Hallo,
ich habe gelesen, dass Ihr Unterhaltsberechnungen natürlich nicht vornehmen dürft.
Ich mache das selbst, brauche aber dazu Eure Hilfe zu einzelnen Berechnungsgrundlagen:
Vorab mal herzlichen Dank.
Liebe Grüße
ich habe gelesen, dass Ihr Unterhaltsberechnungen natürlich nicht vornehmen dürft.
Ich mache das selbst, brauche aber dazu Eure Hilfe zu einzelnen Berechnungsgrundlagen:
- Wie hoch ist der angemessene Eigenbedarf bei einem Elternteil, das wieder verheiratet und berufstätig ist? Die neue Ehefrau ist finanziell unabhängig.
- Wie hoch ist der angemessene Eigenbedarf bei einem Elternteil, der frühpensioniert ist?
- Wird bei dem frühpensionierten Elternteil eine über die Pension gezahlte Berufsunfähigkeitsrente auf das Einkommen angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?
Vorab mal herzlichen Dank.
Liebe Grüße