, Zubehör, Staubsaugerroboter usw. sind ja auch nicht von Pappe im Gegenatz zu ihren windigen Ikea-Möbeln. Sollte ich vielleicht besser ruhen lassen, denn sonst folgt "Montezuma's Revenge"! (andereseits hat sie den großen LCD-Fernseher und den Kaffee-Vollautomaten, meinen PC und einen Scanner mitgenommen... ah ja und ihr in der Ehezeit gekauftes Notebook).

      Inzwischen hat sie vielen alten Hausrat mitgenommen, noch in verträglichem Maß - die alten Sachen kann man ersetzen Jetzt geht gar keine Kommunikation mehr, seit ich endlich wirklich die Scheidung eingereicht habe und sie nach dem Schreiben vom Gericht aus allen Wolken fiel. Nun hat sie mir auch noch das Auto genommen - als Behinderter in die Arbeit zu kommen, wird für mich gefährlich und anstrengend. Ob man das irgendwie als "unbilige Härte" geltend machen kann? - das setzte sie wohl als "Strafe" ein, als ich ihren Anruf nicht gehört hatte.

      (beim Einkaufen hatte ich noch wenigstens das Glück, dass eine vorbeifahrende Dame gesehen hat, wie ich beim Schleppen fast zusammenbrach - und sie mich ein Stück mitnahm. Nach Urlaubsende nächste Woche wird es ohne Auto abscheulich....).

      Und als meine Frau sah, wie Freunde mir bem Möbelwiederaufbau halfen (nachdem sie mich im Rollstuhl durch den Ikea schoben), war sie wohl neidisch und stahl den Autoschlüssel und den Wagen. Sie kann offwenbar nicht haben, dass ich ohne sie zurechtkomme...

      Am meisten Sorgen macht nach wie vor, dass sie die in 30 Jahren aufgebaute Alters- und Wohnungsvorsorge (ihr gehört die halbe von mir finanzierte Eigentumswohnung und sie bekommt auch noch die Rentenpunkte für meine Arbeit) zerstören wird. Aber da gehe ich besser nicht ins Detail... ich sage nur: Deutsches Recht produziert Sozialfälle. Privatinsolvenz geht wohl nicht, wenn ich nicht vorher alle nach Scheidung bleibenden Reserven aufgebraucht habe...

      Aber zu jedem Problem gibt es eine Lösung, also sehe ich mal lächelnd in den Abgrund....
    • Hallo Manfred Kohlen,

      schön das Du wieder im System online bist und Kontakt zur Außenwelt aufnehmen kannst. Ist das Auto denn auf Deinem Namen angemeldet? Hast Du noch den Autobrief? Du solltesst Deinen Anwalt kontaktieren und Ihr über diesen eine Frist setzen zur Herausgabe des KFZ's und aller damit verbundenen Papiere fordern. Grund Du bemötigst dieses wegen der Aufrechterhaltung Deiner Arbeitskraft und vor allem wegen Deiner Gesundheit (SChwebehinderter). Du hattest das Auto ja bereits überwegend während eurrer Ehe genutzt? Soweit ich mich erinnere, ist SIe doch bereits ausgezogen? Sofort die Türschlösser austauschen und prüfen, ob Sie noch bei der alten Adressse gemeldet ist. Ansonsten SIe auch über ANwalt zur Ummeldung auffordern...

      Beim Einkaufen könntest Du Dich gegebenenfalls auch auf Freunde stützen? Ansonsten gegebenenfalls schon vorher herausfinden, was eine Taxifahrt kostet (z.B. für den Monatseinkauf)?.

      Laß Dich nicht ärgern.
    • Hallo Ephesus, hallo heute,

      lange Antwort auf Eure kurzen Fragen: Das Auto habe ich nach dem Kauf auf sie angemweldet. Doof von mir. Den Ersatzschlüssel hatte sie irgendwo hingelegt und nicht wiedergefunden (vielleicht absichtlich?), den verbleibenden Schlüssel hatte ich in der Wohnung aufgehängt wo er immer hängt. Aber da sie durch Zugewinn die halbe Wohnung besitzt (ist ja eh schon egal, dass ich 90 Prozent der Schulden bezahle), hat sie noch einen Schlüssel dazu - und konnte so auch den Autoschlüssel nehmen (ich war sogar dabei als sie ihn nahm, aber es waren grade Freunde da, vor denen ich nicht laut streiten wollte. Außerdem hoffte ich auf Wiedergabe am nächsten Tag).

      Den Tipp, einfach das Schloss der Wohnung auszuwechseln, kann ich erstmal nicht umsetzen: sie gehört ihr ja zur Hälfte und ich musss (laut früheren Einträgen hier) sechs Monate warten, bis sie keinen Anspruch auf Zutritt mehr erhebt. Das mit dem Einklagen der Wagenbenutzung will ich erstmal aufschieben - ich bin ja gottseidank noch bis 11.9. in Urlaub und hoffe noch, dass sie mir vor Arbeitsstart das Auto zurückbringt. Bisher haben wir das ja auch problemlos gemacht mit dem Wechsel, vielleicht geht's nochmal). Außerdem ist meine ISUV-Anwältin bis 15.9. in Urlaub, also ist eh nix mit Klagen erstmal.

      Immerhin hab ich ja geschafft, hier zu bleiben und sie zum Ausziehen zu bewegen. So gesehen habe ich mich beim wichtigsten Punkt - der Bleibe - durchgesetzt. Sie hat sich letzte Woche dann sogar noch umgemeldet (sagt sie zumindest).

      Ich fürchte zwar, dass sie das mit Autozurückgeben nicht tut und vielleicht vorher sogar den PKW verkauft, aber noch hoffe ich und will nicht alles noch schlimmer machen. Dann muss ich nur im Notfall eben das mit Einklagen wegen Behinderung und Arbeitsfähigkeit durchziehen.Und vielleicht Taxikosten von ihr gerichtlich einfordern.

      (Essen werde ich mir dann liefern lassen müssen, bei Gartenarbeit und Ersetzen von verschwundenen Möbeln helfen schon Freunde. Neues Auto kaufen vor Rechtsgültigkeit der Scheidung wäre 1. doof, weil ihr ja dann die Häfte gehört und 2. es eh nicht finsanzierbar ist).

      Gruß, der Scheidungskriegeer, Manfred.
    • Hallo Manfred,

      wenn beide Seiten cie Scheidung noch nicht eingereicht haben, damnn gehören ihr auch die hälfte der Schulden. Daher, wenn Sie das Trennungsbegehren gerichtlich noch nicht erreicht hat.

      Das mit dem ausziehen ist so eine Sache. Wenn eine immobilie beiden gehört und einer auszieht, dann könnte es sein, das der verbleibende eben weil er es sich nicht mehr leisten kann, dann früher oder später ausziehen muß. Und wenn dies beispielsweise zwangsweise durch Zwangsversteigerung geschieht. Das mit demn Schloß würde ich trotzdem machen, weil, Sie ja im Grunde keinen Grund mehr hat in die Wohnung zu kommen. Ob Sie da noch wohnt, kannst Du über das Einwohnermeldeamt rausfinden. Wenn Sie das mit dem Schloß merkt, dann wars halt ein versehen, oder huch das Schloß war kaputt und mußte ersetzt werden..... Oder Du hattest den Schlüssel verloren und... Gründe lassen sich da doch derart viele finden..... Sollte Sie trotzdem eindrungen, wäre das doch letztlich Hausfriedensbruch....
    • Scheidung ist schon eingereicht

      Hi,

      eingereicht habe ich die Scheidung schon, die Nachricht vom Amt über den Antrag ist bei ihr angekommen.
      Ausgezogen und umgemeldet ist sie jetzt auch. Puh!

      Und es geschehen noch Zeichern und Wunder: sie fragte eben per Mail, wann sie das Auto zurückbringen soll.
      Aus Fairnessgründen und zur Stressvermeidung behalte ich also das Car-Sharing erstmal bei.
      Aber die vergangene Woche habe ich schon gezittert, denn so einfach ist das Leben ohne Fahrzeug nicht für einen MS-Kranken..

      Die rechtliche Schiene ist dann erst nötig, wenn wir einen Scheidungsgerichtstermin haben.

      Die Zimmer-Untervermietung würde vielleicht die hohen Kosten der Scheidung teilfinanzieren - das wird
      vielleicht noch schwierig, da sie die halbe Wohnung besitzt. Ich habe aber von einem Urteil gehört, nach dem
      man trotzdem untervermieten darf, wenn nur dadurch die Wohnung gehalten werden kann. Kennt das jemand hier?

      (ein Aktenzeichern und Gerichtsort könnten mir gut helfen)

      Meine zukünftige Ex soll ihren Teil der Schulden tragen - oder mir das Eigentum überschreiben,
      dann würde ich ihr auch die Schulden abnehmen (das haut nicht mehr rein als bisher, weil ich bisher
      eh alles bezahle, ich kaufe ihr also Eigentum vor der Rechtsgültigkeit der Scheidung),

      Eine Überschreibung muss aber natürlich vertraglich geregelt werden. Da sie derzeit wieder zur Vernunft kommt
      (das wechselt aber häufig) schaffe ich hoffentlich, Zugewinn und Wohnungsteil-Kauf gleichzeitig abzuwickeln.

      Vermutlich muss ich zwar in absehbarer Zeit eine Behindertenhilfe bezahlen, das wäre nach der Scheidung der nächste Finanzhammer.
      Habe einer möglichen Behinderten-Assistenz gesagt, was ich ihr jetzt zahlen kann - natürlich hat sie abgesagt.
      Also kämpfe ich mich noch selber durch.

      Aber irgendwie habe ich das dumpfe Gefühl, ab jetzt bald wieder Glück im Unglück zu haben.

      Erst kommt das Auto wieder, Hausrat habe ich ersetzt, und jetzt fehlt nur noch der Lottogewinn :thumbup:
      (okay, habe nicht gespielt, weil die Chance, vom Blitz getroffen zu werden, höher ist als die des Lottogewinns).

      Manfred.

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