Hallo Hochtief,
danke für die Info.
Wieso denn pflichtwidrig, der Titel war in der ZV bzw. ist es noch.
Ich bin EU Rentner und kann nur das zahlen, was die BfA mir auch gibt ! Ein pflichtwidriges Verhalten war nie erkennbar.
Welche Grenzen gelten denn nun für die Unterhaltsaltschulden ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
danke für die Info.
Wieso denn pflichtwidrig, der Titel war in der ZV bzw. ist es noch.
Ich bin EU Rentner und kann nur das zahlen, was die BfA mir auch gibt ! Ein pflichtwidriges Verhalten war nie erkennbar.
Welche Grenzen gelten denn nun für die Unterhaltsaltschulden ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten