kurzfristiges Problem wegen Sommerferienumgang

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    • kurzfristiges Problem wegen Sommerferienumgang

      Liebe Foris,
      ich habe da seit Freitag recht unerwartet ein Problem und wüsste gerne, ob jemand einen guten Rat hat:
      Mein Nochfrau und ich haben uns letztes Jahr (Tochter jetzt 2,5 Jahre) gerichtlich darauf geeinigt, dass unsere Tochter von Fr bis Sa bei mir ist. Diese Regelung zu finden war ein schwerer Kampf; seither haben sich beide Seiten daran gehalten, auch wenn es z.B. bzgl. Feiertagen und Nachholterminen immer wieder Streit gab.
      Für die Sommerferien sollten es 2 Nächte je Woche sein - darauf haben wir uns vor 10 Tagen beim JA "geeinigt" (wenn ich nicht ja gesagt hätte, wäre es bei einer Nacht geblieben, eigentlich wollte ich mehr Zeit).

      Nun habe ich am FR letzte Woche einen Brief ihres Anwalts bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sie auf Änderung des Umgangs klagt und ich unser Kind ab sofort nur noch alle 2 Wochen von Do bis Sa abholen sollte.

      Ich habe ihr mitgeteilt, dass wir eine gerichtliche Regelung haben, von der erst abgewichen wird, wenn es eine neue gibt, befürchte aber, dass sie sich einfach weigert, unser Kind zu übergeben und auch die Ferienregelung blockiert.
      Hat jemand einen guten Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll/wer mich unterstützen kann?
      Und was kann ich gegen eine Ferienregelung machen, die ich für völlig unangemessen halte?
      Danke für Eure Tipps!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dorian ()

    • Hallo Dorian,

      weißt du, warum sie eine Änderung der Umgangsregelung haben will? Gibt der RA eine Begründung für die angestrebte Klage? Kam es bei eurem letzten JA-Termin zum Streit?

      Solange die gerichtliche Umgangsegelung nicht durch eine neue ersetzt wurde, muss sie sich daran halten. Tut sie es nachweislich nicht und vereitelt quasi den Umgang zwischen dir und deiner Tochter, schadet sie damit dem Kind (solange du dessen Wohl nicht gefährdest, wovon ich jetzt mal ausgehe), was mit Blick auf eine neu zu findende gerichtliche Lösung auch für sie nicht ratsam wäre. Auch beim JA hast du dich ja bzgl. der Ferienregelung kompromissbereit gezeigt, und das JA wird ja vor Gericht ebenfalls gehört werden.

      Hält sie sich tatsächlich, wie befürchtet, nicht (mehr) an Absprachen, solltest du umgehend das JA ins Boot holen (da dieses vor Gericht gehört wird), und fruchtet dies nicht, weil z.B. die Kindsmutter erst gar nicht auf Briefe reagiert oder sich uneinsichtig zeigt, würde ich aus heutiger Sicht (nach eigenen leidvollen Erfahrungen dieser Art) auch nicht vor dem Einschalten eines RA zurückschrecken. Ob das Einschalten einer anderen Beratungsstelle (als das JA, z.B. Caritas) hier Sinn macht, weiß ich nicht, da sie ja schon den Klageweg beschritten hat und damit für mich klar signalisiert, dass sie an einer einvernehmlichen (Komromiss-)Lösung nicht interessiert zu sein scheint.

      Je mehr Zeit vergeht, desto mehr werden "Fakten" geschaffen, und je mehr könnte es zwischen deiner Tochter und dir zu einer Art "Entfremdung" kommen. Sie ist ja mit 2,5 Jahren noch sehr klein und begreift gar nicht, was da passiert, ist auch extrem leicht zu beeinflussen.

      Hast du eigentlich das Sorgerecht?

      Zur Lektüre für dich empfehle ich dir außerdem dies: Handeln oder Harmonie - bis das Kind von alleine kommt

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • edy schrieb:

      Hallo Dorian.

      Kann es sein das sie beim Anwalt war, vor eurem Termin beim Jugendamt?

      lg
      edy



      Hallo edy,
      das halte ich für möglich, aber unwahrscheinlich. Am Freitag vor ihrem Anwaltsbesuch war die Rückübergabe sehr unschön, weil die Kleine geweint und geschrien hat, sie wolle bei mir bleiben. Die KM wollte mich dann wegschicken und ich habe darauf bestanden, dass wir die Kleine gemeinsam beruhigen. Als Schwiegermutter mit der Polizei drohte, fielen von Seiten der KM auch üble Schimpfworte (alles im Beisein unserer Tochter) und die Ankündigung, dass sie nicht zulassen werde, dass die Kleine nochmal so leide.
      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dorian ()

    • Lieber hochtief,
      danke für Deine Nachricht und die Tipps!
      Als Gründe gibt sie wie immer an, dass es dem Kindeswohl abträglich sei, wenn ich die Kleine wöchentlich hole. Mir wird auch Unpünktlichkeit vorgeworfen, das ist schlicht und ergreifend gelogen.
      Auch beim JA Termin gab es Streit, denn ich war nicht damit einverstanden, dass es nur 2 Nächte sein sollen, drei oder mehr wären kein Problem (das gab es schon und die Kleine war glücklich).
      Seit der Trennung probierte meine Frau den Kontakt zu beschränken, deshalb musste ich letztes Jahr auch gerichtlich vorgehen. Über die damals vereinbarten Zeiten hinaus war kein einziges Treffen möglich, keine Feiertage, nicht mal eine Stunde länger wenn ein Geburtstag war o.ä.
      Das JA moderiert lediglich, da die KM mauert, geht hier nichts voran - das dürfte aufgefallen sein. Ich werde das JA auf dem Laufenden halten; andere Beratung hatten wir schon, das hat sie auch abgebrochen.
      Viele Grüße

      ps: Sorgerecht ist geteilt
    • Hallo Dorian,

      ich hoffe, ich reagiere da jetzt nicht "über", aber bei mir gehen gerade alle Sirenen an. Das Weinen des Kindes wird gedeutet als Folge des Kontakts zum Vater und nicht als Folge der Trennungssituation. Schimpfen im Beisein des Kindes könnte, zusammen mit der Ankündigung, die Tochter nicht mehr "leiden" lassen zu wollen, der Auftakt zu einer unschönen Entwicklung sein, in deren Verlauf das Mädchen womöglich in einen belastenden Loyalitätskonflikt getrieben wird.

      Vielleicht hat die Kindsmutter die irrationale "Angst", ihre Tochter an dich zu "verlieren"? Diese hatte ja geweint, weil sie bei dir bleiben wollte.

      Hast du dich getrennt?

      Habe gerade deinen neuen Beitrag gelesen. Die Kindsmutter scheint nicht zugänglich zu sein. Dass das JA moderiert und kaum "Druck" in Richtung KM ausübt, war bei mir auch so. Vor Gericht allerdings war es gut, dass alle (vergeblichen) Versuche meinerseits, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, dokumentiert waren.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hochtief schrieb:

      ich hoffe, ich reagiere da jetzt nicht "über", aber bei mir gehen gerade alle Sirenen an. Das Weinen des Kindes wird gedeutet als Folge des Kontakts zum Vater und nicht als Folge der Trennungssituation. Schimpfen im Beisein des Kindes könnte, zusammen mit der Ankündigung, die Tochter nicht mehr "leiden" lassen zu wollen, der Auftakt zu einer unschönen Entwicklung sein, in deren Verlauf das Mädchen womöglich in einen belastenden Loyalitätskonflikt getrieben wird.
      Das befürchte ich auch.

      Hochtief schrieb:

      Vielleicht hat die Kindsmutter die irrationale "Angst", ihre Tochter an dich zu "verlieren"? Diese hatte ja geweint, weil sie bei dir bleiben wollte.
      Gut möglich, leider irrational.

      Hochtief schrieb:

      Hast du dich getrennt?

      Ja. Ich sehe vieles von dem durchaus als Rache und bin häufig unhaltbaren Vorwürfen ausgesetzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dorian ()

    • Hallo Dorian,

      ich sehe (leider) viele Parallelen zu unserem "Fall" und hoffe, dass ihr das im Interesse eurer kleinen Tochter besser hinkriegt als wir damals.

      Noch ist es zwar nicht soweit, aber ich sehe die Gefahr, dass es dazu kommen könnte. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn du dich über das Thema Entfremdung informieren würdest, um bei Bedarf schnellstmöglich agieren zu können. Auch wenn PAS als Diagnose nicht offiziell anerkannt ist, findest du einen guten Überblick zum Einstieg: wera-fischer.de/pas.html

      Wer das Kindeswohl derzeit gefährdet, bist nicht du, sondern die Kindsmutter, die die Trennung offenbar nicht verarbeitet hat und das Kind bewusst oder unbewusst im Konflikt zwischen euch als "Waffe" benutzt.

      Versuche, alles zu dokumentieren, was vorfällt.

      Gruß, HT
    • Hallo miteinander,

      den Hinweis auf "Harmonie oder Handeln" finde ich bei dir ganz wichtig, weil ich aus deinen Schilderungen herauslese, dass du diesbezüglich an einem sehr kritischen Punkt angekommen bist.
      Es ist jetzt sehr wichtig für dich, das Kind und die Gesamtsituation, dass du sehr genau abwägst, wie lange und welche Formen der Kompromissfindung du anstrebst und wo du den Punkt setzen musst, an dem Klarheit durch das Gericht geschaffen werden muss.

      Hier gilt es, realistisch abzuschätzen, ob eine Einigung möglich ist oder nicht, denn am Ende ist wesentlich, dass du dein Kind siehst und es dich und zwar regelmäßig und zuverlässig.

      Diesbezüglich ist dann natürlich auch wichtig, womit die Kindesmutter gegen die Ausweitung des Umgangs argumentiert. Kindeswohl als solches ist ja kein Argument. Es müsste ja ausgeführt werden, warum bzw. wie mehr Umgang dem Kind schaden sollte.

      Du fragst außerdem, wer dir helfen und dich unterstützen kann. Da ist zunächst natürlich das Jugendamt ein guter Ansprechpartner, insbesondere wenn du dort ohnehin bereits Kontakte hast, wichtig ist allerdings, dass dir bewusst ist, was das Jugendamt tun kann und was nicht. Sie können dich darin beraten, wie du dich verhalten sollst und was du unternehmen kannst. Sie können auch vermitteln, das ist allerdings ja offenbar in eurem Fall gescheitert. Was das Jugendamt nicht kann ist entscheiden oder anweisen - es fehlt an der entsprechenden Befugnis. Das Jugendamt kann also weder der Kindesmutter aufgeben, sich an den Beschluss zu halten noch eine Umgangsbeschränkung durch sie genehmigen oder dergleichen. Beratung ist alles, was dort möglich ist. Das gilt auch für alle anderen moderierenden Stellen wie die Caritas etc. Wichtig ist das, weil nicht alle Stellen sich so verhalten. Leider erwecken manche bewusst den Eindruck der Weisungsbefugnis und animieren damit Ratsuchende zu schadhaften Verhaltensweisen, die später zum Problem werden können.

      Ein anderer Ansatz, den du meines Erachtens einmal durchdenken solltest, wäre eine sog. Umgangspflegschaft.
      Das wird viel zu häufig mit betreutem Umgang verwechselt - ist aber etwas vollkommen anderes. Ein Umgangspfleger ist als Puffer gedacht und als Exekutive des zuständigen Familiengerichts.
      Seine/ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Umgang so wie beschlossen durchgeführt wird, das Kind also übergeben wird wie festgelegt. Hierzu kann bzw. wird dem Pfleger in aller Regel ein Teil des Sorgerechts für die Zeit des Umgangs übertragen. Außerdem ist es Aufgabe der Umgangspflegschaft, die Übergaben kindeswohltauglich zu gestalten, also offenen Streit bei Übergabe zu verhindern, zu vermitteln, im ZWeifelsfall ein Aufeinandertreffen der Eltern gänzlich zu verhindern.

      Auch moderiert und berät ein guter Umgangspfleger, wie die Kommunikation zwischen den Eltern verbessert werden kann.

      Das kann eine solche Situation wie von dir beschrieben erheblich beruhigen. Allerdings ist eine Umgangspflegschaft in der Regel auf 6 Monate befristet und die Kosten sind, umgelegt auf die Gerichtskosten, in aller Regel von den Eltern hälftig zu tragen.

      Viele Grüße
      Tin
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    • Lieber Tin, lieber hochtief, lieber edy,
      danke für eure Antworten, ihr sprecht viel Wahres aus und habt wertvolle Hinweise gegeben. Der wöchentliche Umgang soll nun gerichtlich reduziert werden (üble Unterstellungen, grenzt schon an Rufmord); nach meinem Protest bleibt es momentan bis zum Beschluss wohl noch bei wöchentlichen Terminen.
      Viele Grüße
      Dorian
    • Hallo zusammen!
      Nach mehreren Monaten nun vielleicht noch ein update mit den Lehren, die ich aus der Sache gezogen habe, vielleicht hilft es ja jemandem:
      Im Zuge der Verhandlung kam mit Unterstützung der Verfahrensbeiständin eine Regelung heraus, die mir seither deutlich mehr Umgang gibt und und auch meiner Tochter entgegenkommt.
      Auch meine einstweilige Anordnung bzgl. der Sommerferien hatte Erfolg, so dass ich meine Tochter in den Ferien öfter als von meiner Exfrau vorgesehen sehen konnte - wenn auch schon eine Woche verstrichen war und somit die verbliebene Zeit kürzer war.
      Meine Lehre und Empfehlung daraus: Ich ermutige alle, die sich einseitiger Kontaktverhinderung bei gleichzeitig tiefgreifend gestörter Kommunikation mit der KM ausgesetzt sehen, NICHT lange zu warten und sich auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung schnellstmöglich Hilfe zu holen.
    • ps: Auch eine auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin sehr klar formulierte Nachholregelung für ausgefallene Termine wurde aufgenommen und hat bisher funktioniert (wenn sich auch momentan leider wieder neue Wolken am Horizon abzeichnen).
      Darauf sollte man unbedingt achten, sonst sind dem Vorschieben falscher Argumente wieder Tür und Tor geöffnet.