Krankenhauskosten

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    • Krankenhauskosten

      Guten Morgen. Folgende Frage. Meine Tochter wird im Juli operriert, was einen ca 14 tägigen Krankenhausaufenthalt zu folge hat. Sie ist zu 80 % Beihilfe und zu 20 % zusatz versichert. Die Zusatzversicherung wird zusätzlich zum Unterhalt von mir getragen. Für den Krankenhausaufenthalt werden ca. 20 € eigenbeteiligung pro Tag berechnet werden. Weiß jemand wie die Kosten aufgeteilt werden? Muss ich mich daran beteiligen weil es als Sonderbedarf gilt?? Gruß.
    • Hallo Schreiner,

      Wie kommst du auf den Betrag von ca.20€ täglich?

      m.E. sind das täglich 10€, für max. 28 Tage.

      Wenn jemand im Krankenhaus ist, dann spart man zu Hause einige € ein.

      Essen/Trinken/Strom/Wasser/Kanal/Heizung usw.

      Ich denke die Krankenhauskosten müssen vom Unterhalt aufgebracht werden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy. Meine Ex-Frau sagte mir das die Krankenkasse etwas von 25 € sagte. Da auch mir das etwas hoch erschien, bin ich mal von ca. 20 € ausgegangen. Wenn es im endefekt weniger wird, soll mir das nur recht sein. Auch ich bin erst mal der Meinung das dies durch den Unterhaltsempfänger geleistet werden müsste. Danke. Gruß
    • Hallo Schreiner,
      die rechtliche Grundlage kann ich dir leider nicht nennen, aber in einer vergleichbaren Situation bin ich derselben Logik gefolgt wie Edy und hab mich geweigert, zusätzlich für das Tagegeld aufzukommen. Wie diese Begründung bei meiner Ex angekommen ist, weiß ich nicht. Jedenfalls hat sie es ohne weiteren Widerspruch so geschluckt.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo kurtkurt. Da kannst du dich aber glücklich schätzen. Als ich das letzte mal der Meinung war etwa nicht zahlen zu müssen, hatte ich ruck zuck den Beistandsschafts Beamten an den Hacken. Da stand ich kurz davor vorm Gericht zu lande. Für sage und schreibe, 7 € um die es der guten Ging. Gruß und Danke.
    • Hallo Schreiner,

      schreiner01 schrieb:

      Meine Ex-Frau sagte mir das die Krankenkasse etwas von 25 € sagte.
      Der Betrag ist insofern "richtig", wenn es sich dabei um wahlärztliche Leistungen Lesitungen handelt. Dann gelten hier 25 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus. (die-beihilfe.de/bayern_beihilfe). Ich denke mal, dass nicht du, sondern deine Ex diese wahlärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen will, aber natürlich nicht muss. Insofern gilt meiner Meinung nach hier auch der Grundsatz: Wer bestellt, zahlt. Natürlich stellt sich bei so etwas immer auch die Frage, ob man seinem Kind diese (vermeintlich) besseren Leistungen zugutekommen lassen will oder nicht. Auch ob man sich dem Vorwurf aussetzen will, man sei bei einem kranken Kind selbst dazu zu geizig.
      Mehr- oder Sonderbedarf ist das hier meiner Meinung nicht, aber vielleicht magst du deiner Ex den Kompromiss anbieten, die Hälfte davon zu übernehmen, weil auch du natürlich für dein Kind das beste willst, obwohl du hier zu einer Zahlung nicht verpflichtet bist.

      schreiner01 schrieb:

      Da stand ich kurz davor vorm Gericht zu lande. Für sage und schreibe, 7 € um die es der guten Ging

      Worum es da immer ging, aber wenn ich mich im Recht fühlen würde, würde ich ich da bei einer Klagedrohung nicht gleich einknicken. Ob die Beistandschaft bei diesem Kleckerbetrag wirklich geklagt hätte, wage ich zu bezweifeln.
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo kurtkurt. Vielen Dank für die Antwort. Natürlich liegt mir daran das meine Tochter vernünftig behandelt und versorgt wird. Und wenn ich jetzt hochrechne, dann komme ich bei der Summe auch auf einen überschaubaren Betrag. Mir geht es erst mal darum zu wissen was ist Pflicht und was ist freiwillig. Gruß.
    • Hallo heute. Meine Tochter ist noch 15 Jahre jung. Wie das prozentuale Einkommen aufgeteilt ist kann ich dir gar nicht sagen. Ich zahle für zwei Mädchen (stufe 4) Kindesunterhalt sowie dazu noch die privaten Versicherungsbeiträge ( für 20% Zusatzversicherung) in Höhe von 66,33 €. Das zusammen macht ein knappes drittel meines Einkommens aus. Was sie verdient weiß ich nicht. Ist verbeamtet mit A9 und verheiratet. Gruß.