Die Noch-Ehefrau fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels (bei hälftigem Eigentum)

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    • Die Noch-Ehefrau fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels (bei hälftigem Eigentum)

      Hallo,

      meine getrennt lebende Frau, die noch in der ehelichen (Eigentums-) Wohnung mit meinem Sohn lebt, fordert nun über ihre Anwältin die Herausgabe des Wohnungsschlüssels (unter Klageandrohung).

      Das noch weiter laufende Darlehen wird bei meiner Frau abgebucht und ich überweise ihr meine Hälfte.

      Wir beide sind als Eigentümer eingetragen.

      Ich habe vom gemeinsamen Hausrat nichts mitgenommen. Aber Sie hat bisher die von mir explizit angeforderten Gegenstände weder zur Abholung bereit gestellt, noch abgegeben.

      Ich bin zwar der Meinung, das ich als Eigentümer (quasi Vermieter meiner Frau....) immer das Recht habe einen Schlüssel für meine Wohnung zu besitzen. Ich war auch in der bisherigen Trennungszeit nie dort unangemeldet! Und für die Wohnung gibt es einen separaten Schlüssel, den ich nicht habe.

      Was haltet ihr davon ?

      Liege ich da falsch ?

      Grüße

      Peter
    • Wohnungsschlüssel

      Hallo Edy,

      es geht bei der Forderung ja nicht um den "Wohnungsschlüssel" den ich wie beschrieben nicht habe, sondern um den Schlüssel zur Haustüre.

      Mit dem vorhandenen Schlüssel kann ich die Allgemeinräume betreten, aber keine Wohnräume.

      (aber selbst den Heizraum kann man getrennt abschließen, sodass ich mit meinem Schlüssel lediglich das Treppenhaus betreten kann.)

      Das Haus besteht aus 2 Wohneinheiten, zu den Wohnungen habe ich jeweils keine eigenen Schlüssel.

      Sorry, da habe ich das in der Überschrift zu schnell und falsch formuliert....

      Es muss da dann "Hausschlüssel" heißen.



      Grüße



      Peter
    • Hallo Geldverlust,
      willkommen in diesem Forum.
      Wann habt ihr euch getrennt (Auszug)?
      Hast du deiner Frau eine Aufstellung der Haushaltsgegenstände und eine Frist für die Herausgabe übermittelt?
      Warum willst du noch einen Schlüssel für die Nebenräume?
      Hast du Nutzungsentschädigung geltend gemacht?

      Grundsätzlich hat Edy schon geantwortet.
      Ich halte auch nichts davon, "aus Prinzip" auf einen Schlüssel zu bestehen.
      Ihr müsst sicher noch genügend wichtigere Dinge klären als die "Schlüsselgewalt". Ihr habt noch nicht einmal die Aufteilung der Haushaltsgegenstände durchgeführt, aus welchem Grund auch immer.
      Eine Einigung beim Schlüssel ist möglicherweise der Schlüssel zu einer Regelung wichtiger Dinge, die ihr im Zuge der Trennung/Scheidung herbeiführen solltet. Sie mindert den Stress und verringert die Kosten für Anwälte und Gericht.

      Viel Erfolg
      heute
    • Hallo Heute,

      wir haben uns im Mai 2013 getrennt.

      Eine Liste der Sachen , die ich haben möchte hat Sie, aber ich bin mir nicht sicher, ob da ein Frist dabei war. (habe die Unterlagen grad nicht zur Hand...)

      Eine konkrete Nutzungsentschädigung (weder für den Hausrat noch für die Wohnung) habe ich nicht eingefordert, lediglich der Wohnwert wird bei ihren Einkünften (zur Berechnung des Trennungsunterhalts) mit 450 € angesetzt. (echter Mietwert ca. 800€/kalt)

      Es ist hierbei ja auch immer fraglich wie hoch diese Nutzungsentschädigung bei Hausrat sein sollte....oder auch ob das dann einen Unterschied macht, sodass ich bei einer Nutzungsentschädigung besser "fahre" als mit der Anrechnung des Wohnwertes?

      Es stimmt zwar , dass ich den Schlüssel eigentlich nicht brauche, aber würde diesen gerne erst dann abgeben, wenn ich die von ihr angeforderten Unterlagen und Gegenstände erhalten habe.

      In meinem Fall ist es wirklich so , das es völlig egal ist, ob ich auf ihre Forderungen eingehe oder nicht. An ihrer Einstellung ändert das nichts und es trägt auch in keiner Weise zur Entspannung der Situation bei. Es ist sogar so, dass sobald ein Punkt ihrer Forderungsliste erledigt ist, Sie sich sofort einen neuen sucht.

      Danke für die Antworten/Hilfe

      Grüße

      Peter
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