bereinigtes Nettoeinkommen???

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    • bereinigtes Nettoeinkommen???

      Hallo alle hier

      Habe mal Fragen zum bereinigten Nettoeinkommen.
      Was gehört alles dazu?
      Was kann man abziehen?

      Ich habe 2 Söhne (19 und 17 Jahre). Für den älteren zahle ich kein Unterhalt, für den anderen 420,-€.
      Nun habe habe ich Post vom Anwalt und soll für den älteren zahlen(mit der Kindesmutter ).
      Ich habe ca.2800.-€ Netto.
      Ich habe ein Haus mit ca 700,-€ Kreditraten
      Fahrt zur Arbeit 10km (einfache Fahrt).

      Wie wird das alle berechnet???

      Vielen Dank im voraus

      LG
      Bernd
    • ER hat keinen Schulabschluss. mit 15 von der Schule, dann in ein Jugenddorf,wo er Schule und Berufsvorbereitung angefangen hat.Nach 8Wochen alles hingeschmissen.Dann noch einmal dort versucht,wieder nichts.Dann vom Arbeitsamt Praktikum angefangen, nach 2 Tagen auf gehört.
      Bis 18 habe ich dann bezahlt.Titel ist mit 18 ausgelaufen. Mit 17 hat er angefangen mit Drogen.Darauf habe ich Kontakt abgebrochen,da er bei mir zuBesuch war und dort auch konsumiert hat.Mit 18 wurde er erwischt mit 50 gr, bei Hausdurchsuchung.kam vor Gericht und bekam Strafe = Sozialstunden.
    • Hallo beko62,

      ein volljähriges Kind hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich entweder in der schulischen oder in der Berufsausbildung befindet. Trifft das auf ihn zu? (Prüfstein: Gibt es für ihn Kindergeld?)

      Zur Ermittlung des Einkommens:
      1. alle Einkünfte addieren (Netto plus Steuerrückerstattung plus evtl. weitere, z.B. Zinseinkünfte, Mieteinkünfte, falls vorhanden, geldwerte Vorteile, z.B. Firmenwagen)
      2. Vorsorge- und andere Aufwendungen abziehen (z.B. private KV, private Rentenvers., Lebensvers., berufsbedingte Ausgaben, ...) HIer am besten in die Leitlinien des zuständigen OLG schauen, da z.T. unterschiedlich
      Zu den berufsbedingten Aufwendungen zählen nicht nur Fahrtkosten, auch Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitszimmer, Berufskleidung, usw.

      Was Kreditraten betrifft, so kommt evtl. ein Wohnwertvorteil ins Spiel. Zu berücksichtigen sind nur die Zinsen plus die Kosten, die auf einen Mieter umgelegt werden könnten, nicht aber die Tilgung, da Vermögensbildung. Könntest du mehr Miete erzielen, als dich das Haus kostet, würde das dein Einkommen ggfs. erhöhen.

      Da auch die Kindsmutter unterhaltspflichtig ist, muss auch deren Einkommen bekannt sein. Beide bereinigte Einkommen werden addiert, dies ergibt die Einstufung in die DDT. Dann wird gequotelt, wobei ein Selbstbehalt von 1200 € abgezogen wird. Du kannst außerdem bei der Quotelung den Unterhalt für das minderjährige Kind abziehen. Maximal musst du aber das bezahlen, was du bei alleiniger Finanzierung zahlen müsstest.
      Bei Volljährigen wird das Kindergeld komplett verrechnet.

      Da fällt mir ein: Die DDT gilt für ihn ja vermutlich gar nicht mehr, da er, wie es sich anhört, weder bei dir noch bei der Mutter lebt, oder? Dann stehen ihm pauschal 670 € zu, davon gehen 184 € Kindergeld ab, der Rest muss anteilig nach Einkommen von dir und der Kindsmutter finanziert werden.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo Bernd,

      Nein ist er nicht.
      Er macht jetzt (angeblich) ein Praktikum in einem Jugendzentrum und möchte ab August im Abendkollegden Schul abschluss 10a nach machen. um danach eine Ausbildung als Erzieher oder Sozialhelfer zubemühen.

      Dann hat sich die Berechnung vorerst erledigt.

      Sollte er dann in Schule/Ausbildung sein,kommt die Antwort von @Hochtief zum tragen.

      Schreibe dem Anwalt, das der Sohn einen Nachweis erbringen soll, das er in Schule/Ausbildung ist.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • OHHHH
      Habe was mit den Zitaten falsch gemacht... Entschuldigung.....Weiss nicht wie das geht...
      Habe den Beitrag mit den "Zitaten" gelöscht (Edy). Benutze die Vorschau, bevor du den Beitrag sendest.

      Hallo edy

      Das heisst das ich erst ab August zahlen muss???Wenn er wirklich die Schule anfängt???

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Bernd,

      beko62 schrieb:

      Nun habe habe ich Post vom Anwalt und soll für den älteren zahlen(mit der Kindesmutter )

      Wessen Anwalt? Da dein Sohn noch bei Mama wohnt, könnte es da nicht sein, dass es ihr Anwalt ist? Unterhalt muss der Volljährige von dir aber selbst bzw. durch ihn beauftragten Anwalt fordern.
      Wie begründet der Anwalt den Unterhaltsanspruch? Wäre interessant, da ich wie auch edy und die anderen gar keinen berechtigten Unterhaltsanspruch sehen. Erst wenn er sich in einer Ausbildung befindet, kann das sinnvollerweise geprüft werden.
      Deinen jüngeren Sohn bezahlst du offenbar nach der Düsseldorfer Tabelle. Wer hat das berechnet? Und gibst es darüber einen Titel? Ich frage deswegen, weil mir der Betrag etwas hoch vorkommt (5. Stufe, 2701 - 3100 € bereingtes Einkommen). Wenn es sich bei den von dir angegebenen 2800 tatsächlich um dein unbereinigtes Netto handelt und auch keine größeren Steuererstattungen sowie Weihnachtsgeld etc. erhältst, müsste es nach einer Bereinigung geschätzt bestimmt eine Stufen drunter liegen.
      Noch was:

      beko62 schrieb:

      Die Kindesmutter hat ca 1300€ Rente. Also 800.-€ Sebstbehalt.

      Gegenüber dem Volljährigen beläuft sich ihr Selbstbehalt eher auf 1200. Welches Oberlandesgericht ist für dich zuständig?


      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo,
      nach meiner Kenntnis darf der Anwalt der Kindesmutter - falls er das ist - nicht gleichzeitig auch die Interessen des Volljährigen auf Unterhalt vertreten, weil auch die Kindesmutter zum Volljährigenunterhalt zumindest rechnerisch heranzuziehen ist.
      Edy und Hochtief haben aber zu Recht darauf hingewiesen, dass gegenwärtig offenbar keine Unterhaltsverpflichtung besteht und außerdem der unterhaltsberechtigte Volljährige vermeintliche oder tatsächliche Ansprüche selber geltend machen muss.

      Viele Grüße

      heute
    • beko62 schrieb:

      Hallo HT

      Habe das mit den Kreditraten nicht verstanden. Ist ein Haus nicht auch so zubewerten als ob ich Riester oder private Rentenvers. mache???

      Die Kindesmutter hat ca 1300€ Rente. Also 800.-€ Sebstbehalt.


      Hallo beko,

      das sind 2 verschiedene Dinge. Könntest du theoretisch mehr Miete erzielen, als du an Kosten hast, erhöht dies zunächst ggfs. dein Einkommen um diesen sog. Wohnwertvorteil.

      Da du private Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst (Höhe bzw. max. Betrag: siehe Leitlinien deines OLG) und es dem Gesetzgeber egal ist, WIE du das machst (Rentenvers., Haus, ....), kannst du evtl. einen Teil der Tilgung als Altersvorsorge geltend machen. Wenn du "Pech" hast, zahlst du aber faktisch mehr, als du geltend machen kannst.

      Was den Selbstbehalt betrifft, so gilt i.d.R. der angemessene (1200 €). Offiziell bringt die KM damit nur 100 € in die Quotelung ein, sodass im Grunde weiterhin nur du bezahlst. Der notwendige SB (800 €) gilt i.d.R. nur im Mangelfall (liegt hier nicht vor).

      Kannst du die höheren Einkünfte der KM belegen (Nebenjob und Mieteinnahmen)? Sie muss diese angeben! Das Problem ist, dass du ihr Detektivkosten meines Wissens nach nur dann in Rechnung stellen kannst, wenn ein "Schaden" eingetreten ist, du also wegen ihres Verschleierns mehr zahlen musst. "Präventiv" eingesetzte Maßnahmen sind dein "Vergnügen".
      Fordere sie auf, auch die anderen Einkünfte offenzulegen!

      Ich pflichte außerdem Kurt bei, der darauf hinweist, dass nur der volljährige Sohn (NICHT dessen Mutter!) den Anspruch geltend machen kann und seinen Anspruch belegen muss (Schulnachweis bzw. Ausbildungsnachweis).

      Mir scheinen 420 € Unterhalt für den jüngeren Sohn ebenfalls etwas viel bei einem unbereinigten Netto von 2800 €.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo alle.
      1.) Mein Sohn hat den Anwalt beauftragt. (Die KM hat Ihn sicher solange genervt, bis er das dann macht)

      2.)Wie begründet der Anwalt den Unterhaltsanspruch?
      Antw.: " Seit dem 22.10.2013 absolviert Ihr Sohn ein Praktikum im Jugendzentrum.Dieses Praktikum wird voraussichtlich bis 31.7.2014 andauern.Das Prktikum ist unentgeldlich.Bescheinigung liegt bei.
      Im laufenden Monat März wird sich Ihr Sohn beim Abendkolleg mit dem Ziel, ab August2014 den Schulabschluss 10 a zu erlangen, anmelden.Im Anschluss beabsichtigt er, sich um eine Ausbildungsstelle als Erzieher oder Sozialhelfer zu bemühen.Angesichts der nun zielstrebigen Ausbildungsfortführung haben wir Sie aufzufordern, Ihrem Sohn Unterhalt zu gewähren." Wortlaut des Briefes den ich bekommen habe.

      LG
      Bernd
    • Hallo Bernd,

      ist das Praktikum für die angestrebte Ausbildung eine Voraussetzung, d.h. zwingend vorgeschrieben? Dann besteht hierfür ein U-Anspruch (OLG Zweibrücken RR 2006, 1660). Wenn nicht, muss sich der Volljährige darauf verweisen lassen, dass er erst wieder mit Beginn der Schulausbildung "bedürftig" ist.

      Solange mir die Schulbescheinigung nicht vorliegt, würde ich nichts titulieren. Er muss der Bedarf belegen, nicht behaupten.
      Auch würde ich mir, gerade bei der Vorgeschichte, regelmäßig Zeugnisse vorlegen lassen, damit du nicht brav zahlst, obwohl die Schule vielleicht längst erneut abgebrochen wurde.

      Berechnen kann man ja trotzdem schon mal.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo HT

      Komme gerade vom Anwalt
      Mit deinen Beiträgen liegst du richtig. Selbstbehalt der Mutter 1200€.Mein Anwalt hat Ihr geschrieben das Sie die Mieteinnahmen und den Nebenjob noch angeben muss. Mal sehn wie Sie darauf reagiert.

      Ausserdem rechnet er nochmal den Unterhalt des andren Sohnes aus, liegt wahrscheinlich wirklich eine Stufe zuhoch.

      Möchte mich hier bei allen herzlich bedanken.

      Melde mich wenn es wieder was neues gibt.

      LG
      Bernd
    • Hallo an Alle

      Wollte mal eben den Stand der Dinge schreiben.
      Mein Anwalt hat meinem Sohn(Anwalt) geschrieben, das wir erst Unterhalt zahlen, wenn eine Schulbescheinigung vorliegt.
      Da im August die Schulen angefangen haben (NRW),dachte ich jetzt bekomme ich Post. Aber bis Heute hat sich keiner bei mir /meinem Anwalt gemeldet.
      Mal sehen was weiter wird.

      Gleiches Problem habe ich mit dem 2ten Sohn (in kürze). Er wird im Dezember 18 und ich werde den KU ab Januar nicht mehr bezahlen.
      Denn er geht schon seit der 7ten Klasse nicht mehr zur Schule...(Titel geht nur bis 18Jahre)

      Warten wir mal ab, wenn die monatliche Zahlung nicht mehr bei der KM aufs Konto geht,was dann passiert.

      Möchte mich nochmal bei allen bedanken hier!!!
      Ich bin sehr froh, das ich hier schnellste und kompetente Antworten bekommen habe.

      Schön das es euch gibt.

      LG
      Bernd
    • Hallo Bernd,

      hast Du noch Kontakte zu den beiden Söhnen oder ist das Verhältnis eher zerrüttet?

      Die befristeten Titel, sind das JA-Urkunden? Gab es zwischendurch mal Gerichtsurteile oder -beschlüsse zum Kindesunterhalt? Ich frage das nur im Hinblick auf evtl. Unterhaltsansprüche nach dem 18. Geburstag des 2. Sohnes.

      Wurde eine Beistandschaft eingerichtet?
    • Hallo,
      Habe keinen Kontakt zu meinen Söhnen.

      Die Titel sind JA-Urkunden. Kein Gerichtsurteil oder beschluss zum Ku.
      Ich denke das er mich verklagen muss, sollte er zur Schule gehen.
      Dann brauche ich aber die Schulbescheinigung und ich will wissen, wie oft er wirklich zur Schule geht. Heisst : ich will Nachweise von Ihm.

      Was ist eine Beistandschaft???

      LG
      Bernd