Presseerklärung 42 2013 - Neuer ISUV- Bundesvorstand – Schwerpunkte der Verbandsarbeit: Wechselmodell – Altersarmut – Selbstbehalt

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    • Presseerklärung 42 2013 - Neuer ISUV- Bundesvorstand – Schwerpunkte der Verbandsarbeit: Wechselmodell – Altersarmut – Selbstbehalt

      Nürnberg (ISUV) Auf der Delegiertenversammlung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am 16. 11. 2013 in Nürnberg wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt. Josef Linsler (Würzburg) bleibt Bundesvorsitzender. Seine Stellvertreter sind Marcus Belz (Stuttgart) Administrator der Homepage, Katrin Schlupf (Nürnberg) Bilanzbuchhalterin als Schatzmeisterin und Klaus Bednorz (Fulda) EDV-Spezialist als Schriftführer. Zuständig für Rechtspolitik ist weiterhin Rechtsanwalt und Vorsitzender des ISUV-Kontaktanwaltsforums Ralph Gurk (Würzburg). Zum „Vorstand für Kommunikation” wurde der Berliner Rechtsanwalt Claus Marten gewählt. Die Wahl brachte eine erhebliche Verjüngung des Bundesvorstands. Der Verband möchte künftig präsenter in den Sozialen Netzwerken sein. Die neue Führung des ISUV will sich für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells einsetzen, „weil das Gleichberechtigung fördert und keine Gewinner und Verlierer produziert.“ (Linsler). ISUV möchte des Weiteren auch das Thema „Vorsorge nach Trennung und Scheidung“, die Benachteiligung von Zweitfamilien, Forderung eines individuellen Selbstbehalts auf die Agenda setzen. Weitere Themen des künftigen Agenda Settings sind Altersarmut auf Grund von Trennung und Scheidung sowie die ungerechte Besteuerung von Getrenntlebenden, Geschiedenen und nichtehelichen Partnerschaften mit Kindern.
      Für ISUV ist die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells eine zentrale Forderung. Der Verband hat deswegen eine Broschüre verfasst, die rege nachgefragt wird. „Das Wechselmodell will das umsetzen, was die Kinder auch wollen, nämlich keinen Elternteil verlieren, von beiden beachtet werden. Mittels Wechselmodell soll aber auch erreicht werden, dass sich Vater und Mutter an der Erziehung beteiligen, ja die Betreuungsaufgaben teilen, so dass beide berufstätig sein können. Das Wechselmodell fördert also die Gleichberechtigung.“ (Linsler)
      Altersarmut ist nachweisbar oft eine Spätfolge von Scheidung. Der Verband möchte dies noch viel mehr in den Focus von Betroffenen und Öffentlichkeit rücken. „Mit immer stärker zunehmender Altersarmut muss der Versorgungsausgleich hinterfragt werden. Die Formel kann nicht lauten, ein Versorgungsausgleich zwei Sozialhilfe-Rentner. Es mag ja juristisch alles seine Richtigkeit haben, aber das Ergebnis beim Versorgungsausgleich ist vielfach ungerecht. In manchen Fällen spart der Staat auf Kosten der Geschiedenen.“, kritisiert der Bundesvorsitzende.


      Kontakt
      Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon 0911 550478, info@isuv.de ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg, Telefon 170 4589571, j.linsler@isuv-online.de