Ehebedingter Nachteil

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    • Ehebedingter Nachteil

      Hallo,

      wer kann mir etwas da zu schreiben.
      Ich bin über 20 Jahre verheiratet und fast genauso lange raus aus dem Job, seit Geburt des 1. Kindes. Habe das kleine Familienunternehmen geleitet, samt Hausbau.
      Komme in meinen technischen Beruf nicht mehr rein und gelte auf dem Arbeitsmarkt als ungelernt.
      Habe ab dem 10. Geburtstag unseres 2. Kindes in Minijobs gearbeitet. Seit einem Jahr habe ich einen unbefristeten Job in Teilzeit,allerdings in einem ganz anderen Bereich.
      Die Differenz zwischen Anfangsgehalt(alter Job) und Gehalt bei über 20 Jahren Berufserfahrung liegt so ca. 1200-1500€.
      Wie lange wird der ehebedingte Nachteil gezahlt?
      Mir fällt gerade keine weitere Frage ein,denn meine Gedanken schwirren wie wild in meinem Kopf herum, die Trennung kam für mich aus heiterem Himmel!!! ?(
    • Hallo edy,

      Ich verstehe deine Fragen eigentlich nicht, die beziehen sich doch nicht auf meinen Nachteil und die Länge die er bezahlt würde.
      Ich bin sehr misstrauisch, wenn ich all diese Infos ins Netz stelle, denn das kann ja jeder lesen. Auch Augen die sich aus den Fragen und Antworten einen Reim machen können.

      Danke und ciao
      27.
    • Hallo 27.März.2013,

      Die Länge der Zahlungen hängen m.E. von verschiedenen Faktoren ab.

      Was würdest du verdienen wenn du durchgehend gearbeitet hättest ?

      Was bleibt deinem EX noch an Geld, nach Zahlung des Kindesunterhaltes? (daher die Frage wo werden die Kinder wohnen).

      Hast du seine Karriere unterstützt in dem du auf deine verzichtest hast? (Kinderbetreuung).

      Brauchst du noch einen Ausgleich durch nachehelichen Unterhalt ( darum die Frage was verdienst du z.Z.).

      Wenn man einem Forum nicht traut, sollte man dort nicht nachfragen,

      Die letzte Reform ging dahin, das Ehepartner sich wieder stärker, selbst versorgen müssen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo 27.,

      27.Marz.2013 schrieb:

      Ich bin sehr misstrauisch, wenn ich all diese Infos ins Netz stelle, denn das kann ja jeder lesen

      Dann verstehe ich aber auch nicht, weshalb du als Nickname ein konkretes Datum nimmst, das, wie ich vermute, eine ganz konkrete Bedeutung hat, die andere aus deinem Umkreis kennen könnten.
      Und aufgrund deiner Angaben kann man dir eigentlich gar nichts wirklich Brauchbares antworten

      27.Marz.2013 schrieb:

      Wie lange wird der ehebedingte Nachteil gezahlt?

      Darauf kann dir auch kein Rechtsanwalt eine verbindliche Antwort geben. Denn wie Edy ja schon bemerkt hat, ist das erstens von verschiedenen Faktoren abhängig und zweitens sind das immer Einzelfallentscheidungen. Wir können hier nur Einschätzungen geben, die auf den bereitgestelllten Informationen beruhen. Wenn du dazu nichts sagen willst, dann hätte ich eigentlich nur den Tipp, mal bei Astro.TV oder ähnlichem anzurufen und dir Karten legen zu lassen.
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo Kurt,Hallo edy,

      danke für den Tipp bei Astro TV.):)

      Das alles von verschiedenen Faktoren abhängt ist mir auch klar. Ich wollte nur einen Tipp,falls jemand schon in ähnlicher Situation war, denn so ungewöhnlich ist da ja nicht.

      Ich habe meine Karriere für die Kinder und seine Karriere aufgegeben, gemeinsame Entscheidung damals.

      Die Differenz aus dem Gehalt von Damals zu dem wenn ich durchgearbeit hätte liegt bei 1200- 1550 Euro. Sowviel ich weiß ist der ehebedingte Nachteil nur die Differenz der beiden Verdienste, aber ich lasse mich gerne aufklären.

      Aus meinem Nickname kann man keine Rückschlüsse ziehen, das wäre zu simpel.

      Verbindliche Antworten gibt es bei einem Rechtsanwalt doch auch nicht, habe ich zumindest noch nie erlebt, genau wie bei Ärzten.

      Trotzdem Danke für eure Antworten
      Ciao
      27.
    • Hallo !

      Die Berechnungsgrundlage ehelicher Nachteile ist aber nicht altes Gehalt im Ausbildungsberuf zu möglichem jetzigen Gehalt im Ausbildungsberuf.

      Berechnungsgrundlage bei uns war aktuelles Gehalt im neuen Job (in Vollzeit gerechnet) zu möglichem jetzigen Gehalt im Ausbildungsberuf.

      Und dann haben auch die Aufstiegschancen im neuen Job eine Rolle gespielt.

      Aber woher soll jemand wissen, ob er in ähnlicher Situation war , wenn Du so wenig zu Deiner sagst ?????

      Erst einmal ist wichtig, sind die Kinder unterhaltsberechtigt (in Schule oder Ausbildung/Studium), kannst Du Vollzeit arbeiten oder sind die Kinder noch zu klein ?

      Was verdient Dein Mann, kann er nachdem evtl. Kindesunterhalt abgezogen ist überhaupt noch zahlen ?

      Und dann kommt die schwierige Frage der Rechtsprechung . Das kann von Richter zu Richter unterschiedlich sein. Mal ganz positiv gedacht, die Kinder sind aus dem Haus und Dein Mann verdient sehr viel ist der Richtwert mancher Richter bei Langzeitehen ca. 1/3 der Ehezeit, also bei euch ca. 6 Jahre , manchmal mit Abstufungen. Das liegt aber ganz im Ermessen des Richters. Da spielt manchmal auch rein, was Du beim Zugewinn bekommst, ob Du durch den Versorgungsausgleich Nachteile ausgeglichen bekommst.

      Und ob der Richter grad selbst geschieden wurde . :whistling: (kleiner Scherz am Rande)

      Und dafür braucht man INFOs ;)