Verkehrswert Immobilie zu hoch?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Verkehrswert Immobilie zu hoch?

      Hallo liebe Experten,

      es geht um ein Reihenmittelhaus bei dem bisher sowohl Strom als auch Heizungsanlage und Kläranlage über den Nachbarn liefen. Im Gutachten wurde jedoch lediglich der Bau einer eigenen Kläranlage im Falle des Verkaufs des Hauses mit 1.000 € (und somit auch viel zu gering meines Erachtens) beziffert. Nicht jedoch die Tatsache, dass ein Käufer sich ebenfalls um Installation von Stromanschluss und Heizungsanlage inkl. z.B. Aufbau eines Gas- oder Öltanks kümmern muss (der Nachbar hat eindeutig angegeben, dass er dies bei Verkauf des Hauses trennen möchte). Meine Frage lautet, ob dies so korrekt ist bzw. mit wieviel Kosten diese Dinge veranschlagt werden müssten und ob ich das Recht habe das Gutachten entsprechend ändern zu lassen.

      Besten Dank!
    • Hallo Schnani77,
      willkommen in diesem Forum.
      Wer genau hat in wessen Auftrag ein Gutachten mit welchem Wert (wirklich der Verkehrswert?) erstellen lassen? Habt ihr den Gutachter (welche Qualifikation hat er?) gemeinsam ausgesucht?
      Nach meiner Kenntnis fließen die von dir geschilderten Fakten (Ver- und Entsorgungseinrichtungen) zum Zeitpunkt der Begutachtung bei der Ermittlung des Verkehrswertes ein.
      In der Zukunft liegende Änderungen bleiben unberücksichtigt. Die Kostendafür lassen sich oft nicht mit Sicherheit beziffern, denn z. B. vor Überraschungen, die im Bauuntergrund verborgen sein können, ist man nie sicher.

      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo Heute,

      der Gutachter wurde von meinem Schwiegervater beauftragt und ist Mitglied im Landesfachverband der Immobilien- und Bausachverständigen M-V e.V..
      Wenn es um den Zustand zur Zeit der Begutachtung geht, kann er doch aber auch nicht pauschal 1.000 € für ne Klärgrube veranschlagen bzw. ist es doch für einen potentiellen Käufer nicht unerheblich, dass für Heizung und Strom noch erhebliche Kosten auf ihn zukommen. Wenn man also weiß, dass in Zukunft Strom, Heizung und Abwasser quasi nicht vorhanden sein werden, wirkt sich das dann nicht auf den Verkehrswert aus?
    • Hallo Schnani77,
      du bist natürlich nicht verpflichtet, das Gutachten anzuerkennen und die Kosten dafür anteilig zu zahlen.
      Auf deine Anmerkung am Ende deines letzten Beitrages zielte meine Antwort: Natürlich sind die von dir aufgeführten "Mängel" bei einem Verkehrswert-Gutachten zu berücksichtigen.
      Hierbei lässt es sich natürlich streiten, welche Kosten für die anstehenden Maßnahmen erforderlich sein werden und somit den Verkehrswert mindern.
      Bislang hast du nicht geschrieben, warum ein Gutachten erstellt wurde. Soll die Immobilie verkauft werden, willst du sie allein übernehmen oder dein Mann? Ist das Haus frei von Hypotheken?
      Wenig sinnvoll ist es, wenn du nun ein Gutachten in Auftrag gibst. Dies muss dein Mann nicht anerkennen.
      Falls ihr euch nicht über den Verkehrswert einigt und die Angelegenheit vom Gericht entschieden werden soll, wird dort regelmäßig ein Gutachter beauftragt. Das alles kostet natürlich euer Geld.

      Viele Grüße

      heute
    • Bei uns gehts zum Glück nicht um Streitereien. Vielmehr gehört das Häuschen der Oma meines Mannes die nun Sozialhilfe beantragen muss, um ihren Pflegeheimplatz weiterhin finanzieren zu können. Dementsprechend muss sie erstmal ihr Vermögen aufbrauchen, also das Häuschen verkaufen. Deshalb das Gutachten.

      Ist der Gutachter denn verpflichtet die im Fall eines Verkaufs notwendige Einrichtung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen zu beziffern und sei es pauschal?
    • Hallo,
      wozu dann ein Gutachten? Wer hat das gefordert?
      Was spricht dagegen, dem Sozialamt den erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, wenn ein Käufer gefunden wird?
      Ich würde mich an Stelle der Oma von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Soz.-Recht beraten lassen.
      Über welchen Hauswert wird hier überhaupt diskutiert?
      Wenn an den Gutachter ein entsprechender Auftrag erteilt wird schätzt er auch die Kosten der von dir erwähnten Ver- und Entsorgungsmaßnahmen.
      Fraglich ist, ob das Sozialamt dies berücksichtig.


      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo Schnani77,

      Mir ist immer noch nicht klar um was es genau in deinem Sachverhalt geht.

      Bei einem Verkauf des Hauses wird ein gewisser Preis erzielt.(Angebot und Nachfrage).

      Damit die Oma Sozialhilfe bekommt muss sie Beträge, die über den Schonbetrag hinausgehen, zuerst für sich einsetzen.

      Ist es hier nicht sinnvoll, wenn ein Gutachten für ein Haus eher niedrig ausfällt?

      Ist in diesem Gutachten der Zustand des Hauses ( kein eigener Stromzähler,keine eigene Tanks usw.)nicht schon berücksichtigt?

      Und fällt der Kaufpreis deshalb geringer aus? (weil ja noch einiges gemacht werden muss).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      das Gutachten wurde letztes Jahr erstellt um den Verkehrswert festzustellen, weil Oma das Haus verkaufen muss, da das Sozialamt den Heimplatz erst zahlt, wenn das einzusetzende Vermögen bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht ist. Der Gutachter wurde darauf hingewiesen, dass im Falle eines Verkaufes ausserhalb der Familie der neue Eigentümer sich um Kläranlage, Stromanschluss und Heizungsanlage selbst kümmern muss. Bisher lief beides über einen nebenan wohnenden Verwandten. Der Gutachter hat im Gutachten zwar erwähnt, dass das alles bisher noch über den Nachbarn läuft aber nur den Bau einer eigenen Kläranlage monetär bewertet und auch nur mit 1.000 €. Meine Frage ist, ob man den Gutachter zu Nachbesserungen verpflichten kann, die auch die anderen Punkte berücksichtigen und somit den Verkehrswert senken.
    • Hallo Schnani77,

      Ein Gutachten ist doch nicht hundertprozentig verbindlich.

      Der echte Vekehrswert, ist doch die Summe, die ein Käufer tatsächlich zu zahlen bereit ist.

      Wenn das Haus verkauft werden muss, ist es doch egal ob es 5000€ mehr oder weniger einbringt?

      Bringt es mehr, gibt es halt später erst Sozialhilfe.

      Bring es weniger, gibt es die Sozialhilfe aber schon früher.

      Die Summe muss halt so realistisch sein, das der Oma nicht ein "verschleudern" nachgesagt werden kann.

      Dies wäre besonders dann der Fall, ginge das Haus unter Wert an einen Verwandten.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Schnani77

      Schnani77 schrieb:

      Aber wo genau fängt "unter Wert" an?
      Wenn der Gutachter z.B. sagt, das Haus ist 100 000€ Wert.

      Ein Makler sagt: ich habe potenzielle Käufer die ca. 100 000€ zahlen würden ( Strom und Tanks, muss ich als Käufer extra machen.)

      Und dann das Haus für 70 000€ verkauft wird.

      Besteht allerdings keine Aussicht das Haus für 100 000€ zu verkaufen, dann muss man es halt für z.B. 70000€ verkaufen.

      Hier sollte aber eine Beratung bei einem Fachanwalt voraus gehen.( da auch eine Verwertbarkeit, angemessen sein muss).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Benutzer online 1

      1 Besucher