Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Jahr 2011 habe ich (Unterhaltspflichtiger nachehelicher Unterhalt) mit meier Ex begrenztes Realsplitting vereinbart. Diese Zustimmung hat sie mir auf dem entsprechenden Formblatt gegeben. Damit habe ich mir dann auf der Lohnsteuerkarte den ensprechenden Freibetrag eintragen lassen. So weit so gut. Jetzt habe ich die ESt Erklärung für 2011 gemacht und auf der Anlage U angekreuzt "Zustimmung der Unterhaltsempfängering liegt bereits vor". Das Finazamt sagt mir aber, dass sie das ohne Unterschrift au der Anlage nicht akzeptiert.
Da war ich baff, habe aber erst mal meine Ex gebeten, die Anlage U zu unterschreiben. Sie hatte ja schon 2011 zugestimmt.
Sie verweigert sich aber jetzt seit 6 Wochn beharrlich, " .... dann muss ich ja eine Steuererklärung machen" Da sie in dem Jahr nix verdient hat, aber Kosten für ihre Ausbildunghatte, habe ich ihr angedeutet, dass es sich für sie soger lohnen kann, eine Steuererklärung abzugeben, da sie wahrscheinlich wegen der Ausbildungskosten sogar eine Erstattung bekommt. Nix, bleibt stur.
Was nun?
Hier im forum habe ich gefunden: "Eine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting muss nicht unbedingt in Form der Anlage U erfolgen. Es reicht aus, wenn die Zustimmung in anderer geeigneter Form dem Finanzamt vorliegt. Also z.B. durch ein separates Schriftstück des Unterhaltsempfängers. Auch ein gerichtlicher Vergleich zum Unterhalt mit einer enthaltenen Zustimmung reicht aus. Liegt eine solche uneingeschränkte Zustimmung dem Finanzamt bereits vor, muss der Unterhaltspflichtige die Anlage U nur noch als Antrag mit Angabe der Unterhaltsleistungen einreichen (Abschnitt A der Anlage U). Die Unterschrift des Unterhaltsempfängers ist dann im Abschnitt B nicht erforderlich."
Würde das nicht übersetzt auf meinen Fall bedeuten, dass ihre Zustimmung im Rahmen des Steuerfreibetrages ab 2011 eine solche "geegnete Form" ist??? Dann würde ich ggf. nochmal beim Finanamt anklingeln und argumentieren, dass die Unterschrift auf Anlage U gar nicht nötig ist.
Dank & Gruß
micha
im Jahr 2011 habe ich (Unterhaltspflichtiger nachehelicher Unterhalt) mit meier Ex begrenztes Realsplitting vereinbart. Diese Zustimmung hat sie mir auf dem entsprechenden Formblatt gegeben. Damit habe ich mir dann auf der Lohnsteuerkarte den ensprechenden Freibetrag eintragen lassen. So weit so gut. Jetzt habe ich die ESt Erklärung für 2011 gemacht und auf der Anlage U angekreuzt "Zustimmung der Unterhaltsempfängering liegt bereits vor". Das Finazamt sagt mir aber, dass sie das ohne Unterschrift au der Anlage nicht akzeptiert.
Da war ich baff, habe aber erst mal meine Ex gebeten, die Anlage U zu unterschreiben. Sie hatte ja schon 2011 zugestimmt.
Sie verweigert sich aber jetzt seit 6 Wochn beharrlich, " .... dann muss ich ja eine Steuererklärung machen" Da sie in dem Jahr nix verdient hat, aber Kosten für ihre Ausbildunghatte, habe ich ihr angedeutet, dass es sich für sie soger lohnen kann, eine Steuererklärung abzugeben, da sie wahrscheinlich wegen der Ausbildungskosten sogar eine Erstattung bekommt. Nix, bleibt stur.
Was nun?
Hier im forum habe ich gefunden: "Eine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting muss nicht unbedingt in Form der Anlage U erfolgen. Es reicht aus, wenn die Zustimmung in anderer geeigneter Form dem Finanzamt vorliegt. Also z.B. durch ein separates Schriftstück des Unterhaltsempfängers. Auch ein gerichtlicher Vergleich zum Unterhalt mit einer enthaltenen Zustimmung reicht aus. Liegt eine solche uneingeschränkte Zustimmung dem Finanzamt bereits vor, muss der Unterhaltspflichtige die Anlage U nur noch als Antrag mit Angabe der Unterhaltsleistungen einreichen (Abschnitt A der Anlage U). Die Unterschrift des Unterhaltsempfängers ist dann im Abschnitt B nicht erforderlich."
Würde das nicht übersetzt auf meinen Fall bedeuten, dass ihre Zustimmung im Rahmen des Steuerfreibetrages ab 2011 eine solche "geegnete Form" ist??? Dann würde ich ggf. nochmal beim Finanamt anklingeln und argumentieren, dass die Unterschrift auf Anlage U gar nicht nötig ist.
Dank & Gruß
micha
smicha