Presseerklärung 45 2013 - Alle Jahre wieder…Weihnachtszeit – Schwere Zeit für nicht wenige getrenntlebende Eltern und deren Kinder

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    • Presseerklärung 45 2013 - Alle Jahre wieder…Weihnachtszeit – Schwere Zeit für nicht wenige getrenntlebende Eltern und deren Kinder

      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, dass bei weitem nicht alle Kinder getrenntlebender oder geschiedener Eltern an Weihnachten Mutter und Vater sehen dürfen. Manche Kinder bekommen „verboten“ die Geschenke persönlich in Empfang zu nehmen. Manchmal werden gar die Geschenke eines Elternteils wieder über den Kopf der Kinder und ohne deren Wissen zurückgeschickt. Der betroffene Elternteil – in der Mehrzahl Väter, aber durchaus auch Mütter – empfinden dies umso schmerzlicher, weil die Vorweihnachtszeit und die Feiertage um den Jahreswechsel auf Friede, Freude und Familie „programmiert“ sind – oder es sein sollten. Der ISUV rät gegen Umgangsverweigerung Vorkehrungen zu treffen.
      „Wenn Umgangsverweigerung zu erwarten ist, kann sich der betroffene Elternteil an das zuständige Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten. Wer das für wenig zielführend hält, sollte jetzt noch umgehend einen Eilantrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht kann dann die Eltern auch kurzfristig zu einer mündlichen Verhandlung einbestellen und auf Einigung drängen.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.
      Aber auch der Richter kann es oft nicht richten, was die Eltern sich und den Kindern anrichten. Dennoch stehen die Chancen auf Grund des gemeinsamen Sorgerechts und eines gewissen Bewusstseinswandels teilweise gar nicht so schlecht zumindest ein paar Stunden gemeinsam mit den Kindern Weihnachten feiern zu können. „Ob allerdings unter diesen Voraussetzungen Freude und weihnachtlicher Friede aufkommt, kann getrost bezweifelt werden. Immerhin mann/frau hat Recht bekommen“ (Linsler)
      Der ISUV-Vorsitzende sieht den Sinn von Weihnachten gerade für getrenntlebende und geschiedene Eltern darin „Trennungsbalast im Interesse der Kinder abzuwerfen“. Linsler betont: „Gerade an Weihnachten gilt für Getrenntlebende und Geschiedene, Verzeihen ist das Lebenselixier und ermöglicht einen Neuanfang. Wer das kann, schafft sich, den Kindern und dem anderen Elternteil eine echte Weihnachtsstimmung. Es gilt der lapidare Grundsatz: der Vernünftigere gibt nach – oder besser noch der Einfühlsamere, der Menschlichere gibt nach, weil er zwar den Ehe-maligen nicht mehr mag, aber immer noch die gemeinsamen Kinder.“


      Kontakt

      Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon 0911 550478, info@isuv.de ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg, Telefon 170 4589571, j.linsler@isuv-online.de