Selbstbehalt bei verheiratetem Partner kürzen? Betreuungsunterhalt

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    • Selbstbehalt bei verheiratetem Partner kürzen? Betreuungsunterhalt

      Hallo,


      wie vom Moderator gefordert, ein neuer Thread. Hoffe, die bestehenden Inhalte folgen.


      Zur Frage:Wie sieht das denn mit dem Selbstbehalt aus, wenn es um den Betreuungsunterhalt der Mutter geht? Kann hier entsprechend der Selbstbehalt verringert werden?

      Zahlenbeispiel:
      bereinigtes Einkommen KV: 1250€
      bereinigtes Einkommen Ehepartner KV: 1250€

      Das ergibt für den KV wohl einen Restbetrag von 150€, der an die Mutter zu entrichten ist. In dem Fall nehme ich einfach mal an, dass das Ehepaar gleich viel verdient (zumindest 'bereinigt'), knapp über den 1100€ (das ist wohl 2014 neu? Bin über viele Zahlen gestolpert - von 950, 1000, 1050 und 1100 war alles dabei) Selbstbehalt.

      Gilt diese Herabsetzung auf Grund von 'Synergieeffekten' nur beim Kindesunterhalt? Oder auch beim Betreuungsunterhalt, der gegen die Mutter gerichtet ist?

      Meine Vermutung geht wohl in Richtung Kindesunterhalt. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

      Vielleicht beantwortet das schon meine Frage:

      Es geht in dem Fall dann wohl offensichtlich um einen 'einfachen Mangelfall', da die Kinder definitiv bedient werden können. Sprich: Rang 1 kann bedient werden.
      Da die Kindesmutter 'Rang 2' inne hat, bekommt sie wohl den zu verteilenden Rest - aber es muss keine 'Verschärfung der Bereinigung' durchgeführt werden. Ist das korrekt so?

      Eventuell kann mich hier direkt jemand aufklären?
      Darf ich dann noch kurz mit einer weiteren Frage einhaken?



      Das ergibt für den KV wohl einen Restbetrag von 150€, der an die Mutter zu entrichten ist. In dem Fall nehme ich einfach mal an, dass das Ehepaar gleich viel verdient (zumindest 'bereinigt'), knapp über den 1100€ (das ist wohl 2014 neu? Bin über viele Zahlen gestolpert - von 950, 1000, 1050 und 1100 war alles dabei) Selbstbehalt.

      Gilt diese Herabsetzung auf Grund von 'Synergieeffekten' nur beim Kindesunterhalt? Oder auch beim Betreuungsunterhalt, der gegen die Mutter gerichtet ist?

      Meine Vermutung geht wohl in Richtung Kindesunterhalt. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

      Eventuell kann mich hier direkt jemand aufklären?
      Huhu

      umgekehrt betrachtet würde ich sagen:

      grade bei minderjährigen Kindern wird man schnell , zur Deckung des Mindestunterhalts, Synergieeffekte herbei ziehen.

      LG
      Zur Deckung des Mindestunterhalts für das Kind (Kindesunterhalt) oder für die Kindesmutter (Betreuungsunterhalt)?
      Schade, ich wollte den Beitrag gerade noch ergänzen, kann ihn aber nicht mehr bearbeiten.
      Vielleicht beantwortet das schon meine Frage:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Korrekt.
      Kindesmutter ist Single, beide waren nie verheiratet. Zeugen Kind, beide trennen sich. Kindesmutter erzählt Vater nicht's vom Vatersein. Vater lernt neue Partnerin kennen, verlobt sich, heiratet. Mutter erklärt daraufhin, dass sie von ihm Schwanger ist und nun Unterhalt möchte.

      Ich denke nicht, dass das wichtig ist - aber da man bei dieser ganzen Unterhaltssache nie wirklich weiß, habe ich das einfach dazu geschrieben.
      Vermutlich kann es genauso ein Affärenkind sein - macht wohl keinen Unterschied denke ich. Keine Ahnung, ob das in irgendeiner Weise eine Rolle spielt. Meines bescheidenen Wissensstandes nach kommt es wohl nur darauf an, ob beide mal verheiratet waren miteinander? Das waren sie nicht.

      Wichtig ist nur, dass beide nie verheiratet waren, der Kindesvater es aber vorher war, oder jetzt ist. Weiß nicht, inwiefern dort zu differenzieren ist.

      Ich plädiere persönlich immer noch auf einen 'einfachen Mangelfall'. Bedeutet dass der Kindesvater hier wohl nicht mit 'Synergieeffekten' rechnen muss?
      Für den Kindesvater gibt es aktuell nur: Kindesmutter (nie mit ihm verheiratet gewesen), Kind (kann vollständig unterhalten werden - hier gibt es keinen Mangelfall) und Ehefrau (mit eigenem Verdienst).


      Gruß,
      Geplagter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dergeplagte ()

    • Hallo Geplagter,

      dergeplagte schrieb:


      Korrekt.
      Kindesmutter ist Single, beide waren nie verheiratet. Zeugen Kind, beide trennen sich. Kindesmutter erzählt Vater nicht's vom Vatersein. Vater lernt neue Partnerin kennen, verlobt sich, heiratet. Mutter erklärt daraufhin, dass sie von ihm Schwanger ist und nun Unterhalt möchte.

      Da kommen bei mir natürliche Fragen auf.( denn Verlobung/Heirat nehmen ja etwas Zeit in Anspruch).

      Ist er sicher das er der Vater ist? (Vaterschaftstest).

      Wie alt ist das Kind?

      Von was lebt z.Z. die Mutter? (Einkommen? /ALGII ? ).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ich würde jetzt einfach mal von einer arbeitslosen Mutter ausgehen. Sprich: lebte ein halbes Jahr vorher von ALG1. Danach gibt es wohl, soweit ich das richtig gelesen habe, Mutterschaftsgeld für ca. 3,5 Monate (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung?) und dann wieder die restlichen 6 Monate ALG1.

      Damit das ganze noch etwas mehr Präsenz bekommt, gehen wir mal von ~550€ ALG1 aus (in der Höhe müsste wohl auch das Mutterschaftsgeld liegen?).
      Davon würden dann 300€ abgezogen, da diese einen Sockelbetrag darstellen (warum eigentlich? Das sind doch zusätzlich 150€ Geschenk für die Mutter, die sie eigentlich nicht benötigt? dann hat sie mit ~1070€ ja mehr übrig als jemand, der Vollzeit arbeiten geht), wonach die Kindesmutter noch 250€ 'bereinigtes Nettoeinkommen' hat (stimmt das Wort?).

      Ob derjenige sicher ist, der Vater zu sein? Keine Ahnung. Macht das für die Berechnung einen Unterschied?
      Thema: Verlobung und Heirat nehmen etwas Zeit in Anspruch: Hat das etwas mit der Berechnung zu tun? Von mir aus können wir auch von einer Affäre ausgehen. Macht das denn einen Unterschied in der Berechnung und Bedürftigkeit?
    • Hallo dergeplagte,

      Ich war der Meinung es geht hier um einen konkreten Fall.

      Das sieht hier aber nicht so aus ( nehmen wir mal an usw).

      Dann wäre dieses Thema besser im Unterforum "Plausch" aufgehoben gewesen.

      Dort kann jeder nach Lust und Laune seine Meinung dazu abgeben.

      Auf nur "nehmen wir mal an" möchte ich hier nicht mehr antworten.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Ich kann gerne einen konkreten Fall daraus formulieren, wenn du willst.
      Der ist aber (glücklicher Weise!) nicht vorhanden.


      Alternativ kann ein Moderator das eventuell verschieben? (wurde in "Plausch verschoben) edy

      Mir geht es hierbei im Grunde auch nur darum, WANN der Selbstbehalt verringert werden kann. Ob das auch schon im Fall eines 'einfachen Mangelfalles' passieren kann, oder erst dann, wenn es wirklich um den Kindesunterhalt (Rang 1) geht.
      Das wäre eigentlich alles, was mich hierzu interessiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Verschoben, da nur ein theortischer Fall.

    • Hallo dergeplagte,

      Kürzung des Selbstbehaltes kommt nur im Bezug auf Kindesunterhalt in Frage.. Und auch nur dann, wenn der unterhaltspflichtige mit einem leistungsfähigen Dritten gemeinsam wirtschaftet und unter Berücksichtigung des normalen SB der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

      Im Bezug auf Betreuungsunterhalt gibt es keine Reduzierung des SB. Der beträgt immer 1.100€

      LG chico
    • Oh,

      ich hab jetzt erst gesehen, dass das Thema hier gelandet ist.

      Danke für die schnelle Information! Dann lag ich mit meiner Einschätzung ja Gold-Richtig.
      Dem entnehme ich auch, dass es keine "Verschärfung" bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommens gibt?


      Das wäre ja dann zumindest etwas Gerechtigkeit gegenüber den Männern.

      Ich habe mich jetzt intensiv und tagelang durch diese ganze Thematik gewühlt. Als Mann wird einem da ja speiübel.
      Wenn man das alles so verfolgt, dann gilt wohl folgendes: eigene Kondome mitbringen, nach dem Verkehr zuknoten und am besten wieder mit nach Hause nehmen. Allein diese Regelung, dass einer Frau (Annahme: nie gearbeitet) 770€ zustehen - und dass sie auch noch 300€ Sockelbetrag Elterngeld frei hat. Eine Zumutung. Da geht der Kerl 40 Stunden arbeiten, bringt 2000 Euro nach Hause (und dann zahlt er vom Brutto auch noch Sozialabgaben zusätzlich - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen) und "darf" die Hälfte direkt an die Frau samt Kind überweisen. Danach hat er dann so viel übrig, wie die Frau - die keinen Finger krumm macht und mit 770 + 300€ zzgl. Kindergeld und Unterhalt für die Kids zu Hause faulenzen kann. Von dem Einkommen kann man schon gut leben, die nächsten 6 Jahre.
      Hab ich letztens erst irgendwo in der Zeitung gelesen. Arbeitslose Frau angelt sich Kerl, geht mit ihm in's Bett und entleert nachher das weggeworfene Kondom in sich. Da graust es einem regelrecht.

      Vielleicht sollte es für solche Damen eine Regelung geben, dass sie ein zusätzliches Kind einer arbeitswilligen Frau mitbetreuen sollten. Viele Kindergärtnerinnen verdienen nicht so gut, wie diese Damen. Und Kita-/Krippenplätze gibt es auch zu wenig. Wäre doch mal eine Maßnahme. Dann tun die Ladies auch was für ihr Geld. Zu Hause bleiben und 2 Kinder erziehen sollte schaffbar sein. Geld gibt's doch immerhin vom Kindesvater.
    • Hallo dgpte,

      dergeplagte schrieb:

      Allein diese Regelung, dass einer Frau (Annahme: nie gearbeitet) 770€ zustehen - und dass sie auch noch 300€ Sockelbetrag Elterngeld frei hat. Eine Zumutung. Da geht der Kerl 40 Stunden arbeiten, bringt 2000 Euro nach Hause (und dann zahlt er vom Brutto auch noch Sozialabgaben zusätzlich - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen) und "darf" die Hälfte direkt an die Frau samt Kind überweisen. Danach hat er dann so viel übrig, wie die Frau - die keinen Finger krumm macht und mit 770 + 300€ zzgl. Kindergeld und Unterhalt für die Kids zu Hause faulenzen kann. Von dem Einkommen kann man schon gut leben, die nächsten 6 Jahre.

      Und für diese "Erkenntnis" hast du dich "jetzt intensiv und tagelang durch diese ganze Thematik gewühlt". Ernsthaft? Und das Ergebnis ist dann so ein unreflektierter Dummquatsch?
      Bitte verschone in Zukunft dieses Forum auch in der Abteilung "Plausch" mit solchen geistigen Ausscheidungen.
      Gruß
      Kurt
    • Guten Morgen!

      Um solchen Problemen zu entgehen, sollte man sich grundlegender Werte besinnen.

      Wild durch die Betten zu vögeln ist da sicherlich nicht das richtige Verhalten um sich in Zukunft nicht eventuellen Unterhaltsforderungen ggü. zu sehen.

      Wenn man sich allerdings darauf beschränkt, den Geschlechtsakt nur mit Menschen auszuüben die man liebt und denen man vertrauen kann, wird die Gefahr eine ungewollten Schwangerschaft recht überschaubar.

      Das ist in der Vergangenheit mal einen Freund vom mir passiert. Da waren wir so etwa 18. Mein Kommentar an den Feund damals.... Hättest ihr mal lieber ´nen Kettchen geschenkt und Dir zu Hause einen runterg*****. So aber hat es ihn 18 Jahre lang Unterhalt gekostet.

      Sonnigen Tag noch.

      chico
    • chico_LB schrieb:


      Wild durch die Betten zu vögeln ist da sicherlich nicht das richtige Verhalten um sich in Zukunft nicht eventuellen Unterhaltsforderungen ggü. zu sehen.

      richtig

      dergeplagte schrieb:


      Hab ich letztens erst irgendwo in der Zeitung gelesen. Arbeitslose Frau angelt sich Kerl, geht mit ihm in's Bett und entleert nachher das weggeworfene Kondom in sich. Da graust es einem regelrecht.


      Ja auch das gibt es.


      Und in solchen Fällen dürfte m.E. das Gesetz nicht einfach pauschal lauten;

      Vaterschaftstest positiv- Vater muss zahlen.

      Natürlich könnte sich so mancher Vater "rausreden". Aber auf der anderen Seite besteht halt auch "Missbrauchspotenzial".( vielleicht auf beiden Seiten?).


      Hier könnte m.E. sogar ein Vorschlag für das Grundsatzprogramm 2020 (ISUV) aufkommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo dergeplagte,

      dergeplagte schrieb:

      Wo genau liegt denn mein Denkfehler? Habe ich etwas übersehen?

      Nein gar kein Denkfehler. Dein Beitrag macht auf mich den Eindruck, dass beim Verfassen der Denkmodus gar nicht eingeschaltet war.

      Grundsätzlich sind in für die Entstehung eines Kindes Mann und Frau gleichermaßen verantwortlich. Die Fälle, in denen das so nicht gilt, sind in der Gesamtbetrachtung sicher zu vernachlässigen, auch wenn so dies und das durchs Internet geistert und auch trotz dieser prominenten Einzelfälle. Und selbst bei diesen dürfte männlicherseits noch eine ordentliche Portion Dummheit eine große Rolle gespielt haben.
      Es gibt also meiner Meinung nach keinen nennenswerten Grund, bei diesem Thema die Männer als die bedauernswerten Opfer zu sehen. Ich finde das als Mann ziemlich peinlich, wenn Geschlechtsgenossen ihre Verantwortung auf diese Weise zurückweisen und sich zu armen Opfern stilisieren. Peinlich und lächerlich.
      Und dann auch noch zu behaupten, dass die Frau mit Betreuungsunterhalt (wenn sie den denn überhaupt kriegt), Kindergeld und Mindestunterhalt fürs Kind, "keinen Finger krumm macht", "für die Kids zu Hause faulenzen" und von diesem Einkommen "schon gut leben kann", zeugt schon von einer ziemlichen Verkennung der Realität.
      Sei mal ehrlich: Wieviel hast du in deinem bisherigen Leben mit dem Alltag, Kinder zu versorgen und aufzuziehen selbst zu tun gehabt?
      Gruß
      Kurt
      P.S.: Ich hätte nicht gedacht, dass ich hier nochmal dazu komme, eine Lanze für die alleinerziehenden Mütter zu brechen....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

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