Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Die Mutter erhält für ihren behinderten Sohn Pflegegeld von der Krankenkassen/Beihilfe aufgrund der Tatsache,
dass das zu pflegende Kind bei ihr krankenversichert ist.
Laut Auskunft der Krankenkasse, wird dieses Pflegegeld nur an die Mutter ausbezahlt und der Vater erhält keinerlei Zahlungen
oder Informationen hierüber, mit der Begründung, dass das Kind nur bei der Mutter privat krankenversichert ist.
Wörtlich teilte die Krankenkasse mit, wie das Geld unter den Elternteilen aufgeteilt wird,
ist deren Angelegenheit.
Die Frage, hat der Vater !RECHTLICHEN! Anspruch auf das hälftige Pflegegeld, weil das Kind aufgrund des Wechselmodells
zu gleichen Teilen bei der Mutter und Vater lebt.
Danke!
folgender Sachverhalt: Die Mutter erhält für ihren behinderten Sohn Pflegegeld von der Krankenkassen/Beihilfe aufgrund der Tatsache,
dass das zu pflegende Kind bei ihr krankenversichert ist.
Laut Auskunft der Krankenkasse, wird dieses Pflegegeld nur an die Mutter ausbezahlt und der Vater erhält keinerlei Zahlungen
oder Informationen hierüber, mit der Begründung, dass das Kind nur bei der Mutter privat krankenversichert ist.
Wörtlich teilte die Krankenkasse mit, wie das Geld unter den Elternteilen aufgeteilt wird,
ist deren Angelegenheit.
Die Frage, hat der Vater !RECHTLICHEN! Anspruch auf das hälftige Pflegegeld, weil das Kind aufgrund des Wechselmodells
zu gleichen Teilen bei der Mutter und Vater lebt.
Danke!