Hallo zusammen,
mich würde Folgendes interessieren:
Was ist, wenn der bisherige RA die Sozietät verlässt? Muss man dann als Mandant den "angebotenen" Nachfolger akzeptieren? Was, wenn man ihn nicht akzeptieren möchte, muss man dann im Falle eines Wechsels zu einer anderen Kanzlei die Kosten doppelt tragen?
Danke und Gruß,
HT
mich würde Folgendes interessieren:
Was ist, wenn der bisherige RA die Sozietät verlässt? Muss man dann als Mandant den "angebotenen" Nachfolger akzeptieren? Was, wenn man ihn nicht akzeptieren möchte, muss man dann im Falle eines Wechsels zu einer anderen Kanzlei die Kosten doppelt tragen?
Danke und Gruß,
HT