in den meisten Fällen keine Chance für einen Neuanfang

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    • Hallo der Neue,

      ich finde gut, dass Du Dir hier Deine Not von der Seele schreibst.
      Manchmal kann man als Leser darauf gar nichts antworten. Weil man entweder ähnliches erlebt hat und weiß, dass Worte von Fremden an der momentanen Lage nichts ändern.
      Oder auch, weil man selbst mit manchen Dingen anders umgehen würde/umgegangen ist.

      Wenn Du hier etwas Trost finden oder irgendwann wieder Zuversicht fassen kannst, finde ich, dass sich Dein Schreiben gelohnt hat.

      Aus meiner eigenen Trennungsgeschichte (die scheinbar nicht so häufig so anzutreffen ist), kann ich Dir sagen, dass es einige Zeit braucht, bis man aus der Lage irgendwie wieder raus kommt.
      Rückblickend betrachtet würde ich weniger Augenmerk auf das Finanzielle legen und viel mehr die Emotionen aller (!) Beteiligten in den Blick nehmen.
      Es hat viel Arbeit bedeutet, viele Tränen gekostet. Sicher würde ich manches anders machen mit dem Wissen von heute.
      Dennoch bin ich froh über den Weg, den mein Ex, die Kinder und ich so gegangen sind, dass wir - nach inzwischen so vielen Jahren - miteinander einen guten Umgang haben.
      Ja, ich weiß, dass es nicht reicht, wenn einer das will. Und vermutlich hat das auch nur geklappt, weil wir Anwälte, Richter und das - in meinen Augen häufig inkompetente - Jugendamt wo immer es ging, gemieden haben. Auch manch gut gemeinten Ratschläge aus dem Familienkreis musste man ignorieren.

      Ich würde Dir - auch weil so viele positive Emotionen daran hängen - auch vorschlagen, sich nach einer neuen Bleibe umzutun.
      Dein Sohn muss seinen eigenen Weg gehen dürfen, fernab von den Verletzungen, die er vielleicht durch das Verhalten seiner Mutter zugefügt bekam.
      Und Du wirst vermutlich in einer neuen Bleibe nicht stecken bleiben in Deiner Entwicklung.
      Ich habe auch ein Haus hinter mir gelassen in das ich viel Herzblut gesteckt hatte.
      Und auch das hat gedauert, bis es nicht mehr weh tat.

      Ich habe den Eindruck von Deiner Art des Schreibens, dass Dir ein Neuanfang auch gelingen wird.

      Gruß Tanja

      P.S. Lohnsteuerklasse 2 bekommen Alleinerziehende, wenn sie für das Kind auch Kindergeld bekommen.
      Für 2021 geht das noch, wenn Du noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid für das Jahr hast.
    • Hallo Neuer,
      Euklid und Tanja haben sicherlich recht mit dem loslassen.Dann geht es einem besser und man kann nach vorne schauen.Ich für mich, habe es nicht geschafft loszulassen und stecke nach fast 3,5 Jahren noch im Sumpf fest. Wenn ich etwas zum Thema Unterhalt zu berechnen hatte, habe ich immer im den Smart- Rechner Gegoogelt und benutzt. Hab ihn mal mit deinen Daten zum Trennungsunterhalt gefüttert. Das mit den 1100€ liegt in der Toleranz. Dein Sohn habe ich erst gar nicht berücksichtigt da er durch eigenes Einkommen und Kindergeld über 18 vermutlich nichts mehr bekommt.
      Beim nachehelichen Unterhalt sieht es anders aus.
      Das ist auch schwierig zu beurteilen, da musst du schauen was im Gerichtstermin kommt.
      Bei meinem Bruder wurde der nachehelicher Unterhalt in einem Gesamtpaket mit Zugewinn usw. in einer langen Verhandlung geregelt.So hatte er am Ende zumindest einen fixen Zahlbetrag und konnte damit in die Zukunft planen.Für eine eventuelle Kreditaufnahme zur Auszahlung des EX Partners ist das ja wichtig.
      Nach den aktuellen Zinssteigerungen, steigenden Energie und Nahrungsmittelpreisen wird alles natürlich schwieriger zu finanzieren. Ich würde das durchrechnen, wenn bei einem Auszug die zukünftige Miete den Abtrag des aufzunehmenden Kredits bei Übernahme der Eigentumswohnung annähernd erreicht, spricht das für eine Übernahme. Auch muss bei Übernahme im Rahmen der Scheidung keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.Man könnte die Wohnung auch übernehmen und vermieten.
      Ja ich weiß, das sind alles finanzielle Dinge und loslassen wäre besser.Den Weg musst jeder selbst wählen und gehen.
      Ich denke in der Beziehung halt anders.

      Liebe Grüße
      Theo
    • Hallo Ihr Lieben,

      das ich hier meine Situation niederschreiben durfte und auch Eure Reaktionen/Antworten darauf haben mir tatsächlich, zumindest für die Seele, viel geholfen.
      Dafür bin ich Euch allen jetzt schon sehr dankbar.

      Los lassen ...... da habt ihr sicherlich recht ..... nur .... für mich war und ist weiterhin die finanzielle Absicherung im Alter wichtig.
      Da ich, Stand heute, immer noch nicht weiß, was genau nun finanziell auf mich zukommt, versuche ich alle Hoffnungen weiterhin aufrecht zu erhalten, auch wenn es schwer ist, dabei optimistisch zu bleiben.

      Der Scheidungstermin und nun auch die Verhandlung wegen der angeblichen Einkommensverschweigung, wurden kurzfristig abgesagt, da nun der gegnerische Anwalt Bereitschaft zu einem Gespräch signalisiert hat.
      Ironischer Weise wurde im Schreiben des gegnerischen Anwalts an das Amtsgericht es so dargestellt, als ob ich nun bereit wäre, ein Gespräch führen zu wollen und aus diesem Grunde der Termin erneut verschoben werden muss.
      Kann nicht glauben, dass das Gericht dem Glauben schenken tut, das ich extra bis kurz vor dem Termin warte, dann Bereitschaft signalisiere und damit weiterhin Trennungsunterhalt zahlen möchte.

      Denke, daß ich eher so bin, wie Theo. Solange nichts geklärt ist, WAS ich WIE lange zahlen muss, ich weiterhin versuche die Wohnung zu halten.
      Nach dem Gespräch, sollte es denn überhaupt zu einem kommen, werde ich weiter sehen ..... bin mir aber fast sicher, daß es hier zu keiner Einigung kommen wird, da ihre Forderungen sicherlich so überzogen sein werden, das ich diese aus meinen nicht vorhandenen Eigenmittel sicherlich nicht erfüllen kann. Denn ihr Ziel ist ja nicht nur, so viel wie möglich rauszuholen, sondern uns (vor allem mich) aus der Wohnung zu haben.

      Einen Neuanfang werde ich und muss ich hinbekommen, egal wie dieser aussehen wird.

      Darf ich dennoch noch einmal auf meine ursprüngliche Frage aus meinem 2. Thread zurückkommen?
      Natürlich nur falls bekannt: Gab es denn auch Urteile, wo doch die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen eine Rolle in den Urteilen gespielt hat?


      Liebe Grüße
      Der Neue
    • Der Neue schrieb:

      Hallo Ihr Lieben,

      das ich hier meine Situation niederschreiben durfte und auch Eure Reaktionen/Antworten darauf haben mir tatsächlich, zumindest für die Seele, viel geholfen.
      Dafür bin ich Euch allen jetzt schon sehr dankbar.

      Los lassen ...... da habt ihr sicherlich recht ..... nur .... für mich war und ist weiterhin die finanzielle Absicherung im Alter wichtig.
      Da ich, Stand heute, immer noch nicht weiß, was genau nun finanziell auf mich zukommt, versuche ich alle Hoffnungen weiterhin aufrecht zu erhalten, auch wenn es schwer ist, dabei optimistisch zu bleiben.

      Der Scheidungstermin und nun auch die Verhandlung wegen der angeblichen Einkommensverschweigung, wurden kurzfristig abgesagt, da nun der gegnerische Anwalt Bereitschaft zu einem Gespräch signalisiert hat.
      Ironischer Weise wurde im Schreiben des gegnerischen Anwalts an das Amtsgericht es so dargestellt, als ob ich nun bereit wäre, ein Gespräch führen zu wollen und aus diesem Grunde der Termin erneut verschoben werden muss.
      Kann nicht glauben, dass das Gericht dem Glauben schenken tut, das ich extra bis kurz vor dem Termin warte, dann Bereitschaft signalisiere und damit weiterhin Trennungsunterhalt zahlen möchte.

      Denke, daß ich eher so bin, wie Theo. Solange nichts geklärt ist, WAS ich WIE lange zahlen muss, ich weiterhin versuche die Wohnung zu halten.
      Nach dem Gespräch, sollte es denn überhaupt zu einem kommen, werde ich weiter sehen ..... bin mir aber fast sicher, daß es hier zu keiner Einigung kommen wird, da ihre Forderungen sicherlich so überzogen sein werden, das ich diese aus meinen nicht vorhandenen Eigenmittel sicherlich nicht erfüllen kann. Denn ihr Ziel ist ja nicht nur, so viel wie möglich rauszuholen, sondern uns (vor allem mich) aus der Wohnung zu haben.

      Einen Neuanfang werde ich und muss ich hinbekommen, egal wie dieser aussehen wird.

      Darf ich dennoch noch einmal auf meine ursprüngliche Frage aus meinem 2. Thread zurückkommen?
      Natürlich nur falls bekannt: Gab es denn auch Urteile, wo doch die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen eine Rolle in den Urteilen gespielt hat?


      Liebe Grüße
      Der Neue
      Hallo Neuer,
      die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen spielt eine Rolle. Vielleicht kannst du deine Frage diesbezüglich präzisieren.Wenn ich dich richtig verstanden habe liegt dein Verdienst 60% über den 3000€ Netto die deine Ex verdient.Nach Adam Riese verdienst du dann 4800€ Netto.
      Nur nebenbei, aus meiner Sicht sind das beides sehr gute Einkommen.So wie ich das vereinfacht verstanden habe, steht deiner Ex, den Trennungsunterhalt betreffend , nach Ermittlungen beider bereinigten Nettoeinkommen, aus der Differenz dieser , 3/7 zu.
      Was möchtest du da für ein Urteil finden? Das sind die halt die Regeln solange dein Selbstbehalt nicht unterschritten wird, wird der Einkommensunterschied ausgeglichen.Bitte korrigiert mich, aber der Selbstbehalt bzgl. Ehegattenunterhalt liegt doch bei 1280€?Das muss dir bleiben. Wenn man bei Dir mal die Nettowerte oben annimmt ohne sie zu bereinigen, dann ergibt sich eine Einkommensdifferenz von 1800€, 3/7 davon sind 771€. Das müsstest du an Sie zahlen.
      Wie gesagt ich bin kein Profi, du musst dir das am besten selbst ausrechnen.Du kennst deine Einkommenssituation am besten.Um das bereinigte Netto zu berechnen kannst du,
      soweit ich es weiß, pauschal 5% für berufsbedingte Fahrtkosten( je nach Gericht), Altersvorsorgebeiräge, zusätzliche Krankenversicherung usw.....vielleicht kann das nochmal jemand ergänzen, abziehen.
      Ich glaube du musst dich damit abfinden.
      VG Theo
    • Was ich noch nicht ganz verstehe ist: warum soll "der neue" nachehelichen Unterhalt bezahlen soll? Oder habe ich da was falsch verstanden? Frau kann doch ganztags arbeiten.

      Trennungsunterhalt, ja klar, darum zögert der Anwalt ja die Scheidung ständig raus, damit der noch gezahlt werden muss. Vermutlich rechnet der Anwalt auch nicht mit (viel) nachehelichen Unterhalt......
    • Hallo Zusammen,

      bin wieder im Lande .....


      zu Theo:
      Der Trennungsunterhalt wurde nach der 3/7-Regelung errechnet. Das ist so korrekt.
      Jedoch wurde mein tatsächliches reales Einkommen um das Wohngeld fiktiv erhöht und Gleichzeitig nur ein Teil meiner monatlichen Gesamtkosten berücksichtigt.
      Für die ersten 12 Monate der Trennung habe ich ein sehr hohen Trennungsunterhalt gezahlt, da ja auch meine jährliche Bonuszahlung mit eingerechnet wurde. Was ja an sich auch ok ist.
      Ab dem 13. Monat der Trennung zahle ich nun 1.100,00 EUR Trennungsunterhalt, da die darauffolgende Bonuszahlung weitaus geringer ausgefallen ist.
      Mir selber verbleiben monatlich, nach Abzug aller Kosten und Zahlung des Trennungsunterhaltes gerade mal etwas mehr als 600 € zum Leben. Damit versuche ich unseren Sohn und meine Mutter etwas zu unterstützen.
      Aufgrund dessen, das der Selbstbehalt eben bei 1.200 EUR liegt, habe ich ja bei meinem RA nachgefragt. Aber das wurde abgebügelt, weil ich nicht mit meinen realen Werten rechnen darf, sondern mit den fiktiven Einkommen und auch nicht die ganzen Fixkosten abziehen darf und somit scheint es, das ich da wohl über der Selbstbehaltgrenze liege ....... ehrlich gesagt habe ich es nicht verstanden. Bestätigt wurde es mir auch von einem anderen RA, den ich extra hierzu kontaktiert habe.

      Die monatliche Rate für den Immobilienkredit ist natürlich Unterhaltsmindernd abgezogen. Das passt schon so.
      Was den Wohnwert anbelangt ...... Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 110 qm, die wir bis zur Trennung zu dritt bewohnt haben.
      Da sie nun ausgezogen ist, wurde seitens des Gerichts festgelegt, das unserem Sohn und mir eine Wohnfläche von 60 qm zusteht, ergo muss ich für die restlichen 50 qm, welche ihr zustehen Wohngeld zahlen.
      Auch diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen ......


      zu WillibaldCTT:
      Korrekt. Der errechnete Wohnwert wird quasi dazu gerechnet und daraus dann der Unterhalt, der dann gezahlt werden muss.


      zu TanjaW9:
      Das sind u. a. genau die Begründungen, die aufgeführt wurden.
      Es handelt sich um eine sog. Langzeitehe, da die Ehedauer bei 16 Jahren (bis Zustellung des Antrags) lag. Da bisher noch keine Scheidung ausgesprochen wurde, sind es jetzt im Oktober nun 17 Jahre.
      Meine Frau hat natürlich die ersten 3 Jahre nach der Geburt nicht mehr gearbeitet und später dann in Teilzeit. Auch wenn sie gleich in Vollzeit hätte arbeiten können .... fakt ist, sie hat es nicht und somit hat sie natürlich im Vergleich zu einer Vollzeitstelle weniger Einkommen gehabt.
      In der Gesetzesreform wurde dieser Einkommensverlust mit der Aufteilung der Versorgungsansprüche eigentlich wieder ausgeglichen und nach einer Scheidung gilt das Prinzip der "Selbstversorgung". Aber dennoch ist in der Berechnung des nachehelichen Unterhalts der Einkommensunterschied maßgeblich, so das hieraus sicherlich auch nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.
      Das einzige was mein Anwalt noch versuchen kann wäre nachzuweisen, das ihr durch die Scheidung keine ehebedingten Nachteile entstehen, auch wenn ich weiterhin mehr als sie verdiene. Nur ist hier eine Argumentation, das sie alleine monatlich mehr Geld zur Verfügung hat, als unser Sohn und ich zusammen, wohl nicht gültig bzw. wird nicht als Argument anerkannt.
      Vielmehr muss ich versuchen nachzuweisen, das ihr "Lebenstandard" nach der Scheidung mindestens gleichgeblieben ist, wie während intakter Ehe. Sie also keine ehebedingten Nachteile hat.
      Wie man so was nachweisen kann, ohne auf das Thema Geld zu kommen, weiß ich ehrlich gesagt nicht .......
      Komm mir vor wie in einer Nebenrolle eines schlechtes Films ....... nur das die Nebenrolle die Hauptfigur ist .....


      Liebe Grüße
      Der Neue
    • Hallo Neuer,
      bevor ich mich mit dem Thema Trennungsunterhalt und fiktiver Wohnwert auseinandergesetzt habe, habe ich mich auch fürchterlich über diesen Wohnwert aufgeregt, weil das ja als Einkommen gerechnet wird, was in der Realität gar nicht da ist! Bei mir ist aus diesem Grund,erst Trennungsunterhalt möglich geworden. Ja, ich hätte niemals Trennungsunterhalt zahlen müssen wenn es diese fiktive Annahme nicht gegeben hätte.Ich musste es letztendlich akzeptieren.
      Ich verstehe das bei dir so.

      Du zahlst für Sie Zins und Tilgung mit, also schuldet Sie Dir, davon die Hälfte.
      Du schuldest Ihr Nutzungsentschädigung für die (hälftige Wohnung) die Sie nicht mehr nutzt.

      Die Nutzungsentschädigung müsste aber deinen Wohnwert um die Hälfte reduzieren? Oder als Ausgaben von deimem bereinigten Netto wieder abgezogen werden.Und ihr als Einnahmen wieder drauf gerechnet. Irgendwie Blicke ich bei dir nicht durch, kann es sein das du Wohngeld (Nutzungsentschädigung) und Wohnwert (fiktive Miete)gleich setzt? ?(

      Ich persönlich hätte den Ehrgeiz und würde die Zeit investieren es verstehen zu wollen. Wenn man es verstanden hat kann man es besser nachvollziehen, akzeptieren und Gegenargumente finden.Ich vermute das die Differenz aus deinen 1100€ und meinen überschlagenen 771€, aus deiner jährlichen Bonuszahlung resultieren. Da du diese erst am Ende des Jahres bekommst musst du bestimmt monatlich in Vorleistung gehen und kommst vielleicht dadurch in finanzielle Schwierigkeiten?Vielleicht lässt sich das ändern?

      LG
      Theo
    • Hallo Theo,

      danke für Deine Nachricht.
      Ehrlich gesagt bin ich tatsächlich nicht so tief in der Materie drin. Kann nicht sagen ob es nun eine Nutzungsvergütung oder Zahlung des Wohnvorteils ist. Letztendlich hat die fiktive Hinzurechnung eben dazu geführt, das ich nun Wohnwert oder Nutzungsentschädigung und somit ein höheren Unterhalt zahlen muss.
      Aber Du hast Recht, ich muss mich wirklich tiefer damit befassen, nur so kann ich evtl. doch noch etwas bewegen.

      Meine finanziell angespannte Lage hat damit begonnen, das bei der Verhandlung zum Trennungsunterhalt natürlich mein ganzen Einkommen (inkl. Boni) berücksichtigt wurde (was ja auch ok ist). Nur hat meine Frau den größten Teil der damaligen Bonuszahlung, noch vor der offiziellen Trennung, nach und nach auf ihr Konto eingezahlt gehabt, was ich aber nicht nachweisen konnte. Durch die Festsetzung der Unterhaltshöhe anhand des kompletten Einkommens konnte ich die Verpflichtung so langer einigermaßen noch erfüllen, bis das angesparte Vermögen verbraucht war. Hab jetzt eine Durststrecke, bis zum Jahresende dann hoffe ich das wieder eine Bonuszahlung kommt. Dies ist nicht sicher und variiert sehr in der Höhe. Aufgrund der ganzen angespannten Lage auf dem Markt fällt sie immer geringer aus, wobei ich froh bin überhaupt noch in so einem Genuss zu kommen.


      Noch ein kurzes Update der aktuellen Situation bei mir:
      Da ich ja, laut Aussage der gegnerischen Seite, auf einmal bereit bin ein Gespräch zu führen und deswegen der Scheidungstermin abgesagt worden ist, herrscht seit fast vier Wochen absolutes Schweigen. Fragen von meinem Anwalt zwecks Unterbreitung eines Angebots von meiner Frau, was sie haben will und auch nach einem Gesprächstermin werden nicht beantwortet. Bin gespannt wie lange das dauert, abgesehen davon das ich eh nicht daran glaube das hier eine Einigung erzielt werden kann. Warum auch? Gemäß geltender Rechtsprechung steht ihr ja mehr zu als ich ihr anbieten kann.


      LG
      Der Neue
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