Unterhalt, verdiene aber Vollzeit nicht genügend, Amt macht Druck...

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    • Unterhalt, verdiene aber Vollzeit nicht genügend, Amt macht Druck...

      Hallo zusammen,
      folgender Sachverhalt, ich hab mit meiner Ex-Freundin einen kleinen 4 jährigen Sohn, für den derzeit Unterhaltvorschuss gezahlt wird. Mir wurde auferlegt, eine Vollzeit Stelle zu suchen. Ich war lage über Leiharbeitsfirmen beschäftigt, wo man teils nicht mal 800 netto rausbekam somit auch noch Hartz4 Aufstocker. Seit geraumer Zeit konnte ich in meinem Beruf wieder Fuß fassen, (kaufmann im Einzelhandel im Bereich Automobile, Lagerhaltung ect.) Dort wurde ich erst auf Teilzeit beschäftigt, das passte dem Amt auc nicht und drängte weiterhin, die Vollzeitstelle hab ich nun endlich. Allerdings fällt der Lohn immer noch recht gering aus, ich bekomme knapp 1000 netto...
      Das Jugendamt verlangt weiterhin, ich solle jetzt einen Zweit und Dritt Job annehmen, auch am Wochenende, um zahlen zu können. Ich arbeite bereits ca.40 Stunden in dr Woche, muss Samstags auch im Wechsel ran, und nun kommen die vom Amt auch noch frech daher! Wie weit dürfen die eigentlich gehen? Anstelle mal die Mutter zur Arbeit zu bewegen, flattert hier eine Rechnung nach der anderen rein...der Kleine ist Montags und Dienstags bis Nachmittags im Kindergarten, da könnte Sie auch mal arbeiten gehen, aber stattdessen hockt die zuhause und kassiert komplet Hartz 4, ihr Neuer Freund hingegen arbeitet. Nun ist sie wieder schwanger, und braucht wahrscheinlich nie wieder arbeiten...ganz klasse...das man da langsam an seine Grenzen stösst, ist klar.
      Die Forderung vom JA liegt bei 225 Euro im Monat, ich bekomme knapp 1000 Euro, Miete kostet mich 250 Euro, dazu Versicherungen 50 Euro, Strom 50 Euro, Telefon und Internet 38 Euro, Handy ist ´ne Aufladekarte. Dann noch Spritkosten (ich fahre täglich eine Strecke von 20km), da kann man sich ausrechnen, was man zum Leben hat. Es reichtso grade...im Dezember ziehe ich zu meiner Freundin, dann fallen schon mal paar Kosten weg.
      Aber, wie kann ich dem Amt jetzt Parole bieten?
    • Hallo Carsten77,
      willkommmen im ISUV-Forum.
      Trotz deiner unsachlichen Attacken gegen deine Ex-Freundin und das Jugendamt, die zumindest in diesem Forum äußerst ungern gelesen werden und nicht gut ankommen, will ich dir kurz antworten:
      Hier geht es um den Mindestunterhalt für euer gemeinsames Kind, das nichts dafür kann, dass sich seine Eltern getrennt haben.
      Es sollte dir ein Ansporn sein, deine ganze Arbeitskraft - auch mehr als 40 Stunden in der Woche - dafür aufzubringen, den Mindestunterhalt zahlen zu können.
      Das Jugendamt fordert lediglich, dass die Rechtsprechung umgesetzt wird. Nötigenfalls musst du dich bundes- oder sogar EU-weit nachweislich bewerben.
      Dein Nettoeinkommen von knapp 1000€ entspricht nicht annähernd dem erzielbaren Einkommen in deinem Lehrberuf.
      Was verstehst du unter "knapp 40 Stunden"? Sind das nun 31, 39 oder wie viele Stunden?
      Übrigens läuft der vom Jugendamt (Steuerzahler!) gewährte Unterhaltsvorschuss bei dir als Rückzahlungsschuld auf.

      Gruß

      heute

      The post was edited 1 time, last by heute ().

    • Hallo Carsten,

      Carsten77 wrote:

      Die Forderung vom JA liegt bei 225 Euro im Monat, ich bekomme knapp 1000 Euro, Miete kostet mich 250 Euro, dazu Versicherungen 50 Euro, Strom 50 Euro, Telefon und Internet 38 Euro, Handy ist ´ne Aufladekarte. Dann noch Spritkosten (ich fahre täglich eine Strecke von 20km), da kann man sich ausrechnen, was man zum Leben hat. Es reichtso grade...im Dezember ziehe ich zu meiner Freundin, dann fallen schon mal paar Kosten weg.
      Aber, wie kann ich dem Amt jetzt Parole bieten?
      Dann teile doch dem Amt mit, das sich ab Dezember deine finanzielle Lage etwas entspannt.

      Halbe Miete und NK, halber Strom/Telefon. usw.

      Du sollst Unterhalt für euer Kind zahlen, Ob die Mutter arbeitet oder nicht, ist davon nicht abhängig.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guten morgen zusammen und erstmal danke für die Antworten. Ich habe dem Amt bereits erklärt, das die Lage ab Dezember sich ändert, danach kam hier eine Rechnung und einfach nur das Kommentar, ich solle JETZT mich woanders bewerben und JETZT SOFORT zahlen. Falls es hier so rüberkommt, das ich nichts für mein Kind tu, dem ist nicht so. Ich schaue, das ich dem Kleinen Kleidung kaufe, mit ihm was unternehme und auch so oft genug helfe, wie es mir möglich ist. Und sobald ich bei meiner Freundin wohne, sieht es jobtechnisch auch anders aus und es wird wohl mehr Geld fließen. Leider sind noch weitere Altlasten aus einer gescheiterten Ehe zu tragen, wo mal gemeinsam ein größerer Kredit aufgenommen wurde, der letztendlich nun komplett an mir haftet und ich denzusätzlich auch noch abtragen muss.
      Ich finde es nunmal einfach ungerecht, das in Deutschland die Männer derart bluten müssen, egal ob Scheidung, Unterhalt ect. Es wird ein fiktives (unmögliches) Einkommen berechnet, und dann heißt es einfach nur, zahl...wie in Deutschland aber der Markt mit freien und halbwegs gut bezahlten Stellen ist, weiß eigentlich jeder. Ich denke mal, jeder, der länger in der Zeitarbeit war und da nach Jahren rausgekommen ist, ist doch froh, einen Job zu haben, der bisschen mehr abwirft und man wenigstens einen unbefristeten Job hat.
    • Hallo Carsten,

      Carsten77 wrote:

      Falls es hier so rüberkommt, das ich nichts für mein Kind tu, dem ist nicht so. Ich schaue, das ich dem Kleinen Kleidung kaufe, mit ihm was unternehme und auch so oft genug helfe, wie es mir möglich ist.
      Und auch hier liegt ein kleiner Fehler. Du solltet Unterhalt leisten, und von diesem Geld sollte dann Kleidung gekauft werden.

      Aber du zahlst für Kleidung. leistest aber keinen (zu wenig) Unterhalt.

      Ändere die Reihenfolge.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Also ich als Steuerzahler finde es ungerecht, wenn Leute Kinder in die Welt setzten ohne es sich leisten zu können (Altlasten) und die Allgemeinheit und ich sollen das dann auffangen ...

      Es ist die Aufgabe des Staates, in diesem Fall Jugendamt den Vater in die gesetzliche Pflicht zu nehmen und Steuergelder (Woher kommt wohl der Unterhaltsvorschuss oder Harz 4 für Kinder) vernünftig zu vergeben....

      Hallo Alida,
      darf ich dich an dieser Stelle an die Nettikette erinnern? Danke! Netikette

      The post was edited 1 time, last by kurtkurt ().

    • Hallo Carsten,

      so belastend die Situation für dich sein mag, rein rechtlich ist es so, dass bis zur Volljährigkeit des Kindes nur derjenige Elternteil barunterhaltspflichtig ist, bei dem das Kind nicht lebt, in eurem Fall bist das du.

      Um den Mindestunterhalt zu gewährleisten oder erreichen zu können, bist du darüber hinaus gesteigert erwerbspflichtig, d.h. du musst alles in deiner Macht Stehende tun, um das Geld zu erwirtschaften. Reicht das aktuelle Einkommen dazu nicht aus, kann man dir zumuten, dir einen Nebenjob zu suchen; man könnte dir auch ein fiktives Einkommen anrechnen, das du aufgrund deiner Ausbildung und der Arbeitsplatzlage erreichen könntest. Familiengerichte erwarten hier deutlich mehr Einsatz und Flexibilität als die ARGE.
      Nur, wenn du nachweisen kannst, dass du trotz belegbarer intensivster Suche (bundesweit) keine besser bezahlte Arbeit findest oder dir ein Zusatzjob nicht zumutbar ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), könnten diese Möglichkeiten entfallen.

      Sobald du mit deiner neuen Partnerin zusammenlebst, könnte evtl. auch dein Selbstbehalt abgesenkt werden, weil dir das Zusammenwohnen Einsparungen ermöglicht.

      Wie edy schon schrieb, wird man den U-Vorschuss von dir zurückfordern, sobald du wieder leistungsfähig bist. Es liegt also auch in deinem Interesse, hier nicht die vollen sechs Jahre "auszureizen". Gleiches gilt, wenn aufgrund eines unterstellten fiktiven Einkommens U-Rückstände auflaufen.

      Gruß, HT
    • Hey Carsten,

      wenn du schnellstmöglichst einen Job findest, der dich zur Zahlung des Mindestunterhalts leistungsfähig macht, ersparst du dir weitere Kosten.

      Bei dir wird vermutlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (Pflicht zur Sicherung des Mindestunterhalts) greifen, somit hast du alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Durch Hinzurechnung fiktiver Einkünfte können vom Gericht auch Eingriffe in den notwendigen Selbstbehalt (derzeit 1.000 Euro) vorgenommen werden.

      Allerdings sind im Rahmen der objektiven Zumutbarkeit auch die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten! Und wenn du regelmäßig Umgang mit dem Kind pflegst, ist auch die Pflicht zu bundesweiten Bewerbungsbemühungen anders zu beurteilen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben bestimmte Grenzen bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aufgezeigt (Verhältnismäßigkeitsprinzip), siehe z.B . bundesverfassungsgericht.de/pr…tteilungen/bvg12-051.html

      Diese Grenzen hat auch das Jugendamt zu beachten, ich zitiere dazu gern aus einem BGH-Urteil: „Grundsätzlich obliegt es der Behörde, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihre mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter die für die Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben benötigten Rechtskenntnisse erwerben oder die Vorgänge in Zweifelsfällen einem Beschäftigten vorgelegt werden, der über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügt…“

      Leider ist es nicht immer so, daß vom Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft genügend Druck auf die Unterhaltspflichtigen ausgeübt wird. Dann müssen die Kleinen sehen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten…
      Siehe Durchsetzung Kindesunterhalt nach Beendigung der Beistandschaft

      Pigtail
    • Hallo in die Runde,
      Nun ist Carsten mit seinem Eingangsposting ja nicht gerade auf Gegenliebe gestoßen und heute, hat auf den Punkt gebracht, woran das liegt, doch finde ich, man sollte die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich wieder mit dem gern bemühten Mittelstands-Knüppelargument kommen "Also ich als Steuerzahler finde es ungerecht, wenn ..."
      Es ist leider gesellschaftliche Realität, dass massenhaft Menschen in Deutschland trotz vollschichtiger Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt und den ihrer Unterhaltsberechtigten davon nicht finanzieren können und, ja, auf Kosten "des Steuerzahlers" gezwungen sind aufzustocken. Jetzt kann man den Blick vorwurfsvoll auf die betroffenen Menschen richten, die dann auch noch - wie unverantwortlich! - Kinder in die Welt gesetzt haben. Vielleicht sollten wir aber eher den Blick auf die verfehlte Politik der letzten beiden Jahrzehnte richten, die verantwortlich dafür ist, dass "wir Steuerzahler" Arbeitgeber subventionieren und dafür aufkommen, dass immer mehr Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können. Es redet sich auch einfach, wenn man von Menschen mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" fordert, doch "einfach" einen 400€-Job neben ihrer Vollzeittätigkeit anzunehmen. Insofern scheint mir Pigtails Tipp interessant.
      @carsten: Hast du dich schonmal um einen Termin bei der Schuldnerberatung bemüht? Könnte eventuell hilfreich sein und neue Perspektiven eröffnen.
      @ Alida: für dich hätte ich einen Lektüretipp: Hurra, wir dürfen zahlen: Der Selbstbetrug der Mittelschicht von Ulrike Herrmann (hat mir auch in vielem die Augen geöffnet und zu denken gegeben)
      Gruß
      Kurt
    • Danke Kurt, schön, das es doch noch Menschen gibt, die die Lage etwas verstehen. Ich bin kein Sozialschmarotzer, ich war nie lange Arbeitslos, und solange ich mit der Ex zusammen gelebt habe, war auch der Kleine sehr gut versorgt und ihm fehlte es an nichts. Auch jetzt fehlt es ihm an nichts, soviel mal dazu. Den Satz, Kinder in die Welt setzen, und dann nicht zahlen könne, ist mehr wie über. Kommt mal selbst in so eine Situation, am besten dann, wenn Ihr grade eine Leiharbeiter Stelle habt!
      Ich schweife ab...das mit dem Bundesweit bewerben haben die mir auch schon gesagt, das ich dann meinen Sohn überhaupt nicht mehr sehen kann, scheint völlig egal zu sein. Aufregen, das ich (zahle übrigens auch Steuern) mit meinem Job ausgelastet bin und keinen zweiten oder gar dritten Job annehmen kann? Mein Chef freut sich bestimmt, wenn ich übermüdet zur Firma komme, und alsbald dürfte ich dann wohl wirklich dem Steuerzahler auf der Tasche hängen. Soweit denkt kaum einer mit, oder?
    • Hallo Carsten,

      es können sicher viele deinen Frust verstehen, der Punkt ist aber, dass du gefragt hast, was du gegen die Forderungen des Jugendamtes tun kannst, wie du ihm "Paroli bieten" kannst.

      Rein rechtlich ist es aber so, ob man das gut findet oder nicht, dass das, was das JA fordert, zunächst und grundsätzlich rechtens ist.
      Ob man dir dann tatsächlich fiktive Einkünfte anrechnen oder dir einen Nebenjob zumuten kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Von vornherein unzulässig ist das Anliegen des Amtes jedoch nicht.

      Auch ist es rein rechtlich nicht möglich, "mal die Mutter zur Arbeit zu bewegen", da sie derzeit nicht barunterhaltspflichtig ist.

      Auch hier verstehe ich deinen Unmut, aber ich hatte den Eindruck, dass es dir nicht primär darum geht, dich "ausko...en" zu wollen, sondern dass du nach konkreten Tipps gefragt hast. Wer dir auf dieses Anliegen antwortet, ist nicht automatisch jemand, der dich nicht versteht.

      Gruß, HT

      The post was edited 1 time, last by Hochtief ().

    • Hallo Carsten,

      Das mit dem "verstehen" ist ein schwieriges Thema.

      Es ist alles richtig, was du schreibst. Aber man muss auch die andere Seite verstehen.

      Väter/Mütter in deiner Lage könnten ja auch denken: was nützt es wenn ich 300€ mtl. mehr verdiene? die werden mir
      ja doch wieder "genommen".

      Käme keine Forderung vom Jugendamt, könnten Zahlungspflichtige mit niedrigem Einkommen sich in Sicherheit wiegen, keinen Unterhalt

      zahlen zu müssen.( werden praktisch "in Ruhe gelassen").

      Also ernsthafte Versuche den Mindestunterhalt leisten zu können, musst du schon unternehmen.

      Was in deinem Fall noch hinzu kommt, alles was du an Unterhalt zahlst, bekommen Mutter und Kind als ALGII-Leistung weniger.

      Andernfalls müsste es die Allgemeinheit zahlen.

      Und denke daran, gezahlter Unterhaltsvorschuss, läuft bei dir wahrscheinlich als Schulden auf.

      Schwer zu verstehen? ( ja/nein) aber man muss es verstehen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • heute wrote:

      Übrigens läuft der vom Jugendamt (Steuerzahler!) gewährte Unterhaltsvorschuss bei dir als Rückzahlungsschuld auf.

      Hey allerseits,

      aufgrund dieser Aussage habe ich mich nun erstmals näher mit dem UhVorschG beschäftigt. Ich lese aus § 7 heraus, daß der Unterhaltsvorschuss nur für die Zeit der Leistungsfähigkeit von Carsten zurückzuzahlen ist. Seht ihr das nicht auch so?

      Noch ist ihm aber keine Leistungsfähigkeit bescheinigt worden. Das könnte ein Gericht nur mit einem Beschluss und rückwirkend nur ab Inverzugsetzung.

      Ich hätte deshalb gern noch einige Informationen von Carsten:
      1. Seit wann wird Unterhaltsvorschuss gezahlt und wann wurdest du darüber in Kenntnis gesetzt und über die Rückzahlungspflicht belehrt? (Grund der Frage: § 7 Absatz 2 Nr. 2)
      2. Wann wurde die Beistandschaft eingerichtet und wann bist du erstmals vom Beistand zur Auskunft bzw. zur Zahlung des Mindestunterhalts aufgefordert worden? (Grund der Frage: § 7 Absatz 2 Nr. 1)

      Unterhaltsvorschuss und dessen Rückzahlung war für mich lange Zeit ein undurchdringliches Dickicht, auch weil darüber von Betroffenen nicht viel in Erfahrung zu bringen war. Aber momentan interessiert mich das sehr.

      Pigtail
    • Hallo.

      kurtkurt wrote:

      Hallo,
      Zitat von Pigtail
      Ich lese aus § 7 heraus, daß der Unterhaltsvorschuss nur für die Zeit der Leistungsfähigkeit von Carsten zurückzuzahlen ist. Seht ihr das nicht auch so?

      Doch, das ist natürlich vollkommen richtig.
      Gruß
      Kurt
      Mit der Auffoderung, sich um ein höheres Einkommen zu bemühen, wurde er aber in Verzug gesetzt.

      Kommt er der Aufforderung nicht nach, können Schulden auflaufen.( ab In Verzugsetzung).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      The post was edited 1 time, last by edy ().

    • edy wrote:

      Kommt er der Aufforderung nicht nach, können Schulden auflaufen.( ab In Verzugsetzung).

      Hey edy,

      aber UVG-Schulden können doch nur dann auflaufen, wenn er durch Gerichtsbeschluss für leistungsfähig erklärt wird. Siehe § 7 Abs. 1, da steht das Wort "Unterhaltsanspruch" drin. Und ein Unterhaltsanspruch besteht lt. BGB nur bei Leistungsfähigkeit.

      Pigtail
    • Hallo,

      Pigtail wrote:

      aber UVG-Schulden können doch nur dann auflaufen, wenn er durch Gerichtsbeschluss für leistungsfähig erklärt wird. Siehe § 7 Abs. 1, da steht das Wort "Unterhaltsanspruch" drin. Und ein Unterhaltsanspruch besteht lt. BGB nur bei Leistungsfähigkeit
      Das Gericht wird aber evtl. nachträglich feststellen, das er sich nicht um ein höheres Einkommen bemüht hat.( trotz Aufforderung / In Verzugsetzung ).

      Hätte er sich bemüht, wäre er leistungsfähig gewesen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Das Urteil lautete, ich solle mir einen festen Job suchen...da ich zu vor dem Zeitpunkt von der Leiharbeit gekündigt wurde, und bei einer Firma als Teilzeit (30 Stunden) arbeiten konnte, dort bin ich mitlerweile auf Vollzeit, also, am bemühen hakt es nun nicht...Zumal ich da wenigstens mehr bekomme, als bei der moderene Sklavenhaltung namens Leiharbeit.

      Hallo Carsten,darf ich dich an dieser Stelle an die Nettikette erinnern? Danke! Netikette

      The post was edited 2 times, last by kurtkurt ().