Mehrbedarf durch "Faktenschaffen"?

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    • Mehrbedarf durch "Faktenschaffen"?

      Hallo zusammen,

      so, die Mehrbedarfsforderung für einen privilegierten Volljährigen, die den Besuch eines privaten Gymnasiums betrifft (nach der mittleren Reife an einer staatlichen Schule), geht in die nächste Runde. Man droht mir inzwischen die Klage an.

      Bisher wurde auf meine Argumente gar nicht eingegangen; stattdessen wird nun argumentiert, man könne das private Gymnasium nun nicht "abbrechen", weil das der emotionalen Entwicklung schaden würde (Therapie wegen Depressionen), nachdem sich das Kind gut eingelebt habe und an der Schule sehr wohl fühle. Therapeut bestätigt, dass Abbruch schädlich sei. Der Punkt ist aber, dass ich nie erwartet habe, dass die Schule abgebrochen wird; ich bin bereit, den "normalen" Tabellenunterhalt zu zahlen, aber eben nicht den Mehrbedarf. Kann man mutwillig und ohne Not hohe Kosten verursachen und Fakten schaffen und dann hinterher den Mehrbedarf damit begründen, dass ein Ändern der Fakten nicht zuzumuten sei? Die Kindsmutter, die den Vertrag unterzeichnet hat, ist angeblich (laut RA) nicht leistungsfähig.

      Danke für eure Hilfen!
      Gruß, Hochtief
    • Hallo Hochtief!

      Ich würde den Mehrbedarf an Deiner Stelle weiterhin verneinen.

      Wenn die Mutter den Vertrag mit dem privaten Gymnasium abschließt, muss sie auch die Kosten tragen. Wenn das nicht mit Dir abgesprochen war, würde ich § 1618a BGB anführen. In Deinem Fall könnte man dazu ausführen, es dürfen nicht einfach Kosten produziert werden, welche dann auf Dich abgewälzt werden sollen.

      Wenn es wirklich keine besonderen Gründe für den Besuch des privaten Gymnasiums gibt, würde ich die Klage riskieren.

      LG chico
    • Danke für deine Einschätzung, chico.

      Bisher liegen keine nennenswerten Gründe für den Abschluss des Vertrags vor. Aber so wird ja auch nicht argumentiert. Man argumentiert, dass man auf der Schule bleiben müsse, weil ein Wechsel schädlich sei.
      Ist das zulässig? Weiß dazu jemnad etwas ganz konkret?

      Danke & Gruß, Hochtief
    • Hallo Hochtief,

      Hochtief schrieb:

      Man argumentiert, dass man auf der Schule bleiben müsse, weil ein Wechsel schädlich sei.
      Ist das zulässig? Weiß dazu jemnad etwas ganz konkret?

      Argumentieren kann man, wie man will, da ist alles zulässig. Entscheidend ist, ob der Familienrichter der Argumentation folgt oder nicht. "Ganz konkret" wird dir darüber hinaus kaum jemand was sagen können, denn es wird sich hier, falls die Gegenseite wirklich klagen sollte, um eine Einzelfallentscheidung handeln.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo kurt,
      ich meinte eigentlich mit meiner Frage, ob es dazu schon Erfahrungen und Urteile gibt. Eigentlich heißt es ja, dass die Kosten für eine Privatschule nur dann geltend gemacht werden können, wenn sachlich zwingende Gründe vorliegen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Kosten wären vermeidbar gewesen, der Besuch einer Privatschule sachlich nicht zu begründen. Nun wurden aber Fakten geschaffen, und man argumentiert im Prinzip, dass es eben so sei, und der Kindsvater solle zahlen, weil er leistungsfähig sei und die Mutter nicht und weil man dem Kind einen Wechsel nicht zumuten könne. Mamn zäumt das Pferd also von hinten auf. Kann man damit durchkommen?
      Gruß, Hochtief
    • Hallo Hochtief,
      deine Frage hab ich schon richtig verstanden.
      Aber mir ist kein Urteil bekannt, dass eine Antwort auf deine sehr spezielle Frage geben könnte und ich denke auch, dass es ziemlich mühevoll sein dürfte, danach zu suchen.

      Hochtief schrieb:

      man argumentiert im Prinzip, dass es eben so sei, und der Kindsvater solle zahlen, weil er leistungsfähig sei und die Mutter nicht und weil man dem Kind einen Wechsel nicht zumuten könne. Man zäumt das Pferd also von hinten auf. Kann man damit durchkommen?

      Nochmal: Es wäre eine Einzelfallentscheidung. Insofern ist es schon vorstellbar, dass "man" zumindest in der ersten Instanz "damit durchkommen" könnte. Nach meiner Einschätzung überzeugender aber ist deine Auffassung.
      Ich verstehe sehr gut, dass du gerne mehr Sicherheit bezüglich des Ausgangs hättest, wenn du es auf ein Verfahren gegen dich ankommen lässt, aber du weißt ja: "Vor Gericht und auf hoher See...."
      Gruß
      Kurt