Hallo,
meine getrennt lebende Frau, die noch in der ehelichen (Eigentums-) Wohnung mit meinem Sohn lebt, fordert nun über ihre Anwältin die Herausgabe des Wohnungsschlüssels (unter Klageandrohung).
Das noch weiter laufende Darlehen wird bei meiner Frau abgebucht und ich überweise ihr meine Hälfte.
Wir beide sind als Eigentümer eingetragen.
Ich habe vom gemeinsamen Hausrat nichts mitgenommen. Aber Sie hat bisher die von mir explizit angeforderten Gegenstände weder zur Abholung bereit gestellt, noch abgegeben.
Ich bin zwar der Meinung, das ich als Eigentümer (quasi Vermieter meiner Frau....) immer das Recht habe einen Schlüssel für meine Wohnung zu besitzen. Ich war auch in der bisherigen Trennungszeit nie dort unangemeldet! Und für die Wohnung gibt es einen separaten Schlüssel, den ich nicht habe.
Was haltet ihr davon ?
Liege ich da falsch ?
Grüße
Peter
meine getrennt lebende Frau, die noch in der ehelichen (Eigentums-) Wohnung mit meinem Sohn lebt, fordert nun über ihre Anwältin die Herausgabe des Wohnungsschlüssels (unter Klageandrohung).
Das noch weiter laufende Darlehen wird bei meiner Frau abgebucht und ich überweise ihr meine Hälfte.
Wir beide sind als Eigentümer eingetragen.
Ich habe vom gemeinsamen Hausrat nichts mitgenommen. Aber Sie hat bisher die von mir explizit angeforderten Gegenstände weder zur Abholung bereit gestellt, noch abgegeben.
Ich bin zwar der Meinung, das ich als Eigentümer (quasi Vermieter meiner Frau....) immer das Recht habe einen Schlüssel für meine Wohnung zu besitzen. Ich war auch in der bisherigen Trennungszeit nie dort unangemeldet! Und für die Wohnung gibt es einen separaten Schlüssel, den ich nicht habe.
Was haltet ihr davon ?
Liege ich da falsch ?
Grüße
Peter