Guten Morgen,
mein Sohn (21 Jahre), der bei seiner Mutter lebt, wird zum August eine Ausbildung beginnen.
Die Ausbildungsstelle befindet sich ca. 100 km von seinem jetzigen Wohnort entfernt, sodass er dort hin umziehen muss.
Bisher habe ich für ihn den KU-Betrag gem. Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Nun 2 Fragen hierzu:
1) Bin ich auch weiter unterhaltspflichtig, wenn mein Sohn eine Ausbildung beginnt und somit eigenes Geld verdient (ca. 550,- Euro im 1. Lehrjahr)? Oder hebt sich die Zahlung des KU auf, da sein Verdienst über dem KU liegt, den ich bisher gezahlt habe (320,- Euro)? Ich nehme an, dass das Kindergeld i.H.v. 184,- Euro ja dann auch direkt an ihn geht und somit hätte er rund 730,- Euro zur Verfügung.
2) Wie ist es in dem Fall, wenn er in eine andere Stadt umzieht und dort natürlich auch eine Wohnung mieten muss? Bin ich dann verpflichtet, doch einen Teil KU zu zahlen... auch wenn sein Verdienst über dem bisher von mir gezahlten KU liegt und er dazu noch das Kindergeld komplett erhält?
Nur zum Verständnis:
Natürlich würde ich ihn gerne unterstützen, aber das Verhältnis zum Sohn ist (aufgrund jahrelanger negativer Beeinflussung durch die Mutter) leider sehr zerrüttet. Daher möchte ich eben wissen, wie die rechtliche Lage aussieht und was ich meinem Sohn ggf. anbieten kann.
Vielen Dank und schöne Grüße,
Bernd
mein Sohn (21 Jahre), der bei seiner Mutter lebt, wird zum August eine Ausbildung beginnen.
Die Ausbildungsstelle befindet sich ca. 100 km von seinem jetzigen Wohnort entfernt, sodass er dort hin umziehen muss.
Bisher habe ich für ihn den KU-Betrag gem. Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Nun 2 Fragen hierzu:
1) Bin ich auch weiter unterhaltspflichtig, wenn mein Sohn eine Ausbildung beginnt und somit eigenes Geld verdient (ca. 550,- Euro im 1. Lehrjahr)? Oder hebt sich die Zahlung des KU auf, da sein Verdienst über dem KU liegt, den ich bisher gezahlt habe (320,- Euro)? Ich nehme an, dass das Kindergeld i.H.v. 184,- Euro ja dann auch direkt an ihn geht und somit hätte er rund 730,- Euro zur Verfügung.
2) Wie ist es in dem Fall, wenn er in eine andere Stadt umzieht und dort natürlich auch eine Wohnung mieten muss? Bin ich dann verpflichtet, doch einen Teil KU zu zahlen... auch wenn sein Verdienst über dem bisher von mir gezahlten KU liegt und er dazu noch das Kindergeld komplett erhält?
Nur zum Verständnis:
Natürlich würde ich ihn gerne unterstützen, aber das Verhältnis zum Sohn ist (aufgrund jahrelanger negativer Beeinflussung durch die Mutter) leider sehr zerrüttet. Daher möchte ich eben wissen, wie die rechtliche Lage aussieht und was ich meinem Sohn ggf. anbieten kann.
Vielen Dank und schöne Grüße,
Bernd
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