Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt:
Der Vater (40) von 2 minderjährigen Kindern ist seit rund 7 Jahren arbeitslos, bezieht offenbar seither Sozialleistungen. Aufgrund seines Gesundheitszustandes und seiner Ausbildung könnte er sich durchaus bewerben und Einkünfte erzielen, um zumindest ein wenig Kindesunterhalt zu zahlen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit dürfte vorliegen. Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1.
Vorab herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.
Pigtail
folgender Sachverhalt:
Der Vater (40) von 2 minderjährigen Kindern ist seit rund 7 Jahren arbeitslos, bezieht offenbar seither Sozialleistungen. Aufgrund seines Gesundheitszustandes und seiner Ausbildung könnte er sich durchaus bewerben und Einkünfte erzielen, um zumindest ein wenig Kindesunterhalt zu zahlen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit dürfte vorliegen. Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1.
- Aus gescheiterter Ehe mit Mutter A hat er Kind A (ca. 13 Jahre). Wohnsitz beide auch im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1. Ob die Ehe geschieden ist, ob das gemeinsame Sorgerecht besteht, ob er Umgang mit diesem Kind pflegt, ob er Unterhalt bezahlt, ob dieser tituliert ist, ob eine Beistandschaft dafür besteht, all das ist Mutter B nicht bekannt.
- Aus einer nichtehelichen Beziehung hat der Vater ein weiteres Kind B (9 Jahre) mit Mutter B. Sie hat die Alleinsorge. Direkt nach der Trennung von Mutter B (Kind B war 2) wurde der Vater arbeitslos. Am Umgang mit diesem Kind hat er kein Interesse, findet bis heute nicht statt. Mutter B hat schon kurz nach der Trennung die Beistandschaft sowie Unterhaltsvorschuss beantragt bei Jugendamt 1. Wohnsitz war zunächst ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1. Seit 3 Jahren wohnt Mutter B mit Kind B im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 2. Beiden Jugendämtern wurde der Umzug sofort
bekannt gegeben. Unterhaltsvorschuss wurde dann auch von Jugendamt 2 weiter gewährt. Aber erst nach 6 Jahren Unterhaltsvorschuss hat Jugendamt 2 die Beistandschaft von Jugendamt 1 übernommen. Für Mutter B war in all den Jahren nichts an vernünftigen Informationen über den Stand des "Verfahrens" herauszuholen. Weder Beistand 1 vom Jugendamt 1 noch Beistand 2 vom Jugendamt 2 hat verwertbare Informationen geliefert. Bei ihren wiederholten Nachfragen wurde Mutter B immer wieder von den Beiständen bzw. anderen gerade anwesenden Mitarbeitern abgewimmelt mit Worten wie: „Wir fragen bei der ARGE nach, ob der Vater noch Sozialleistungen bezieht. Sie trauen uns wohl nicht“. Akteneinsicht hat sie auch nicht bekommen. Titel über Kindesunterhalt für Kind B existiert offenbar nicht. Mutter B wird die Beistandschaft in Kürze beenden. Sobald die Beistandsschaftakte vorliegt, wird zunächst selbst geprüft, ob Erfolgsaussicht zumindest auf eine geringe Unterhaltsleistung (vermutlich Mangelfall) besteht. Dann wird unter Beantragung von Beratungshilfe und danach vermutlich von Verfahrenskostenhilfe ein hochqualifizierter Fachanwalt für Familienrecht (egal ob männl. oder weibl.) beauftragt. Über die Möglichkeit der Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe wurde Mutter B übrigens in all den Jahren der Beistandschaft nicht aufgeklärt.
- Sind vor Beendigung der Beistandschaft noch wichtige rechtliche Auswirkungen bzgl. der Beendigung zu beachten? Bleibt z.B. eine (evtl. bestehende) Verzugswirkung bestehen?
- Falls auch für Kind A beim Jugendamt A eine Beistandschaft besteht oder bestanden haben sollte, dann hatte es vermutlich in den ersten Jahren den gleichen Beistand wie Kind B und die Sachen wurden in einer Akte geführt, oder? Würde dies datenschutzrechtliche Probleme beim Anspruch von Mutter B auf Herausgabe der Beistandschaftsakten geben?
- Falls während der Beistandschaft keine oder nur eine ungenügende Prüfung der Leistungsfähigkeit (Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit; fiktive
Einkünfte) des Vaters erfolgte, er möglicherweise nicht oder nicht korrekt in Verzug gesetzt wurde (in Bezug auf Kind B), wer haftet dann für die dem Kind B dadurch evtl. entstandenen Nachteile? Beistand 1, Beistand 2, das Jugendamt als Behörde, oder bleibt das Kind auf solchen Nachteilen sitzen?
Vorab herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.
Pigtail
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