Hallo Forum,
nach welchem Grundsatz berechnet sich der Streitwert beim Trennungsunterhalt?
Ist das der Wert, den die Anwältin meiner Frau fordert x12, selbst wenn ich bereits einen Vorschuss bezahlt habe und ich gem. dem Vergleich nun "nur" noch 3.600 Euro für die letzten 12 Monate nachzahlen muss?
Den größten Teil der Unterhalts habe ich ja im laufenden Jahr bereits bezahlt (mein Anwalt hat den variablen Gehaltsanteil nicht mitgerechnet), sodass ich eigentlich dachte man streitet sich hier nur um die Differenz....(= Streitwert).
Ebenso hab ich nun beim Lesen im Forum mitbekommen, dass es in diesem Fall gut gewesen wäre, wenn ich einen Unterhaltstitel beim JA für meinen Sohn abgeholt hätte. Dann wäre das wohl nicht in den Streitwert mit eingeflossen....aber mein Anwalt hat gemeint, das wäre nicht nötig!
Laut Vergleich muss ich nun 80% der Kosten des Verfahrens übernehmen....das sind dann wohl meine Anwaltskosten zu 100% und die Kosten der gegnerischen Anwältin zu 80% sowie die Gerichtskosten zu 80%....
Hätte ich das gewusst, dann hätte ich die Forderungen der Anwältin meiner Frau gleich bezahlen können....das wäre wirtschaftlich sinnvoller gewesen....den letztendlich weicht der Unterhalt der vom Gericht festgelegt wurde (in der Summe) nicht von dem Betrag ab, der gefordert wurde.
Grüße
euer Geldverlust
nach welchem Grundsatz berechnet sich der Streitwert beim Trennungsunterhalt?
Ist das der Wert, den die Anwältin meiner Frau fordert x12, selbst wenn ich bereits einen Vorschuss bezahlt habe und ich gem. dem Vergleich nun "nur" noch 3.600 Euro für die letzten 12 Monate nachzahlen muss?
Den größten Teil der Unterhalts habe ich ja im laufenden Jahr bereits bezahlt (mein Anwalt hat den variablen Gehaltsanteil nicht mitgerechnet), sodass ich eigentlich dachte man streitet sich hier nur um die Differenz....(= Streitwert).
Ebenso hab ich nun beim Lesen im Forum mitbekommen, dass es in diesem Fall gut gewesen wäre, wenn ich einen Unterhaltstitel beim JA für meinen Sohn abgeholt hätte. Dann wäre das wohl nicht in den Streitwert mit eingeflossen....aber mein Anwalt hat gemeint, das wäre nicht nötig!
Laut Vergleich muss ich nun 80% der Kosten des Verfahrens übernehmen....das sind dann wohl meine Anwaltskosten zu 100% und die Kosten der gegnerischen Anwältin zu 80% sowie die Gerichtskosten zu 80%....
Hätte ich das gewusst, dann hätte ich die Forderungen der Anwältin meiner Frau gleich bezahlen können....das wäre wirtschaftlich sinnvoller gewesen....den letztendlich weicht der Unterhalt der vom Gericht festgelegt wurde (in der Summe) nicht von dem Betrag ab, der gefordert wurde.
Grüße
euer Geldverlust