in den meisten Fällen keine Chance für einen Neuanfang

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    • in den meisten Fällen keine Chance für einen Neuanfang

      Hallo Zusammen,

      bei allen Tipps, div. Berichten und festgestellten Tatsachen möchte ich als " Scheidungsopfer " folgendes mitteilen:

      Wir haben eine Scheidungsquote von fast 50 % in der Regel mit 1 bis 2 dazugehörigen Scheidungskindern.

      Ich als Mann erlebe immer mehr Scheidungsopfer, mehr Männer als Frauen, die wenn ein langjähriges Scheidungsverfahren dann endlich einmal abgeschlossen ist, einer der Partner finanziell ruiniert ist. ruiniert heißt, das alle bis Dato angeschafften Güter entweder durch die immensen div. Kosten aufgezehrt worden sind oder nicht mehr alleine finanzierbar sind. Beide Partner sind i.d. Regel auf ewig zerstritten und die ehemals gemeinsamen Kinder haben durch div. Prozeduren einen Knacks weg. Vorherige geschlossene Vereinbarungen, wie Eheverträge werden für Sittenwidrig erklärt und durch den Versorgungsausgleich ist die Altersarmut in der Regel vorprogrammiert. Für mich ist die Ehe in der heutigen Form ein Auslaufmodell und das in der Regel desaströse Ergebnis hinreichend bekannt. Die zuständigen Gerichte und auch Richter sind maßlos überfordert oder so abgestumpft das manche Entscheidungen als nicht nachvollziehbar und willkürlich abgehandelt werden. Die bekannten Reformen sind so gering ausgefallen das die Betroffenen, wenn Sie sich dann doch noch mal trauen, oder auch nicht, in der Regel gar keine Chance mehr auf einen Neuanfang haben, weil einer von Beiden als materieller Gewinner aus der Scheidung hervorgeht, d.h. jetzt über soviel finanzielles Potential verfügt, was er unter normalen Umständen nie hätte erwirtschaften können. Ich kann nach 10 Jahren nach meiner Scheidung behaupten, das war es für mich, ich werde in die Altersarmut rutschen und werde nie wieder über eine eigene Immobilie verfügen können geschweige den ehemaligen hart erarbeiteten finanziellen Background verfügen den ich mal hatte. Und wie ich immer wieder lesen muss bin ich da kein Einzelfall. Auch musste ich feststellen, wenn der jeweilige Part den besseren RA hat, ist für den anderen in der Regel der Totalverlust von allem vorprogrammiert und die Privat Insolvenz dann nur noch eine Frage der Zeit. Die div. Vorhaltungen der eigenen Kinder warum denn der Unterhalt nicht mehr gezahlt wird, nur eine der wenigen peinlichen Vorhaltungen die man dann erfahren muss. Wenn hier nicht endlich einmal eine massive Reformation stattfindet werden die Konsequenzen für viele zukünftige Betroffenen noch massiver ausfallen als erwartet und das sind Tatsachen die für mich reell sind. Es kann nicht sein, das ich in der Vergangenheit für übermäßigen beruflichen Einsatz um eine angenehme finanzielle Existenz für meine Familie zu schaffen damit bestraft werde, das ich am Ende mittelos geworden bin.
    • Hallo Tomchen,
      so pauschal negativ sehe ich die Trennungs- und Scheidungsfolgen nicht.
      In Foren wie diesem werden sich kaum Betroffene melden, deren Trennung/Scheidung friedlich verlaufen ist. Warum sollten sie?
      Eheverträge/Scheidungsfolgenvereinbarungen sind auch nicht per se sittenwidrig und damit - zumindest teilweise - ungültig.
      Die Scheidungsquote beträgt nicht "knapp 50%"; sie liegt etwa bei 35% (immer noch hoch genug!).
      Was ich aber hauptsächlich sagen will:
      ISUV hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Trennungs- und Scheidungsfolgen - auch in diesem Forum und durch bundesweite Informationsveranstaltungen - Betroffene zu informieren, für einvernehmliche (und damit oft auch kostengünstige) Regelungen zu "werben" und durch ein umfangreiches Leistungsangebot seinen Mitgliedern im vorgenannten Sinne zu helfen.
      Mir ist klar, dass zu einer einvernehmlichen Lösung der Probleme mindestens zwei Beteiligte gehören. Wenn davon einer nur auf Konfrontation aus ist besteht kaum die Möglichkeit einer friedlichen Lösung. Allerdings lassen sich auch in diesem Fall Wege aus dem Dilemma aufzeigen.
      Mir ist auch bekannt, dass weder ein Verband wie ISUV noch Mediation oder andere Versuche der Lösungsfindung immer erfolgreich verlaufen, aber immerhin ist dies besser als hochstreitige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu führen.
      An dieser Stelle der Hinweis, nach Möglichkeit rechtzeitig (!) einen Ehe- oder Partnervertrag zu schließen. Dieser kann eine Möglichkeit zur Vermeidung von Altersarmut und Rosenkrieg sein.
      Muster und Informationen zum Ehe- und Partnervertrag gibt es bei ISUV für alle Interessierten.

      Viele Grüße
      heute
    • Hallo Zusammen,

      hallo Heute,

      ich kann deine Aussagen nicht vollständig teilen, gerade weil die Möglichkeiten bestehen trotz div. schriftlicher Vorkehrungen- wie gesagt jeder, auch wirklich jeder Vertrag oder jede Vereinbarung ist anfechtbar, wird das " Nach " einer gescheiterten Ehe immens ausgeschlachtet und missbraucht. Die Verlierer, egal welchen Geschlechts sind in der Regel bald mittellos und haben gar keine Möglichkeit einen Neuanfang ab einem gewissen Alter zu realisieren. Diese massive Ignoranz der Entscheidungsträger wird nochmals die Zahl derjenigen die in die Altersarmut reinschliddern werden massiv erhöhen. Trotz aller Präventionsmaßnahmen kann es nicht sein das hier in diesem Rechtssystem die Möglichkeit besteht den jeweiligen Ehepartner finanziell auszubeuten und ggf. zu ruinieren. Allein die Aussage der jeweiligen Rechtsvertreter " Sie müssen Ihm/Ihr den gleichen Lebensstandard erhalten wie Sie es gewohnt war " grenzt an Blasphemie. Es kann nicht sein, das es möglich ist, planbar zu heiraten, Kinder zu bekommen und danach durch div. Zahlungen besser gestellt zu werden als wenn man im normalen Berufsleben tätig gewesen wäre. Das grenzt an .....den Begriff möchte ich hier nicht niederschreiben. Ich habe es am eigenen Leib erfahren müssen, das ich durch übermäßigen Fleiß und Talent mit leider nicht der von Ihnen genannten Absicherung durch meine Scheidung in die Armut gedrängt wurde. Meine Ex lebt heute mit meinen Kindern auf hohem Niveau und ich bin finanziell ruiniert und werde in die Altersarmut schliddern. Danke Deutschland, danke deinem Rechtssystem
    • Hallo zusammen, hallo edy,

      das, was Tomchen schildert, mag vielleicht nicht so zu verpauschalisieren sein, aber die Bitterkeit, die aus seinen Worten spricht, dürften viele nachvollziehen können.

      Natürlich könnte man versuchen, sich im Vorfeld mit einem Ehevertrag abzusichern, aber ob der dann im Zweifelsfall Bestand hat, ist die Frage, v.a. wenn Kinder zu betreuen sind.

      Ich kenne genügend Fälle, in denen die Scheidung den (i.d.R.) Mann ruiniert hat insofern, als er über zig Jahre hinweg nichts als das Minimum hat, von dem er auch noch den Umgang mit seinen Kindern finanzieren muss. Der berühmte "Lebensstandard", der zu "erhalten" sei, gilt für den Mann, der ihn erwirtschaftet, häufig nicht....
      Die Ex-Frau kann wieder heiraten und sehr gut leben, zumindest am Kindesunterhalt wird dies nichts ändern. Sie lebt prima, oft sogar besser als vorher, er hat das Minimum. Sie hat, da sie in der Regel die Kinder (und damit den Unterhalt) "bekommt", jederzeit die Chance, neu anzufangen und eine neue Ehe zu wagen, ohne finanzielle Ängste. Er muss sich gut überlegen, ob er sich eine zweite Familie überhaupt "leisten" kann, da die Zweitfrau auch dann "nachrangig" ist, wenn die Kinder noch sehr klein sind.

      Absolute Gerechtigkeit wird es nie geben, das ist schon klar, da die Einzelfälle doch zu verschieden sind und jeder auch eine andere Vorstellung davon haben dürfte, was "gerecht" ist.
      Aber ich finde, jeder sollte auch nach einer Trennung anständig leben können, keiner sollte hinterher finanziell besser dastehen als vorher (oder als ohne Ehe, sodass diese nicht mehr als "Versorgungsabsicherung" missbraucht werden kann), niemand sollte in die Altersarmut getrieben werden, jeder sollte eine faire Chance auf eine neue Familie haben, jeder sollte das Recht und die Chance haben, seine Kinder regelmäßig zu sehen, jeder sollte auch finanziell für seine Kinder einstehen (ab einem gewissen Alter der Kinder wird man jeder Frau zumuten dürfen, zumindest halbtags zu arbeiten).

      Was die Politik hier tun könnte?
      z.B. das Wechselmodell etablieren, wo möglich, die nacheheliche Eigenverantwortung weiter stärken, den Kindesunterhalt anders regeln und z.B. beide Eltern ab einem gewissen Alter zur Finanzierung der gemeinsamen Kinder heranziehen (anteilig nach Einkommen), den Selbstbehalt individuell gestalten, sodass jeder eine Chance hat, am selbst erarbeiteten Lebensstandard teilzuhaben, die Chancen von Zweitfamilien verbessern (z.B. durch temporäre Gleichrangigkeit der Zweitfrau, solange Kinder unter 3; Wechselmodell, Heranziehung der Kindsmutter an Finanzierung, Änderung des § 1612a BGB, Verbleib steuerlicher und anderer gewährter finanzieller Vorteile in der Zweitfamilie, d.h. Bereinigung des Einkommens), klare Vorgaben an die Gerichte, dass Lug und Betrug automatisch zu einer Verwirkung des Anspruchs führen.

      Gruß, Hochtief
    • Hallo Tomchen

      Hallo. Edy.
      Frage.ist jeder verbittert, wenn er so etwas schreibt ?
      Ich glaube dies nicht.
      Aber vieleicht kann Tomchen etwas darüber sagen.
      Denn es gibt durchaus noch im Täglichen Leben anderes womit man mit freude am Leben teilnehmen kann trotz dem dicken Hals über das Thema was mit der Scheidung zusammenhängt.
      Ich betrachte sei Bericht auch nicht als Jammerei oder so etwas über sein ganzes Privatleben.
      Denn dann wäre ja die Tageszeitung und was da alles darin steht ein einzig Jammertal obwohl manch ein Bericht über das Politische Tagesgeschehen wirklich für uns kleine Bürger nicht Nachvollziehbar ist.
      Auch heute morgen wieder.

      Was nun Eheverträge angeht, wer Heiratet oder war den früher von unserer Elterngeneration mittels Ehevertrag verheiratet.
      Ich im übrigen auch nicht.
      Auch ich habe ja als ich geheirat habe nicht daran gedacht, bis der Richter uns Scheidet.
      Ja du hast recht, was ist es wert wenn man einen Ehevertrag hat ?

      Was nun eine neue Patrnerschaft betrifft, so sagte mir jemand vorgestern dazu, Frauen fällt dies leichter als Männern.
      Ja auch ich hätte noch die Möglichkeit noch auf Jagd zu gehen, aber ich bin ja ein gebranntes Kind und scheue auch davor zurück.

      Ja ohne darauf zurückzukommen was ich alles darüber geschrieben habe, wäre dies aus dem Absatz von Hochtief genommene Zitat was ich jetzt hier einfüge auch eine Option für mich.
      nämlich,

      den Selbstbehalt individuell gestalten, sodass jeder eine Chance hat, am selbst erarbeiteten Lebensstandard teilzuhaben.
      Immer noch nicht Geschieden
    • Hallo Zusammen,

      erstaunlich ist doch wie unterschiedliche Meinungen und auch Erfahrungen hier geäußert werden, aber bei allen Variablen ist doch der Konsens immer der gleiche - es dürfte sich keiner an dem erworbenen oder erarbeiteten bereichern. Alles ist beweisbar und alles ist darstellbar. Es kann aber nicht sein das sich, einer der Partner nach einer Scheidung, sehr viel besser finanziell steht als der andere, das ist keine Gerechtigkeit und bei allem darf man nicht vergessen, ein Neuanfang ab einem gewissen Alter ist fast unmöglich, rein biologisch z.B. ich habe anderen Power mit Anfang 30 gehabt als jetzt mit Anfang 50. Hier kann und muss eine Regelung getroffen werden, das diese einseitige Bereicherung ausgeschlossen wird. Kinder und Kindesunterhalt ist korrekt, aber nicht wie bei vielen, das die Kinder sozial nach hinten gestellt werden und die Ex, die das Geld für die Kinder verwalten soll, damit eigene Bedürfnisse befriedigt. Ich habe schon als junger Mann immer den Traum gehabt von einer kleinen Familie, einem eigenen Haus und einem gewissen Wohlstand, was ich mir auch alles erarbeitet habe. Das meine Ex dann den Part der Kinderbeaufsichtigung und Erziehung zum größten Teil übernommen hat wurde vorher vereinbart. Ich kann aber nichts dafür, das Sie für sich dann auf einmal entscheidet: " Das habe ich mir aber alles anders vorgestellt und das ist nicht das Leben was ich führen wollte und dafür mache ich dich jetzt verantwortlich und du bezahlst jetzt dafür das ich nicht so Leben durfte wie ich wollte " Und dafür soll ich dann diese unglaubliche Zeche bezahlen???? Aber das Risiko für meine Ex war doch so gering wie noch nie in Ihrem Leben.... Sie bekam genug Geld um wieder Top zu starten, weil alles von mir erarbeitete verkauft werden musste, für div. Anwaltsgebühren, Gutachten etc. und heute behauptet Sie gemeinsamen Bekannten gegenüber: " So gut ist es Ihr noch nie gegangen und hätte es auch laut Ihrem früheren Einkommen nie gehen können " und das ist das was ich verurteile....Meine außergewöhnlicher Arbeitseinsatz und mein Verkaufstalent waren nur dafür gedacht meiner Familie einen gewissen Wohlstand zu schaffen mit der Konsequenz....das ich jetzt mittellos bin und meine Ex in einem gewissen Wohlstand lebt. Und das alle Zusammen kann nicht sein.....passiert aber immer wieder, so wie ich das hier sehr oft lese, immer wieder und wieder.....
    • Hallo Tomchen1960 und alle anderen hier,

      wir schreiben das Jahr 2022, also 9 Jahre seit dem letzten Post zu diesem Thema und ich kann nur sagen daß sich bisher an der Rechtsprechung nichts daran geändert hat.
      All das, was Tomchen1960 hier 2013 inhaltlich geschrieben hat, widerfährt es im Augenblick mir.

      Nach 22jähriger Beziehung, davon 16 Jahren verheiratet, ein gemeinsames Kind (jetzt 20 Jahre alt) hat sich meine Frau von unserem Sohn und mir getrennt.
      Wie es sich im Nachhinein herausgestellt hat, war die Trennung fast ein Jahr im voraus heimlich von ihr geplant gewesen. Als ich (gemeinsam mit unserem Sohn) der Trennung nach langen hin und her zugestimmt haben, dachte ich noch das es eine vorübergehende Trennung sein würde, bis sich beide im Klaren sind, ob wir noch eine gemeinsame Zukunft haben oder nicht. Es war vereinbart, das wir uns beide gemeinsam von einen RA beraten lassen. Habe ihr sogar gesagt das sie den Anwalt aussuchen soll, da ich einen 14 h Arbeitstag habe und nicht dazu kommen würde, aber auch um mir nicht etwas nachsagen zu lassen. Wochenlang hab ich sie immer und immer wieder gefragt ob sie nun einen Termin vereinbart hat. Immer wurde ich vertröstet, bis nach fast drei Monaten ich auf einmal Post von einem RA erhalten habe, worin mir klar mitgeteilt wurde, daß sich meine Frau von mir getrennt hat und ich ihr eine unfassbare Summe (ca. 2.600 €) an monatlichen Unterhalt zu zahlen habe. Aus dem Schreiben wurde klar ersichtlich daß hier bereits Unterlagen und Dokumente von mir vorgelegen haben, woraus alle Details zur Unterhaltsberechnung entnommen wurden.
      Ich wusste im ersten Moment nicht, wie ich reagieren soll. Das war für mich ein totaler Vertrauensbruch. Doch sollte der eigentliche Rosenkrieg ihrerseits erst noch beginnen. Öffentliche Diffamierungen, schlecht machen im Freundeskreis und auch in der Firma (arbeiten beide in derselben Firma) waren nur der Beginn. Es wurden mir Spielsucht, Vernachlässigung der Familie, Untreue und einiges mehr unterstellt, so daß sie diejenige ist, welche letztendlich als Opfer da steht, da angeblich ich mich von ihr getrennt habe.

      Zu diesem Zeitpunkt dachte ich das es zwar zu Auszahlungen an sie kommen wird, da wir eine gemeinsame Immobilie haben, welche nur von mir abgezahlt wird, aber ansonsten keine groß weiteren Unterhaltsverpflichtungen in Form von Trennungsunterhalt kommen werden, da sie wieder Vollzeit arbeiten tut und unser Sohn, aufgrund ihrer permanenten Ausfälligkeiten durch regelmäßigen Alkoholkonsums, entschieden hat bei mir zu bleiben. Leider weit gefehlt.

      Der Rechtsprechung ist es absolut egal, ob unser gemeinsamer Sohn bei mir ist oder nicht, da er volljährig ist und wohl für sich selber sorgen kann, obwohl er sich in der Ausbildung befindet.. Meine Noch-Ehefrau muss auch keinen Unterhalt zahlen, was ich aber eh nicht angenommen hätte.
      Bei der Gerichtsverhandlung für den Trennungsunterhalt wurde auch mir ein fiktives Gehalt zugerechnet, woraus sich der monatliche Unterhalt errechnet hat. Das ein großer Teil des pysikalischen Einkommes (also das reale Geld) meine Frau bereits in ihrem Besitz hatte, konnte ich natürlich nicht nachweisen, so daß ich es ihr durch den Unterhalt quasi "noch einmal" zahlen musste.
      Mittlerweile befinde ich mich 1 1/2 Jahre in der Trennung und zahle ab dem 13. Monat der Trennung weiter Trennungsunterhalt in Höhe v. 1.100,00 €. Habe mittlerweile die Scheidung eingereicht, da meine Frau es mir überlassen hat es einzureichen. Ihr RA ist sehr aggressiv und stellt mich vor dem Amtsgericht bei jeder Kleinigkeit als "Verzögerer" oder "Vertuscherer" hin, was zu erneuter Verschiebung des Scheidungstermins geführt hat.

      Mein reales monatliches Einkommen und meine monatlichen Fixkosten (Immobilien-Darlehen, Versicherungen, Altersvorsorge, Wohnnebenkosten, sowie kleinere diversen Sachen) zzgl. dem monatlichen Trennungsunterhalt sind fast pari. Ich versuche unseren Sohn so gut es geht weiter finanziell zu unterstützen, da er durch das Verhalten meiner Frau ihm gegenüber (sie blockt den Kontakt ab, schreibt ihm lediglich via WhatsApp im betrunkenen Zustand einer Mutter nicht würdige Nachrichten) langsam psychisch angeschlagen ist und dadurch Probleme mit der Konzentration hat, was ihm letztendlich den Ausbildungsplatz gekostet hat. Das ganze angesparte Vermögen, was ursprünglich für die Renovierung von Küche und Bad angedacht war, musste ich für den Trennungsunterhalt, sowie den bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten verwenden, was mittlerweile komplett aufgebraucht ist. Nachfragen bzgl. "Existenzminimum" wird mit dem Argument das ich ja genügend Geld aus dem monatlichen "fiktiven" Einkommen habe, abgebügelt.

      Ich bin tatsächlich seit März 2022 finanziell am Ende und das obwohl ich ein sehr gutes, überdurchschnittliches Einkommen habe, reicht es mir nicht mehr zum Leben. Mein privates Auto habe ich zwischenzeitlich verkauft, um etwas Bargeld im Haus zu haben. Das nächste wird dann das Motorrad sein (mein einziger Traum, den ich mir in all den Jahren aus dem von mir hart erarbeitenden Geld für 8.000 € gekauft habe), was ich nun verkaufen werde. So nebenbei erwähnt habe ich meiner Frau in der Zeit zwei nagelneue Autos (u. a. ein Mini Cooper) gekauft, was aber alles natürlich nicht zählt und das letzte Auto natürlich mitgenommen hat.
      Durch den Verkauf schaue ich das ich den Unterhalt bis zur Scheidung zahlen kann, um hier nicht gerichtlich in Schwierigkeiten zu kommen.

      Die Eigentumswohnung hat durch die Covid-Pandemie das doppelte an Wert, was natürlich meine Frau ausbezahlt haben möchte. Gleichzeitig wird Klage auf Nachehelichen Unterhalt gestellt, was bei 16 Jahre Ehe ca. 5 Jahre Unterhalt bedeuten. Da mein monatliches Einkommen pari mit den fixen Kosten ist, werde ich kein Kredit bekommen, um meine Frau auszahlen zu können. Eine Teileversteigerung wurde von ihrem RA bereits angedroht, falls ich "nichts zahlen möchte". Somit ist der nächste Schritt bzgl. Wohnungsverkauf vorprogrammiert. Ein Versuch die Wohnung zu halten ( sie liegt unserem Sohn und mir sehr am Herzen), wird gar nicht erst möglich sein.

      Der Versorgungsausgleich (gesetzliche Rente) ist berechnet und meine Frau erhält eine nicht unstattliche Summe daraus. Da ich vor vielen Jahren den Fehler gemacht habe, von der gesetzlichen KV in die Private KV zu wechseln, die Beiträge natürlich auch in der Rente zu zahlen sind, wird meine noch verbleibende gesetzliche Rente mehr oder weniger dafür verwendet werden. Natürlich kann ich durch Leistungsminderungen zur gegebenen Zeit auch den Beitrag reduzieren, aber viel wird das sicherlich nicht ausmachen.

      Fazit:
      Bis vor kurzem war mein Leben, sowohl persönlich (Frau, Kinder, Absicherung der Familie durch die wichtigsten Versicherungen und einer eigenen Immobilie als Altersvorsorge), sowie auch finanziell (guten Einkommen, guter Lebensstandard) vollkommen in Ordnung. Zumindest dachte ich es.
      Doch mit Anfang 50 und durch die Entscheidung meiner Frau sich zu trennen und der gängigen Rechtsprechung (zumindest die, die mir seitens den Anwälten und dem Gericht bisher mitgeteilt wurden) werde ich finanziell in eine ungewisse Zukunft gehen. Die aktuelle Situation (Inflation, hohe Preissteigerungen, aber auch das die Rechtsprechung fiktive Einkommen anstatt die reellen Einkommen berücksichtigt) treibt einen wirklich mit Ansage in die Altersarmut.

      Ich gebe hier keinem die Schuld, auch wenn ich an der gängigen Rechtsprechung sehr zweifle, denn das Fehlverhalten von meiner Frau sowohl mir aber vor allem unserem gemeinsamen Sohn gegenüber, sollte hier nicht unberücksichtigt bleiben. Aussagen wie "Der Lebensstandard muss auch nach der Ehe gehalten werden" sollte für beide gelten, auch wenn es nicht mehr in der bisherigen Art und Weise möglich ist.
      Schuld bin letztendlich ich selber, da ich blauäugig ohne Gütertrennung und Ehevertrag geheiratet und mich die letzten 21 Jahre für die Familie aufgeopfert habe, daß es uns finanziell gut geht.

      Auch erwarte ich hier keine Hilfe und Ratschläge was ich tun kann, denn groß was dagegen tun kann man eh nicht. Das wurde mir durch all der der bisherigen Zeit klar.
      Es tat mir einfach mal gut hier meinen Frust von der Seele zu schreiben, denn in der Öffentlichkeit darüber zu reden bin ich nicht der Typ dafür und unseren Sohn möchte ich damit nicht noch mehr belasten.


      Danke Euch und Grüße
      Der Neue
    • Hallo Zusammen,

      jetzt bin ich doch noch einmal hier, da ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter weiß.
      Die Situation, welche ich im April oben beschrieben habe, ist nicht nur so eingetroffen, sondern hat sich auch verschärft.

      In Kurzform:
      Es gab zwischenzeitlich 2 Scheidungstermine, welche seitens des gegnerischen Anwalts jeweils durch Folgeanträge ausgesetzt wurden.
      Mit den Folgeanträgen wird jedesmal behauptet, das "irgendwas" in meinen Auskünften nicht stimmen kann. Ich habe wirklich alles offen gelegt und mehrmals an Eides statt erklärt.
      Vermögen, sprich Geld oder sonstige Vermögensgegenstände, außer der Eigentumswohnung, besitze ich nicht und dennoch wird mir das in einer sehr aggressiven Art und Weise vom gegnerischen Anwalt vorgeworfen.
      Ich weiß, das der gegnerischen Anwalt alles tut um die Scheidung so lange wie möglich zu schieben, kann es aber nicht nachweisen.

      Meine Frage ist nun:
      Wie kann ich hier vorgehen? Mein Anwalt meint, das es hier so gut wie keine Möglichkeiten gibt, das die Rechtsprechung klar sagt, das die Scheidung nur im sog. Verbund durchgeführt werden kann und wenn man sich hier im Vorfeld nicht einigen kann, dann wird das über das Gericht entschieden, was natürlich die Kosten noch weiter in die Höhe treibt.
      Der Lebensstandard meiner Noch-Ehefrau hat sich signifikant gesteigert, allein schon durch meine Unterhaltszahlungen (Trennungsunterhalt), sowie das sie nun Vollzeit arbeitet. Sie zeigt das auch in den sozialen Netzwerken wo sie überall schon Urlaube und Kurzreisen gemacht hat (sei es ihr auch gegönnt).
      Jedoch krebse ich finanziell ziemlich am Limit, versuche wo ich kann, Geld zu sparen, um zumindest meine Anwaltskosten zu zahlen. Weiß Stand heute auch nicht, wie ich am Ende die Scheidungskosten begleichen soll. Einen Kredit werde ich nicht erhalten, da meine Noch-Ehefrau mit dem Folgeantrag auch Nachehelichen Unterhalt gerichtlich einfordert. Somit verbleibt aus Sicht der Bank nicht genügend Geld, um mir einen Kredit zu gewähren.

      Ich bin ehrlich gesagt sprach- und fassungslos, das das so einfach seitens des Gerichts überhaupt möglich ist.

      Die Scheidungsreform (weg vom Schuldprinzip zum Zerrüttungsprinzip) hatte im Kern eigentlich das Ziel, so zu urteilen, daß beide Ehepartner auch in der Zukunft finanziell sich selber versorgen können und niemand beim Staat "anklopfen muss" und um irgendwelche finanziellen Hilfen zu bitten.

      Aber so, wie die Rechtssrechung in den ganzen Jahren die eigentlich im BGB klar und deutlich geänderten Gesetze mißbraucht, hat der Unterhaltspflichtige absolut keine Chancen mehr, finanziell auch nur Ansatzweise zu überstehen.

      Gibt es hier ähnliche Fälle, wo doch die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen eine Rolle in den Urteilen gespielt hat?
      Bin wirklich über jeden einzelnen Tipp oder Hinweis dankbar.

      Und falls ich mich undeutlich oder falsch ausgedrückt haben sollte, bitte seht es mir nach.


      Liebe Grüße
      Der Neue
    • Hallo Neuer,
      ich bin Theo habe gerade deine Thread gelesen, deine Geschichte ähnelt vom Ablauf meiner Geschichte.
      Spontan fallen mir zwei Hinweise dazu ein.

      Der Neue schrieb:

      Ich habe wirklich alles offen gelegt und mehrmals an Eides statt erklärt.
      Vermögen, sprich Geld oder sonstige Vermögensgegenstände, außer der Eigentumswohnung
      In diesem Fall würde ich VKH beantragen, dann übernimmt der Staat erstmal die Kosten für Anwalt und Gericht. Sollte deine finanzielle Situation sich wieder bessern (wird regelmäßig geprüft) musst du dann allerdings die Zahlung später erbringen. Nach meinem Kenntnisstand wird nach 4 Jahren allerdings auf die Rückzahlung verzichtet.
      Die Gewährung ist allerdings an Bedingungen geknüpft.Man darf bis auf einen Freibetrag keine Besitztümer haben, die selbstbewohnte Eigentumswohnung wird nicht mit eingerechnet. Ich kann mir auch vorstellen das dein Anwalt/Anwältin dir diese Möglichkeit nicht unterbreitet hat. Meine hat auch gesagt das würde ich nicht bekommen, ich habe es Mehrfach bekommen.Die Anwälte bekommen in diesem Fall (erstmal) nur ca. 1/4 bis 1/3 der Kosten vom Staat erstattet, deshalb haben sie keinen Bock darauf, müssen es aber machen(widerwillig). Die Hürden sind gar nicht so hoch.Vielleicht würde dir das den finanziellen Druck etwas nehmen.

      Der Neue schrieb:

      Eine Teileversteigerung wurde von ihrem RA bereits angedroht, falls ich "nichts zahlen möchte
      Die Teilungsversteigerung kann erst nach der Scheidung betrieben werden, das soll nur Druck aufbauen.

      Der Neue schrieb:

      Gleichzeitig wird Klage auf Nachehelichen Unterhalt gestellt, was bei 16 Jahre Ehe ca. 5 Jahre Unterhalt bedeuten
      Ist geklagt worden? Was ist dabei raus gekommen?
      Lass dich nicht unter Druck setzen.
      Ich wünsche dir viel Kraft, einen Menschen der dir zuhört und für dich da ist.


      LG Theo
    • Mir ist das nicht verständlich.
      Du schreibst, dass du sehr gut verdienst.
      Du schreibst, wenn ich das richtig verstehe, dass deine Frau auch Vollzeit arbeitet (und etwa gleichviel verdient?).
      Ihr habt ein Kind.

      Wieso bist du dadurch auf einmal "finanziell am Ende"?

      Das ist doch zu schultern.
      - Trennungsunterhalt bis zur Scheidung.
      - Unterhalt für 1 Kind

      Das Anwälte aggressiv auftreten und Maximalforderungen stellen kommt vor und ist deren Strategie.
      Dagegen muss dein Anwalt ganz sachlich angehen und gegenargumentieren.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      vermutlich muss nicht mal Unterhalt für das Kind gezahlt werden.
      Das ist 20 und befindet sich in Ausbildung.
      Und ja, ich weiß, dass auch volljährige Kinder noch ordentlich kosten.
      Dennoch können sie meistens zumindest einen Teil ihres Bedarfes in der Ausbildung selbst decken.
      Ansonsten gibt es ja ggf. auch BAföG (wenn Student).

      Ich könnte mir vorstellen, dass der Neue einfach keinen guten Anwalt hat und demzufolge zu der allgemeinen Angst derzeit (die viele umtreibt) noch die Angst kommt, nach der Scheidung nichts mehr zu haben.
      Ich würde hier neben der finanziellen Beratung und Vertretung (durch einen guten Anwalt für Familienrecht) auch die psycho-soziale Seite angehen und mir entsprechende Hilfe außerhalb des "Rosenkrieges" holen.

      Ich hatte nun ja gerade keine derartige Auseinandersetzungen. Dennoch fand ich es hilfreich, in Krisenzeiten auf emotionale professionelle Hilfe zurückzugreifen zu können.
      Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass hinterher Vieles nicht halb so schlimm kam/war wie ich mir davor vorgestellt hatte.

      Und auch für den 20jährigen wäre emotionale Unterstützung toll.

      Viel Glück!
      Gruß Tanja
    • Ich kann die Bedenken und Sorgen teilweise verstehen. Irrsinnigerweise scheint eine Scheidung denjenigen zu bevorteilen, der skrupelloser vorgeht und der wirtschaftlich vermeintlich schwächer ist. Vollkommen unspezifisch, was das Geschlecht an geht.

      Auch ich verdiene, würde ich mal sagen, sehr gut. Meine Ex nicht und sie arbeitet auch lediglich Teilzeit (nicht, weil sie keine Vollzeitstelle bekommt, sondern weil sie aus der Erfahrung heraus hierzu einfach keine Lust hat). Ihr Einkommen fiktiv auf eine Vollzeitstelle hochzurechnen.... herrje, was hat sich die Gegenseite alles einfallen lassen, da kommt es letztendlich auf den Richter an, was er entscheidet.

      Die Hausratsteilung hat sie nach eigenem Ermessen durchgeführt, nämlich, dass sie wertvollen Hausrat mitgenommen oder verkauft hat und ein paar Schrott-Alibimöbel dagelassen. Nach reiflicher Überlegung, mangels Beweislast, Kostenrisiko (Familienrechtsanwälte wissen schon, warum in Sachen Hausratsteilung grundsätzlich auf Stundenhonorar abrechnen wollen), und vor allem um meine Nerven zu schonen, habe ich den Hausrat abgeschrieben und versuche mich nach und nach bei ebay-Kleinanzeigen und sonstwo wieder günstig einzudecken. Alles nur peu-a peu, denn Geld für größere Anschaffungen ist nicht da. Das Familienauto hat sie verkauft und sich was hübsches neues geholt (vielleicht aber auch nur geleast, wer weiß das schon).

      Ich kann nur den Tipp geben, sich hiervon zu lösen. Was können sich so viele Leute leisten ohne, dass sie arbeiten und man selbst buckelt und bleibt nix bei übrig. Das interessiert bei der/dem Ex am meisten und wenn man dann noch denkt, dass man das selbst finanziert und dazu noch dem "Betrüger" Geld geben muss. Sch.... drauf. Wenn du wirklich Vergleiche ziehen willst: lieber finanziell angespannt und ordentlich im Leben stehen, einen Sohn haben, mit dem man gemeinsam die Lage meistert, als alleine, alkoholkrank und ohne Gewissen.

      Das Leben ist ein Marathon, kein Sprint.
    • Hallo Zusammen,

      zuerst einmal möchte ich mich wirklich bei Euch allen für Eure Hinweise und Kommentare bedanken.

      Zu Euren Statements im Einzelnen:

      Hi Theo:
      Ich werde mich über die Verfahrenskostenhilfe erkundigen. Mal sehen ob ich diesen Weg evtl. gehen könnte.
      Hier danke Dir für den Hinweis.

      Was die Teilungsversteigerung anbelangt, weiß ich das daß ein Druckmittel ist und auch erst nach der Scheidung erfolgen kann. Auch dauert es ca. 1 Jahr beginnend vom Antrag bis zur eigentlichen Versteigung.
      Meine Frau weiß das mein Sohn und ich sehr an der Wohnung hängen, deswegen will sie uns auch unbedingt aus der Wohnung raus haben. Sie will den jetzigen Marktwert hälftig ausbezahlt haben.
      Da ich das Geld nicht habe, kann ich entweder die Wohnung verkaufen (was ich versuch zu vermeiden) oder ich hol mir einen Kredit und zahl sie damit aus. Dann könnten wir in der Wohnung bleiben.
      Das ist aber genau der nächste Grund, warum ich nun auf Nachehelichen Unterhalt verklagt wurde. Sie weiß dass ich im Falle einer Verurteilung zur Zahlung von Nachehelichen Unterhalt, ich dann kein Kredit von der Bank bekommen werde. Dann wäre ich quasi gezwungen die Wohnung zu verkaufen oder eben den Weg einer Teilungsversteigerung zu gehen.
      Die Gerichtsverhandlung aufgrund des Folgeantrags findet nun Ende September statt, aber keine Scheidung.
      Mein Anwalt wird versuchen darzulegen, das keinerlei Bedürftigkeit ihrerseits vorliegt, sowie auch keine ehebedingten Nachteile, aber ob das so klappen wird, ist offen.

      Danke für Deine Wünsche .... nur offen darüber mit anderen zu reden, tue ich mich unheimlich schwer .......


      Hi Euklid:
      Sorry, hier war ich nicht deutlich genug.
      Ich habe einen sehr guten Verdienst, meine Frau hat während der Ehe nur Teilzeit gearbeitet. Auch dann, wo unser Sohn längst flüge war. Ich hatte mit meiner Frau zwar ab und an darüber gesprochen wieder auf Vollzeit zu gehen, dies aber nicht wegen dem Geld, sondern rein aus der späteren Rente gesehen. Dies war von ihr aber nicht gewollt. Da wir monatlich, nach Abzug aller Kosten, noch genügend Geld zum Leben hatten (ihr Gehalt nicht eingerechnet, das hatte sie immer zu ihrer eigenen freien Verfügung), war mir das dann auch egal. Uns ging es ja auch gut.

      Was mich finanziell trifft, ist die Tatsache das ich bisher immer ALLES gezahlt habe. Alle Kosten, die monatlich anfallen, wurden von mir übernommen. Was bisher auch ok war.
      Jetzt wurde ich zur Zahlung von Trennungsunterhalt bis zur Scheidung verurteilt. Gleichzeitig ist meine Steuerklasse von 3 auf 1 geändert worden. Dies und die monatlichen Kosten, die ja auch weiterhin da sind und bezahlt werden müssen, haben nun dazu geführt, das mir monatlich zum Leben nicht viel übrig bleibt und ich mehr oder weniger den Unterhalt und die Anwalts- und Gerichtskosten von meinem Ersparten gezahlt habe.

      Meine Frau zahlt kein Kindesunterhalt. Sie kümmert sich ja nicht einmal um ihn. Ich versuch ihn finanziell zu unterstützen, da wo es immer geht. Vor allem ab dem Zeitraum, als er die Ausbildung abbrechen musste, was ihn auch psychisch ziemlich beschäftigt hat. Zwischenzeitlich hat er sich aufgerappelt und sogar eine neue Ausbildungsstelle zum 01.09.2022 bekommen, worauf er sehr stolz ist und ich vor allem.


      Hi TanjaW9:
      Du hast Recht, das kein Kindesunterhalt gezahlt werden musste, da er zum Zeitpunkt des Trennungsverhandlung sich in einer Ausbildung befunden hat.
      Als er diese dann verloren hat, hab ich kein Antrag hierzu gegen meine Frau gestellt, obwohl ab diesem Zeitpunkt Kindesunterhalt möglich gewesen war.
      An Bafög o. ä. sind einige Voraussetzungen geknüpft, die leider nicht vorliegen. Daher auch meine weitere Unterstützung für ihn, was ich natürlich auch gerne mache. Letztendlich, um euch ein vollständiges Bild zu geben, unterstütze ich auch meine Mutter, die von ihrer Rente allein, es so nicht schaffen würde. Dies noch vor den ganzen Kostensteigerungen, welche wir gegenwärtig erleben dürfen.

      Professionelle Hilfe ist wirklich wichtig, gerade wenn man sich in solch einer Situation befindet. Ich habe für meinen Sohn kurz nach Abbruch der Ausbildung einen Termin gesucht und es wurde mir ein frühester Termin im November 2022 angeboten, also ganze 8 Monate später.
      Ich selber konnte innerhalb weniger Wochen einen Termin für mich finden ....... bin privat versichert .... ich weiß, klischeehaft, aber ist nun mal so.
      Meine Herausforderung ist, das ich zwar gut versichert bin, aber zwei Leistungen damals beim Abschluss nicht berücksichtigt habe: Brille und psychologische Behandlung.
      Ich dachte das ich keine Probleme mit den Augen haben werde und niemals in einem burn out oder depression landen werde, da ich nicht der Typ dafür bin.
      Die Stundenabrechnung hat es ziemlich in sich, so dass ich die Behandlung nach zwei Terminen dann aufgehört habe, weil ich es mir auf die Dauer nicht leisten konnte.


      Hi Maccie:
      Allein schon Deinen ersten Satz kann ich, nach all dem was mir bisher widerfahren ist und was ich noch alles erfahren werde, unterstreichen.
      Das ist genau das, was ich mit dem Grundgedanke der Scheidungsreform gemeint habe.
      Es tut mir sehr leid, dass es bei vielen Scheidungen nicht fair und auf Augenhöhe beider Parteien abläuft und das mit Unterstützung der sog. Rechtsprechung.
      Dein letzter Satz geht mir nicht aus dem Kopf und je mehr ich ihn mir durchlese, umso so friedvoller werde ich innerlich. Ich hoffe sehr dass das anhält.


      Als Fazit kann ich für mich mitnehmen, daß die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen wohl keine Rolle spielt, da alles nur aus der Sicht des Unterhaltsberechtigten gesehen und geurteilt wird.


      Ich möchte mich bei Euch allen wirklich recht herzlich bedanken.
      Auch wenn es letztendlich nur Hinweise und Kommentare waren, zeigen aber das sich jemand für meine Situation etwas interessiert.


      LG
      Der Neue
    • Guten Morgen Neuer,
      einen Tipp hab ich noch für dich, du schreibst das du in Lohnsteuerklasse 1 bist, aus deinem Bericht lese ich heraus das du Alleinerziehend bist. Da dein Sohn in deinem Haushalt lebt gehörst du in die Lohnsteuerklasse 2. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt bei 4000€ im Jahr, das bedeutet einen steuerlichen Vorteil. Diesen Vorteil kannst du nutzen bis dein Sohn die Ausbildung beendet hat.Das geht auch noch Rückwirkend zu beantragen, am Jahresende/Anfang des neuen Jahres mit der Steuererklärung.

      Ich denke ohne genaue oder Beispielhafte Zahlen der Einkommensverhältnisse und der ausgeübten Tätigkeiten der Vergangenheit kann hier deine Situation schlecht eingeschätzt werden. Ich hatte vor kurzem eine Gerichtsverhandlung auch zum Thema nachehelicher Unterhalt, der Richter sagte das Sie voll arbeiten muss bevor Sie nachehelichen Unterhalt verlangen kann. Nun gut, deine Ex arbeitet ja voll, ich vermute mal, das Sie trotz voller Arbeit viel weniger verdient. In dem Fall ist es natürlich so das Ihr eventuell ehebedingte Nachteile zugesprochen werden könnten, das kommt auf die Umstände an, die wir nicht kennen. Wahrscheinlich möchtest du hier keine genaue zahlen einstellen, dann wird es schwierig mit der Beurteilung. Wenn ich deinen Thread lese, sehe ich mich selbst wieder, einfach geschockt und Enttäuscht von der gefühlten Ungerechtigkeit des Systems, mit dem man sich vorher nie auseinander gesetzt hat.Im Prinzip ist das System gar nicht so schlecht, das Problem ist das gelogen und betrogen wird, wo es nur geht, letztendlich aus Entäuschung oder Wut den anderen zu treffen.

      Der Neue schrieb:

      ja genügend Geld aus dem monatlichen "fiktiven" Einkommen habe, abgebügelt
      Mit dem fiktiven Einkommen meinst du/Sie wahrscheinlich den Wohnwert? Weil du mit deinem Sohn in Eurer Eigentumswohnung lebt die Euch 50/50 laut Grundbuch gehört?

      Der Neue schrieb:

      Bei der Gerichtsverhandlung für den Trennungsunterhalt wurde auch mir ein fiktives Gehalt zugerechnet,
      Vermutlich der Wohnwert. Ja, das hat mich auch immer tierisch genervt!Da hat man gespart und die Bude abbezahlt, zahlt keine Miete, bzw. nur noch einen geringen Abtrag und muss sich dann Wohnwert anrechnen lassen!Wenn du aber den Kredit für Sie mit abträgst kann man das doch bestimmt verrechnen.

      Ich würde Dir empfehlen mit der Bank eine Tilgungsaussetzung für 12 Monate zu vereinbaren, kann natürlich sein das das wieder auf den Unterhalt auswirkt. Die Tilgungsaussetzung habe ich mit der Bank ohne die Zustimmung der Gegenseite vereinbaren können, sie sagt, ich habe immer gezahlt und bin auch dann der Hauptansprechpartner für Sie. Ob das jede Bank macht weiß ich nicht, du hättest aber dann finanziell erstmal etwas Luft.


      Euklid schrieb:

      Du schreibst, wenn ich das richtig verstehe, dass deine Frau auch Vollzeit arbeitet (und etwa gleichviel verdient?).
      Ja, irgenwo habe ich das auch gelesen, finde es gerade nicht. Wenn deine EX trotz Vollzeit etwa gleichviel verdient, hat sie wohl schlechtere Chancen auf nachehelichen Unterhalt bzw. auf eine höheren Ausgleich! Das passt aber nicht zu deinem bisherigen Vortrag, das du sehr gut Verdienst und 2600€ Trennungsunterhalt zahlen solltest?! Irgendwie passt da was nicht?

      Ich wünsche Dir viel Glück für die Verhandlung

      LG
      Theo
    • Der Neue schrieb:

      Meine Frau weiß das mein Sohn und ich sehr an der Wohnung hängen,
      Ich kenne das selbst, und auch von anderen ...
      Man hat sich da eingelebt, vielleicht viel Schweiß investiert, aber ...
      meistens ist es am besten, wenn man sich was Neues sucht.
      Vor allem, wenn es einen an die äußerste Grenze des finanziell Machbaren treibt.
      Es fällt schwer, aber es tut auch gut, wenn man den Schritt gemacht hat:
      - Neuanfang, nach vorne sehen
      - keine Stress mehr deswegen

      Denk mal drüber nach ...
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Zusammen,

      bitte verzeiht, wenn ich etwas mit Zeitversatz hier antworte. Bin leider immer wieder auf Geschäftsreise, so dass ich nicht immer gleich reagieren kann.
      Was die "Zitierfunktion" anbelangt, weiß ich nicht wie es genau funktioniert, daher antworte ich wieder in meiner Art und Weise.

      Hi Theo:
      ich dachte immer für die Lohnsteuerklasse 2 gibt es eine Einkommensobergrenze, aber das ist wohl nicht der Fall. Werde das prüfen und schauen ob ich noch rückwirkend für 2021 das beantragen kann.

      Generell zu den Einkommensverhältnissen:
      Eigentlich wollte ich in der Tat nicht hier alles einstellen, verstehe aber das ihr ohne konkrete Zahlen mir keine hilfreichen Tipps geben könnt.
      Damit ihr euch ein Bild machen könnt, anbei wie folgt:
      Während intakter Ehe und Steuerklassen 3 bwz. 5 hatten wir insgesamt, nach Abzug aller fixen Kosten, monatlich knapp 3.200 EUR zur freien Verfügung.
      Ihr Einkommen lag damals bei 1.200 EUR/Monat. Dieses Geld hatte Sie für sich selbst zu freien Verfügung. Die restlichen 2.000 EUR waren von meinem Einkommen, wovon wir gelebt haben.
      Alle fixen Kosten (Immobiliendarlehen, Autokredite, Wohnnebenkosten, Versicherungen, usw.) wurden ausschließlich von mir bezahlt.
      Nach der Trennung und des Vertrauensbruchs, wurde die Steuerklasse bei mir von 3 auf 1 und bei ihr von 5 auf 1 geändert.
      Gleichzeitig hat sie von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt.
      Heute verdient sie monatlich knapp 3.000 EUR netto, ich liege heute noch ca. 60% darüber. Beide Werte vor Zahlung des Trennungsunterhalts von 1.100,00 EUR.
      Durch den Wechsel der Steuerklasse und des monatlichen Trennungsunterhalts, habe ich nun monatlich ca. 2.000,00 netto weniger. Da die meisten fixen Kosten geblieben sind, sind nun mein monatliches Netto-Einkommen und die fixen Kosten mehr oder weniger pari. Ich habe die ein oder andere Versicherung nun gekündigt, damit mir wenigsten ein paar Hundert Euro im Monat übrig bleiben.
      Da ich einmal im Jahr auch eine Bonuszahlung erhalte (welche natürlich sehr stark variiert, je nach Zielerreichung), erfolgen alle Zahlungen für die Anwalts- und Gerichtkosten sowie evtl. weitere unerwartende Kosten durch die einmalige Bonuszahlung, sowie durch den Verkauf des PKWs. Da mir, aufgrund der finanziellen Unterstützung die ich meinem Sohn und auch meiner Mutter gegenüber tätige, die paar hundert Euro nicht immer reichen, lebe ich natürlich selber von der erhaltenen Bonuszahlung.

      Mit dem fiktiven Einkommen meine ich das Wohngeld, da ich meine Frau damals mit ins Grundbuch hab eintragen lassen. Ich weiß nicht ob das wirklich ein Fehler war, wie es mir viele jetzt vorhalten. Damals war die Welt noch in Ordnung und es war für mich wichtig, daß sie abgesichert ist, falls mir etwas passieren würde. Und es war für mich selbstverständlich, daß man seine Frau einträgt.
      In der Unterhaltsberechnung wurden auch nicht alle Kosten mitberücksichtigt, obwohl diese existieren und monatlich auch bezahlt werden müssen.
      Die Zahlung des kompletten Wohnkredits wurde bereits angerechnet.

      Was die Aussetzung des Tilgungsplans anbelangt .....
      Seit Kreditaufnahme habe ich jeden Monat pünktlich meine Darlehensraten beglichen und begleiche diese auch heute noch.
      Ich habe damals mit der Bank jährlich eine Sondertilgung vereinbart. Diese konnte ich natürlich in den letzten beiden Jahren nicht mehr tätigen, da mir schlichtweg das Geld dafür gefehlt hat.
      Jetzt wird mir seitens der Gegenseite vorgeworfen, das ich arglistig mein höheres Einkommen (durch Nichtzahlung der Sondertilgung) verschwiegen habe und somit einen höheren Trennungsunterhalt meiner Frau gegenüber unterschlagen hätte. Ich war natürlich wie von den Socken, als ich das gelesen habe, da ich die Zahlung der Sondertilgung aufgrund fehlenden Geldes nicht tätigen konnte und mich auch davor beim Anwalt noch erkundigt habe.
      Will gar nicht wissen wie es wäre, wenn ich die Tilgung komplett ausgesetzt hätte.
      Das ist im Übrigen nun der Verhandlungssachverhalt, statt der terminierten Scheidung.

      Ich bin kein Jurist und auch kein Scheidungsanwalt, aber hier bin ich wirklich absolut fassungslos, das man sich hier die "Rosinen" rauspickt und in die Gerichtsverhandlung einfließen lässt.
      Das der Lebensstandard meiner Frau signifikant gestiegen ist, ist mehr als sichtbar und nachweisbar. Sie hat auch nach der Scheidung, durch ihre Vollzeitstelle, durch den Umstand, dass sie absolut keinerlei finanzielle Belastungen (außer Miete und Versicherungen) hat, das sie sich um niemanden kümmern muss (macht sie auch nicht um unseren Sohn), keinerlei ehebedingte Nachteile.
      Ich gehe nicht optimistisch in die Verhandlung, denn eines hab ich gelernt, daß man mit logischen und vor allem menschlichem Denken hier total daneben liegt.

      Das System, Theo bzw. genauer gesagt die reformierten Gesetze sind schon ok und treffen im Kern die Fairness für beide Parteien. Jedoch wurde der Kerngedanke eben durch Lügerei und Betrügerei in den ganzen Jahren und den daraus erfolgten heutigen Rechtsprechung derart verbogen, das nur noch die Sicht des Unterhaltsberechtigten gesehen und in den Urteilsverkündigungen berücksichtigt wird.


      Hi Euklid:
      letztendlich hast Du Recht.
      Und Du bist nicht die Einzige die mir sagt, daß ich los lassen und nach vorne schauen soll.
      Es verbindet uns (unseren Sohn und mich) viel emotionales mit der Wohnung.
      Aber diese um allen Preis der Welt zu halten, geht natürlich nicht.


      Ich hoffe das ich nicht allzu wirr geschrieben habe.
      Es sind unfassbar viele Gedanken in meinem Kopf und manchmal schreibe ich dann so, als ob ihr bereits einen Teil kennt.
      Da bitte um Verzeihung.

      LG
      Der Neue
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