Durchsetzung Kindesunterhalt nach Beendigung der Beistandschaft

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Durchsetzung Kindesunterhalt nach Beendigung der Beistandschaft

      Hallo allerseits,

      folgender Sachverhalt:

      Der Vater (40) von 2 minderjährigen Kindern ist seit rund 7 Jahren arbeitslos, bezieht offenbar seither Sozialleistungen. Aufgrund seines Gesundheitszustandes und seiner Ausbildung könnte er sich durchaus bewerben und Einkünfte erzielen, um zumindest ein wenig Kindesunterhalt zu zahlen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit dürfte vorliegen. Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1.

      • Aus gescheiterter Ehe mit Mutter A hat er Kind A (ca. 13 Jahre). Wohnsitz beide auch im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1. Ob die Ehe geschieden ist, ob das gemeinsame Sorgerecht besteht, ob er Umgang mit diesem Kind pflegt, ob er Unterhalt bezahlt, ob dieser tituliert ist, ob eine Beistandschaft dafür besteht, all das ist Mutter B nicht bekannt.
      • Aus einer nichtehelichen Beziehung hat der Vater ein weiteres Kind B (9 Jahre) mit Mutter B. Sie hat die Alleinsorge. Direkt nach der Trennung von Mutter B (Kind B war 2) wurde der Vater arbeitslos. Am Umgang mit diesem Kind hat er kein Interesse, findet bis heute nicht statt. Mutter B hat schon kurz nach der Trennung die Beistandschaft sowie Unterhaltsvorschuss beantragt bei Jugendamt 1. Wohnsitz war zunächst ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 1. Seit 3 Jahren wohnt Mutter B mit Kind B im Zuständigkeitsbereich des Jugendamt 2. Beiden Jugendämtern wurde der Umzug sofort
        bekannt gegeben. Unterhaltsvorschuss wurde dann auch von Jugendamt 2 weiter gewährt. Aber erst nach 6 Jahren Unterhaltsvorschuss hat Jugendamt 2 die Beistandschaft von Jugendamt 1 übernommen. Für Mutter B war in all den Jahren nichts an vernünftigen Informationen über den Stand des "Verfahrens" herauszuholen. Weder Beistand 1 vom Jugendamt 1 noch Beistand 2 vom Jugendamt 2 hat verwertbare Informationen geliefert. Bei ihren wiederholten Nachfragen wurde Mutter B immer wieder von den Beiständen bzw. anderen gerade anwesenden Mitarbeitern abgewimmelt mit Worten wie: „Wir fragen bei der ARGE nach, ob der Vater noch Sozialleistungen bezieht. Sie trauen uns wohl nicht“. Akteneinsicht hat sie auch nicht bekommen. Titel über Kindesunterhalt für Kind B existiert offenbar nicht. Mutter B wird die Beistandschaft in Kürze beenden. Sobald die Beistandsschaftakte vorliegt, wird zunächst selbst geprüft, ob Erfolgsaussicht zumindest auf eine geringe Unterhaltsleistung (vermutlich Mangelfall) besteht. Dann wird unter Beantragung von Beratungshilfe und danach vermutlich von Verfahrenskostenhilfe ein hochqualifizierter Fachanwalt für Familienrecht (egal ob männl. oder weibl.) beauftragt. Über die Möglichkeit der Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe wurde Mutter B übrigens in all den Jahren der Beistandschaft nicht aufgeklärt.


      Und nun zu meinen Fragen:

      • Sind vor Beendigung der Beistandschaft noch wichtige rechtliche Auswirkungen bzgl. der Beendigung zu beachten? Bleibt z.B. eine (evtl. bestehende) Verzugswirkung bestehen?
      • Falls auch für Kind A beim Jugendamt A eine Beistandschaft besteht oder bestanden haben sollte, dann hatte es vermutlich in den ersten Jahren den gleichen Beistand wie Kind B und die Sachen wurden in einer Akte geführt, oder? Würde dies datenschutzrechtliche Probleme beim Anspruch von Mutter B auf Herausgabe der Beistandschaftsakten geben?
      • Falls während der Beistandschaft keine oder nur eine ungenügende Prüfung der Leistungsfähigkeit (Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit; fiktive
        Einkünfte) des Vaters erfolgte, er möglicherweise nicht oder nicht korrekt in Verzug gesetzt wurde (in Bezug auf Kind B), wer haftet dann für die dem Kind B dadurch evtl. entstandenen Nachteile? Beistand 1, Beistand 2, das Jugendamt als Behörde, oder bleibt das Kind auf solchen Nachteilen sitzen?

      Vorab herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.

      Pigtail

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pigtail ()

    • Hallo Pigtail,

      mit der Beistandschaft hat Mutter B einen Teil ihrer "Rechte" an das JA "abgegeben". Nachträglich dem JA nachzuweisen, dass es "untätig" war, dürfte schwer sein, zumal sich Mutter B fragen lassen muss, warum sie nicht schon früher tätig wurde. Da kein Titel existiert und der Mutter Unterhaltsvorschuss gewährt wurde, gibt es hier meiner Meinung nach nach dem Ende der Beistandschaft nichts, was damit aus Sicht von Mutter B "riskiert" würde. Den U-Vorschuss wird sich das Amt vom Vater zurückholen, sobald dieser wieder leistungsfähig ist.

      Da er von Alg-II lebt, liegt er unter dem SB und kann seinen beiden Kindern derzeit keinen Unterhalt bezahlen. Wenn Mutter B der Meinung ist, dass das JA nicht nachdrücklich genug auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit pocht, sollte sie die Beistandschaft beenden und den Kindsvater über einen Fachanwalt in Verzug setzen lassen. Meines Wissens nach legen die Familiengerichte deutlich strengere Maßstäbe an, wenn es zu beurteilen gilt, ob ein U-Verpflichteter alles tut, um wieder eine Arbeit zu finden und seinen U-Verpflichtungen nachzukommen, als die Sozialgerichte (wenn es um Alg-II geht). Nur, wenn er z.B. gesundheitliche Einschränkungen o.Ä. vorweisen kann, dürfte es schwer werden, ihm ggfs. ein fiktives Einkommen zu unterstellen, mit dem man einen U-Anspruch erwirken könnte, der dazu führen würde, dass beim Kindsvater Unterhaltsschulden auflaufen, solange er die Einkünfte nicht auch tatsächlich erzielt.

      Gruß, HT
    • Hallo,

      Pigtail schrieb:

      Falls auch für Kind A beim Jugendamt A eine Beistandschaft besteht oder bestanden haben sollte, dann hatte es vermutlich in den ersten Jahren den gleichen Beistand wie Kind B und die Sachen wurden in einer Akte geführt, oder?
      Das kann ich mir absolut nicht vorstellen, auch wenn es derselbe Beistand gewesen sein sollte. Die Beistandschaft haben doch die jeweiligen Mütter beantragt. Warum sollte die jeweiligen Vorgänge in einer einzigen Akte geführt werden? Nur weil der Unterhaltspflichtige Vater derselbe ist? Das macht keinen Sinn. Insofern erledigt sich dieses "Problem" von selbst

      Pigtail schrieb:

      Würde dies datenschutzrechtliche Probleme beim Anspruch von Mutter B auf Herausgabe der Beistandschaftsakten geben?
      M;utter B hat natürlich keinen Anspruch auf Einsicht in die Akte des Kindes von Mutter A.

      Gruß
      Kurt
    • Hochtief schrieb:

      Meines Wissens nach legen die Familiengerichte deutlich strengere Maßstäbe an, wenn es zu beurteilen gilt, ob ein U-Verpflichteter alles tut, um wieder eine Arbeit zu finden und seinen U-Verpflichtungen nachzukommen, als die Sozialgerichte (wenn es um Alg-II geht).
      Hey Hochtief,

      das ist der Punkt. Aber das müßten Beistände doch auch wissen. Die Frage ist, ob die in diesem Punkt tätig waren. Auskunft geben sie nicht, wimmeln ab, also wird die Herausgabe der Akte verlangt.

      Gesund ist der Vater allemal.

      Viel Glück

      Pigtail
    • Nachträglich noch zu Hochtief:

      Hochtief schrieb:

      mit der Beistandschaft hat Mutter B einen Teil ihrer "Rechte" an das JA "abgegeben".
      Das - in Verbindung mit dem nächsten Satz - hört sich ja so an als wolle er sagen: Selbst Schuld, wenn Mutter Beistandschaft eingegangen ist.

      Hochtief schrieb:

      Nachträglich dem JA nachzuweisen, dass es "untätig" war, dürfte schwer sein, zumal sich Mutter B fragen lassen muss, warum sie nicht schon früher tätig wurde.
      Warum hätte sie früher tätig werden sollen? Das Kind hat doch einen Beistand! Was sind denn dessen Aufgaben nach § 1712 BGB? Der Beistand ist gesetzlicher Vertreter des Kindes bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen!
      Außerdem hätte die Mutter wegen Beistandschaft gar nicht tätig werden dürfen! Allenfalls die späte Beendigung der Beistandschaft hat sie zu vertreten.

      Viel Glück

      Pigtail

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Pigtail ()

    • Hallo Pigtail,

      ich meinte damit, dass die Beistandschaft ja offenbar über (mind.) sechs Jahre lief. Wenn ich der Meinung bin, dass der Beistand die Interessen des Kindes nicht adäquat vertritt, hätte ich die Beistandschaft schon vorher beendet und mir anwaltliche Hilfe genommen. Die Beistandschaft kann ja jederzeit beendet und wieder eingerichtet werden.

      Gruß, HT
    • Hey allerseits,

      das BGH-Urteil XII ZR 157/12 vom 04.12.2013 ( Zur Haftung des Jugendamtes bei Ausübung einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft. ) ist höchst interessant:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…8&nr=66374&pos=17&anz=542


      Besonders dieser Auszug:
      Da dem Jugendamt gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegend die Aufgabe
      zugewiesen ist, im Rahmen der Beistandschaft Unterhaltsansprüche für
      minderjährige Kinder geltend zu machen, können diese darauf vertrauen,
      dass das Jugendamt diese Aufgabe fachkundig erledigt. Grundsätzlich
      obliegt es der Behörde, durch geeignete organisatorische Maßnahmen
      sicherzustellen, dass ihre mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter
      die für die Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben benötigten
      Rechtskenntnisse erwerben oder die Vorgänge in Zweifelsfällen einem
      Beschäftigten vorgelegt werden, der über die erforderlichen
      Rechtskenntnisse verfügt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2013 XII
      ZB 6/13 FamRZ 2013, 779 Rn. 8 ).
      Viel Glück

      Pigtail
    • Pigtail schrieb:

      Von wegen "haarspalterische Rechthaberei"

      Hallo Pigtail,
      du zitierst hier aus meinem Post im anderen Thread: Vorgehensweise bei Klage bzgl. KU
      Dort hattest du nach den Vor- und Nachteilen der Beistandschaft gefragt. Und selbstverständlich impliziert diese Frage, dass es um Vor- und Nachteile der Beistandschaft geht für den , der sie in Anspruch nimmt. Hochtief hat dann als Vorteil unter anderem angeführt, dass die Beistandschaft kostenlos sei. Deine Replik, dass das keineswegs kostenlos sei, sondern den Steuerzahler etwas koste, habe ich als "haarspalterische Rechthaberei" bezeichnet, denn was hatte der immer gerne fürn Totschlagargumente bemühte "Steuerzahler" in der Diskussion eigentlich zu suchen?
      Gruß
      Kurt
    • kurtkurt schrieb:

      denn was hatte der immer gerne fürn Totschlagargumente bemühte "Steuerzahler" in der Diskussion eigentlich zu suchen?
      Hey allerseits,

      allein schon die Formulierung einer solchen Frage, zu sehen aber auch in Verbindung mit der Verharmlosung der Nachteile einer Beistandschaft (B.) - Stillschweigen zählt hier für mich zur Verharmlosung - kann doch nur von einem (nahestehenden?) Beamten kommen.

      Was mich in diesem Forum stört, ist die Behandlung einer B. quasi wie die einer Heiligen Kuh

      de.wikipedia.org/wiki/Heilige_Kuh

      Außer der von mir ist hier kaum berechtigte Kritik an einer B. zu finden. Im Gegenteil, eine B. wird immer wieder, auch in nicht so einfachen Unterhaltssachen, nicht selten auch unter Hinweis auf "kostenlos im Gegensatz zu teueren Anwälten" anempfohlen. Selbst das Team spricht solche Empfehlungen aus.

      Ich komme auf das schon parallel verlinkte DIJuF-Themengutachten aus Februar 2012 zurück:

      dijuf.de/tl_files/downloads/20….02.12_Stand_21.06.12.pdf

      Es unterliegt nicht dem geringsten Zweifel, dass die gesetzliche Aufgabe des Beistands gem. § 1712 Abs. 1 Nr 2 BGB sich auf die „Geltendmachung des Unterhalts“ für das Kind erstreckt, ohne Rücksicht darauf, ob die Forderungen vor Einrichtung der Beistandschaft oder danach entstanden sind. Es ist zwar bekannt, dass Beistände hin und wieder von der – für sie bequemen – Ansicht ausgehen, sie seien nur zur Geltendmachung solcher Ansprüche verpflichtet, die während der Beistandschaft entstanden seien. Das gilt besonders dann, wenn sie in gewisser Weise ungehalten darüber sind, dass der antragsbefugte Elternteil zwischenzeitlich die Beistandschaft beendet und dann wieder eingerichtet hat. Hierfür gibt es aber – es sei nochmals betont – keine gesetzliche Grundlage.
      Das ist eine schallende Ohrfeige, die quasi aus den eigenen Reihen kommt. Warum wohl wurde erneut - so deutlich - auf diese Problematik hingewiesen? Weil es die Ausnahme ist? Nein, weil es immer wieder vorkommt. Auch User blonkel ist noch 2014 genau auf solch einen Beistand gestoßen, hier im Forum nachzulesen:

      Vorgehensweise bei Klage bzgl. KU

      Stichwort schwarze Schafe: Natürlich gibt es die überall, nicht nur unter Beiständen und Anwälten. Die Frage ist nur, wie hoch die Anteile der schwarzen Schafe auf welcher Seite sind! Bekannt ist aber der wesentliche Unterschied bei der Haftungsfrage: Schwarze Schafe unter den Anwälten zahlen für ihre - aufgedeckten - Fehler selbst, und sei es auch nur in Form der Prämie für ihre Haftpflichtversicherung. Für schwarze Schafe unter den Beiständen des Jugendamtes haftet hingegen der Steuerzahler. Das ist so, daran gibt es nichts zu rütteln.

      Zitat von Beistand79:
      Und durch die Beistandschaft "verunglückte Prozesse" gibt es sicherlich, aber ich bin fest davon überzeugt, dass das nicht wirklich nennenswert
      ist.
      Nicht wirklich nenneswert! Nett formuliert.

      Ich halte die bekanntgewordenen Fälle nur für die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein. Die meisten schwarzen Schafe können nur nicht identifiziert werden, weil die betroffenen Elternteile mangels Wissen und Erfahrung im Familienrecht nicht bemerken, das sie Nachteile erleiden.

      Zuletzt noch etwas zu dieser Bemerkung von Hochtief:

      Es steht ihr natürlich jederzeit frei, im Interesse des Gemeinwohls und der öffentlichen Kassen, alternativ einen Rechtsanwalt zu beauftragen
      und diesem dann seine Dienste ordentlich zu vergüten.... ;)
      Kann man dazu einen Kommentar aus ISUV-Reihen erhalten? Auch wenn es zu einem Spagat zwischen Anwalt und Beistandschaft werden sollte.

      Viel Glück

      Pigtail
    • Hallo Pigtail,
      es ging mir bei keinem meiner Posts zu Thematik darum, die Beistandschaft zu verherrlichen oder konkrete Probleme von Usern damit kleinzureden. Es ging mir auch gar nicht in erster Linie um die Beistandschaft als solche, sondern mich haben deine Pauschalbehauptungen und -urteile gestört und in dem einen speziellen Fall deine Art zu argumentieren.

      Pigtail schrieb:

      Ich halte die bekanntgewordenen Fälle nur für die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein. Die meisten schwarzen Schafe können nur nicht identifiziert werden, weil die betroffenen Elternteile mangels Wissen und Erfahrung im Familienrecht nicht bemerken, das sie Nachteile erleiden.

      Damit meinst du die Beistände. Genausogut und genauso "begründet" könnte man aber mit demselben Satz über die Anwälte urteilen. So what?

      Dies hier ist ein Forum, in dem Meinungen ausgetauscht werden und insofern finden dann auch Vorurteile und Pauschalbehauptungen hier ihren Platz. Zum Beispiel das hier:

      Pigtail schrieb:

      allein schon die Formulierung einer solchen Frage, zu sehen aber auch in Verbindung mit der Verharmlosung der Nachteile einer Beistandschaft (B.) - Stillschweigen zählt hier für mich zur Verharmlosung - kann doch nur von einem (nahestehenden?) Beamten kommen.

      Wenn du meinst. Mir ist das jetzt echt zu blöd, darauf noch etwas zu erwidern.

      Gruß
      Kurt
    • Pigtail schrieb:

      Zuletzt noch etwas zu dieser Bemerkung von Hochtief:

      Zitat
      Es steht ihr natürlich jederzeit frei, im Interesse des Gemeinwohls und der öffentlichen Kassen, alternativ einen Rechtsanwalt zu beauftragen
      und diesem dann seine Dienste ordentlich zu vergüten.... ;)

      Kann man dazu einen Kommentar aus ISUV-Reihen erhalten? Auch wenn es zu einem Spagat zwischen Anwalt und Beistandschaft werden sollte.


      Pigtail,

      ich muss gestehen, dass ich dich nicht verstehe. Weder die Punkte noch das Smiley haben offenbar etwas genutzt.

      Wenn du der Meinung bist, dass Beistände per Definition schlecht sind, kannst du das ja so sehen und so äußern. Meine persönlichen Erfahrungen mit dem JA sind auch eher bescheiden, aber auch unter (Fach-!)Anwälten haben wir schon ein erschreckend hohes Maß an Inkompetenz erlebt und Verhaltensweisen, die den Steuerzahler zwar am Ende vielleicht kein Geld kosten, aber beträchtliche "Kollateralschäden" auf der menschlichen Ebene hinterlassen.

      Worum geht es dir eigentlich?

      So verständlich und nachvollziehbar dein Frust/deine Wut/was auch immer auch sein mag, die Forenteilnehmer hier, die dir mit ihrem Wissen und/oder ihren Erfahrungen und persönlichen Einschätzungen weiterhelfen wollen, sind sicher nicht die Ursache dafür, und ich habe angesichts der Aggressivität, die aus deinen Beiträgen spricht, keine Lust mehr, mich darauf einzulassen.

      HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hochtief schrieb:

      ... die Forenteilnehmer hier, die dir mit ihrem Wissen und/oder ihren Erfahrungen und persönlichen Einschätzungen weiterhelfen wollen, ...
      Hey Hochtief,

      jetzt mal ganz offen, mir hat in diesem Thema bisher kein einziger Forenteilnehmer wirklich weitergeholfen.

      Ich recherchiere also selbst und finde dabei hochinteressante Informationen wie z. B. beim DIJuF hinsichtlich Akteneinsicht während der Beistandschaft:

      dijuf.de/tl_files/downloads/20…dschaft_v._21.03.2014.pdf

      Einzig von Beistand79 gab es - allerdings in einem anderen Thema - eine für mich neue Information:

      Wo ich vollumfänglich zustimme ist der Punkt, dass Beistände gut qualifiziert sein müssen! Leider werden die Beistandschaften von den Kommunen aber oft nur sehr stiefmütterlich behandelt, da dort (zumindest auf den ersten Blick) den Kommunen keine kassenwirksamen Einnahmen beschert werden.
      Viel Glück

      Pigtail
    • Hallo Pigtail,

      Pigtail schrieb:

      jetzt mal ganz offen, mir hat in diesem Thema bisher kein einziger Forenteilnehmer wirklich weitergeholfen.
      Ich recherchiere also selbst und finde dabei hochinteressante Informationen wie z. B. beim DIJuF hinsichtlich Akteneinsicht während der Beistandschaft:

      Dann ist der Fall doch für dich klar. Dieses Forum nützt dir nichts, keiner der User und Moderatoren kann dir hier das Wasser reichen.

      Und, ehrlich gesagt, sollte es dich bei dieser Einstellung nicht wundern, wenn die User bei deiner aggressiven, arroganten, besserwisserischen, vorurteilsbehafteten, gegenüber jeder Kritik immunen, pauschalisierenden, andere abwertenden, verächtlichen und teilweise auch unfairen Art immer weniger Lust haben, sich in deinen Threads zu äußern.

      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hey allerseits,

      ich möchte gern weiter berichten über den aktuellen Stand.

      Mutter B wurde wenige Stunden nach Abgabe ihrer schriftlichen Erklärung zur Beendigung der Beistandschaft vom Beistand (eine Frau) freundlich angerufen und nach dem Grund gefragt. Mutter B erklärte, daß sie Unterhaltsansprüche ihres Kindes nun von einem Fachanwalt prüfen lassen wolle, weil sie wegen fehlender Informationen von Seiten des Jugendamtes nicht wisse, ob und inwieweit der Kindesvater leistungsfähig sei. Nach dieser Begründung änderte sich der Ton gegenüber Mutter B.

      Nicht ganz wortgetreu, aber mehr als "gefühlt":

      • Was bilden sich Mütter eigentlich ein? Wenn arbeitslose Väter für mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind, ist da nichts zu holen.
      • Akteneinsicht in "meine Akte" (das kam wörtlich!) gibt es nicht, weder während noch nach der Beistandschaft. Das ist nicht im SGB geregelt.
      • Zur schriftlichen Bestätigung der Beendigung der Beistandschaft komme ich in den nächsten Tagen nicht.
      Mutter B hat den Beistand noch am gleichen Tage (per E-Mail) unter Bezugnahme auf das Telefonat auf die Gesetzeslage und das entsprechende DIJuF-Themengutachten hingewiesen und um einen schnellstmöglichen abschlägigen amtlichen Bescheid bzgl. der telefonisch angekündigten Nichtherausgabe der Informationen/Unterlagen aus der Beistandsschaftsakte gebeten.

      Das war Montag letzter Woche, bis heute liegt nichts vor.


      Ich (Pigtail) bitte darum, dies als Sachstandsmitteilung zu betrachten. Als öffentliche Information über den Verlauf und die Beendigung einer Beistandschaft und das Verhalten von (einem) Beistand des Jugendamtes. Ich wünsche keine Diskussion dazu. Für einen Interessenverband, der sich für Kinder, für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte einsetzt, gilt es jetzt, das hier auszuhalten.

      Ich möchte hier gern weiter berichten und zu gegebener Zeit auch darüber diskutieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Pigtail
    • Hallo Pigtail,

      Mutter B hat den Beistand noch am gleichen Tage (per E-Mail) unter Bezugnahme auf das Telefonat auf die Gesetzeslage und das entsprechende DIJuF-Themengutachten hingewiesen und um einen schnellstmöglichen abschlägigen amtlichen Bescheid bzgl. der telefonisch angekündigten Nichtherausgabe der Informationen/Unterlagen aus der Beistandsschaftsakte gebeten.
      Es wäre zwar für die Zukunft wünschenswert aber:

      in Deutschland reagieren viele staatliche Organisationen überhaupt noch gar nicht auf eMails.
      Telefonate sind ähnlich " unwirksam".


      Und zu letzt : Gutachten sind keine Gesetze.


      Für einen Bescheid haben Ämter m.E. eine Frist von 6 Monaten, dann kannst du eine Klage wegen Untätigkeit
      einreichen.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Pigtail,

      Pigtail schrieb:

      Ich wünsche keine Diskussion dazu. Für einen Interessenverband, der sich für Kinder, für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte einsetzt, gilt es jetzt, das hier auszuhalten.

      Merkst du eigentlich nicht, wie anmaßend du dich ausdrückst? Wieso postest du etwas, wenn alle anderen User dazu die Klappe halten sollen? Und was soll das jetzt mit dem ISUV zu tun haben, dem du auch noch gerne Vorschriften machen möchtest, was er aushalten soll? Abgesehen davon, dass es im Zusammenhang mit deinem Post für den ISUV gar nichts auszuhalten gilt, befinden wir uns hier in einem Forum, in dem jeder sich äußern kann, wenn er sich an die Regeln hält. Könnte ja sein, dass User die von dir aus zweiter Hand geschilderten Erfahrungen mit dem Jugendamt zum Anlass nehmen, eigene Erfahrungen oder eigene Einschätzungen beizusteuern . Und das willst du ihnen verwehren?
      Gruß
      Kurt
    • Edy, nur per Mail, das war volle Absicht.


      Beistand79 schrieb:

      Fakt ist jedoch, dass jederzeit Akteneinsicht genommen werden kann (interne Vermerke müssen dabei nicht zwingend zugänglich gemacht werden) und allerspätestens nach Beendigung auch ein Recht auf Herausgabe der Akten besteht.

      Einige Jugendämter schicken zum Beispiel automatisch nach Beendigung der Beistandschaft wegen Volljährigkeit die Akte an das Kind. Wir machen dies nicht, da die Erfahrung gezeigt hat, dass ein ausführlicher Abschlussbericht ausreicht (es sei denn, dass die Akte ausdrücklich gewünscht wird).

      Gruß, Beistand79
    • Hallo Pigtail

      Pigtail schrieb:

      Edy, nur per Mail, das war volle Absicht.
      Das ist aber m.E. nicht wirksam.

      Genauso könntest du ein Schreiben per Flaschenpost losschicken.

      eMail ist keine amtliche Zustellung.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Weiteren Text hinzugefügt