KU-Immobilie-Trennungsjahr

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    • KU-Immobilie-Trennungsjahr

      Guten Abend zusammen,

      nach gut 6-jährigerEhe folgt das Aus, bzw. das Trennungsjahr. Da mein Anwalt derzeit in Urlaub ist, hat mein Nochmann sich hinsichtlich Auszug aus gemeinsamen Haus informiert.
      Folgende Fakten,
      gemeinsames Haus, hälftig im Grundbuch eingetragen, Kreditnehmer sind wir beide.
      Kreditraten werden von meinen Konto seit 5 Jahren abgebucht. Nun meinte die Anwältin zu meinem Mann, dass er die Kreditraten von seinem Konto abbuchen lassen und 550 Euro Unterhalt direkt an mich zahlen soll. Aus Sicherheitsgrunden falls ich das Haus in die Versteigerung schicken will.
      Aber ich will das nicht, dass mein Mann die Kreditrate übernimmt, da ich Bedenken habe.
      Nun meine Fragen:
      1.Kann ich etwas gegen die Abbuchungsänderung etwas tun?
      2. Welche negative Folgen hätte das für mich, muss ich ihm dann Miete bzahlen?
      Danke für eure Antworten.
      Gruß Arlette
    • Hallo Arlette,

      Die Anwältin denkt m.E. drüber nach: wenn er die Kreditrate übernimmt, dann könnte sich sein

      Unterhalt-relevantes Einkommen verringern = gleich weniger Kindesunterhalt.

      Ein Kompromiss wäre. jeder zahlt die Hälfte der Tilgung/Zins

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Immobilie die nähcste

      Hallo Edy, hallo Arlette,

      ich kämpfe da mit einem ähnlchen Problem. Der Hinweis, jeder könnte Zins/Tilgung zur Hälfte bezahlen, klingt zwar schön - aber wie kriege ich meine Frau dau, ihren Anteil an der Eigentumswohnung auch zu zu bezahlen?

      [Leider muss ich mit dem angeheirateten Hausdrachen noch zusammen unter einem Dach wohnen -
      sie will als Miteigentümerin (Grundbuch 50:50, bezahlen tue alles ich) die Hälfte des Eigentums, aber nicht die Schulden. Dabei verdient Sie selbst Geld und wohnt jetzt quasi mietfrei auf meine Kosten.]

      Muss ich besser gleich die Scheidung einreichen? Durch Ändern, wer was zahlt, ändern sich ja die Eigentumsverhältnisse nicht, solange noch Gütergemeinschaft gilt.

      Manfred.
      (und das Thema über den Kampf, wer hierbleiben darf, lasse ich in diesem Zusammenhang besser raus - das ist juristisch wohl ein anderes Ding und in das Rosehnkriegsgejammer will ich nun nicht verfallen. Wir brauchen Lösungen)
    • Hallo M.K.

      Wenn eine Trennung/Scheidung ansteht, dann würde ich der Möglichkeit,

      einer vorgezogenen Zugewinnberechnung nachgehen. ( prüfen lassen).

      Dann könnte die Zugewinngemeinschaft, schon vor der Zustellung des Scheidungsantrages beendet werden.

      Da sie eigenes Einkommen hat, würde der Trennungsunterhalt entsprechend niedriger ausfallen.

      lg
      edy
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