Unterhaltsberechnung beim Hauskauf

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    • Unterhaltsberechnung beim Hauskauf

      Guten Abend

      Mein Mann unsere 2 Kinder und ich möchten uns ein Haus kaufen da die Miete für Wohnungen sehr teuer ist.
      Mein Mann muss Unterhalt für einen 14 jährigen Sohn bezahlen.Im Moment fallen wir in den Mangelfall.

      Mich würde interessieren ob wir den vollen Betrag der DDT zahlen müssten wenn wir uns ein Haus kaufen würden oder ob man es selbst berechnen kann wieviel es mehr werden würde.

      Vielen Dank für Antworten
    • Hallo XButterblumex ,
      wenn man eine Immobilie erwirbt und damit entsprechende Verbindlichkeiten eingeht, dann wirken sich diese nicht mindernd auf bestehende Unterhaltspflichten aus. Das heißt, dein Mann kann nicht weniger Unterhalt zahlen wollen und sich darauf berufen, dass er wegen des Hauskaufs nun weniger Geld zur Verfügung hat.
      Du schreibst, dass jetzt schon der Mangelfall gegeben ist. Ob das in einer solchen Situation wirklich so eine gute Idee ist, ein Haus zu kaufen?
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt

      Danke für deine Antwort.

      Mein Mann hat 3 Kinder und hat einen Verdienst von ca.1600 Netto.Auch ich habe eine Teilzeitstelle von der dafür 12 % abgezogen werden. Natürlich kann er in dem Fall nicht für 3 Kinder voll bezahlen.Wir wollen ja auch nicht weniger bezahlen es geht nur darum in wie fern ein eigenes Haus zur Unterhaltsberechnung gezogen wird..
      Wir zahlen jetzt schon 750 euro Miete und beim Hauskauf wäre die Rate viel weniger weil ein altes Haus.Deshalb versteh ich die Aufregung nicht.
      Wir wollen nicht weniger bezahlen..ich möchte nur wissen wie sich das auswirkt...Danke
    • Hallo XButterblumex',

      XButterblumex schrieb:

      Deshalb versteh ich die Aufregung nicht.

      Was für eine Aufregung? Wer regt sich auf und worüber?

      XButterblumex schrieb:

      Wir wollen ja auch nicht weniger bezahlen es geht nur darum in wie fern ein eigenes Haus zur Unterhaltsberechnung gezogen wird..

      Okay. Es wird dann schon etwas anders gerechnet, da bei Wohneigentum mit einem sogenannten Wohnvorteil gerechnet wird. Dagegen gerechnet werden dann die Darlehenszinsen. Insofern kann sich ein anderer Betrag beim bereinigten Netto ergeben und sich auch der Unterhalt ändern, aber meiner meinung nach nicht nach unten.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Butterblume,

      mal ganz ehrlich.....

      Euer Vorhaben wird spätestens dann scheitern, wenn ihr wegen einer Finanzierung vorsprecht.

      Dein Mann ist 3 Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Bei 1.600€ Netto bleibt ihm der SB von 1.000€. Du hast eine Teilzeitstelle...was bleibt da bei hängen? 800€?

      Was soll denn das neue Eigenheim kosten?

      Meine Frau und ich planen gerade die Anschlussfinanzierung für unser Haus. Ich bin einem Kind zum Unterhalt verpflichte. Wir benötigen 120.000€ und würden dafür 578€ im Monat zahlen, bei 20 Jahren Laufzeit und 2% Tilgung. Da haben wir aber ca. 4.000€ Einkommen im Monat zur Verfügung. Und da habe ich den Unterhalt für mein erstes Kind schon gezahlt.

      Wie kurt schon schrieb, durch eine Kreditverpflichtung, welche nach Eintritt der Unterhaltspflicht entsteht, ändert sich der Unterhalt nicht. Zumindest nicht nach unten.

      LG chico

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chico_LB ()

    • Danke

      Unterhalt wird für 1 Kind bezahlt die anderen 2 sind unsere gemeinsamen.
      Wir haben ca.3400 euro monatlich da ich noch einen 400 euro job zusätzlich mache.

      Das finanzielle ist natürlich längst geklärt und wäre kein Problem.

      Es geht hier auch nicht um Moral..ich wollte nur wissen in wie fern es gehandhabt wird.
      TROTZDEM danke für eure Antworten
    • Hallo xButterblumex,




      Das Problem ist m.E. fogendes:

      Bei einem Hausbau schaft ihr Kapital und in diesem Fallle, auf Kosten des 14 Jährigen Sohnes.

      Hinzu kommt, das die Hälfte des Kapitals dann dir gehört.

      Wenn deine Aussage stimmt, das der Hauskauf billiger kommt als die jetzige Miete, dann könnte ein Familiengericht argumentieren, dann

      ist ja in Zukunft mehr Geld für Unterhalt vorhanden.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      XButterblumex schrieb:

      Es geht hier auch nicht um Moral.

      Genausowenig wie hier sich jemand aufgeregt hat, genausowenig hat hier jemand über Moral geschrieben.
      Keine Ahnung, wo du sowas herausliest.

      XButterblumex schrieb:

      ich wollte nur wissen in wie fern es gehandhabt wird.
      TROTZDEM danke für eure Antworten


      Was heißt hier "trotzdem"? Wurde deine Frage denn nicht beantwortet?

      XButterblumex schrieb:

      Wir haben bald einen Termin bei einem Anwalt der uns hoffentlich zahlen nennen kann.

      Zahlen kann der euch auch nur nennen, wenn ihr ihn eurerseits mit den entsprechenden Zahlen versorgt.
      gruß
      Kurt
    • Hallo,



      Wir haben ca.3400 euro monatlich da ich noch einen 400 euro job zusätzlich mache.


      Dann machst Du mit Deinem Teilzeitjob 2.000€ im Monat?

      Ok, wenn ich jetzt noch mal nachlese, 2 Kinder lebe bei euch, dann verbleiben etwa 1.400€ bei Deinem LG?

      Was soll den das Häuschen im Monat kosten? Zins und Tilgung?

      Man darf so etwas echt nicht zu spitz kalkulieren.



      Wenn deine Aussage stimmt, das der Hauskauf billiger kommt als die jetzige Miete, dann könnte ein Familiengericht argumentieren, dann ist ja in Zukunft mehr Geld für Unterhalt vorhanden.

      Ein wohnwerter Vorteil erhöht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.


      LG nero
    • Hallo xButterblumex,


      Eins wundert mich schon:


      Wenn ihr 3400€ Einkommen habt ( du 400€ davon) bleiben 3000€


      Von den 3000€ gehen 368€ Kindergeld runter. Das Einkommen deines Mannes dürfte demnach ca. 2600€ betragen.


      Wie ensteht da ein Mangelfall?


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo xButterblumex,

      XButterblumex schrieb:

      ch schrieb ich habe zu meinem job zusätzlich einen 400 euro job und davon werden insg. 12 % angerechnet.
      Mein Mann hat ein Einkommen von 1600 euro.

      sorry, habe ich falsch interpretiert (gelesen).


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: ( gelesen) noch eingefügt.

    • Hallo Butterblume,

      falls du überhaupt noch mitliest:

      Eventuell würde ein sog. Wohnwertvorteil das Einkommen deines Mannes erhöhen. Ist die Summe der anzurechnenden Belastungen (Zinsen plus Kosten, die auf einen Mieter umgelegt werden können, z.B. Instandhaltungskosten; NICHT berücksichtigt werden können die Tilgungsleistungen, da sie vermögensbildend sind!) niedriger als der theoretisch zu erzielende Mietpreis, dann erhöht die Differenz das Einkommen.
      Gehört das Haus offiziell zur Hälfte dir, gilt aber nur der halbe Wohnwert, da nicht davon auszugehen ist, dass du einer Vermietung zustimmen würdest (dazu gibt es Urteile).

      Ob, wie pastafrass schreibt, tatsächlich im Mangelfall in die Immobilie vollstreckt werden kann (v.a., wenn sie gar nicht zu 100 % ihm "gehört"), weiß ich nicht. Eventuell wäre es dann sinnvoll, das Haus ganz auf dich laufen zu lassen, falls dein Mann da mitmacht.
      Wer mietfrei im Haus des neuen Partners lebt, dem können keine fiktiven Einkünfte durch Wohnwertvorteile zugerechnet werden. Allerdings kann der Selbstbehalt gekürzt werden, was bei euch (da Mangelfall) vermutlich passieren würde.

      Ich würde mich da sicherheitshalber von einem Anwalt beraten lassen.

      Gruß, HT