Hauskredit / Eigentum bei Scheidung (leider kein Standartfall)

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    • Eigentumsübertragung im Rahmen des Scheidungsverfahrens

      Hallo,
      wir leben schon einige Jahre getrennt und wollen jetzt auch endlich die Scheidung besiegeln:-))). Soweit sind die wichtigsten Dinge geklärt. In der Ehezeit ist auch ein Haus entstanden. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs soll die Haushälfte von meinem Ex-Mann auf mich übertragen werden. Welche Dinge sind dabei zu beachten?
      Wir wollen das Ganze dann auch in einem Notarvertrag festhalten, um die Scheidungskosten insgesamt niedrig zu halten. Was muss dabei beachtet werden und welche Kosten kommen auf uns zu? (z.B. erneute Notarkosten für Grundbuchänderungen usw.)

      Allen einen sonnigen Frühlichstag!
      Grüße Ayla
    • Noch ein Zusatzgedanke: Härtefallklausel bei Zugewinn

      Hallo,
      noch ein Stichwort, das vielleicht für Deinen Fall interessant sein könnte, aber auch nicht bei allen RechtsanwältInnen so bekannt ist.
      So wie es klingt, hast Du ja jetzt alle Kredite auf Dich laufen, Deine Frau hat keine Hauskredite, aber ist Miteigentümerin.
      Du hast ja noch nicht Scheidung eingereicht. Für die Vermögensauseinandersetzung zählt als Stichtag der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, das kommt also noch. Ausgeglichen wird üblicherweise der Zugewinn der jeweiligen Eheleute.

      Es könnte daher nunmehr sein, dass Du - aufgrund Deiner hohen Kredite - im Vergleich zum Tag der Eheschließung einen massiven Zu-Verlust gemacht hast, Deine Frau aber einen Zugewinn hat.
      Nun der Punkt: Hast Du über 50% Deines Vermögens während der Ehe verloren, so könnte für Dich eine Härtefallklausel nützlich sein, nach dem Du die Rückübertragung des Hauses (bzw. ihres Hausanteils) meines Wissens sogar fordern könntest.
      Stichwort ist: Rückforderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

      Suche da mal bzw. sprich mal Deinen RA hierauf an.

      Gruß,
      L.