unfreiwilliger Anwaltswechsel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • unfreiwilliger Anwaltswechsel

      Hallo zusammen,

      mich würde Folgendes interessieren:
      Was ist, wenn der bisherige RA die Sozietät verlässt? Muss man dann als Mandant den "angebotenen" Nachfolger akzeptieren? Was, wenn man ihn nicht akzeptieren möchte, muss man dann im Falle eines Wechsels zu einer anderen Kanzlei die Kosten doppelt tragen?

      Danke und Gruß,
      HT
    • Hallo Hochtief,
      ich weiß es zwar nicht, vermute aber folgendes:
      Du wirst einen anderen Anwalt, der nicht Nachfolger deines bisherigen ist, wohl erneut bezahlen müssen. Warum sollte dieser weniger Gebühren abrechnen, wenn er das darf?
      Auch bei einem "normalen" Anwaltswechsel zahlst du doppelt.
      Soweit meine Vermutung.
      Tipp: Ruf' bei der Anwaltskammer an. Die können dir bestimmt die Frage beantworten.
      Schön wäre es, wenn du die Antwort dann hier für andere Interessierte einstellst.

      Viele Grüße

      heute
    • heute schrieb:

      Schön wäre es, wenn du die Antwort dann hier für andere Interessierte einstellst.


      Hallo heute,

      rein rechtlich ist es so, dass wir mit der Kanzlei und nicht mit einem einzelnen, ganz bestimmten Anwalt, auf den man dann quasi einem "Anspruch" hätte, einen Vertrag abgeschlossen haben. Das war uns nicht bewusst. Von daher müssen wir den Nachfolger akzeptieren oder auf eigene Kosten einen anderen suchen. Glücklicherweise erweist sich der Nachfolger bisher als sehr kompetent.

      Gruß, HT