"Trennungsjahr" = 12 Monate?

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    • "Trennungsjahr" = 12 Monate?

      Hallo Zusammen,

      ich bin nun neu hier und fange mit einer kleinen Frage an.

      Sachverhalt:

      Trennung (d.h. mein Auszug aus der Ehe-Wohnung) war ca. am 28.05.2013. Die Anwältin meiner Frau hat mir ein Schreiben (mit dem Datum 22.05.2013 auf dem Papier) geschickt in dem Sie die Trennung erklärt und Unterhalt fordert. Sie hat hier auch schon erklären lassen das Sie die Scheidung einreicht.

      Frage 1:

      Wann gilt das Schreiben als zugestellt ? (Da es weder per Einschreiben verschickt wurde , noch mir persönlich übergeben...) Denn durch den Umzug habe ich es nicht (direkt) erhalten.....möglicherweise war es in einem "Haufen" den meine Frau mir (..über meine Mutter) zukommen hat lassen, den ich aber erst im Juni bekommen/gesehen habe.

      Frage 2:

      Da ich ab Mai (sofern mir das Schreiben im Mai auch wirklich als zugestellt gewertet werden kann) bereits Unterhalt zahle, stellt sich hier natürlich die Frage wie lange ich Trennungsunterhalt zahlen muss? Bis zum Mai 2014? Dann wären dass ja 13 Monate! Oder Ist die Trennung als mind. 1 Jahr definiert, bevor man geschieden werden kann und der Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung fällig? Dann stellt sich die Frage, ob im Monat der Scheidung schon der nacheheliche Unterhalt gilt.

      Grüße und Danke schon mal...

      Geldverlust
    • Trennungsjahr" = 12 Monate?

      Hallo Geldverlust.
      das sogenannte Trennungsjahr, welches Voraussetzung für die Einleitung des scheidungsverfahrens ist, beginnt mit dem Tage, mit dem ein Ehegatte zu erkennen gibt, dass er die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt.Das wäre in Deinem Falle der Tag Deines Auszuges aus der bisherigen ehelichen Wohnung.

      Trennungsunterhalt ist - das Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen unterstellt - bis zu zum Tage des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zu zahlen. Die Rechtskraft des Scheidungsauspruchs in dem entsprechenden Beschluss tritt entweder - bei Verkündung des beschlusses in der letzten mündlichen verhandlung - durch beiderseitigen Rechtsmittelverzicht im Anschluss an die Verkündung am Verkündungstage oder durch Zeitablauf ein.

      Ohne ausdrücklichen Rechtsmittelverzicht - der beiderseits nur durch Anwälte erklärt werden kann - tritt die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein, wenn nicht ein Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam das Rechtsmittel der Beschwerde einlegt.

      Ab Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verliert ein etwaiger Titel über den zu zahlenden Getrenntlebensunterhalt automatisch seine Wirkung. Der sogenannte nacheheliche Unterhalt muss ab diesem Zeitpunkt gesondert geltendgemacht werden.

      MfG
      Prinzip
    • Trennungsjahr

      Hallo Prinzip,

      was könnte den passieren, wenn meine Frau die Scheidung hinauszögern möchte?

      Gibt es denn eine maximale Länge des "Trennungsjahres" (bzw. des zu zahlenden Trennungsunterhaltes)?

      In welchen Fällen kann es vorkommen, das es länger dauert? ...eine Versöhnung schließt sich eigentlich aus ....

      Wenn ich (mein Anwalt) nun so früh wie möglich die Scheidung einreiche (und meine Frau in ihrem Schreiben zur Trennungs-Unterhalts Anforderungen schon den Scheidungswunsch geäußert hat...), ist es dann nur abhängig von einem freien Gerichtstermin (..und vom Rechtsmittelverzicht der Streit-Parteien) ?



      Grüße



      Geldverlust
    • Ich muss mal ehrlich sagen, dass ich das mit dem Trennungsjahr und dem Geld, was dann noch gezahlt werden muss vollkommenen Quatsch finde. Ich bin jetzt 57 Jahre alt und wurde 1979 geschieden. Ich lebte in der ehemaligen DDR und dort gab es so was nicht. Wir brauchten auch keinen Anwalt. Er ging fremd und ich reichte die Scheidung bei Gericht ein. Ich machte meine Angaben und es wurde ein Protokoll erstellt. Dann kam der Sühnetermin (natürlich ohne Versöhnung) und nach 3 Monaten war der Spuk vorbei. Er und ich gingen getrennte Wege und waren fremde Personen. Beide gingen arbeiten und versorgten sich selbst. Das Einzige was vor Gericht beschlossen wurde, waren die Alimente für das gemeinsame Kind. So finde ich das auch in Ordnung.
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