Hallo Sophie,
"darf" theoretisch nicht.
Praktisch ist das so, dass der Richter der Berechnung der Gegenseite nur allzugern folgt und sogar Gehaltsbestandteile, die in den folgenden Jahren gar nicht mehr anfallen, einfach zukunftswirksam fortschreibt.
Das Gleiche mit steuerlichen Abzugsposten, die unterhaltsrechtlich nicht anerkannt wurden (Schulgeld, Hortkosten).
Korrektur erst in nächster Instanz.
@ Geospot,
Ausgaben für Deine Rente kannst Du doch bis 4% tätigen (und abziehen). Das wird auch unterhaltsrechtlich anerkannt, so lange der Mindestunterhalt nicht gefährdet wird.
Ergo, hast Du die 4% noch nicht erreicht, geht das Geld von Gehaltserhöhungen in eine Rentenversicherung. Frag das mal auch den Anwalt
Gruß Tanja
"darf" theoretisch nicht.
Praktisch ist das so, dass der Richter der Berechnung der Gegenseite nur allzugern folgt und sogar Gehaltsbestandteile, die in den folgenden Jahren gar nicht mehr anfallen, einfach zukunftswirksam fortschreibt.
Das Gleiche mit steuerlichen Abzugsposten, die unterhaltsrechtlich nicht anerkannt wurden (Schulgeld, Hortkosten).
Korrektur erst in nächster Instanz.
@ Geospot,
Ausgaben für Deine Rente kannst Du doch bis 4% tätigen (und abziehen). Das wird auch unterhaltsrechtlich anerkannt, so lange der Mindestunterhalt nicht gefährdet wird.
Ergo, hast Du die 4% noch nicht erreicht, geht das Geld von Gehaltserhöhungen in eine Rentenversicherung. Frag das mal auch den Anwalt
Gruß Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!!