Kosten eines Vergleichs bzgl. Trennungsunterhalt

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    • Kosten eines Vergleichs bzgl. Trennungsunterhalt

      Hallo Forum,

      nach welchem Grundsatz berechnet sich der Streitwert beim Trennungsunterhalt?

      Ist das der Wert, den die Anwältin meiner Frau fordert x12, selbst wenn ich bereits einen Vorschuss bezahlt habe und ich gem. dem Vergleich nun "nur" noch 3.600 Euro für die letzten 12 Monate nachzahlen muss?

      Den größten Teil der Unterhalts habe ich ja im laufenden Jahr bereits bezahlt (mein Anwalt hat den variablen Gehaltsanteil nicht mitgerechnet), sodass ich eigentlich dachte man streitet sich hier nur um die Differenz....(= Streitwert).

      Ebenso hab ich nun beim Lesen im Forum mitbekommen, dass es in diesem Fall gut gewesen wäre, wenn ich einen Unterhaltstitel beim JA für meinen Sohn abgeholt hätte. Dann wäre das wohl nicht in den Streitwert mit eingeflossen....aber mein Anwalt hat gemeint, das wäre nicht nötig!

      Laut Vergleich muss ich nun 80% der Kosten des Verfahrens übernehmen....das sind dann wohl meine Anwaltskosten zu 100% und die Kosten der gegnerischen Anwältin zu 80% sowie die Gerichtskosten zu 80%....

      Hätte ich das gewusst, dann hätte ich die Forderungen der Anwältin meiner Frau gleich bezahlen können....das wäre wirtschaftlich sinnvoller gewesen....den letztendlich weicht der Unterhalt der vom Gericht festgelegt wurde (in der Summe) nicht von dem Betrag ab, der gefordert wurde.

      Grüße



      euer Geldverlust
    • Kosten eines Vergleiches

      Hallo Forum,

      wie ich nun gelesen habe, errechnen Sie die Kosten für den Vergleich in einer Verhandlung zum TU Anhand vom zwölffachen des mtl. Unterhaltsbetrages! zzgl. dem Nachzahlungsbetrag....

      aber auch damit komme ich nicht auf den vom Richter festgesetzten Wert !

      Ich verstehe auch nicht, warum der Richter den PKV Betrag, den ich für meinen Sohn zahle, ebenfalls in den Tu eingerechnet hat (was natürlich sicher den Verfahrenswert erhöht)...obwohl ich das sowieso immer bezahlt habe, da ich Vertragspartner der PKV bin ....und hierbei nie ein Zweifel an der Zahlung bestand....

      Wer kann hier noch Näheres dazu sagen?



      Grüße und Dank



      Geldverlust