Hallo,
hier kurz die Schilderung des Falles:
Der Kindsvater zahl monatlich Unterhalt für zwei Kinder (9,11). Die Kinder leben bei der Mutter.
Der Unterhalt beträgt nach der DT monatlich 309 € pro Kind. Kindergeld geht komplett an die Mutter.
Die Mutter ist ebenfalls berufstätig (~ 1800 € netto).
Die Kinder nehmen jetzt Musikunterricht, was monatliche Kosten von zusammen 100 € verursacht.
Außerdem gibt es eine Mitgliedsschaft im Sportverein zu je 48 € im Jahr. (wird hälftig vom KV übernommen)
Die KM verlangt jetzt die Übernahme der Hälfte der Kosten des Musikunterrichtes.
Sprich monatlich weitere 50 € zum Unterhalt von 618 €.
Muss das als Mehraufwand gezahlt werden oder sind diese Kosten durch den Kindsunterhalt gedeckt?
Laut §6 hat ein Kind zwischen 7-14 Jahren regelbedarfsrelevante Ausgaben von 240,32 €.
Damit liegt der Unterhalt 69 € über dem Regelbedarfssatz.
Wie ist hier die Rechtslage?
hier kurz die Schilderung des Falles:
Der Kindsvater zahl monatlich Unterhalt für zwei Kinder (9,11). Die Kinder leben bei der Mutter.
Der Unterhalt beträgt nach der DT monatlich 309 € pro Kind. Kindergeld geht komplett an die Mutter.
Die Mutter ist ebenfalls berufstätig (~ 1800 € netto).
Die Kinder nehmen jetzt Musikunterricht, was monatliche Kosten von zusammen 100 € verursacht.
Außerdem gibt es eine Mitgliedsschaft im Sportverein zu je 48 € im Jahr. (wird hälftig vom KV übernommen)
Die KM verlangt jetzt die Übernahme der Hälfte der Kosten des Musikunterrichtes.
Sprich monatlich weitere 50 € zum Unterhalt von 618 €.
Muss das als Mehraufwand gezahlt werden oder sind diese Kosten durch den Kindsunterhalt gedeckt?
Laut §6 hat ein Kind zwischen 7-14 Jahren regelbedarfsrelevante Ausgaben von 240,32 €.
Damit liegt der Unterhalt 69 € über dem Regelbedarfssatz.
Wie ist hier die Rechtslage?