Rechtsanwalt kontaktiert Rechtsanwalt in anderen Sache

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    • Rechtsanwalt kontaktiert Rechtsanwalt in anderen Sache

      Hallo,
      ein Rechtsanwalt der meinen Partner in der Sache Trennungsunterhalt vertritt hat, nachdem ihm mein Partner
      von angeblichen Äußerungen die ich am Arbeitsplatz von mir gebe, meinen Rechtsanwalt, den ich in Sache Trennungunterhat beauftragt
      habe, eine Schreiben geschickt mit der Forderung, dass ich dies unterlassen muss und Angekündigt, dass er im Wiederholungsfall sofort gerichtlich vorzugehen
      wird.



      Ist es ein normaler Umgang mit einer Sache die nichts mit
      der anderen zu tun hat, in der mich ein
      Rechtsanwalt vertritt, dass dieser mit einbezogen wird?


      Diese Sache müsste doch erst zu mir kommen und dann zu einem
      Rechtsanwalt den ich beauftrage mich zu vertreten?


      Gruß Freiheitf
    • Rechtsanwalt kontaktiert Rechtsanwalt in anderen Sache

      Hallo Freiheit,

      formal hast Du natürlich recht. Gleichwohl muss man sich in solchen Fällen vor Augen hälten, dass die Rechtsanwälte in Familiensachen - jedenfalls in der Regel - nicht verfeindet sind und deshalb durchaus den "kurzen Dienstweg" wählen.

      Es ist durchaus denkbar und weder unüblich noch unzulässig, dass sich der gegnerische Rechtsanwalt bei Beauftragung durch seinen Mandanten in einer anderen Angelegenheit fernmündlich in Verbindung seltzt und und diesen um Miotteilung bittet, ob jener die gegnerische Partei in der neuen Angelegenheit ebenfalls vertritt. Ob so verfahren wurde, kannst Du am besten durch eine kurze Rückfrage beim eigenen Anwalt ermiteln.

      MfG
      Prinzip
    • Prinzip schrieb:

      Hallo Freiheit,

      formal hast Du natürlich recht. Gleichwohl muss man sich in solchen Fällen vor Augen hälten, dass die Rechtsanwälte in Familiensachen - jedenfalls in der Regel - nicht verfeindet sind und deshalb durchaus den "kurzen Dienstweg" wählen.

      Es ist durchaus denkbar und weder unüblich noch unzulässig, dass sich der gegnerische Rechtsanwalt bei Beauftragung durch seinen Mandanten in einer anderen Angelegenheit fernmündlich in Verbindung seltzt und und diesen um Miotteilung bittet, ob jener die gegnerische Partei in der neuen Angelegenheit ebenfalls vertritt. Ob so verfahren wurde, kannst Du am besten durch eine kurze Rückfrage beim eigenen Anwalt ermiteln.

      MfG
      Prinzip

      Hallo,

      der RA hat sich nicht tel. bei meinem Anwalt gemeldet sondern hat sofort ein Drohbrief losgelassen.
      Ich finde dies mehr als bermerkenswert und will dies voraussichtlich so nicht hinnehmen.
      Wie denkt ihr darüber, bitte um weitere Meinungen

      Gruß Freiheitf
    • Hallo Freiheitf,
      ich würde die Sache nicht zu hoch aufhängen. Hier geht nichts rückgängig zu machen, und was willst du unternehmen?
      Vielleicht kannst du mit deinem Mann darüber sprechen und ihn bitten, auf seinen Anwalt entsprechend einzuwirken.
      So ganz geglückt scheint mir dessen Vorgehen nicht zu sein, denn das Gesprächs- und Verhandlungsklima wurde dadurch sicher nicht verbessert.


      Grüße

      heute