Angepinnt Gesucht: Vorschläge für ein neues ISUV-Grundsatzprogramm - Es gibt gute Gründe, sich zu beteiligen

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    • Hallo Sophie,

      "darf" theoretisch nicht.
      Praktisch ist das so, dass der Richter der Berechnung der Gegenseite nur allzugern folgt und sogar Gehaltsbestandteile, die in den folgenden Jahren gar nicht mehr anfallen, einfach zukunftswirksam fortschreibt.
      Das Gleiche mit steuerlichen Abzugsposten, die unterhaltsrechtlich nicht anerkannt wurden (Schulgeld, Hortkosten).

      Korrektur erst in nächster Instanz. :S


      @ Geospot,
      Ausgaben für Deine Rente kannst Du doch bis 4% tätigen (und abziehen). Das wird auch unterhaltsrechtlich anerkannt, so lange der Mindestunterhalt nicht gefährdet wird.
      Ergo, hast Du die 4% noch nicht erreicht, geht das Geld von Gehaltserhöhungen in eine Rentenversicherung. Frag das mal auch den Anwalt ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Ich bin der Meinung das K-Unterhaltsberechnungen nicht vom JA, sondern von einer anderen Stelle

      durchgeführt (kostenlos) werden sollten.

      Das Jugendamt rechnet immer für das Kind (also "gegen" den Verpflichteten).

      Meist entsteht dann aus Sicht der Unterhaltsverpflichteten, schon ein Misstrauen Verhältnis gegenüber dem JA.


      Kommt es dann noch zum Sorgerecht-/Umgangs Streit, ist jeder voreingenommen (Das JA kennt schon seinen "Kunden" der Zahlung-verpflichtende hat kein Vertauen mehr zum JA.

      KM
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