Hausrat, Gefahr, daß Ehefrau ihn heimlich entfernt

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    • Hallo Einzelfallprüfer,
      ich habe eine etwa gleichwertige Einbauküche mit in die Ehe gebracht und hier im Haus eingebaut. Die Küche wurde dann von 1992 bis 2003 von uns verwendet und im Jahr 2003 durch die jetzige Küche ersetzt. Das kann ich an Hand von Fotos beweisen.
      Gruß
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      du schreibst, dass du 2003 eine neue Küche gekauft hast, also innerhalb eurer Ehe. Daher ist die Küche nicht dein Alleineigentum, da sie während der Ehe angeschafft wurde. Dein Alleineigentum (also die alte Küche) liegt vermutlich auf einer Müllkippe oder wurde inzwischen recycelt. Deine Auffassung, dass die neue Küche somit auch dein Alleineigentum sei, kann ich nicht nachvollziehen.

      Wie sieht es eigentlich mit den Werten aus, die deine Frau dir gelassen hat. In deinen Beiträgen kann ich immer nur lesen, was deine Frau dir weggenommen hat. Aber was hat sie dir denn überlassen? Wie sieht es z.B. mit dem gemeinsamen PKW aus?

      Gruß
      Der Einzelfallprüfer
    • Hallo Hajo48,

      das mit der Küche sehe ich genauso wie Einzelfallprüfer.

      Der Schmuck Deiner Mutter allerdings ist unstrittig Dein Eigentum. Allerdings wirst Du das nachweisen müssen. Fotos davon sind nicht schlecht, aber beweisen ja letztendlich nicht wem der Schmuck gehört. Das kann sehr schwierig werden.

      Du schreibst selber dass Deine Nochfrau kein Geld hat. Überlege mal was bei so einer Klage real für Dich rauskommen könnte.
      Vor allem wenn es sich beim Streitwert um Geschirr, Wäsche Gartenmöbel und paar Elektrogeräte handelt. Bei dem ganzen Kram geht's ja dann auch nicht um den Neuwert. Da kommt nix rum sagt ein geschäftstüchtiger Freund in solchen Lagen immer zu mir. Vor allem weil Du wie Einzelfallprüfer schon richtig angedeutet hat den Wert der bei Dir verbliebenen Sachen nicht mit eingerechnet hast.

      Meinen Tipp aus meinem letzten Beitrag möchte ich Dir sehr ans Herz legen
      "Pfeif auf 'nen Silberlöffel und geniese Dein neues freies Leben"

      Ich hab damals mit einer Luftmatraze 'nem MP3 Player und einer guten Flasche Aldi Rotwein meine neue Freiheit genossen und nun geht es mir prächtig.

      VG Spocky

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Forenadmin ()

    • Hallo,
      so ganz kann ich euch wegen der Küche nicht folgen. Soweit ich informiert bin bleiben Gegenstände, die einer mit in die Ehe gebracht hat auch dann sein Alleineigentum, wenn sie zwischendurch ersetzt werden. Das gleiche gilt hier auch für unseren PKW. Zur Küche ist noch anzumerken, daß zur jetzigen Mietwohnung meiner Frau eine Küche gehörte, die ihr nicht gut genug war und die sie aus der Wohnung entfernt hat !!! Mal sehen wie der Richter das bewertet.
      Beispiel aus der Presse: die Ehefrau brachte eine Tiefkühltruhe mit in die Ehe. Im Laufe der Zeit ging die Truhe kaputt, es wurde eine neue angeschafft. Auch die neue Truhe gehört der Ehefrau, und zwar unabhängig davon, wer sie bezahlt hat. (vielleicht könnt ihr mal zum Thema googeln).

      Was meine Frau mir gelassen hat? Fast alle Möbel, Lampen und Teppiche. Das alles gehört nämlich auch mir, weil ich diese teilweise wertvollen Gegenstände mit in die Ehe gebracht habe. Meine Frau hatte vor der Eheschließung fast keinen für uns brauchbaren Hausrat.. Nahezu die vollständige Einrichtung habe ich mitgebracht. Zwischendurch wurde nur wenig angeschafft, weil das nicht nötig war.
      Dafür, daß der Schmuck mir gehört gibt es mehrere Zeugen. Der Nachweis dürfte kein Problem sein. Das Problem für mich ist die Küche, der komplett fehlende Schrankinhalt und die weggenommenen teilweise recht wertvollen Deko-Sachen. Schrankinhalt und Dekosachen können ohne weiteres geteilt werden. Einen Vorschlag dafür habe ich unterbreitet. Ich habe momentan auch nicht das Geld um mal eben das Notwendigste zu kaufen. Eine Entschädigung wird nicht viel bringen, weil meine Frau kein Geld hat und der Wert eher gering ausfallen wird.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      In deinem Fall ( auch aus deinen anderen Themen) , gilt nur ein vorsichtiges Abwägen.

      Schnelle Scheidung, wie geschrieben, nicht gut.(Versorgungsausgleich).

      Du solltest hier eine "Schadensbegrenzung" versuchen.

      Mit in die Ehe gebrachte Gegenstände gehören dir ( auch bei Austausch neu gegen bebraucht ).

      Hajo48 schrieb:

      Einen Vorschlag dafür habe ich unterbreitet. Ich habe momentan auch nicht das Geld um mal eben das Notwendigste zu kaufen. Eine Entschädigung wird nicht viel bringen, weil meine Frau kein Geld hat und der Wert eher gering ausfallen wird.

      Bei einer schnellen Scheidung, steht der Zugewinnausgleich an. Deine Frau fordert dann bestimmt den schnellen finanziellen Ausgleich.

      Dann musst du auch Geld ausgeben. ( dass du mit der Entschädigung verrechnen könntest).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Hajo,

      vielleicht verstehst du unter Alleineigentum auch etwas anderes. Dein Alleineigentum sind die Dinge, die du schon vor der Ehe besessen hast. Diese haben auch keinen Einfluß auf dein Endvermögen (Stichwort Zugewinnausgleich).
      Allerdings fließt natürlich der Wert des ersetzten PKW (oder wie in deinem Beispiel der Wert der Gefriertruhe) in dein Endvermögen ein, so dass deine Frau spätestens beim Zugewinn die Hälfte zusteht.

      Gruß
      Der Einzelfallprüfer
    • Hallo Einzelfallprüfer,

      sieh mal hier:

      Hausratsteilung nach der Scheidung
      Der Hausrat vor der Ehe
      Sie bleiben Eigentümer von Gegenständen, die Sie mit in die Ehe gebracht haben. Diese dürfen Sie von Ihrem Ehepartner herausverlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Gegenstand von einem neuen ersetzt wurde, weil der alte kaputtgegangen ist. Kurios: Auch wenn Ihr Partner das neue Gerät bezahlt, bleiben Sie Alleineigentümer.

      aus diesem Link:

      http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/job-und-karriere/scheidung-trennung-wer-bekommt-was-14113744.bild.html



      lg
      edy

      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Einzellfallprüfer,

      Hatte das mit dem PKW überlesen.

      aber hier: ( keine Quellenangabe, weil sonst Werbelink):


      Unter Hausrat verstehen die Juristen alle Gegenstände, die der Familie während des Zusammenlebens zum täglichen Gebrauch gedient haben und die nicht den unter den Zugewinnausgleich fallen. Dazu gehören in erster Linie die in der Wohnung befindlichen Möbel und Elektrogeräte (bspw. Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Trockner, Fernseher, Stereoanlagen, Computer, aber auch Besteck, Handtücher, Bettwäsche etc.).




      Bin auf weitere Meinungen gespannt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo zusammen,
      eine in der Ehezeit erfolgte Ersatzbeschaffung (Surrogat) - hier die von Hajo in die Ehe eingebrachte Einbauküche, die später durch Neuanschaffung ersetzt wurde - wird seit einigen Jahren eben nicht mehr als Surrogat betrachtet. Dies hat zur Folge, dass in diesem Fall die neue Küche beiden Eheleuten gehört, denn sie wurde schließlich vom gemeinsamen Vermögen beschafft (gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt).
      Eine Einbauküche wird wertmäßig bei der Wertermittlung eines Hauses berücksichtigt und nicht beim (übrigen) Hausrat.
      Dessen ungeachtet wird der Wert der alten Küche, die Hajo in die Ehe eingebracht hat, in sein Anfangsvermögen eingestellt.
      Ehrlich gesagt verstehe ich aber die ganze Aufregung nicht: Einzelfallprüfer hat dazu bereits aus meiner Sicht das Notwendige geschrieben. Die neue Einbauküche ist eben nicht Hajos Alleineigentum, hat aber inzwischen keinen Zeitwert mehr.

      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo,
      das ist ja alles ziemlich kompliziert. Tatsächlich sieht es wohl so aus, daß ich nicht Alleineigentümer bin, obwohl ich eine gleichwertige Küche mit in die Ehe gebracht habe. Das mit dem Zugewinn kann man hinsichtlich der Werte wohl vergessen. Dann könnte es jetzt tatsächlich passieren, daß das Motto " weg ist erst einmal weg" tatsächlich gilt und der Richter meine Küche bei meiner Frau beläßt. Folglich bin ich der Depp , weil ich dann eine neue Küche kaufen muss !! Einen Trumpf habe ich vielleicht noch: In der Mietwohnung meine Frau befand sich eine Küche, die ihr nicht gut genug war.Hätte sie diese Küche belassen, dann hätten wir beide eine Küche mit null Investition. Ich bin sehr gespannt auf den Termin am 2.April. Nach der lebhaften Diskussion hier werde ich vorher noch einmal mit meiner Anwältin reden, damit sie mir ihre hoffentlich richtige Strategie erläutert.
      Viele Grüße
      Hajo
    • hallo Hajo,
      ich denke, du solltest bezüglich der Küche allmählich zu der Einstellung gelangen, zu der Spocky in seinem Beitrag geraten hat:

      Spocky schrieb:

      "Pfeif auf 'nen Silberlöffel und geniese Dein neues freies Leben"
      und:

      Spocky schrieb:

      Bei dem ganzen Kram geht's ja dann auch nicht um den Neuwert. Da kommt nix rum sagt ein geschäftstüchtiger Freund in solchen Lagen immer zu mir.

      So ärgerlich das alles ist, es lohnt sich unter dem Strich einfach nicht, dafür Anwalts- und Gerichtskosten zu investieren. Da gibt es noch ganz andere Baustellen zu bearbeiten. Insofern sind solche Gedanken, wie sie gerade in deinem Kopf kreisen, typisch und normal für jemand in deiner Situation:

      Hajo48 schrieb:

      Einen Trumpf habe ich vielleicht noch: In der Mietwohnung meine Frau befand sich eine Küche, die ihr nicht gut genug war.Hätte sie diese Küche belassen, dann hätten wir beide eine Küche mit null Investition.

      Wirklich, es lohnt sich nicht, dafür juristischen Sachverstand zu bemühen.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo kurtkurt,
      ich habe ja auch keine Lust, mich mit diesem ganzen Mist zu beschäftigen und dafür auch noch weiss der Himmel wieviel Anwalts- und Gerichtsgebühren zu bezahlen. Ich möchte meine Ruhe haben und mein neues Leben geniessen. Das ist soweit ok. Auf der anderen Seite reden wir hier über einen Wiederbeschaffungswert von rund 25000,- Euro. Ich muß ja nicht alles wiederhaben, aber doch soviel, damit ich hier meinen Haushalt führen kann. Ich habe nicht soviel Geld um das alles mal eben zu kaufen. Hinzu kommt: Soll oder muß ich vielleicht sogar tatsächlich hinnehmen, daß mich meine Frau im großen Stil beklaut und neben notwendigen Sachen auch noch Gegenstände wegnimmt, die für mich neben dem materiellen Wert auch noch einen ideellen Wert haben? Das will mir noch nicht so richtig in den Kopf.
      Gruß
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      Hajo48 schrieb:

      Auf der anderen Seite reden wir hier über einen Wiederbeschaffungswert von rund 25000,-
      Ich meinte nicht, dass du auf alles kampflos verzichten solltest. Bin mal gespannt, was deine Anwältin als Vorgehensweise vorschlägt.
      Ich meinte eher mit meinem Beitrag,dass es sich nicht lohnt, sich hier mit solchen Gedanken herumzuschlagen oder gar endlose Anwaltsschriftsätze damit zu füllen:

      Hajo48 schrieb:

      Einen Trumpf habe ich vielleicht noch: In der Mietwohnung meine Frau befand sich eine Küche, die ihr nicht gut genug war.Hätte sie diese Küche belassen, dann hätten wir beide eine Küche mit null Investition.
      Das klingt jetzt wie eine juristische Spitzfindigkeit, aber ich fürchte, wenn es um eine gerichtliche Teilung des Hausrats geht, dann wird man mit so einer Argumentation zu den aus der Wohnung entfernten Gegenständen wenig erreichen. Da bei einzelnen Gegenständen mit einem Was alles hätte sein können, wenn... streiten zu wollen.... -ich weiß nicht.
      Gruß
      Kurt
    • Halllo,
      am vergangenen Mittwoch war die Verhandlung über Hausrat im Rahmen der einstweiligen Anordnung, die meine Anwältin beantragt hat. Das Ergebnis ist deprimierend. Die Richterin war hoffnungslos überfordert. Was in wessen Eigentum steht hat sie überhaupt nicht interessiert. Im Grunde hat sie mich nur gefragt, was ich unbedingt für meine Haushaltsführung benötige. Da ging es dann um ein paar Teller, etwas Besteck, Bettwäsche, Kochtöpfe, Handtücher und ähnlichen Kram. Was genau sie jetzt alles zur Herausgabe notiert hat weiss ich noch nicht, weil der schriftliche Beschluß noch nicht vorliegt. Meine Frau hat gelogen, daß sich die Balken biegen. Nach ihrem Raubzug vom 1.März sei alles noch reichlich vorhanden. Nichts ist hier vorhanden. Sie will jetzt nicht einmal mehr den wertvollen Schmuck in Besitz haben, den ich von meiner Mutter geerbt habe. Ich war sprachlos in anbetracht solch dreister Lügen. Und ich kann nicht einmal beweisen, daß sie z.B. diesen Schmuck und viele andere Gegenstände geklaut hat.

      Ich überlege jetzt mit meiner Anwältin, ob es über haupt Sinn macht ein Hauptverfahren zu beantragen. Immerhin reden wir über Wiederbeschaffungswerte von ca. 15000,- Euro. Die kann ich doch nicht einfach sausen lassen. Bei zahlreichen Gegenständen, die mir lieb und teuer sind kann ich allerdings beweisen, daß sie in meinem Eigentum stehen, weil ich sie mit in die Ehe gebracht habe bzw. in Ehezeiten ersetzt wurden.Dazu gehört auch die komplette Küche, obwohl diese vermutlich nicht mehr zurückgeschafft werden muß. Dann muß eben eine Entschädigung festgesetzt werden.

      Ich stelle mir im Augenblick vor, daß ich in einem Hauptverfahren auf den ganzen Kleinkram (Löffel, Messer, Geschirr, Handtücher, Bettwäsche usw. ) verzichte und mich auf wenige mir wichtige Gegenstände konzentriere und dafür auch eindeutige Beweise in Form von Fotos, Rechnungen oder auch Zeugen vorlege . Wäre es eine Alternative auf ein Hauptverfahren zu verzichten und das ganze Thema beim Zugewinn wieder aufzukochen? Einfach auf alles zu verzichten fällt mir schwer. Der Gedanke ausgeraubt worden zu sein und nichts dagegen zu unternehmen ist schier unerträglich. Gibt es Meinungen dazu?
      Viele Grüße
      Hajo
    • Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass sich Richter äußerst ungern mit diesem Thema beschäftigen, wem welcher Löffel gehört. Die Erfahrung hast du ja nun auch gemacht. Ich glaube, die Richterin war nicht überfordert , sondern genervt von diesem Thema.Da steckst du mehr Geld in die Gerichtskosten als das da was bei rum kommt. Lass deine Exfrau glücklich werden mit der "geraubten" Küche und du behälst dafür deine Nerven. Sowieso ist eine gebrauchte Küche nicht mehr viel wert, schon nach 1 Jahr hat sie nur noch 50% des Wertes, nach dem 2.Jahr weitere 50% usw.
    • Hallo Sämsi,
      du könntest richtig liegen. Ähnlich denke ich ja auch mittlerweile. Nur, die Wiederbeschaffung der geklauten Sachen kostet mich richtig viel Geld und - wie gesagt- der Gedanke ausgeraubt worden zu sein, ohne daß das Konsequenzen hat ist schon ziemlich unbefriedigend. Auf der anderen Seite ist es unsinnig schlechtem Geld noch etwas nach zu werfen. Ich werde mir das gründlich überlegen und dabei auch an deine Erfahrungen denken.
      Gruß
      Hajo
    • Noch ein solcher Fall - wilkommen im Geschädigtenclub...

      Hallo,

      ich fürchte, ich kann hier nichts zur Hilfe beitragen und nur klarmachen, dass es leider mehrere solche Fälle gibt.

      Meine zukünftige Ex räumt gerade alles aus, während ich hier in meinem kleinen Zimmerchen sitze.
      Ich kann mich nicht wehren: Wegen Behinderung (MS) und Nervenzusammenbruch
      (sie lässt mich nicht zu Ruhe kommen) fehlt die Energie dazu. Und so verschwinden viele Sachen.

      Aber wenigstens macht sie nix kaputt wie deine Frau.

      Und während ich in der Arbeit war, hat sie bestimmt schon alle Unterlagen eingescannt, die ich habe,
      um noch möglichst viel Zugewinn verlangen zu können und mich so zum Sozialfall zu machen.
      Ich müsste dann meine Lebensversicherung zurückkaufen - mit der leider auch meine Berufsunfähigkeitsrente
      verknüpft ist, die ich wegen meiner Multiplen Sklerose noch benötigen werde. Gibt es da eine Möglichkeit,
      ihr den Zugriff zu verweigern? ("umbillige Härte" oder so? )

      Das Gleiche mit dem Auto: Wegen Behinderung benötige ich es, um zur Arbeit zu komen; ich schaffe es
      nicht mehr jeden Tag, mit den Öffentlichen zu fahren.

      Ach, nun habe ich mich wieder "kollektiv ausgekotzt". Aber zum Glück gibt es hier hilfreiche Menschen.
      Hoffentlich beißt du nicht ins Gras - und ich werde wieder versuchen, ein paar von den Tipps hier
      umzusetzen, um auch bei mir das Schlimmste zu verhindern.

      Manfred.

      P.S..: Ich fürchte, dass ich auch in meinem Fall auf überforderte Richter stoßen werde.
      Und ich fürchte auch, dass das Weib alles mitliest, was ich hier schreibe.
      Aber die Verschwörungstheorien lasse ich besser weg hier, sonst kommen noch Klagen
      wegen Geschäftsschädigungen...
    • Hallo Hajo,

      Du hast jetzt wenigstens eingesehen, das das mit dem guten Geld nachwerfen nix bringt. Dennoch sind die Kosten entstanden. Eine Einbauküche mit Standardmaßen gibt es bei Modellwechsel, Sonderangeboten, Winter-Sommerschlußverkauf meist sehr günstig, auch mit den Geräten. Eine andere Möglichkeit ist auch ein Sozialkaufhaus oder eben Anzeigenblätter oder internet. Wohnungsauflösungen sind auch manchmal sehr gut, da wollen die Leute maist die Sachen nur schnell los werden. Also wenn Du die Augen und Ohren offen hälst wird sich da schon was finden..

      Nach der Zeitspanne jedoch, denke ich das Du da schon eine Lösung gefunden hast.

      Gruß

      Ephesus
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