Musikunterricht Mehrbedarf?

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    • Musikunterricht Mehrbedarf?

      Hallo,

      hier kurz die Schilderung des Falles:

      Der Kindsvater zahl monatlich Unterhalt für zwei Kinder (9,11). Die Kinder leben bei der Mutter.
      Der Unterhalt beträgt nach der DT monatlich 309 € pro Kind. Kindergeld geht komplett an die Mutter.
      Die Mutter ist ebenfalls berufstätig (~ 1800 € netto).

      Die Kinder nehmen jetzt Musikunterricht, was monatliche Kosten von zusammen 100 € verursacht.
      Außerdem gibt es eine Mitgliedsschaft im Sportverein zu je 48 € im Jahr. (wird hälftig vom KV übernommen)

      Die KM verlangt jetzt die Übernahme der Hälfte der Kosten des Musikunterrichtes.
      Sprich monatlich weitere 50 € zum Unterhalt von 618 €.

      Muss das als Mehraufwand gezahlt werden oder sind diese Kosten durch den Kindsunterhalt gedeckt?

      Laut §6 hat ein Kind zwischen 7-14 Jahren regelbedarfsrelevante Ausgaben von 240,32 €.
      Damit liegt der Unterhalt 69 € über dem Regelbedarfssatz.

      Wie ist hier die Rechtslage? :?:
    • Hallo Nigasally,

      M.E nach ist der Musikunterricht Mehrbedarf und im Verhältnis ihrer Einkommen von Vater/Mutter zu tragen.
      laut §6 hat ein Kind zwischen 7-14 Jahren regelbedarfsrelevante Ausgaben von 240,32 €.

      Damit liegt der Unterhalt 69 € über dem Regelbedarfssatz.
      Aus welchem Rechtsgebiet stammt dieser §6 ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • hallo Nigasally,

      vom normalen Menschenverstand her denke ich, ist es kein Mehrbedarf. Immerhin stehen der KM knapp 2.800,- netto zur Verfügung, davon allein 1000 Euro monatlich für zwei Kinder. Da kann Musikunterricht, der ja nur ein gerade just in diesem Moment ein interessantes Hobby darstellt, keine Mehraufwand sein, den du noch mitfinanzieren müsstest. Morgen sind es dann vielleicht ein Pferd, Reitunterricht und ein Segelkurs? Ich weiß, dass Mütter gerne raffgierig alles angeblich zusätzliche vom Vater bezahlt haben möchten. Wenn du sowieso schon mehr zahlst und anteilig sogar den Sportverein zahlst, ist das doch wirklich mehr als genug!

      Vor allem, wenn du dich jetzt darauf einlässt, nimmt das Nachfordern kein Ende mehr.

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo,

      Musikunterricht ist zunächst mal kein Mehrbedarf und wäre daher aus dem Unterhalt zu decken.

      Anders sieht es aus, wenn das Kind eine besonderes musikalisches Talent aufweist. Da geht es dann aber um eine Musikausbildung. Dazu folgendes AZ:

      BGH v. 11.4.2001 – XII ZR 152/99

      In dem Urteil ging es um einen angehenden Pianisten, welcher Mehrdedarf geltend machte.

      Normaler Musikunterricht, z.B. zum Zwecke des Erlernen eines Instrumentes, ist kein Mehrbedarf.

      Auch der Sportverein ist kein Mehrbedarf. Aber ist ja nett, wenn sich der Papa hälftig daran beteiligt.

      LG chico
    • Hallo,

      ich sehe das wie chico. Wenn es nicht gerade um angehende Musikstudenten geht, die einer besonderen Förderung bedürfen, ist die Finanzierung Teil des Regelunterhalts. Mehrbedarf muss wirtschaftlich zumutbar und sachlich begründet sein. Außerdem ergeben sich die Haftungquoten anteilig nach Einkommen und nicht automatisch 50:50.

      Gruß, HT
    • Hallo,
      danke schon mal für die Antworten.

      Ich hatte den Regelbedarfssatz von der BMJV Seite (§ 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte).
      Mittlerweile habe ich den erhöhten Satz für 2014 gefunden und der liegt immer noch unter dem monatlichen Unterhalt.
      Der Musikunterricht ist ganz normaler Unterricht den jeder nehmen kann. Von einer überdurchschnittlichen Begabung ist nicht die Rede.
      Also warten wir jetzt erst mal und machen nicht. Zahlen den Unterhalt normal weiter.
      Gruß
    • Hallo zusammen,

      wie fast immer beim Thema Mehr- bzw. Sonderbedarf kann in die eine oder in die andere Richtung argumentiert werden. Ich selber habe, neben einer Betrachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, da eine Richtung gefunden, mit der doch meistens beide Elternteile gut leben können.

      Einfach zu sagen, dass Musikunterricht nur bei einer entsprechenden Begabung auch vom anderen Teil mitfinanziert werden muss, finde ich dann doch zu einfach. Vielleicht sollte man auch einfach mal überlegen, was man gemacht hätte wenn die Beziehung noch bestehen würde. Will man dem Kind bzw. den Kindern dann wirklich den Musikunterricht verwehren, auch wenn diese daran vielleicht Spaß hätten!?

      Musikunterricht ist nichts ungewöhnliches und bestimmt sogar für die meisten Kinder förderlich. Das ist jedenfalls besser, als wenn die Kinder den ganzen Tag vor PS 4 und Co. geparkt werden.

      Das gilt auch für viele andere Dinge... Man muss nur mit dem notwendigen Menschenverstand an die Sache rangehen und nicht gleich auf die Barrikaden, wenn es für die Kinder vielleicht auch mal ein wenig mehr kostet.

      Da schließe ich übrigens beide Parteien mit ein. Es sollte sich um realistische Forderungen handeln und wenn tatsächlich kein geld für sowas da ist, dann muss man es selbstverständlich auch nicht bezahlen.

      Übrigens finde ich, bereits zum wiederholten Mal, die Aussagen von Frau Glück absolut unsäglich und wenig hilfreich. Da werden so gut wie immer die Mütter schlecht geredet, ohne genau zu wissen was im Einzelfall denn überhaupt abläuft, bzw. abgelaufen ist. Kritik kann man ja äußern, aber doch bitte mit Augemaß und in der Regel macht der Ton die Musik, wobei wir wieder beim Thema wären ;)

      LG, Beistand79
    • Hallo Beistand79,

      ich stimme Dir vollumfänglich zu so etwas mit gutem Menschenverstand zu lösen. Der Ansatz wie man sich bei einer weitergeführten Beziehung entschieden hätte ist ein guter Ansatz. Ich überlege mir in so einem Fall auch wie ich auf diese Situation in mehreren Jahren zurückschauen würde. Dazu muss man sich aber mal ne halbe Stunde Zeit nehmen.
      Schwierig finde ich wenn der Kontakt (von finanziellen Forderungen abgesehen) von der Mutter blockiert wird. Und nun kommt meine Meinung für die ich hier im Forum regelmäßig gerügt werde.
      Hat man gute Möglichkeiten zum regelmäßigen und unkomplizierten Umgang mit seinem Kind so ist man viel bereitwilliger ab und an oder auch regelmäßig das Kind zu unterstützen.
      Damit meine ich NICHT DEN KINDERSUNTERHALT!!

      VG Spocky
    • Hallo,

      die Herangehensweise vom Beistand ist schon richtig. Funktioniert ja auch dann, wenn zwischen den Elternteilen alles in Ordnung ist. In den Fällen können sich die Elternteile über solche Dinge einigen. In den Fällen sucht sich aber ein Elternteil keinen Rat in einem Forum wie diesem.

      Dann ist es dem Ratsuchenden sicherlich hilfreicher, er bekommt eine Einschätzung der Rechtslage. Welche hier natürlich nur laienhaft erfolgen darf.

      LG chico
    • Lieber Beistand79,

      ob meine Beiträge grundsätzlich wenig hilfreich sind, dürften je nach Themengebiet wohl eher die Fragesteller beurteilen. Und inwieweit ich Mütter schlecht rede - in diesem Punkt dürften mir viele Männer Recht geben - sie sind leider oftmals so schlecht. Ich bin selbst Mutter, aber fair - zu Kind und Exmann. Und genau das, nicht mehr und nicht weniger erwarte ich von meinen Geschlechtsgenossinnen. Wenn hier ein Vater anfragt, ob er dies auch noch zahlen MUSS, dann ist doch klar, dass er fühlt, dass er abgezockt werden soll.

      In einer bestehenden Familie und auch zwischen zwei funktionierenden Elternteilen kann man viel absprechen - und ganz ehrlich, dann zahlt der Vater bei weitem nicht so viel, wie hier immer an KU gefordert wird und ja auch cash gezahlt werden muss. Denn die Aufrechnung / Monat in der Realität sieht anders aus. Das will nur niemand wahrhaben, weil die Sätze doch so festgeschrieben sind. Wie kann es dann sein, dass ein Kind weniger kostet?!?

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo,

      jetzt noch ein Beitrag von mir völlig unabhängig von der Rechtslage ;)

      Eine Ausgabe, die einvernehmlich hälftig (oder meinetwegen auch gequotelt) getragen werden soll, wird auch einvernehmlich vorher abgesprochen. so wie in einer funktionierenden Beziehung eben auch.

      Ich würde mich, um so ein einseitiges Verhalten nicht durchgehen zu lassen, zumindest für eine gewisse Zeit nicht beteiligen und das klar kommunizieren.

      Gruß Adler
    • Hallo zusammen,

      ich muss Adler beipflichten. In einer funktionierenden Beziehung spricht man sich ab und klärt im Vorfeld, was man sich leisten kann und will. Wenn einseitig und ohne Absprachen Entscheidungen getroffen werden und anschließend die Rechnung geschickt, womöglich noch parallel dazu der Umgang vereitelt, dann darf man sich nicht wundern, wenn zahlende Elternteile irgendwann "blockieren".

      Außerdem sehe nicht nur ich das so wie Frau Glück, dass die Sätze der DDT, so sie denn voll gezahlt werden (können), sehr großzügig bemessen sind und vielen "normalen" Familien oder Zweitfamilien nicht zur Verfügung stehen. Hier aber besteht nicht die Möglichkeit, irgendwo Mehrbedarf geltend zu machen. Das ist nicht immer gleich Polemik. Fairness kann keine Einbahnstraße sein.

      Gruß, HT