Was muss passieren damit es ein Gutachten gibt ?

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    • Fuchur schrieb:

      Als Tipps bekamen wir den Jungen aufzuklären und ihm sozusagen zu sagen dass seine Mutter die ist die Schuld ist.
      Er sei alt genug.

      Das ist nicht unser Weg und war es nie.
      Sicherlich schimpfe ich hier über sie und rege mich mal auf wenn ich mit meinem Mann alleine bin.
      Aber der Junge liebt seine Mama und das soll er auch. Es reicht wenn sie uns schlecht macht vor ihm.


      Hallo Fuchur,

      ich weiß nicht, ob man euch wirklich geraten hat, dem Jungen zu sagen, dass seine Mutter "schuld" ist oder ob das deine/eure Interpretation ist, aber ich denke, dass der Rat, ehrlich zu sein, gut ist und definitiv nichts mit "schlechtmachen" zu tun hat.

      Ich habe auch immer gezögert und letztlich nie offen mit meinem Kind über die Sache gesprochen, zuerst, weil ich dachte, dass es dafür noch zu klein/jung ist und damit überfordert sein könnte, dann, weil ich, wie du, dabei das Gefühl gehabt hätte, (zu) negativ über die Mutter zu reden und den Loyalitätskonflikt, in dem sich das Kind befindet, nur noch mehr zu verstärken.
      Aber: Die Wahrheit zu schildern und das eigene Erleben in Ich-Form, ohne Dinge zu erfinden, ohne zu lügen, hat nichts mit "Schlechtmachen" zu tun, man kann das Ganze ja "dosiert" und kindgerecht tun.
      Bedenke:
      Die Kindsmutter unterlässt ihre Beeinflussung und Manipulation nicht, und wenn das das Einzige ist, das der Junge hört, wie soll er sich dann irgendwann ein ausgewogenes Bild machen können?

      Aus heutiger Sicht würde ich offener mit dem Thema umgehen.
      Ich hatte auch gedacht, dass mein Kind schon selbst merken würde, was da läuft, wenn es erst alt genug ist. Die jahrelange "Gehirnwäsche" durch die Kindsmutter war am Ende aber leider wirkungsvoller, ich habe mein (inzwischen volljähriges) Kind seit fast 2 Jahren nicht mehr gesehen und bekomme noch nicht einmal die Chance, Dinge richtigzustellen.

      Gruß, HT
    • Ihr wirkt planlos.

      Wichtig ist zunächst einmal der Umgang. Umfangreich, regelmäßig und zuverlässig.
      Sobald ein Umgang ohne triftigen Grund ausfällt (ein triftiger Grund ist ein transportunfähig krankes Kind und NUR das, belegt durch ein entsprechendes Attest), sofort Ordnungsgeldantrag und Anruf beim Jugendamt oder wahlweise Verfahrensbeistand mit der Bitte um Vermittlung. Funktioniert das nicht, Antrag auf Umgangspflegschaft und das alles zügig.

      Das Schlimmste, was man tun kann, ist, warten und hoffen, wenn es umsolche Umgangsprobleme geht, denn jeder ausgefallene Termin und jede verstrichene Woche macht das Problem größer.

      Man muss auch nicht von 0 auf 100, also von Umgangboykott zu Wechselmodell. Richter und Co. sind da oft relativ vernünftig. Wenn Umgang beschlossen ist, gilt es erst einmal, den konsequent auch durchzusetzen und umzusetzen und zu reagieren, sobald das nicht funktioniert. Läuft das dann über einige Monate und die Rückmeldungen z.B. der Umgangspflegschaft sind positiv, Antrag auf Umgangsausweitung... so kommt man nach und nach in eine deutlich(!) sinnvollere Position um dann erneut aber bedacht das Sorgerecht zu beantragen, nachdem man wiederholt versucht hat, sich mit der Mutter z.B. über die Gesundheitsfürsorge (Impfungen) oder die Schulwahl auszutauschen und ihrerseits einfach rundheraus abgeblockt wird.
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    • Hallo

      @ Pigtail , ich zitiere mal :

      "Nach Meinung der OLG-Richter stand im anhängigen Fall nicht die formale Frage der Zustimmung der Mutter, sondern die Frage des Schutzes des Kindeswohls im Vordergrund.Dieses bewerte der Gesetzgeber zutreffend in sämtlichen das Sorgerecht betreffenden Vorschriften höher als die übrigen Rechte der Beteiligten. Es steht allerdings zu befürchten, dass in den Fällen, in denen die Kindesmutter keine Bereitschaft zur Verständigung mit dem Vater zeigt, Gründe des Kindeswohls regelmäßig gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Grundrechtlich stellt sich dies, zumindest aus Sicht es Vaters, aber als eine Zwickmühle dar. (OLG Schleswig, Beschluss v. 22.12.2011, 10 UF 171/11).
      Im Ergebnis kann man dieser Entscheidung nur zustimmen. Das gemeinsame Sorgerecht von Eltern, die keine Übereinstimmung im Interesse des Kindes zu Erziehungsfragen etc. finden, dient eben nicht dem Kindeswohl. Es kann und darf nicht sein, dass die Konflikte der Eltern dann über Streit um das Sorgerecht bzw. bei einem gemeinsam auszuübenden Sorgerecht über die Art und Weise der zu treffenden Entscheidungen fortgesetzt werden und das Kind quasi dazu benutzt wird, dem anderen Schwierigkeiten zu machen. Wer als nichtehelicher Vater ein gemeinsames Sorgerecht haben will, sollte daher vorher zu einem normalen und spannungsfreien Verhältnis zur Mutter sorgen und das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn es besteht, nicht missbrauchen. Kinder leiden unter Streitigkeiten der Eltern enorm und können psychische Schäden für ihr ganzes Leben behalten. Das ist auf jeden Fall zu verhindern – das Kindeswohl geht vor."
      Daher würde aktuell davon abgeraten, da das OLG Schleswig derzeit eher so entscheidet und es aktuell keine Entscheidungen gibt bei denen mein Mann miteinbezogen werden müsste.


      @ Tüftels
      Was meinst Du mit planlos?
      Ich fühle mich ehr hilflos.
      Ärztliches Attest wurde erneut abgelehnt, die Mutter entscheidet wann das Kind zu krank ist. Erst wenn es zu oft passiert oder vor nachweisbar geplanten Kurztripps muss sie es nachweisen.
      Es sind nun mal wieder etwa 7 Umgänge mit genauem Datum und Zeiten festgelegt, den Rest bitte bei der Erziehungsberatung ausmachen ( wie immer )
      Wir warten jetzt mal ab, demnächst ist der erste Termin bei der Beratung.
      Umgang ist nächste Woche Samstag wieder.
      Wenn jemand helfen möchte : http://igg.me/p/1068839/x/9498685
    • Hallo
      Nach langer Zeit mal ein Update.
      Vorgestern hat nun die neue Beratungsstelle die Beratung abgebrochen, sie sehen da keinen Sinn drin jemals eine Verbesserung zu erzielen.
      Kind ist bei uns fröhlich, genießt, geht aus sich raus, moderiert Shows im Kinderzimmer, schläft gut, isst, und rechnet wann es das nächste Mal kommen darf und freut sich drauf.
      Zuhause scheint er hineinzukommen und alles war doof, ihm zuviel etc.
      Mutter dreht ab. Ich glaube nun dass er das so macht und sie es nicht erfindet.
      Beziehungsweise kommt es natürlich auf die Fragetechnik an, wenn die Antworten schon in der Frage sind ....

      Die Möglichkeit dass er es ihr recht machen will bestreitet sie wehemennt.

      Nun geht es wieder vor Gericht um den Umgang zu erweitern.
      Auf Mails keine Reaktion, nach wie vor wissen wir nix von Allergien.
      Ach doch, unsere Katze muss weg, da sei er hoch allergisch. Komisch dass er das nicht weiß und sehr sehr genervt ist wenn ich ihn bitte sie nicht zu streicheln und zu knuddeln weil er ja allergisch ist.

      Alles doof :( Und natürlich dürfen die das vor Gericht nicht aussagen weil sie ja neutral sein sollen von der Beratung.
      Die zweite Beratungsstelle dieses Jahr die abbricht.
      Wenn jemand helfen möchte : http://igg.me/p/1068839/x/9498685
    • Hallo Fuchor,

      ich kann mich den Kommentaren von Tüftels nur anschließen, beherzigt die. Wenn Sie diverse Termine nicht einhält, dann wäre es wohl mal ratsam, beim Gericht ein gewisses Ordnungsgeld vorher zu erwirken. Das dann konsequent verfolgen. Ihr müssen da ganz klare Grenzen gesetzt werden. Das ist wie bei einem Kind dem man sagt wenn Du das oder das tust, dann mache ich das. Das Kind sucht seine Grenzen und geht solange so weit, bis jemand Stop und nicht weiterr sagt und das dann auch durchzieht. Erst dann wird sich etwas ändern. Das wichtigste wäre jedoch gemeinsame Sorgerecht. Ich finde es gut, das Du deinem Mann so den Rücken stärkst.

      Übrigens, um sich zu bekriegen gehören immer zwei. Einmal derkenige, der das unbedingt will und der andere, der das zuläst und eben darauf eingeht. Das mit der anderen Gemeind kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ist das Kind denn umgezogen? Vielleicht hilft es ja, das mit den vielen vielen Versuchen der 7 Jährigen Beratung darzustellen? Wenn beispielsweise viele Zeugen (Berater) diese Ausbrüche bestätigen bzw. hierzu als Zeugen bereit wären?

      Wünsche euch viel Glück und die Kraft die ihr braucht.

      Trotz alledem gibt es trotzdem andere, denen es diebezüglich noch schlechter geht...
    • Guten Morgen

      Nun kommt es zu einem Gutachten, welches das Jugendamt auf den Weg gebracht hat.
      Hier sind ja viele Profis, daher wäre es toll, wenn mir jemand die Fraen an den Gutachter übersetzen kann.



      1. Welche Unterstützung brauchen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung des Umgangs?

      2. Welche Ausgestaltung der elterlichen Sorge dient dem Kindeswohl am meisten?

      3. Welche Ausgestaltung des Umgangs dient dem Kindeswohl am meisten?

      4. Welche Unterstützung bedürfen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung der elterlichen Sorge?

      Kennt sich damit jemand aus, was bedeutet das genau?

      Ich habe etwas gegoogelt und festgestellt, dass diese Fragen wohl leider sehr sehr schlecht gestellt sind und dieses Gutachten damit leicht anfechtbar ist.
      Ich las, dass das Wort Kindeswohl eigentlich gar nicht vorkommen soll, weil es nicht definiert ist im Recht.
      Und auch dass ein Richtter die Entscheidung ob Sorgerecht und wie gar nicht einem Gutachter überragen darf.
      Laut dem was ich las sind diese Fragestellungen viel zu indirekt und interpretierbar.

      Was sagt ihr dazu ?
      Und wie verhält man sich am Besten? Darf man sagen dass man sich Sorgen um die Entwicklung des Kindes macht und dies begründen? Oder redet man dann schon schlecht über die Mutter?

      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      Wenn jemand helfen möchte : http://igg.me/p/1068839/x/9498685