Unterhaltsverwirkung + Studienkredit

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    • Unterhaltsverwirkung + Studienkredit

      Hallo liebes Forum,

      habe Ärger mit meinem studierenden Sohn (22 Jahre). Es geht um Unterhaltsansprüche, Verwirkung und einen vorhandenen Studienkredit.[font='&quot'][/font]

      Situation:[font='&quot'][/font]
      3 Kinder aus 1. Ehe (14, 17, 22) - Unterhalt wird nach DDT geleistet[font='&quot'][/font]
      Ich bin wiederverheiratet, keine Kinder aus der 2. Ehe
      Ex-Frau hat notariell auf Unterhalt verzichtet (gegenseitig), Halbtagsjob, Einkommen bereinigt unter 1200 €[font='&quot'][/font]
      Student wohnt bei Mutter, bezieht Bafög (385 €), Kindergeld (184 €) und ein wenig Unterhalt von mir (34 €) = 603 € + Studienkredit (250 €) = 853 €[font='&quot'][/font]
      Kindergeld wird von KM als Kostgeld einbehalten

      Problem:[font='&quot'][/font]
      Bafög-Amt verrechnet sich und ich legte (über meinen Sohn) Widerspruch ein. Student fordert aber seinen Unterhalt vor Widerspruch und beleidigt mich auf
      Anrufbeantworter schwer (Zitat: "…deine verfi**te*...in den Ar***... Du Spasti !!!"). Keine Entschuldigung; auch als der Widerspruch Erfolg hatte kein Kommentar mehr. Ich bin der Meinung, sein Unterhaltsanspruch ist damit verwirkt.
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      Dann Auslands-Semester. Erneut Unterlagen beim zuständigen Auslands-Bafög-Amt abgegeben.[font='&quot'][/font]
      Auslandsbafög = 523 €. Höchstsatz von 697 € wurde um 173,54 € vom Einkommen des Vaters gemindert - also von mir.

      Zwischenzeitlich hat Student Rechtsanwalt eingeschaltet.
      RA meint: Beleidigung sei nicht ausreichend um eine Verwirkung zu erkennen.[font='&quot'][/font]
      Student fordert über RA Ausgleich zum Höchstsatz (173,54 €).[font='&quot'][/font]

      Student ist als ERASMUS-Student im Auslandssemester. Üblicherweise bekommen Erasmus-Studenten einen Mobilitätszuschuss (100 - 300 €). Bei den Unterhaltsforderungen wurde von dieser Einnahmequelle nichts erwähnt. Studenten, die nicht bei einem Elternteil wohnen haben einen Bedarf von 670 €. Auf meine Einrede hin kam keinerlei Antwort.[font='&quot'][/font]

      Zum Juli 2014 kommt Student aus Ausland zurück. Dann greift das Inlands-Bafög wieder und somit auch meine 34 € Unterhalt.
      Nun geht es mir nicht um 34 € aber ich sehe hier Absichten des Betrugs indem Einkünfte verschwiegen werden. Und ja, ich fühle mich sehr gekränkt ob dieser Beleidigungen. Die Überweisungen ab Juli 2014 bis Semesterbeginn will ich unter Vorbehalt wegen Unterhalts-Verwirkung tätigen.

      Fragen:[font='&quot'][/font]
      Überweisungen unter Vorbehalt? Ist das so richtig oder gibt es bessere Wege?[font='&quot'][/font]
      Gilt ein Studienkredit (KfW) unterhaltsrechtlich als Einkommen bei der Bedarfsberechnung, so wie Bafög auch, oder ist das Privatvergnügen des Studenten?

      Für hilfreiche Antworten und Meinungen bedanke ich mich bei euch im Voraus.

      Gruß
      XperimentX[font='&quot'][/font]
    • Hallo xperimentx

      xperimentx wrote:

      Bafög-Amt verrechnet sich und ich legte (über meinen Sohn) Widerspruch ein. Student fordert aber seinen Unterhalt vor Widerspruch und beleidigt mich auf
      Die Bafögberechnung (durch Bafögamt) und die Berechnung nach Unterhaltsrecht sind 2 paar Schuhe.

      Für dich gilt das Unterhaltsrecht.

      Entscheidend ist hier dein unterhaltsrelevantes Einkommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      vielen Dank für deine Anmerkung.

      Der Unterschied beider Berechnungen ist mir bewusst.

      Mir geht es darum, ob in meinem Fall eine Verwirkung greift oder ob der RA Recht behält mit seiner Annahme, die Beleidigung sei nicht ausreichend. Gibt es da Erfahrungen?

      Aber ganz wichtig ist mir der Studienkredit. Gilt ein Studienkredit als unterhaltrechtliches Einkommen für den Bedarf eines Studenten?

      Bafög (353€) + KG (184) + Studienkredit (250 €) = 787 €. Eine evtl. Verwirkung spielt dann keine Rolle mehr.

      Hat jemand über diesen Sachverhalt Kenntnis?

      Gruß

      xperimentx
    • xperimentx wrote:

      Zwischenzeitlich hat Student Rechtsanwalt eingeschaltet.
      RA meint: Beleidigung sei nicht ausreichend um eine Verwirkung zu erkennen.[font='&quot'][/font]
      Student fordert über RA Ausgleich zum Höchstsatz (173,54 €).[font='&quot'][/font]



      Hallo xperimentx,

      ist das Auslandssemester quasi "zwingender" Bestandteil des Studiums, gibt es also sachliche Gründe dafür? Und entstehen dadurch nachweislich höhere Kosten? Dann könnte es sich um einen unterhaltsrechtlich relevanten Mehrbedarf handeln, der über die 670 € hinausgeht.
      Wenn dein Sohn über 500 € BAföG erhält, dazu 250 € Studienkredit, 184 € Kindergeld und eine der Höhe nach unbekannte Mobilitätszulage im Rahmen von ERASMUS, kann der "fehlende" Betrag eigentlich nicht hoch sein.

      Der Studienkredit zählt wie das BAföG (ist ja auch zur Hälfte ein Darlehen) zum Einkommen des Studenten.

      Lass dir zu allen Punkten Belege vorlegen. Der Sohn muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

      Der Vermerk "unter Vorbehalt" wird dir vermutlich eher nichts nutzen, wenn du in Erwägung ziehst, das Geld zurückzufordern. In der Regel gilt Unterhalt als "verbraucht" ("Entreicherung"), und seine Rückforderung ist nur schwer möglich. Um zu erfahren, was du machen musst, google am besten mal nach dem Stichwort "verschärfte Haftung". Du musst sicherstellen, dass dein Sohn nicht mehr "im guten Glauben" das Geld ausgeben kann.

      Eine Verwirkung von U-Ansprüchen ist schwer. Laut ISUV-Merkblatt zum Unterhalt für Volljährige kann der Anspruch u.a. verwirkt sein, wenn sich der Volljährige "vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltsschuldner oder gegen einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen (Ehegatten, Kind) schuldig gemacht hat". Als Beispiele hierfür werden z.B. genannt: "wiederholt grobe Beleidigungen oder Bedrohungen" oder "tiefe Kränkungen, die einen groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung" erkennen lassen. Allgemein unhöfliche oder unangemessene Äußerungen ("menschlich bedauerliche, aber nicht völlig ungewöhnliche Entgleisungen") reichen jedoch nicht aus.
      Die Beweislast träfe dich.

      Solange er "nur" durch seinen RA "lügt" oder Informationen unterschlägt, aber (noch) keinen Prozessbetrug begeht, stellt dies laut unserem RA keinen Verwirkungsgrund dar. Im Rahmen einer Mehrbedarfsforderung für eine Privatschule hat meine Tochter auch schon viel behauptet, was ich hinnehmen muss, solange es mir nicht zum finanziellen Nachteil gereicht. Traurig, aber wahr.

      Gruß, HT

      The post was edited 2 times, last by kurtkurt ().

    • Hallo Hochtief,

      auch dir herzlichen Dank für deinen aussagekräftigen Beitrag.

      Der Studienkredit ist also Einkommen des Studenten. Damit muss ich keine Verwirkung erkämpfen. Das hilft mir sehr.

      Eine "Überweisung unter Vorbehalt" hatte den Sinn, damit später keiner sagen kann, er hatte doch durch Zahlungen den Vorfall der Beleidigung akzeptiert. Ich meine, ich hätte dergleichen schon einmal gelesen. Irgendwie muss ich meinen Protest ja bezeugen.

      Du hast Recht, in Zukunft muss der Bedarf des Studenten detailliert nachgewiesen werden. Dabei war es Zufall, dass ich überhaupt von diesem Studienkredit weiß. Daher ist dein Hinweis auf "verschärfte Haftung" sehr nützlich. Hoffentlich profitieren auch andere Unterhaltsverpflichtete von diesem Austausch.

      Liebes Forum. sollte es andere Kenntnisse geben, dann bitte her damit.

      Vielen Dank!

      xperimentx