Hallo liebes Forum,
habe Ärger mit meinem studierenden Sohn (22 Jahre). Es geht um Unterhaltsansprüche, Verwirkung und einen vorhandenen Studienkredit.[font='"'][/font]
Situation:[font='"'][/font]
3 Kinder aus 1. Ehe (14, 17, 22) - Unterhalt wird nach DDT geleistet[font='"'][/font]
Ich bin wiederverheiratet, keine Kinder aus der 2. Ehe
Ex-Frau hat notariell auf Unterhalt verzichtet (gegenseitig), Halbtagsjob, Einkommen bereinigt unter 1200 €[font='"'][/font]
Student wohnt bei Mutter, bezieht Bafög (385 €), Kindergeld (184 €) und ein wenig Unterhalt von mir (34 €) = 603 € + Studienkredit (250 €) = 853 €[font='"'][/font]
Kindergeld wird von KM als Kostgeld einbehalten
Problem:[font='"'][/font]
Bafög-Amt verrechnet sich und ich legte (über meinen Sohn) Widerspruch ein. Student fordert aber seinen Unterhalt vor Widerspruch und beleidigt mich auf
Anrufbeantworter schwer (Zitat: "…deine verfi**te*...in den Ar***... Du Spasti !!!"). Keine Entschuldigung; auch als der Widerspruch Erfolg hatte kein Kommentar mehr. Ich bin der Meinung, sein Unterhaltsanspruch ist damit verwirkt.[font='"'][/font]
Dann Auslands-Semester. Erneut Unterlagen beim zuständigen Auslands-Bafög-Amt abgegeben.[font='"'][/font]
Auslandsbafög = 523 €. Höchstsatz von 697 € wurde um 173,54 € vom Einkommen des Vaters gemindert - also von mir.
Zwischenzeitlich hat Student Rechtsanwalt eingeschaltet.
RA meint: Beleidigung sei nicht ausreichend um eine Verwirkung zu erkennen.[font='"'][/font]
Student fordert über RA Ausgleich zum Höchstsatz (173,54 €).[font='"'][/font]
Student ist als ERASMUS-Student im Auslandssemester. Üblicherweise bekommen Erasmus-Studenten einen Mobilitätszuschuss (100 - 300 €). Bei den Unterhaltsforderungen wurde von dieser Einnahmequelle nichts erwähnt. Studenten, die nicht bei einem Elternteil wohnen haben einen Bedarf von 670 €. Auf meine Einrede hin kam keinerlei Antwort.[font='"'][/font]
Zum Juli 2014 kommt Student aus Ausland zurück. Dann greift das Inlands-Bafög wieder und somit auch meine 34 € Unterhalt.
Nun geht es mir nicht um 34 € aber ich sehe hier Absichten des Betrugs indem Einkünfte verschwiegen werden. Und ja, ich fühle mich sehr gekränkt ob dieser Beleidigungen. Die Überweisungen ab Juli 2014 bis Semesterbeginn will ich unter Vorbehalt wegen Unterhalts-Verwirkung tätigen.
Fragen:[font='"'][/font]
Überweisungen unter Vorbehalt? Ist das so richtig oder gibt es bessere Wege?[font='"'][/font]
Gilt ein Studienkredit (KfW) unterhaltsrechtlich als Einkommen bei der Bedarfsberechnung, so wie Bafög auch, oder ist das Privatvergnügen des Studenten?
Für hilfreiche Antworten und Meinungen bedanke ich mich bei euch im Voraus.
Gruß
XperimentX[font='"'][/font]
habe Ärger mit meinem studierenden Sohn (22 Jahre). Es geht um Unterhaltsansprüche, Verwirkung und einen vorhandenen Studienkredit.[font='"'][/font]
Situation:[font='"'][/font]
3 Kinder aus 1. Ehe (14, 17, 22) - Unterhalt wird nach DDT geleistet[font='"'][/font]
Ich bin wiederverheiratet, keine Kinder aus der 2. Ehe
Ex-Frau hat notariell auf Unterhalt verzichtet (gegenseitig), Halbtagsjob, Einkommen bereinigt unter 1200 €[font='"'][/font]
Student wohnt bei Mutter, bezieht Bafög (385 €), Kindergeld (184 €) und ein wenig Unterhalt von mir (34 €) = 603 € + Studienkredit (250 €) = 853 €[font='"'][/font]
Kindergeld wird von KM als Kostgeld einbehalten
Problem:[font='"'][/font]
Bafög-Amt verrechnet sich und ich legte (über meinen Sohn) Widerspruch ein. Student fordert aber seinen Unterhalt vor Widerspruch und beleidigt mich auf
Anrufbeantworter schwer (Zitat: "…deine verfi**te*...in den Ar***... Du Spasti !!!"). Keine Entschuldigung; auch als der Widerspruch Erfolg hatte kein Kommentar mehr. Ich bin der Meinung, sein Unterhaltsanspruch ist damit verwirkt.[font='"'][/font]
Dann Auslands-Semester. Erneut Unterlagen beim zuständigen Auslands-Bafög-Amt abgegeben.[font='"'][/font]
Auslandsbafög = 523 €. Höchstsatz von 697 € wurde um 173,54 € vom Einkommen des Vaters gemindert - also von mir.
Zwischenzeitlich hat Student Rechtsanwalt eingeschaltet.
RA meint: Beleidigung sei nicht ausreichend um eine Verwirkung zu erkennen.[font='"'][/font]
Student fordert über RA Ausgleich zum Höchstsatz (173,54 €).[font='"'][/font]
Student ist als ERASMUS-Student im Auslandssemester. Üblicherweise bekommen Erasmus-Studenten einen Mobilitätszuschuss (100 - 300 €). Bei den Unterhaltsforderungen wurde von dieser Einnahmequelle nichts erwähnt. Studenten, die nicht bei einem Elternteil wohnen haben einen Bedarf von 670 €. Auf meine Einrede hin kam keinerlei Antwort.[font='"'][/font]
Zum Juli 2014 kommt Student aus Ausland zurück. Dann greift das Inlands-Bafög wieder und somit auch meine 34 € Unterhalt.
Nun geht es mir nicht um 34 € aber ich sehe hier Absichten des Betrugs indem Einkünfte verschwiegen werden. Und ja, ich fühle mich sehr gekränkt ob dieser Beleidigungen. Die Überweisungen ab Juli 2014 bis Semesterbeginn will ich unter Vorbehalt wegen Unterhalts-Verwirkung tätigen.
Fragen:[font='"'][/font]
Überweisungen unter Vorbehalt? Ist das so richtig oder gibt es bessere Wege?[font='"'][/font]
Gilt ein Studienkredit (KfW) unterhaltsrechtlich als Einkommen bei der Bedarfsberechnung, so wie Bafög auch, oder ist das Privatvergnügen des Studenten?
Für hilfreiche Antworten und Meinungen bedanke ich mich bei euch im Voraus.
Gruß
XperimentX[font='"'][/font]