Vater Anspruch auf hälftiges Pflegegeld?

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    • Vater Anspruch auf hälftiges Pflegegeld?

      Hallo zusammen,

      folgender Sachverhalt: Die Mutter erhält für ihren behinderten Sohn Pflegegeld von der Krankenkassen/Beihilfe aufgrund der Tatsache,
      dass das zu pflegende Kind bei ihr krankenversichert ist.

      Laut Auskunft der Krankenkasse, wird dieses Pflegegeld nur an die Mutter ausbezahlt und der Vater erhält keinerlei Zahlungen
      oder Informationen hierüber, mit der Begründung, dass das Kind nur bei der Mutter privat krankenversichert ist.
      Wörtlich teilte die Krankenkasse mit, wie das Geld unter den Elternteilen aufgeteilt wird,
      ist deren Angelegenheit.

      Die Frage, hat der Vater !RECHTLICHEN! Anspruch auf das hälftige Pflegegeld, weil das Kind aufgrund des Wechselmodells
      zu gleichen Teilen bei der Mutter und Vater lebt.

      Danke!
    • Hallo Bingo123,

      Zunächst würde ich die Frage folgend angehen:

      Wenn das Kind im Wechselmodell bei Vater und Mutter wohnt, wurde ein jeweiliger Unterhalt berechnet?

      Haben beide Eltern Einkommen über ihrem Selbstbehalt von 1000€ ?

      Braucht das KInd eine besondere Pflege? ( Hilfmittel,Medikamente, Diät-Nahrung usw.?).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Bingo,

      durch das Wechselmodell ist primär die Frage des Barunterhalts tangiert. Beim "echten" Wechselmodell wird diese dann anteilig nach Einkommen aufgeteilt. Hier ist also eine elterliche Pflicht betroffen, die dann entsprechend "aufgeteilt" wird.

      Das Pflegegeld jedoch ist ein Anspruch des Pflegebedürftigen, also des Kindes. Es stellt kein "Einkommen" des pflegenden Elternteils dar, weshalb es auch bei Unterhaltsberechnungen nicht berücksichtigt wird. Von daher kann ich mir vorstellen, dass das hier nicht unbedingt 1 : 1 übertragbar ist. Das ist aber nur eine Mutmaßung.

      Gruß, HT
    • Hallo Bingo123,


      Antworte bitte, auf die gestellten Fragen.


      Dass dem Kind das Pflegegeld gehört ist wohl unstrittig.
      Die Mutter bekommt es auf ihr Konto, weil das Kind bei ihr versichert/ mitversichert ist.


      Zunächst sollten damit erstmal entstehende Mehrkosten durch die Pflege, abgedeckt werden.


      Ein verbleibender Rest, könnte für die Pflegeleistung auf beide Eltern, aufgeteilt werden.


      Fairnisshalber sollte aber auf die Einkommen beider Elternteile, Rücksicht genommen werden.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guten Morgen,

      Wir haben ähnliche Situation:

      Behinderte Tochter meines LG wohnt bei KM, die auch das volle Pflegegeld erhält. Tochter ist über Vater familienversichert!

      Die Mutter erhält das Pflegegeld als " Aufwandsentschädigung " für die Pflege ihrer Tochter, davon wird auch in die Rentenkasse für sie eingezahlt. Tochter hat ansonsten nur geringen monetären Aufwand aufgrund ihrer Behinderung.
      Vater erhält für WE, Ferien ... Keinen Ausgleich, da Wohnsitz bei Mutter!

      Meiner Meinung nach müsste beim Wechselmodell natürlich halbiert werden, da beide zu gleichen Teilen Pflegeleistung erbringen!

      Wird das Pflegegeld denn für Pflege verbraucht? Um welche Behinderung geht es? Körperlich, geistig?

      Viele Grüße , Diabolo
    • Hallo, noch zu Hochtief,

      Doch, Pflegegeld wird als Einkommen der Pflegepersonal im Unterhaltsrecht gerechnet, solange es für die Tätigkeit gezählt wird und nicht monetär verbraucht wird.
      Es werden ja auch Rentenpunkte eingezahlt.
      Und ganz ehrlich, sie bekommt 700,- für Pflegestufe 3, Tochter ist bis 16.00 betreut in der Förderschule, sagt, sie kann wegen Tochter nur geringfügig verdienen, dann ist es aber doch auch fair, wenn es angerechnet wird, oder?
      Wir machen das alles ohne Pflegegeld, Pflegebett u. Ä.! Und wir machen es gerne!!!

      LG Diabolo
    • Hallo Bingo123,

      aus meiner persönlichen Sicht, steht dem Vater beim 50:50 Wechselmodell auch die Hälfte des Pflegegeldes zu. Denn wenn es für die Betreuung des behinderten Kindes gezahlt wird, und der Vater die Hälfte der Zeit das Kind betreut, ist es doch nur gerecht, wenn er diese Hälfte dann auch bekommt. Selbstverständlich müssen die Kosten für das Kind davon bezahlt werden - so dass beide Parteien in gleicher Weise etwas davon haben. Schließlich hat es doch nichts damit zu tun, bei wem das Kind krankenversichert ist - es geht um das Kind.

      Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn unsere Rechtsprechung auch hier mal wieder mütterfreundlich urteilt, obwohl dies jeder Grundlage entbehrt. Insbesondere beim Wechselmodell wird da gerne mit zweierlei Maß gemessen, so dass schlussendlich der Zahlvater dann doch wieder im Nachteil ist.

      Mag sein, dass ich mich damit in die Nesseln setze, mein gesunder Menschenverstand sieht es aber so wie Diabolo und wohl auch Bingo.

      Viel Glück von Frau Glück