Meine frau ist ausgezogen ohne mir den bestimmungsort meiner tochter zu sagen

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    • Meine frau ist ausgezogen ohne mir den bestimmungsort meiner tochter zu sagen

      meine frau hat gestern kompelt das haus leergeräumt und ist mit unserer 2 jährigen tochter weggegangen wärwernd ich auf der arbeit war ich weiß nicht wo sie sind habe eine sms geschikt wo ist mein kind ich möchte meine tochter sehn . darf sie das einfach so verweigern was soll ich machen mein kind ist wegkan mir jemand helfen bitte
    • Hallo skiepie66,
      willkommen in diesem Forum.
      Das Leerräumen eurer Wohnung deutet darauf hin, dass deine Frau bereits eine neue gemietet hat.
      Eine Möglichkeit sehe ich darin, sich an das Jugendamt zu wenden. Wahrscheinlich wird sie dort in Kürze wegen der Forderung von Kindesunterhalt vorsprechen.
      Eine andere Möglichkeit ist, sich an ihre Eltern zu wenden und nach dem Aufenthalt zu fragen.
      Weiterhin kannst du Nachbarn fragen, ob sie ein Fahrzeug (Kennzeichen?) gesehen haben, mit dem die Gegenstände abgeholt wurden.
      In ein Frauenhaus wird sie kaum gegangen sein, denn dann hätte sie wohl nicht Haushaltsgegenstände mitgenommen.
      Erfahrungsgemäß melden sich die auf diese Weise Ausgezogenen innerhalb weniger Tage bei den Verlassenen.
      So schwer es dir fällt: Deine Möglichkeiten, den Aufenhalt von Frau und Kind zu ermitteln, halte ich für sehr eingeschränkt.

      Viel Erfolg dabei

      heute

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    • Hallo skiepie,

      da du von "Frau" sprichst, nehme ich an, dass ihr verheiratet seid und du ebenfalls das Sorgerecht hast?

      Auch ich gehe davon aus, dass sie bald mit Unterhaltsforderungen an dich herantreten wird, sei es über das Jugendamt oder einen Anwalt. Da das Kind erst 2 Jahre alt ist, ist sie nicht verpflichtet zu arbeiten, und ihr steht Betreuungsunterhalt zu. Außerdem steht natürlich dem Kind Unterhalt zu. Auf diese Weise wird es für dich in irgendeiner Form möglich sein, Kontakt aufzunehmen oder ihr Nachrichten zukommen zu lassen.

      Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall ans Jugendamt wenden und den Sozialen Dienst um Hilfe bitten. Du hast definitiv ein Umgangsrecht (auch ohne Sorgerecht), es sei denn, dies würde eine Kindeswohlgefährdung darstellen (z.B. wenn du das Kind schon körperlich misshandelt hättest). Dir aber ohne zwingenden Grund den Umgang zu verweigern, ihn zu vereiteln, das "darf" sie nicht, um auf deine Frage einzugehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass es schwer werden wird, dagegen anzugehen. Viel Kraft!

      Gruß, HT
    • Hallo skiepie,

      wenn ihr verheiratet seid oder du als Vater eingetragen bist, dann habt ihr ein geteiltes Sorge- und Umgangsrecht. Wenn Sie dir den Umgang verweigert, verletzt Sie deine Rechte als Vater.

      Du solltest sofort aktiv werden, bevor deine Frau es tut.
      Melde dich bei so vielen offiziellen Stellen wie möglich, wenn du das nicht tust, wird dir das als Desinteresse ausgelegt.

      Hast du noch das Familienstammbuch/Geburtsurkunde/Reisepass oä?
      Falls nicht, kannst du dir eine beglaubigte Kopie ausstellen lassen.

      Geh als erstes zum Meldeamt und erkundige dich, ob Sie deine Tochter schon umgemeldet hat. Falls ja, dann melde sie wieder bei dir an(Geburtsurkunde oä mitnehmen!!!) und am besten beantrage eine Abmeldung deiner Frau gleich mit.
      Dann beantrage beim Ordnungs- und Bürgeramt einen Sperrvermerk, dass dein Kind nur mit Zustimmung beider Eltern umgemeldet werden darf.
      Bei mir ging das problemlos und schnell mit einer Email an die zuständige Stelle.

      Auch beim Jugendamt solltest du dich melden und deinen Fall schildern, die können dir weitere Tips und Ansprechpartner geben. Ausserdem können sie deine Frau offiziell zu einem Gespräch vorladen, darauf muss sie zumindest irgendwie reagieren.

      Der soziale Dienst deiner Stadt hat vermutlich auch eine psychologische Beratungsstelle für Familienkrisen, sprich dort vor und vereinbare eine Mediation, auch die können deine Frau einladen.
      Möglicherweise können die dir auch eine Freistellung für die Arbeit ausstellen, wenn nicht, frag deinen Hausarzt.
      Du wirst leider einen Haufen Zeit investieren müssen und es kann auch nicht schaden, wenn dokumentiert ist, dass dich die plötzliche Trennung von deiner Tochter psychisch stark mitgenommen hat.

      Sollte deine Frau nicht auf die Gesprächseinladungen reagieren, dann ist das eine Missachtung deiner Rechte und auch eine Gefährdung des Kindeswohls, womit sie sich ins Unrecht setzten würde...

      Zu guter letzt sprich mit einem Anwalt für Scheidungsrecht wegen des ausgeräumten Hauses. Alles was während eurer Beziehung angeschafft wurde, gehört rein rechtlich euch beiden und Sie hat kein Recht sich einfach zu bedienen, wie es Ihr gefällt.

      Und was vor allem wichtig ist, lass dich nicht unterkriegen! Leider sind immer noch viele Sachbearbeiter der Meinung, die Mutter hätte mehr Rechte als der Vater oder es wäre besser für das Kind etc.
      Du hast die gleichen Rechte wie Sie, lass dir von niemandem etwas anderes erzählen!

      Aber versuche bitte nicht, den Spiess umzudrehen um es deiner Frau heimzuzahlen.
      Denk daran, dass deine Tochter vermutlich völlig verwirrt ist und sie wird euch beide brauchen, um damit klar zu kommen. Das geteilte Sorgerecht zB im Wechselmodell kann durchaus funktionieren, wenn man sich Mühe gibt...

      Viel Glück...
    • ich kenne diesen Film aus eigener Erfahrung

      Hallo liebes Forum!

      Hallo skiepie66

      Vielleicht kannst Du von meinem Fall etwas an Ideen brauchen!

      Ich kam seinerzeit nach Hause und alle Möbel plus meine kleine Tochter waren aus dem Haus entfernt.
      Ein großer Schock !

      Ich bin sofort zu einem Anwalt gegangen und der sagte zu mir, ich massiv müsse selber ermitteln.

      (Einen Anwalt rate ich Dir schwer, weil das richtig Geld kostet bei einem geklauten Haushalt durch die EX.)

      Also habe ich Bekannte angerufen, wo auch die Ex Kontakt mit hatte.

      Je mehr ich angerufen habe, je mehr verbreitete sich das alles wie ein Schneeballsystem.

      Viele wussten es nicht und fanden es eine große Sauerei!

      Ich habe dann alles abgefahren und bin auch bei der Wohnung ihres ersten Ehemannes gelandet.

      Ich habe mich um das Haus geschlichen und sah plötzlich Dinge wie Fahrräder die hier nicht hingehörten und klar von der Ex mitgenommen wurden.

      Die Rolläden waren alle runtergelassen.

      Jetzt wusste ich, die Ex war bei ihrem Ex gelandet und hatte mich beraubt und das Diebesgut war nun beim Ex.

      Ich wusste wo der Ex arbeitete!
      Dann habe ich den Vorgesetzten von ihm angerufen und dem gesagt: Herr XY solle bitte die geklauten Möbel rausrücken.

      (Kleine Erinnerung, mein Anwalt sagte mir ja ich müsse tätig werden)

      Dann habe ich einen weiteren Vorgesetzten angerufen und diesem mitgeteilt, dass der Herr XY die geklauten Möbel rausrücken sollte.

      Der EX wurde total unruhig, denn cih hatte nun eine Strafanzeige gestartet.

      Plötzlich reif mich meine Ex an, ich solle die Anzeige zurücknehmen.

      Aber dann passierte eine Sache, die Ex und ihr Ex mit ihren geklauten Möbeln bekamen einen Streit.

      Die Ex rief mich an und heulte, sie wolle wieder zu mir mit meiner Tochter.

      Ich sagte, Du hast jetzt dein neues Heim gefunden.

      Die Ex bedonnerte mich und setzte meine kleine Tochter ein.

      Da bin ich weich geworden und habe sie plus Tochter und Möbel abgeholt.

      Ich hing an meiner Tochter!

      Heute muss ich sagen, hätte ich das bloss nicht gemacht, denn die EX steigerte sich noch massiv und letztlich ist sie wieder ausgezogen und hat den Umgang Vater Tochter massiv unterbunden.

      Die Geschichte soll Dir skiepie66 helfen, Deine Sorgen und Dein Mitleid zu ordnen.

      Wenn Deine Frau so veranlagt ist und solche Taten macht, dann trenne Dich später friedlich mit ihr und sehe zu, dass Du Zugang zu den Kindern bekommst. Deine ausgezogene Frau hat sich selbst abgeschossen!
    • Hallo miteinander,

      von irgendwelchen Anrufen bei irgendwelchen Arbeitgebern rate ich dringend(!) Abstand zu nehmen.
      Da bewegt man sich auch ganz schnell auf strafrechtlich dünnem Eis, insbesondere wenn man irgendeinen Dritten des Diebstahls verdächtigt, den zweifellos ein andrer begangen haben müsste, sofern es denn eine war.
      Auch für falsche Verdächtigung (eine Anzeige gegen jemanden zu stellen, ist da die Krone der Selbstüberführung) kann man im Gefängnis landen.

      Das Jugendamt und ein Anwalt sind zweifellos die richtigen Ansprechpartner im Augenblick.
      Hierbei sollte man im Auge behalten, wer wofür zuständig ist - der Anwalt für Scheidung, Hausrat, rechtliches, das Jugendamt für die Vermittlung in Kindschaftsfragen.

      Auch sollte klare Orientierung her, welches das angestrebte Ziel ist - aktuell herausfinden, wo das Kind ist und einen geregelten Kontakt zum Kind herstellen.

      Thema Hausrat und Co. passiert auf einer anderen Baustelle resp. beim Anwalt.

      Gruß
      Tin
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.