Grundstück Nutzung nach Scheidung

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    • Grundstück Nutzung nach Scheidung

      Hallo,


      wir leben im Trennungsjahr Monat 9. Wir besitzen ein Grundstück das
      nur mit dem Namen meines Partners im Grundbuch eingetragen ist.
      Der Kauf während der Ehe ist
      nachweisbar.
      Nachdem ich in einer neuen Patrtnerschaft lebe werde ich mit allen möglichen geärgert deswegen möchte ich Vorsorgen.


      Frage: „Wie kann ich mich vorsorglich davor schützen, daß mir die Nutzung des
      Grundstücks entzogen werden kann“?


      Meine Idee: Mit langfristiger Verbachtung vor der Scheidung
      o. ä. :?:

      Danke für alle Antworten 8o

      Es grüßt Freiheitf
    • Hallo Freiheitf,

      Das Grundstück gehört dem Partner der im Grundbuch eingetragen ist.

      Und nur der kann das Grundstück verpachten.

      Du könntest es aber natürlich von ihm längerfristig pachten.

      Dir steht im Zuge des Zugewinnausgleiches aber möglicherweise ein €-Betrag vom Grundstück zu.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Grundstück Nutzung nach Scheidung

      Hallo freiheitf,

      solange Eure Ehe nicht geschieden ist, kannst Du die Immobilie (mit-)nutzen. Du mußt allerdings damit rechnen, dass insoweit Nutzungsentschädigungsansprüche auf Dich zukommen. Nach der Rechtskraft der Scheidung hast Du kein Nutzungsrecht mehr

      Soweit ihr Eure Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt habt, gilt das von edy gesagte hinsichtlich etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche. Der Zugewinnausgleichsanspruch ist immer ein Geldanspruch.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

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