Pigtail schrieb:
Sag mal, ist inzwischen der bis zur Volljährigkeit befristete Titel ausgelaufen? Läuft die Klage schon vor Gericht? Wieviel Unterhalt zahlst Du bis zum Urteil? Hast du rechtzeitig einen Teil der Forderung in Form eines neuen Titels anerkannt, um die Kosten zu senken? Wenn ja, beim Jugendamt? Hat eine SB wieder eine Befristung von sich aus empfohlen?
Hallo PIgtail,
der Titel war zum Glück befristet, die Neuberechnung relativ problemlos geklärt. Der Gegenanwalt forderte eine erneute Titulierung und hat von sich aus eine Befristung bis zum Abitur vorgeschlagen. Da damit aber die Privilegierung endet (auch aufgrund des Alters), hätte ich eine Befristung über den Schulabschluss hinaus ohnehin nicht akzeptiert. Ja, ich war zur Titulierung beim JA, das mir auch noch einmal bestätigte, dass das JA nur das tituliere, was ich wolle ("auf eigene Gefahr", sozusagen).
Bis zur Klärung des neuen Unterhalts habe ich den "alten" weiterbezahlt mit der ausdrücklichen "Erlaubnis" von Tochter und RA, evtl. überzahlten Unterhalt verrechnen zu dürfen, was ich dann auch tat.
Es geht seitdem "nur" um den Mehrbedarf, Schriftwechsel von Anwalt zu Anwalt seit mehreren Monaten. Klage wurde trotz Androhung bisher nicht eingereicht. Werde berichten, sobald es etwas Neues gibt.
Gruß, HT