Ist das gerecht?

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    • Vielleicht sollte man aber auch mal genauer lesen:
      In dem verhandelten Fall ist der Sohn des betroffenen Mannes vor einigen Jahren ohne Zustimmung mit der Mutter nach Indonesien gezogen.

      Ob der Umgang bezahlt werden würde wenn der Umgangsberechtigte sein Kind in einem anderen Land "zurückgelassen" hat, wage ich zu bezweifeln.
      Meines Wissens nach können bisher schon Umgangsberechtigte Hartz IV-Empfänger zusätzliches Geld beantragen (temporäre Bedarfsgemeinschaft), Fahrtkostenzuschüsse fürs abholen, zusätzlicher Wohnraum der bezahlt wird wenn Kinder regelmäßig da sind.

      Immer wieder arten solche Berichte in Stammtischgezeter aus weil nicht alles aus der Begründung der Richter gelesen oder verstanden wird.

      Kleine Hexe
    • Hallo,

      Kleine Hexe schrieb:

      Vielleicht sollte man aber auch mal genauer lesen:

      Kleine Hexe schrieb:

      Immer wieder arten solche Berichte in Stammtischgezeter aus weil nicht alles aus der Begründung der Richter gelesen oder verstanden wird.


      Meine Frage war:

      Was ist mit den Vätern ( in gleicher Situation), wenn diese wenig über dem ALGII-Satz verdienen?

      Wer würde es denen ermöglichen, den Umgang mit dem Sohn ( Flugticket,Unterkunft usw.) zu haben?



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • @ Eddy

      das betrifft doch nicht nur den Unterhalt sondern vieles andere mehr.

      Es gibt garantiert genug Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten und nur knapp über Hartz IV liegen.
      Da gibt's auch keine Zuschüsse oder zinslose Kredite für dringend benötigte Anschaffungen.

      Selbst mit dem zukünftigen Mindeslohn bleiben da nur knapp über 1000 € netto,
      Zu reich zum sterben, zu arm um zu leben.

      Kleine Hexe
    • Hallo Kleine Hexe,

      Kleine Hexe schrieb:


      @ Eddy (richtig edy)

      das betrifft doch nicht nur den Unterhalt sondern vieles andere mehr.

      Es gibt garantiert genug Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten und nur knapp über Hartz IV liegen.
      Da gibt's auch keine Zuschüsse oder zinslose Kredite für dringend benötigte Anschaffungen.

      Selbst mit dem zukünftigen Mindeslohn bleiben da nur knapp über 1000 € netto,
      Zu reich zum sterben, zu arm um zu leben.

      Kleine Hexe
      Da stimme ich dir doch zu,

      Aber warum schreibst du?
      Vielleicht sollte man aber auch mal genauer lesen:
      Und ?

      Immer wieder arten solche Berichte in Stammtischgezeter aus weil nicht alles aus der Begründung der Richter gelesen oder verstanden wird.
      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Eddy,
      ich glaub wir reden gerade aneinander vorbei meinen aber das gleiche.

      Chicos Beitrag geht schon in die Richtung des Stammtischgezeters.

      "Die bekommen was, ich krieg nichts" und oft kommt dann: "das muß denen gestrichen werden".
      Aber wer nachdenkt sollte sagen: es muß bei allen anerkannt werden d.h. wer nicht von der Finanzierung durch den Staat abhängig ist sollte es zumind. steuerlich geltend machen können - ähnlich wie Werbungskosten.

      Kleine Hexe
    • Hallo Kleine Hexe,


      Mein Username ist edy (nicht Eddy).


      Hier aber, wenn der Bericht nicht journalistisch verfälscht ist ( ja,ja die Auflage) , wurden zum Teil Fakten geschaffen.


      Nicht das erste mal.


      Mich würde die Argumentation eines Richter-/in interessieren, wenn ein Vater mit Einkommen knapp über der ALGII-Grenze, klagen würde.


      Und im Unterforum "Plausch" darf man auch mal wie am Stammtisch plaudern ?


      Und so ist auch deine Einrede ein Stück "Plausch".


      Man könnte sogar ein Unterforum einrichten z.B. "Stammtischgeschwätz/und weitere unsachliche Geschichten".


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........