Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob man seine Aussagen schwarz auf weiß belegen muss, wenn man PKH beantragt.
Angeblich gibt es hier ja eine richterliche Vorprüfung, und PKH wird nur gewährt, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Mein RA ging selbstverständlich davon aus, dass mein Kind (da noch in der Schule) PKH erhält, wenn es tatsächlich seine Drohung wahrmacht und Klage einreicht (Mehrbedarf für Privatschule). Bisher konnte uns aber nichts Konkretes vorgelegt werden, und die meisten Aussagen bisher entpuppten sich als bloße Behauptungen.
Bekommt man wirklich so leicht PKH und kann es "mal versuchen", ohne ein nenneswertes finanzielles Risiko einzugehen?
Danke vorab und Gruß,
HT
mich würde interessieren, ob man seine Aussagen schwarz auf weiß belegen muss, wenn man PKH beantragt.
Angeblich gibt es hier ja eine richterliche Vorprüfung, und PKH wird nur gewährt, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Mein RA ging selbstverständlich davon aus, dass mein Kind (da noch in der Schule) PKH erhält, wenn es tatsächlich seine Drohung wahrmacht und Klage einreicht (Mehrbedarf für Privatschule). Bisher konnte uns aber nichts Konkretes vorgelegt werden, und die meisten Aussagen bisher entpuppten sich als bloße Behauptungen.
Bekommt man wirklich so leicht PKH und kann es "mal versuchen", ohne ein nenneswertes finanzielles Risiko einzugehen?
Danke vorab und Gruß,
HT