Hallo an alle Interessierten,
ich möchte auf einen äußerst interessanten und sehr aktuellen Beschluss des BGH vom 19.02.2014 mit dem Aktenzeichen XII ZB 165/13 hinweisen, der im Internet auf der Seite des Bundesgerichtshofs abrufbar ist.
In dem entschiedenen Fall war das Jugendamt zum Vormund für ein minderjähriges Kind bestellt worden, dass sich in einer Pflegefamilie befand. In einem Umgangsregelungsverfahren, in dem der Vater die Gewährung von Umgang beantragt hatte und an dem das Jugendamt in seiner Eigenschaft als Vormund beteiligt war, während eine Beteiligung der Pflegeeltern nicht gegeben war, wurde zwischen dem Vater und dem Jugendamt - nicht unter Beteiligung der Pflegeeltern - eine Umgangsregelung getroffen. Das Kind lehnte allerdings Umgangskonmtakte mit dem Vater ab.
Hier stellte sich die Frage, ob das Jugendamt als Verpflichteter der Umgangsregelung alles Zumutbare getan hatte, um die Umgangsregelung durchzusetzen und wenn dies nicht der Fall war, ob zur Erzwingung der Durchsetzung ein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt festgesetzt werden kann. Diese Frage wurde vom BGH grundsätzlich bejaht.
Mit freundlichen Grüßen
Prinzip
ich möchte auf einen äußerst interessanten und sehr aktuellen Beschluss des BGH vom 19.02.2014 mit dem Aktenzeichen XII ZB 165/13 hinweisen, der im Internet auf der Seite des Bundesgerichtshofs abrufbar ist.
In dem entschiedenen Fall war das Jugendamt zum Vormund für ein minderjähriges Kind bestellt worden, dass sich in einer Pflegefamilie befand. In einem Umgangsregelungsverfahren, in dem der Vater die Gewährung von Umgang beantragt hatte und an dem das Jugendamt in seiner Eigenschaft als Vormund beteiligt war, während eine Beteiligung der Pflegeeltern nicht gegeben war, wurde zwischen dem Vater und dem Jugendamt - nicht unter Beteiligung der Pflegeeltern - eine Umgangsregelung getroffen. Das Kind lehnte allerdings Umgangskonmtakte mit dem Vater ab.
Hier stellte sich die Frage, ob das Jugendamt als Verpflichteter der Umgangsregelung alles Zumutbare getan hatte, um die Umgangsregelung durchzusetzen und wenn dies nicht der Fall war, ob zur Erzwingung der Durchsetzung ein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt festgesetzt werden kann. Diese Frage wurde vom BGH grundsätzlich bejaht.
Mit freundlichen Grüßen
Prinzip