Unterhalt an Studenten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhalt an Studenten

      Hallo zusammen,

      ich habe heute zwar schon viel zum Thema gelesen, jedoch bin ich immer noch unsicher bei folgender Frage:
      Wie lange zahlt man bzw. frau Unterhalt an studierende Kinder? In meinem Fall sieht es so aus, dass mein Sohn (er wird im Mai 25 Jahre alt) den Master in seinem Studienfach in diesem Jahr beenden wird, mir aber angekündigt hat, dass er den nächsten Master im Anschluss machen möchte. Muss ich dann auch noch für die Dauer des 2. Masters zahlen oder ist das sein "Privatvergnügen", wenn er nach dem 1. Master weiter studieren möchte?

      Viele liebe Grüße
      Jasmina
    • Hallo Jasmina,

      in welchem Studiengang wurde denn der Bachelor absolviert?

      In welchem Studiengang der 1. Master?

      In welchem Studiengang der 2. Master?

      Ich würde dazu tendieren, dass nach dem 1. Master Schluss ist. Je nach Studiengang hätte auch schon nach dem Bachelor das Ende der Unterhaltspflicht gewesen sein können.

      LG chico
    • Hallo Jasmina,
      nachdem zunächst unklar war, ob auch ein (!) Master-Studium von den Eltern durch Unterhalt (mit) zu finanzieren ist, geht die Rechtsprechung inzwischen weit überwiegend davon aus, dass die Eltern dem Heranwachsenden das Master-Studium per Unterhalt ermöglichen müssen, sofern sie dazu finanziell unter Beachtung ihres Selbstbehaltes in der Lage sind.
      Ein zweites Masterstudium muss nicht finanziert werden, da die Eltern eine (!) Ausbildung schulden. Alles Zusätzliche ist das Privatvergnügen des Heranwachsenden.
      Übrigens: Herzlich willkommen hier im Forum!

      Viele Grüße
      heute
    • Hallo Ihr Lieben,

      erst einmal herzlichen Dank für Eure Antworten! :)

      So, dann mal der Reihe nach:

      @chico:
      Er hat den Bachelor in Musikwissenschaft und macht seit Oktober 2012 den Master of Arts mit dem Hauptfach Musikwissenschaft. Er möchte im Anschluss daran dann einen dazu passenden Master dranhängen, da er der Meinung ist, dass ein Master in Musikwissenschaften nicht ausreicht, um eine vernünftige Anstellung zu erhalten.

      @heute:
      Vielen Dank für das herziche Willkommen! :)
      Ich vermute, der Master musste noch mitfinanziert werden, da man nur mit dem Bachelor vermutlich nicht viel anfangen kann in Musikwissenschaften?!? Ich hab keine Ahnung...

      @pastafrass:
      Bafög erhält er leider nicht, da sein Vater und ich leider/gottseidank "zu viel" verdienen.

      Liebe Grüße
      Jasmina
    • Hallo Jasmina,

      rechtlich ist die Frage wohl beantwortet, ein Master muss in vielen Fächern (ich würde in keinem Fach dazu raten, nach dem Bachelor aufzuhören. Mag sein man bekommt heute in manchen Fächern eine Stelle, morgen kann man schon beruflich im Abseits stehen) finanziert werden, der zweite sicher nicht.

      Ich finde es schon ein starkes Stück, einen Master zu machen und mit 25 kurz vor dem Abschluss festzustellen, dass man damit alleine sein Brot nur schlecht verdienen kann. Da hätte man sich schon während des Studiums Gedanken machen können, welche Qualifikationen eventuell am Markt gefragt sind. Unterstützen würde ich, wenn erstens ein entsprechendes Verhältnis da ist, zweitens beide Elternteils gemeinsam am gleichen Strang ziehen und drittens der Sohn seinen Eigenanteil bringt. Was kann man denn so als Musikwissenschaftler? Klavierunterricht geben? An einer Musikschule mit Kindern arbeiten? Als Musiker auftreten?

      Am Wichtigsten wäre mir aber, dass er sagen kann, in welches Berufsfeld er will und welche Qualifikation er dafür noch braucht.

      Gruß Adler
    • Hallo liebe Ruth,

      vielen Dank für Deine Antwort. Die Bafög-Frage ist schon geklärt: Er bekommt keines.

      Sollte er dieses Jahr seinen Master fertig haben, dürfte sich für ihn nur die Frage auftun, wovon er leben soll, wenn er weiterstudieren will. Aber damit steht er ja nicht allein - so geht es ja allen Studenten, die im Anschluss an ihr Studium keine Stelle haben. Mein Sohn hat mir erzählt, dass er ohne Master nur eine schlechtbezahlte Stelle erhält, mit Master dann eine etwas besser bezahlte. Mit zwei und mehr Mastern soll er dann bessere Aussichten auf einen gutbezahlten Job haben. Nun - ich hoffe das Beste für ihn.

      Liebe Grüße

      Jasmina
    • Hallo Jasmina,
      die Argumentation deines Sohnes ist nicht schlüssig und rechtlich unbeachtlich.
      Es mag ja sein, dass mit mehreren Master-Abschlüssen eine bessere Chance am Arbeitsmarkt besteht (aber auch die Gefahr der Überqualifikation), aber wenn es um vermeintlichen Unterhaltsanspruch geht befinden wir uns im Rechts- und nicht im Arbeitsmarkt-Bereich.
      Also: Keine Unterhaltsverpflichtung für ein weiteres Masterstudium. Und nochmals: Ein erstes Masterstudium berechtigt grundsätzlich zum Unterhaltsanspruch der Studentin/des Studenten.

      Viele Grüße
      heute